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Vierter Bericht der Schweiz zu Pakt I über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2018 den vierten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Paktes der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) verabschiedet. Der Bericht wird dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unterbreitet

Der vierte Bericht bringt die früheren Berichte zur Umsetzung von Pakt I in der Schweiz auf den neuesten Stand und informiert über die Entwicklungen bei den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten seit 2008: Ratifizierung von internationalen Übereinkommen, Verfassungs- und Gesetzesänderungen sowie Strategien und Aktionspläne der Schweizer Regierung. Ausserdem werden darin die Massnahmen erläutert, die in den Bereichen Schutz vor Diskriminierung, Arbeitsmarktpolitik, Asylpolitik, soziale Sicherheit, Armutsbekämpfung, Ernährungssicherheit, Gesundheitspolitik, Kulturpolitik sowie Forschung und Innovation getroffen wurden.

Als Antwort auf die Empfehlungen des Ausschusses verweist der Bericht der Schweiz auch auf die Schaffung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR), die geplante Errichtung einer nationalen Menschenrechtsorganisation in der Schweiz für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte sowie die Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel.

Der Bericht zeigt auch das internationale Engagement der Schweiz auf. Mehrere internationale Übereinkommen wurden ratifiziert. Darunter das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, das IAO-Übereinkommen Nr. 122 über die Beschäftigungspolitik, das IAO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz sowie das IAO-Übereinkommen Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte.

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wird anhand dieses Berichts überprüfen, wie die Schweizer Regierung den UNO-Pakt I in den kommenden zwei Jahren umsetzt.

Pakt I wurde am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Die Schweiz hat den Pakt am 18. Juni 1992 ohne Vorbehalte ratifiziert und am 18. September 1992 ist er für unser Land in Kraft getreten. Mit dieser Ratifizierung hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, die folgenden Rechte nach und nach und ohne Diskriminierung zu verwirklichen: Recht auf Arbeit, Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, Gewerkschaftsrechte, Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Schutz der Familie, der Mütter und Kinder, Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, Recht auf Gesundheit, Recht auf Bildung und kulturelle Rechte.