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Schweiz wird von der italienischen schwarzen Liste gestrichen
Bern, 20.04.2023 – Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti haben heute eine politische Erklärung zur Regelung offener Steuerfragen unterzeichnet. Italien streicht die Schweiz von der seit 1999 bestehenden schwarzen Liste. Gleichzeitig werden die Schweiz und Italien eine vorübergehende Regelung zur Besteuerung des Arbeitens im Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger bis zum 30. Juni 2023 erlassen.
Mit der nun unterzeichneten politischen Erklärung wird die Schweiz von der 1999 von Italien erstellten schwarzen Liste natürlicher Personen gestrichen. Dieser Schritt beseitigt eine administrative Hürde in den Steuerbeziehungen zwischen den beiden Ländern. Zudem haben sich die beiden Seiten auf den Abschluss einer Verständigungsvereinbarung geeinigt, die unterzeichnet werden soll, sobald in Italien die gesetzliche Grundlage für die Streichung der Schweiz von der schwarzen Liste verabschiedet ist. Diese Verständigungsvereinbarung enthält eine vorübergehende Regelung, gültig vom 1. Februar 2023 bis zum 30. Juni 2023, für die Besteuerung des Arbeitens im Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Sinne des Abkommens von 1974.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter zeigte sich erfreut: «Mit dieser Erklärung konnten zwei wichtige offene Steuerfragen zwischen der Schweiz und Italien endlich bereinigt werden.»
Zudem zeigte sich der italienische Finanzminister Giorgetti zuversichtlich, dass das italienische Parlament das 2020 unterzeichnete neue Abkommen zur Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in den nächsten Wochen ratifizieren werde. In der Schweiz haben die Eidgenössischen Räte diesem Abkommen bereits im März 2022 zugestimmt.
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