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Ungemach vom Zürcher Migrationsamt für kosovarische Sängerinnen
Letzten Monat war die kosovarische Sängerin Ana Kabashi eingeladen worden, im Klub Rinora 4 in der Schweiz aufzutreten, schreibt albinfo.ch. Trotz der Einladung des bekannten albanischen Klubs konnte Kabashi jedoch nicht kommen, weil ihr Gesuch vom Migrationsamt des Kantons Zürich abgelehnt wurde.
Obwohl sie in Kosova und in der Diaspora bekannt ist, vor einigen Jahren sogar den ersten Preis am Festival New Music in Bulgarien gewonnen hatte, genügte das, wie Ana sagt, nicht, um dem Migrationsamt zu „beweisen“, dass sie Sängerin ist.
„Wir sind enttäuscht vom Migrationsamt, das ‚entscheidet‘, wer Sängerin ist und wer nicht … Wir wissen nicht, wer dort sitzt, wer in dieser Sache entscheidet, und was sie für Kriterien anwenden, bei Sängern, die überall in albanischen Breiten bekannt sind“, äusserte sich Ana gegenüber albinfo.ch.
Wie Kabashi sagt, war einer der Gründe für ihre Zurückweisung die „ungenügende“ Zahl von Followern auf ihrem Instagramkonto.
„Der Grund war: Du hast nicht eine Million Followers auf Instagram … Ich bin in Instagram überprüft als Künstlerin, und mein ganzes Schaffen, meine Karriere befindet sich auf Instagram, Facebook, Youtube, in Interviews, in zahllosen Konzerten, Postern; ich hatte alles, als ich die Dokumente einreichte, doch es reichte ihnen nicht“, sagte Kabashi zu albinfo.ch.
Ana ist auch deshalb entmutigt, weil diese Ablehnung den Beruf, den sie nun seit einigen Jahren ausübt, in Frage stelle.
„Das bringt dich irgendwie um deine Träume, weil sie es dir so verunmöglichen, die albanischsprachigen Länder zu verlassen, und es ist klar, dass danach die kosovarische Jugend keine Lust hat, sich mehr anzustrengen, um aus Kosova auszureisen, mit dieser schlechten Situation betreffend Visa“, sagte die Sängerin.
Obwohl sie vom Kanton Zürich eine negative Antwort erhalten hat, hatte sie keine Probleme, in den Kanton Bern zu reisen, um in einem der dortigen Klubs aufzutreten.
Auch das Rinora 4 ist von der Ablehnung der Visagesuche der Sängerinnen durch das Migrationsamt betroffen
Die Zurückweisung der Sängerinnen bereitet auch den Musikklubbesitzern Sorgen. Shaban Konxheli, Manager im Rinora 4, musste bei einer höheren Instanz in Bern Beschwerde einreichen, weil ihm auch das Visum für Burim Kryeziu (DJ Kont) für Auftritte in Zürich verweigert worden war. Er sagte zu albinfo.ch , dass ihn die „unbegründete Ablehnung von Sängern, die im Rinora 4 auftreten wollen“, getroffen hat.
Laut ihm entstehen, wegen der Beauftragung von Rechtsanwälten, hohe Kosten, und zudem leidet darunter auch die gute Reputation, die Rinora 4 in der Schweiz seit Jahren hat.
Konxheli sagt, das Migrationsamt in Zürich verweigere DJ’s und Sängerinnen mit Namen in der albanischen Musikszene die Einreisevisa ohne jeglichen Grund, wie im Fall von DJ Kont, der von Era Istrefi begleitet wird, einer albanischen Sängerin mit internationalem Renommee. Eine Ablehnung mit der Begründung, die Sängerinnen seien nicht qualifiziert, sei absurd.
„DJ Kont hatte seit 2011 regelmässig ein Visum für das Rinora 4. Dann wurde ihm 2018 plötzlich das Arbeitsvisum verweigert! So waren wir gezwungen, Anwälte zu engagieren, welche in der Schweiz teuer sind, einzig dafür, dass in unserem Klub weiterhin einer der besten DJ’s aller Länder, wo es Albaner gibt, auftreten kann. Bestimmt wird auch DJ Kont von einem anderen Klub (ausserhalb des Kantons Zürich) engagiert werden, so wie sie uns Ana Kabashi genommen haben, die eine der bekanntesten kosovarischen Sängerinnen ist“, sagte Konxheli, und zitiert die Begründung der Beamten des Zürcher Migrationsamtes, wobei es, laut ihm, dessen Chefin war, die so entschieden hatte.
Migrationsamt „beurteilt“ die Sänger nach den Klicks auf Youtube
Ein ähnlicher Fall wurde jüngst zum Thema in Schweizer Medien. Wie die NZZ berichtete, hatte das Migrationsamt des Kantons Zürich das Gesuch von Xhevahire Bytyqi abgelehnt, mit der Begründung, sie sei keine genügend qualifizierte Sängerin.
Und für die Qualifizierung stützten sich die Beamten gemäss der NZZ unter anderem auf die Klicks ab, die die Sängerin Bytyqi für ihre Lieder bekommt.
„Tatsächlich verlangt die Weisung des Migrationsamtes, dass Musiker aus Drittstaaten, die um eine Kurzaufenthaltsbewilligung in der Schweiz ersuchen, nachweisen müssen, dass sie eine musikalische Vorstellung von Qualität auf hohem Niveau bieten werden. Sie müssen zwar nicht in den Büros des Amtes vorsingen, aber einen Nachweis über ihre Qualifikationen bringen.“
Obwohl Xhevahire ihnen eine Bescheinigung einer kosovarischen Vereinigung, deren Abteilung für Gesang und Musik sie seit dem Jahr 2000 angehört, geschickt hatte, genügte das nicht, um sich als Sängerin „auszuweisen“.
Verzweifelt ob diesem Entscheid war auch der Besitzer des Lokals, wo Xhevahire hätte auftreten sollen. Dieses Vorgehen werde ihm das Geschäft zerstören, da er solche negativen Entscheide auch für andere Sänger, die das Lokal lebendig erhalten sollten, bekommen hatte.
Dabei gilt es daran zu erinnern, dass die Behörden mit solch hohen Anforderungen in diesem Bereich begonnen hatten, nachdem es einige Male zu Missbräuchen gekommen war. Es gab Fälle, wo dieser Regulierungsbereich mit jenem der Prostitution durcheinandergebracht worden war. Dabei geht es um das sogenannte Kabaretttänzerinnenstatut. Dieses Statut wurde vor 25 Jahren eingerichtet, zum Schutz der Frauen in Kontaktbars. Doch mit der Zeit stellte sich heraus, dass das Statut das Gegenteil bewirkte: Es begünstigte die Diskriminierung der Frauen und den Menschenhandel. Aus diesem Grund wurde das Statut 2016 aufgehoben, berichtet albinfo.ch.
Nichtsdestotrotz sind nun Sängerinnen aus Kosova und Musikklubbesitzer in der Schweiz die Leidtragenden. Sie sagen, sie seien es müde, Beschwerden zu erstellen und sich mit Gerichtsverfahren herumzuschlagen.
Einer von ihnen sagte auch direkt, er werde nach Kosova zurückkehren, wegen eben dieser Herausforderungen, berichtet albinfo.ch.
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