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Umgang mit terroristischen Gefährdern: Bundesrat schlägt zusätzliche Instrumente vor

Die Polizei soll zusätzliche Instrumente bekommen für den Umgang mit terroristischen Gefährdern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 die Botschaft zum entsprechenden Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) verabschiedet. Damit werden die bestehenden Möglichkeiten gezielt ergänzt. Vorgesehen sind etwa eine Meldepflicht, ein Rayonverbot oder – als letztes Mittel – die Eingrenzung auf die eigene Wohnung ("Hausarrest"). Der Bund soll diese Massnahmen von Fall zu Fall auf Antrag der Kantone anordnen können

In den letzten Jahren hat die Schweiz ihr Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung konsequent und Schritt für Schritt verstärkt. Die neuen polizeilichen Massnahmen ergänzen dieses Instrumentarium. Sie sollen dann eingesetzt werden können, wenn von einer Person eine Gefahr ausgeht, die Hinweise jedoch nicht ausreichen zur Eröffnung eines Strafverfahrens. Und sie sollen auch vorbeugend zur Anwendung kommen können, nach der Entlassung aus dem Strafvollzug, unter Umständen auch während eines Strafverfahrens.

Meldepflicht, Ausreiseverbot, Hausarrest

Vorgesehen sind etwa die Pflicht, sich zu vorgegebenen Zeiten persönlich bei einem Polizeiposten oder einer anderen Behörde zu melden, ein Ausreiseverbot, verbunden mit der Beschlagnahme des Reisepasses, ein Kontaktverbot sowie die sogenannte Ein- und Ausgrenzung. Letzteres bedeutet, dass die betreffende Person ein bestimmtes Gebiet nicht betreten oder verlassen darf. Möglich ist auch die Eingrenzung auf eine Liegenschaft (“Hausarrest”). Diese ist als letztes Mittel anzusehen. Dafür ist zusätzlich zur Bewilligung durch fedpol eine richterliche Genehmigung notwendig.

Die Einführung einer sogenannten gesicherten Unterbringung (GUG) für terroristische Gefährder, welche die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in der Vernehmlassung vorgeschlagen hatte, wurde vertieft geprüft. Sie kann jedoch nicht umgesetzt werden, weil sie im Unterschied zum vorgeschlagenen Hausarrest nicht konform wäre mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dies zeigt ein Gutachten, das von den Kantonen in Auftrag gegeben worden war.

Mit den im neuen Bundesgesetz vorgesehenen Massnahmen, insbesondere dem Hausarrest, sowie den bereits verfügbaren Möglichkeiten können die angestrebten Ziele erreicht werden. Im geltenden Recht gibt es nämlich bereits verschiedene Möglichkeiten zur Anordnung von Haft oder anderen Freiheitsbeschränkungen für Personen, die nach Verbüssen ihrer Strafe weiterhin ein ernsthaftes Risiko darstellen, etwa die so genannte Ingewahrsamnahme nach kantonalem Polizeirecht, die fürsorgerische Unterbringung nach Art. 426ff. ZGB oder die Verwahrung nach Art. 64 StGB. Auf die Einführung einer GUG wird deshalb im Einvernehmen mit der KKJPD verzichtet.

Konsequenteres Vorgehen bei der Ausweisung

Für terroristische Gefährder, die ausgeschafft werden sollen, soll in jedem Fall eine Ausschaffungshaft angeordnet werden können. Nach geltendem Recht ist dies nicht sichergestellt. Es wird deshalb ein neuer Haftgrund für Fälle geschaffen, in denen von einer Person eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz ausgeht.

Weiter soll eine rechtskräftig ausgewiesene ausländische Person, die nicht in ihr Heimatland zurückgeschafft werden kann, künftig nicht mehr vorläufig aufgenommen werden können. Ohne vorläufige Aufnahme verliert die betreffende Person namentlich die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder die Familie nachzuziehen. Zudem wird ihr statt Sozialhilfe lediglich Nothilfe gewährt. Mit dieser neuen Regelung ist sichergestellt, dass terroristische Gefährder mit einer ausländerrechtlichen Ausweisung nicht bessergestellt werden als Personen mit einer strafrechtlichen Landesverweisung. Diese Neuerung wurde nach der Vernehmlassung in die Vorlage aufgenommen.

Um Netzwerke von kriminellen Organisationen – einschliesslich jener terroristischer Natur – frühzeitig zu erkennen, soll fedpol im Internet und in elektronischen Medien verdeckt fahnden können. Damit werden die Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung verbessert. Verbessert wird auch der Informationsaustausch zwischen den Behörden durch erweiterte Zugriffsrechte auf die Informationssysteme des Bundes.

Ergänzende Massnahmenpakete

Die Massnahmen, die der Bundesrat jetzt dem Parlament vorschlägt, ergänzen das Instrumentarium der Schweiz zur Bekämpfung des Terrorismus. Es ist das dritte von drei Massnahmenpaketen, die der Bundesrat 2017 angekündigt hatte. Bereits Ende November 2017 verabschiedet wurde der Nationale Aktionsplan (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus. Er beinhaltet Massnahmen zur Prävention und Integration. Im September 2018 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft überwiesen, mit der das strafrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung des Terrorismus verstärkt werden soll.