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Notfallplanung Asyl: Mögliche Nutzung militärischer Hallen in Thun
Obwohl die Zahl der Asylgesuche zur Zeit tiefer als in den Vorjahren ist, müssen sich die Schweizer Behörden auf die Möglichkeit eines Anstiegs vorbereiten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erhöht deshalb im Zuge der gemeinsamen Notfallplanung Asyl von Bund, Kantonen, Städte- und Gemeindeverband seine temporäre Unterbringungskapazität. Dabei ist vorgesehen, dass in den Militärhallen A, B, C und D auf dem Waffenplatz Thun im Falle einer raschen, starken Zunahme von irregulären Grenzübertritten maximal 1200 Asylsuchende untergebracht werden können. Das SEM hat mit der Stadt Thun und dem Kanton Bern eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet

Im Rahmen der Notfallplanung Asyl muss der Bund für den Fall eines raschen, starken Anstiegs von Asylgesuchen 3000 zusätzliche Unterbringungsplätze bereitstellen. Nach Art. 26a des Asylgesetzes können Anlagen und Bauten des Bundes für maximal drei Jahre ohne kantonale oder kommunale Bewilligungen zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werden.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sehen nun vor, in einer allfälligen Notlage im Asylbereich die Hallen A, B, C und D auf dem Waffenplatz in Thun kurzfristig zu beziehen und als temporäre Asylunterkunft für maximal 1200 Personen zu nutzen. Die Hallen in Thun würden erst in dritter Priorität genutzt, das für die Inbetriebnahme der Hallen relevante Szenario setzt voraus, dass innert drei Tagen 30 000 irreguläre Grenzübertritte in die Schweiz erfolgen. Die temporären Standorte der 1. und der 2. Priorität befinden sich in anderen Kantonen.
Die Vorarbeiten für eine allfällige Nutzung der Militärhallen wurden bereits getätigt, der militärische Betrieb wird deshalb nicht beeinflusst. Die zivile Nutzung der Militärhallen soll dem SEM während maximal drei Jahren offenstehen. Während dieser Zeit würde dem Kanton Bern die Zahl der genutzten Unterbringungsplätze an den Schlüssel für die Verteilung von Asylsuchenden angerechnet. Das bedeutet, dass dem Kanton bei voller Nutzung pro Jahr 1200 Asylsuchende weniger ab den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes zugewiesen würden.
Notfallplanung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden
Der Anteil der Schweiz an allen Asylgesuchen in Europa ist derzeit relativ tief und die Zahl der Asylgesuche ist im laufenden Jahr gegenüber 2015 und 2016 deutlich gesunken. Allerdings ist die Entwicklung in den Konfliktregionen und entlang der Migrationsrouten weiterhin schwierig einzuschätzen. Das SEM bereitet sich deshalb gemäss den Eckwerten der Notfallplanung, die von Bund, Kantonen sowie Städte- und Gemeindeverband am 14. April 2016 verabschiedet wurden, auf eine Erhöhung seiner Kapazität zur Unterbringung von Asylsuchenden vor.
Der Bund hat sich verpflichtet, bis zu 9000 Unterbringungsplätze bereitzustellen. So soll sichergestellt werden, dass auch bei einem raschen, starken Anstieg der Asylgesuche alle Asylsuchenden registriert, überprüft, betreut und untergebracht werden können. Das SEM sucht deshalb zusätzlich zu den rund 5000 ständigen Plätzen in Bundesasylzentren und den bis zu 1000 Plätzen in Anlaufstellen rund 3000 weitere, temporäre Plätze. Zu diesem Zweck evaluiert das SEM in Zusammenarbeit mit dem VBS und verschiedenen Kantonen und Gemeinden Gebäude, die bei einer Notlage im Asylbereich belegt werden können.
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