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Opposition bringt das Sondergericht vor das Verfassungsgericht

Die Opposition ist der Meinung, dass die nach nur fünf Wochen erfolgte Ansetzung der Regierung einer erneuten Parlamentsabstimmung über den Abänderungsantrag eine Verletzung der verfassungsmässigen Verfahrensregeln darstellt

 

Die drei Parteien des Oppositionsblocks, die Bewegung Vetëvendosja (Selbstbestimmung), die Allianz für die Zukunft Kosovas (AAK) und die Initiative für Kosova werden im Verlauf des heutigen Tages die Frage des Abänderungsantrags, der der Gutheissung des Sondergerichts für Kriegsverbrechen den Weg geöffnet hatte, vor das Verfassungsgericht bringen.

Die Opposition meint, dass die Ansetzung einer erneuten Parlamentsabstimmung über den Abänderungsantrag durch die Regierung, innert eines Zeitraums von fünf Wochen, ohne irgendeine Modifikation, eine Verletzung der verfassungsmässigen Verfahrensregeln darstelle. Deshalb hofft die Opposition, dass das höchste Gericht des Landes den Fehler der Regierung und auch den darauf folgenden des Parlaments korrigieren könne.

Die Abgeordnete der Bewegung Vetëvendosja, Albulena Haxhiu, sagte, dass der angenommene Abänderungsantrag die Bildung eines Gerichts vorsehe, dessen Ziel ethnische Differenzierung und nicht die Verurteilung von Kriegsverbrechen allgemein sei. Als solches bedeute das Gericht auch eine Verletzung der Souveränität Kosovos.

Haxhiu zählte noch weitere Argumente auf, auf welche sich die Opposition stützt, in der Erwartung, dass das Verfassungsgericht den Beschluss des kosovarischen Parlaments vom 3. August, mit welchem der Abänderungsantrag für die Bildung des erwähnten Sonder- oder Spezialgericht angenommen wurde, als nicht verfassungskonform interpretieren werde.

“Wir sind der Ansicht, dass der betreffende Abänderungsantrag in einem totalen Missverhältnis zur Verfassung der Republik Kosova steht. Heisst es doch eingangs in diesem Abänderungsantrag: ‘unabhängig von anderen Verfassungsbestimmungen …’, womit dieser Abänderungsantrag auch die Verfassung der Republik Kosova ausser Kraft setzt”, sagte sie zu REL.

An der Sitzung, an welcher dieser Abänderungsantrag geprüft wurde, sei verlangt worden, dass die Verfahrensregeln beachtet werden sollen, weil der Parlamentspräsident, wie sie sagte, verfassungsmässig dazu verpflichtet war, diesen Abänderungsantrag zuerst an das Verfassungsgericht zu überweisen, um festzustellen, ob er die Menschenrechte einschränke.

„So wurde die Verfassung verletzt. Wir werden dies anfechten, sowohl in verfahrensmässiger wie in inhaltlicher Hinsicht“, sagte Haxhiu.

Sie glaubt, dass das Verfassungsgericht die Entwicklungen zwischen den beiden Abstimmungen zur Grundlage nehmen und den Beschluss des kosovarischen Parlaments rechtsmässig interpretieren werde. „Das Verfassungsgericht hatte in der Vorphase nicht das Recht, die Verfassungsmässigkeit der andern Kapitel der Verfassung zu prüfen, sondern nur Kapitel Zwei im Zusammenhang mit den Menschenrechten.“

Ahmet Isufi von der Allianz für die Zukunft Kosovas betont, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens für eine bereits abgeschlossene Sache keine juristische Grundlage habe. „Die Abstimmung über eine Frage, über die im Parlament schon abgestimmt worden war und die die Abgeordneten abgelehnt hatten, hätte nicht wiederholt werden sollen“, sagte Isufi.

Der Abänderungsantrag, der vom Parlament am 3. August angenommen wurde und der die Verfassung des Landes veränderte, war schon früher zur Abstimmung gebracht worden, doch hatte er keine Zweidrittelsmehrheit der Stimmen der Abgeordneten erreicht. Danach schickte die Regierung den gleichen Abänderungsantrag noch einmal ins parlamentarische Verfahren.