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Vogelgrippefälle bei Hausgeflügel in Deutschland – erhöhte Wachsamkeit auch in der Schweiz wichtig

In Deutschland wurde in zahlreichen Geflügelhaltungen das Virus der aviären Influenza (Vogelgrippe) des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Zurzeit gibt es keine Hinweise, dass Geflügel aus infizierten Betrieben in die Schweiz gelangt wäre. Geflügelhaltende sind aufgerufen, ihre Tiere genau zu beobachten und bei kranken Tieren ihren Tierarzt zu kontaktieren. Das Virus ist nach heutigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich

In Deutschland wurde am 22. März 2021 das aviäre Influenzavirus H5N8 in einem Geflügelbetrieb nachgewiesen. Es handelt sich um einen grossen Betrieb mit Aufzucht von Junghennen. Viele bereits infizierte Junghennen wurden über mobile Geflügelhändler verkauft. So hat sich die Krankheit über fast ganz Deutschland verbreitet. Ebenfalls betroffen ist Baden-Württemberg, wo derzeit um die 60 Kleinbetriebe auf aviäre Influenza abgeklärt werden. Um eine noch grössere Verbreitung zu verhindern, werden in Deutschland die nötigen Massnahmen ergriffen.

Situation in der Schweiz bisher gut

Der Handel des betroffenen Betriebes ist grundsätzlich auf Deutschland beschränkt. Es kann davon ausgegangen werden, dass keine infizierten Tiere gewerbsmässig in die Schweiz verkauft wurden. Der Grenzverkehr ist zudem wegen der momentanen Corona-Situation stark eingeschränkt. Daher ist es unwahrscheinlich, dass eine Verschleppung der aviären Influenza in die Schweiz stattgefunden hat.

Aufmerksamkeit ist wichtig 

Geflügelhaltende, die seit Anfang März lebendes Geflügel von einem mobilen Händler in Deutschland erworben haben, sind aufgerufen, sich umgehend beim zuständigen kantonalen Veterinäramt zu melden. Ebenfalls sind die Geflügelhaltenden, insbesondere im grenznahen Raum zu Baden-Württemberg, dazu aufgerufen, ihre Tiere genau zu beobachten. Wenn Hühner erkranken oder sterben, soll dies dem Tierarzt gemeldet werden. Weiter ist das Einhalten von Biosicherheitsmassnahmen wichtig: Vor dem Betreten der Stallungen Schuhe wechseln, Überkleider anziehen und Hände waschen und desinfizieren. Es wird zudem momentan dringend empfohlen, das Geflügel möglichst auf dem Betrieb zu belassen und den Handel auf ein Minimum zu beschränken.

Das aktuelle Geschehen konzentriert sich auf das Hausgeflügel. Es steht nicht im Zusammenhang mit den kürzlich aufgetretenen Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln in der Bodenseeregion. Nach heutigem Wissensstand ist die Krankheit nicht auf den Menschen übertragbar.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit steht in engem Kontakt mit den deutschen Behörden und den kantonalen Veterinärämtern. Je nach Entwicklung der Situation werden im grenznahen Bereich weitere Massnahmen folgen.