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Pilotprojekt zur Überprüfung der vorläufigen Aufnahmen aus Eritrea abgeschlossen

Bis Mitte 2019 wird das SEM bei weiteren 2800 Personen aus Eritrea prüfen, ob sie vorderhand in der Schweiz bleiben können

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat im Rahmen eines Pilotprojektes die vorläufige Aufnahme von rund 250 Personen aus Eritrea überprüft. Darunter waren zahlreiche Einzelpersonen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie ihre Dienstpflicht bereits erfüllt haben. Neun Prozent dieser vorläufigen Aufnahmen können aufgrund der neuen Rechtsprechung aufgehoben werden. Bis Mitte 2019 wird das SEM bei weiteren 2800 Personen aus Eritrea prüfen, ob sie vorderhand in der Schweiz bleiben können.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 17. August 2017 festgehalten, dass es die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea in ihr Heimatland als grundsätzlich zumutbar erachtet. Das SEM hat seine Wegweisungspraxis an die neue Rechtsprechung angepasst und sich Ende 2017 entschieden, bereits verfügte vorläufige Aufnahmen von rund 3400 Staatsangehörigen aus Eritrea zu überprüfen. Im Rahmen eines Pilots wurden zunächst rund 250 vorläufige Aufnahmen überprüft. In einem weiteren Urteil vom 10. Juli 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht präzisiert, dass die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea in ihr Heimatland auch dann zulässig und zumutbar ist, wenn sie danach ein Aufgebot für den Nationaldienst erhalten könnten. Dieser Entscheid bestätigt die geltende Wegweisungspraxis des SEM und hat damit keinen Einfluss auf die laufende Überprüfung der vorläufigen Aufnahmen.

Resultate des Pilotprojekts
Das SEM hat bei allen im Rahmen des Pilotprojektes untersuchten vorläufigen Aufnahmen sorgfältig geprüft, ob eine Rückkehr nach Eritrea im Kontext der individuellen Verhältnisse wieder zumutbar ist. Bei neun Prozent der vorläufigen Aufnahmen erwies sich die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme schliesslich als rechtlich vertretbar und verhältnismässig. Dies wird zu rund 20 Aufhebungsverfügungen führen, die vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden können. Weil im Pilot zahlreiche Dossiers von Einzelpersonen überprüft wurden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie ihre Dienstpflicht bereits erfüllt haben, liegt das Ergebnis über den langjährigen Erfahrungswerten. Das SEM hat seit 2003 mehr als 50 000 vorläufige Aufnahmen abgewiesener Asylsuchender überprüft. In rund vier Prozent aller Fälle waren die Voraussetzungen für eine Aufhebung gegeben.

Überprüfung von weiteren 2800 vorläufigen Aufnahmen bis Mitte 2019
Das SEM wird nun bis Mitte 2019 weitere 2800 vorläufige Aufnahmen eritreischer Staatsangehöriger überprüfen. In erster Priorität werden die Dossiers von Familien, unbegleiteten Minderjährigen und jungen Personen in Ausbildung überprüft. Das Ziel ist, insbesondere bei diesen Gruppen rasch Rechtssicherheit zu schaffen. So können laufende Integrationsmassnahmen bei jenen, die vorderhand in der Schweiz bleiben dürfen, weitergeführt werden. Bund und Kantone wollen Menschen aus dem Asylbereich, die voraussichtlich in der Schweiz bleiben können, im Rahmen der Integrationsagenda so rasch wie möglich ins Berufsleben und in die Gesellschaft unseres Landes integrieren.

In zweiter Priorität werden die Verfügungen aller anderen Personen überprüft. Dies sind in erster Linie Einzelpersonen, die über 20 Jahre alt sind. In jedem einzelnen Fall wird zudem geprüft, ob eine Person seit der Verfügung der vorläufigen Aufnahme straffällig geworden ist. Ist dies der Fall, so wird ein Aufhebungsverfahren eingeleitet. Nicht überprüft werden rund 400 vorläufige Aufnahmen, die ab September 2017 verfügt wurden. Bei diesen hat das SEM die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes bereits berücksichtigt.