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Verhandlungsmandat wird erarbeitet

An seiner Sitzung vom 8. November 2023 prüfte der Bundesrat die Ergebnisse der internen Arbeiten und der Sondierungsgespräche mit der Europäischen Union (EU). Auf dieser Grundlage beschloss er, ein Verhandlungsmandat zu erarbeiten. Er wird vor Ende des Jahres über dessen Annahme und die Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte (APK) und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) entscheiden.

Die Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und der EU, die im April 2022 initiiert wurden, betrafen alle Elemente des Paketansatzes. Darin enthalten sind einerseits die neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit, die Teilnahme an EU-Programmen (insbesondere an Horizon Europe), die Wiederaufnahme des Regulierungsdialogs im Finanzbereich und die Einrichtung eines strukturierten politischen Dialogs.

Andererseits sieht der Paketansatz die Aufnahme institutioneller Lösungen in die bestehenden Marktzugangsabkommen vor, einschliesslich des Personenfreizügigkeitsabkommens, um deren Funktionsweise langfristig zu garantieren. Zudem umfasst er die Aufnahme von Regeln für staatliche Beihilfen in den Abkommen in den Bereichen Luft- und Landverkehr sowie Strom, aber auch einen regelmässigen Beitrag der Schweiz zur Kohäsion innerhalb der EU.

Die letzte Runde der Sondierungsgespräche mit der EU fand am 27. Oktober 2023 statt. Der Bundesrat überprüfte die Ergebnisse anhand der Ziele, die er sich im Februar 2022 gesetzt hatte, und der am 21. Juni 2023 verabschiedeten Parameter für ein Verhandlungsmandat. Aus Sicht des Bundesrates sind die Sondierungsgespräche abgeschlossen.

Interne Arbeiten

Parallel zur Suche nach Lösungen mit der EU setzte der Bundesrat in den letzten Monaten die Gespräche mit den Kantonen, den Sozialpartnern und den Wirtschaftskreisen fort, insbesondere über die Personenfreizügigkeit, den Lohnschutz für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die staatlichen Beihilfen. Ein Grossteil der Fragen konnte zufriedenstellend geklärt werden. So wird beispielsweise  der Service public von den Verhandlungen nicht tangiert. Einige Themen müssen jedoch noch vertieft werden.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Ergebnisse der Sondierungsgespräche mit der EU und die Fortschritte bei den internen Arbeiten es erlauben, einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat auszuarbeiten. Er hat das EDA beauftragt, diese Arbeiten mit Unterstützung der betroffenen Departemente an die Hand zu nehmen. Die Europäische Kommission wurde heute über diesen Entscheid informiert.

Der Bundesrat hat zudem das WBF beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem EJPD die technischen Gespräche über die internen Massnahmen in Bezug auf den Lohnschutz der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz mit den Sozialpartnern und den Kantonen fortzusetzen.

Das UVEK wurde beauftragt, gemeinsam mit dem WBF und dem EDA Gespräche mit der Elektrizitätsbranche, den Kantonen und den Sozialpartnern zu führen über interne Umsetzungsmassnahmen im Zusammenhang mit einem Stromabkommen.

Ausserdem wurde das UVEK beauftragt, mit dem WBF und dem EDA die Gespräche mit den Sozialpartnern und der SBB im Bereich des Landverkehrs fortzusetzen, namentlich in Bezug auf den internationalen Schienenpersonenverkehr und die staatlichen Beihilfen.

Nächste Schritte

Vor Ende des Jahres wird der Bundesrat über die Annahme eines Entwurfs für ein Verhandlungsmandat und die Konsultation der APK und der KdK entscheiden. Er wird das Parlament, die Kantone, die Sozialpartner, die Wirtschaft und andere wichtige Akteure weiterhin eng in die nächsten Schritte des Prozesses einbeziehen.

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