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SEM rechnet mit mindestens 22 000 neuen Asylgesuchen im Jahre 2022
Im September 2022 haben 2681 Asylsuchende ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt. Dies ist der höchste Wert innerhalb eines Monats seit der Flüchtlingskrise 2015/2016
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat den Sonderstab Asyl (SONAS) an der 14. Sitzung darüber informiert, dass 2022 insgesamt rund 22 000 Asylgesuche in der Schweiz gestellt werden dürften. Dies sind rund 7000 Gesuche mehr als im Vorjahr. Die durch die Ukraine-Krise ohnehin schon stark belasteten Kantone und Gemeinden wie auch der Bund arbeiten intensiv daran, genügend Unterbringungsplätze und personelle Ressourcen für die Betreuung der Asylsuchenden und der Schutzsuchenden aus der Ukraine bereit zu stellen. Das SEM hat zudem Massnahmen ergriffen, um die Asylverfahren weiter zu beschleunigen und die Zahl von Asylentscheiden pro Monat zu erhöhen.
Im September 2022 haben 2681 Asylsuchende ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt. Dies ist der höchste Wert innerhalb eines Monats seit der Flüchtlingskrise 2015/2016. Hinzu kamen rund 2700 Personen aus der Ukraine, die in den Bundesasylzentren den Schutzstatus S beantragt haben. Das SEM rechnet damit, dass der Zustrom an Asylsuchenden auch in den nächsten Monaten hoch bleiben wird und sich die Zahl neuer Asylgesuche per Ende 2022 auf mindestens 22 000 belaufen dürfte. Um allen Asyl- und Schutzsuchenden ein Bett und ein Dach über dem Kopf anbieten zu können, arbeiten Bund und Kantone mit Hochdruck daran, zusätzliche Unterbringungsplätze bereit zu stellen. Dem SEM stehen dank der verlängerten oder zusätzlichen Nutzung verschiedener Objekte der Armee gut 9500 Plätze zur Verfügung. Auch die Kantone sind daran, die Zahl der Unterbringungsplätze im Asylbereich weiter zu erhöhen.
Zoll und Armee unterstützen das SEM in mehreren Bereichen
Angesichts der stetig steigenden Asylgesuchszahlen hat das SEM die Zahl der Fachspezialisten im Asylbereich bereits deutlich erhöht und zusätzliche Massnahmen ergriffen, um die Asylverfahren weiter zu beschleunigen und diese so rasch wie möglich abzuschliessen. Dies gilt insbesondere für Gesuche von Personen aus Afghanistan, den Maghreb-Staaten sowie von Personen aus Heimat- und Herkunftsstaaten, in denen keine Verfolgungssituation droht. So konnte das SEM die Zahl der abgeschlossenen Asylverfahren seit dem Frühling 2022 von 1300 auf 1800 pro Monat erhöhen. Mit den nun ergriffenen Massnahmen soll die Produktivität weiter gesteigert werden, ohne dass die Qualität der Asylverfahren und Entscheide darunter leidet.
Zusätzliche personelle Ressourcen benötigt das SEM auch im Bereich Betreuung. Zur Entlastung der Betreuungsdienstleister unterstützt die Armee das SEM beim Transport von Personen mit Fahrzeugen und Fahrern. Zudem prüfen das Bundesamt für Polizei (fedpol) und die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten (KKPKS) als Sicherheitspartner des SEM, ob sie Mitarbeitende zur Verfügung stellen können, welche in den Bundesasylzentren die Identität und Herkunft der Asylsuchenden überprüfen. Seit Beginn der Ukraine-Krise unterstützt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) das SEM bei der Identifikation von Schutzsuchenden aus der Ukraine und der Dokumentenprüfung sowie seit September auch bei ordentlichen Asylverfahren.
Frühere Zuweisung von Asylsuchenden an Kantone verhindern
Sollte die Auslastung der Bundesasylzentren trotz all dieser Massnahmen einen kritischen Wert überschreiten, so müsste ein Teil der Asylsuchenden vorübergehend früher als bisher auf die Kantone verteilt werden. Dieses Szenario könnte dann eintreffen, wenn weiterhin deutlich mehr als 2500 neue Asylgesuche pro Monat gestellt werden. Dies würde bedeuten, dass ein Teil der Asylsuchenden nicht bis zum Abschluss der beschleunigten Verfahren und dem Vollzug einer allfälligen Wegweisung in den BAZ bleiben könnten. Die Vertreter von Bund und Kantonen im SONAS waren sich darüber einig, dass dies wenn immer möglich zu verhindern sei.
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