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Neues Zuwanderungssystem: SVP angehört

Der Bund erachtet es als wichtig, die Initianten der Masseneinwanderungsinitiative anzuhören, um deren Vorschläge und Anliegen früh in die Umsetzungsarbeiten einbeziehen zu können

Am Dienstag hat der Direktor des Bundesamts für Migration (BFM) Vertreter der SVP-Spitze angehört, um zu erfahren, wie nach ihren Vorstellungen die neue Verfassungsbestimmung Art. 121 a umgesetzt werden soll. Die SVP legte ihre Überlegungen dar, wie das zu erarbeitende Zuwanderungsmodell aussehen soll. Das BFM, das mit der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung betraut ist, wird diese wie auch andere Vorschläge in den nächsten Wochen eingehend prüfen.

Der Bund erachtet es als wichtig, die Initianten der Masseneinwanderungsinitiative anzuhören, um deren Vorschläge und Anliegen früh in die Umsetzungsarbeiten einbeziehen zu können. BFM-Direktor Mario Gattiker hatte daher die SVP-Spitze bereits im Februar zu einer solchen Anhörung eingeladen. Am Dienstagnachmittag nun empfing Gattiker zusammen mit Vertretern des WBF und des EDA eine Delegation der SVP-Spitze zum Gespräch. Die von der SVP eingebrachten Vorschläge wird das BFM in den nächsten Wochen eingehend prüfen – so wie auch die Vorschläge, die von anderer Seite her eingebracht wurden. Beim heutigen Treffen wurde die SVP zudem über die nächsten geplanten Schritte der Umsetzung informiert.

Weitere Schritte

Das BFM wird sich im April erstmals mit der Expertengruppe treffen, welche die Umsetzungsarbeiten des neuen Verfassungsartikels 121 a konzeptionell und inhaltlich begleiten werden. In dieser Expertengruppe werden insbesondere die Sozialpartner sowie vollziehende Behörden vertreten sein. Bis Ende Juni erarbeitet dann das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in Zusammenarbeit mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie dem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ein Umsetzungskonzept. Bis Ende Jahr soll der entsprechende Gesetzesentwurf für die Vernehmlassung vorliegen.