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Neustrukturierung Asylbereich: Erste Evaluation des Testbetriebs liegt vor
Die Evaluation der ersten zehn Monate im Testbetrieb Zürich liegt vor. Gemäss dieser Zwischenergebnisse können die dort erprobten Asylverfahren – wie in der Zielsetzung vorgesehen – rascher durchgeführt und abgeschlossen werden. Diese Beschleunigung der Verfahren hat keine negativen Auswirkungen auf die Qualität der Entscheide: Der verbesserte Rechtsschutz trägt zu korrekten Verfahren bei und sorgt dafür, dass die Asylsuchenden ihren Entscheid eher akzeptieren. Davon zeugt die mit 15 Prozent niedrigere Beschwerdequote. Die Evaluation zeigt jedoch Optimierungsbedarf in Einzelbereichen
Seit Anfang Januar 2014 testet das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Verfahrenszentrum in Zürich beschleunigte Asylverfahren im Hinblick auf eine grundlegende Neustrukturierung des Asylbereichs. Diese hat zum Ziel, dass die Mehrheit der Asylverfahren rascher als bisher in regionalen Zentren des Bundes rechtskräftig abgeschlossen wird.
Testbetrieb funktioniert
Das SEM lässt den Testbetrieb in Zürich durch vier externe Organisationen evaluieren – sowohl in quantitativer, als auch in qualitativer Hinsicht. Nun liegen die Zwischenergebnisse der Evaluation zur Periode vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2014 vor. Sie führen zum Fazit, dass mit den neuen Verfahren im untersuchten Zeitraum eine Verfahrensbeschleunigung erzielt werden konnte und dass der Testbetrieb im Grundsatz funktioniert.
Die Beschleunigung tritt ein, weil die Asylverfahren an einem Ort, nämlich im Bundeszentrum, abgewickelt werden, wo sich alle relevanten Akteure unter einem Dach befinden. Wenn hingegen die Asylsuchenden nicht mehr im Testbetrieb untergebracht sind und auf die Kantone verteilt werden müssen, verlängert dies die Verfahrensdauer. Mit der Neustrukturierung des Asylbereichs wird der Anteil der Verfahren “unter einem Dach” gesteigert, weil dem Bund mehr Plätze zur Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung stehen werden.
Insgesamt erhielt der Testbetrieb im Betrachtungszeitraum 1256 Verfahren zugeteilt, davon konnten die Mitarbeitenden bis Ende Oktober 66 Prozent, nämlich 829 Gesuche erledigen. Im Testbetrieb wurden die beschleunigten Verfahren im Durchschnitt innerhalb von knapp 51 Tagen rechtskräftig entschieden; die so genannten Dublin-Verfahren (für die gemäss Dublin-Abkommen ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist) im Durchschnitt innerhalb von 58 Tagen. Die Dauer der beschleunigten Verfahren und der Dublin-Verfahren sank im Testbetrieb (im Vergleich zum Regelbetrieb) um knapp 30 Prozent.
Verbesserter Rechtsschutz bewährt sich
Um trotz rascherer Verfahren rechtstaatlich korrekte Entscheide zu gewährleisten, sieht die Neustrukturierung einen verbesserten Rechtsschutz für Asylsuchende vor: Sie haben ab Beginn des Verfahrens Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Die Verfahrensbeschleunigung hat bisher zu keinen nachteiligen Auswirkungen bei der Qualität der Entscheide geführt. Die Beschwerdequote ist mit 15 Prozent tiefer als im Regelbetrieb (21 Prozent); von 88 Beschwerden in der Betrachtungsperiode hat das Bundesverwaltungsgericht 64 behandelt und davon 3 gutgeheissen.
Die Evaluatorinnen und Evaluatoren haben auch Optimierungspotenzial festgestellt. So können insbesondere im Bereich der medizinischen Abklärung sowie bei der Organisation von Befragungs- und Anhörungsterminen die Abläufe zwischen den involvierten Akteuren verbessert werden. In Bezug auf die Rechtsvertretung sind deren Aufgaben als Vertrauensperson für unbegleitete minderjährige Asylsuchende genauer zu klären.
Getestet wird auch der Vollzug der Wegweisungen und der Dublin-Entscheide ab Bundeszentrum, den das SEM gemeinsam mit dem Kanton Zürich organisiert. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton funktioniert in diesem Bereich gut. Im Bereich des Wegweisungsvollzugs ist jedoch zu beobachten, dass die Asylsuchenden den Testbetrieb häufiger unkontrolliert verlassen als dies im Regelbetrieb der Fall ist. Das SEM wird in den nächsten Monaten gemeinsam mit den beteiligten Akteuren Lösungen erarbeiten, um die Abläufe zu optimieren und die Aufgaben noch klarer zu definieren.
Die Testphase dauert mindestens bis zum 28. September 2015. Eine abschliessende Beurteilung der Neustrukturierung des Asylbereichs ist aufgrund der begrenzten Fallzahlen im Testbetrieb noch nicht möglich. So können zur Dauer der anderen Verfahren sowie zum Vollzug wegen der bisher kurzen Testphase noch keine Aussagen gemacht werden. Der Abschlussbericht wird anhand einer hinreichend grossen Datenbasis bis Anfang 2016 erstellt.
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