Coronavirus: Minute für Minute
Neues Coronavirus: Empfehlungen für Reisende
Informieren Sie sich vor Ihrer Reise auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM. Dort finden Sie Fragen und Antworten zu Einreisebeschränkungen und -ausnahmen, zu Personenfreizügigkeit und Visa-Stopp
Viele Staaten, drunter auch die Schweiz, passen ihre Einreisebestimmungen der aktuellen epidemischen Lage an. Innerhalb der Schweiz gilt: Im gesamten ÖV muss ab dem 6. Juli 2020 eine Maske getragen werden. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben.
Einreise in die Schweiz
Aus der Schweiz ins Ausland Reisen
Einreise in die Schweiz
Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus Ländern des Schengenraums und aus Nicht-Schengen-Staaten eingereist sind. Ab Montag, 6. Juli 2020, müssen Personen, die aus gewissen Gebieten einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Das BAG führt für diese Länder eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird.
Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.
Informieren Sie sich vor Ihrer Reise auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM. Dort finden Sie Fragen und Antworten zu Einreisebeschränkungen und -ausnahmen, zu Personenfreizügigkeit und Visa-Stopp.
Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
Stand 2.7.2020
Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Bahrain
Belarus
Bolivien
Brasilien
Cabo Verde
Chile
Dominikanische Republik
Honduras
Irak
Israel
Katar
Kolumbien
Kosovo
Kuwait
Moldova
Nordmazedonien
Oman
Panama
Peru
Russland
Saudi-Arabien
Schweden
Serbien
Südafrika
Turks- und Caicos-Inseln
Vereinigte Staaten von Amerika
Flughäfen in der Schweiz
Flugpassagiere aus dem Ausland dürfen an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel und seit dem 15. Juni auch an Regionalflughäfen einreisen. Dort erhalten Sie Hinweise, wie Sie sich gegen eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus schützen können. Auf dem Flughafen Basel müssen Sie gemäss den in Frankreich geltenden Vorschriften zwingend eine Hygienemaske tragen.
Zu beachten innerhalb der Schweiz
Ab dem 6. Juli 2020 gilt im öffentlichen Verkehr in der Schweiz Schweizer ÖV eine Maskenpflicht.
Beachten Sie die in der Schweiz geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln. In öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, Geschäften oder Museen müssen Sie die Vorschriften der jeweiligen Schutzkonzepte der Betriebe befolgen. Informationen dazu erhalten Sie vor Ort.
Treten bei Ihnen Krankheitssymptome auf, nachdem Sie in die Schweiz eingereist sind? Nehmen Sie diese ernst und befolgen Sie die Anweisungen auf der Seite Isolation und Quarantäne. So schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen am besten.
Rückkehr Schweizer Staatsangehöriger
Fragen und Antworten zum Thema «Rückreise in die Schweiz» finden Sie auf der Webseite des EDA.
Aus der Schweiz ins Ausland reisen
Empfehlungen aufgrund des neuen Coronavirus
Wir empfehlen Ihnen, auf nicht notwendige Auslandreisen zu verzichten. Von dieser Empfehlung ausgenommen sind seit dem 15. Juni die Länder des Schengenraums und Grossbritannien. Dies bedeutet nicht, dass diese Länder gleichzeitig ihre Reiserestriktionen aufheben.
Aufgrund der weltweiten Pandemie-Bekämpfung ist das Planen von Auslandsreisen komplexer als zuvor. Die Einreisevorschriften unterscheiden sich von Land zu Land. Einige Staaten halten ihre Grenzen für Reisende weiterhin geschlossen. Andere öffnen sie schrittweise – teils nur für bestimmte Gruppen oder Reisezwecke, teils unter Auflagen. Beispiele für solche Auflagen sind die obligatorische Quarantäne, die Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes oder sehr selten das Vorweisen eines negativen COVID-19-Tests. Auch die Grenzkontrollen werden unterschiedlich gehandhabt. Zudem gilt für alle Länder:
Die Einreisevorschriften können sich aufgrund der epidemischen Entwicklung sehr schnell ändern. Informieren Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Ziellandes, ob die Einreise an diesem Tag ohne Beschränkungen möglich ist oder ob es neue Einreisebestimmungen gibt.
Reisen Sie nicht, wenn Sie sich krank fühlen oder einzelne Symptome haben, welche auf eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus hinweisen. Bleiben Sie stattdessen zu Hause und machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an.
Massnahmen innerhalb des Ziellandes
Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen, haben viele Staaten auch Massnahmen innerhalb des Landes beschlossen, die Sie während Ihres Auslandaufenthaltes beachten müssen. Beispielsweise ist in gewissen Ländern die Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder es herrscht eine Maskenpflicht für bestimmte Orte. Auch über diese Massnahmen informieren die ausländischen Vertretungen in der Schweiz. Konsultieren Sie nach Möglichkeit die Informationsangebote und befolgen Sie die geltenden Regeln und Vorschriften Ihres Ziellandes.
Weitere Empfehlungen
Informationen zu Grenzöffnungen sowie zur Sicherheit und der politischen Situation an Ihrem Reiseziel finden Sie auf den Internetseiten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA und des Staatssekretariats für Migration SEM.
Medizinische Empfehlungen zu den einzelnen Zielländern, die nicht mit COVID-19 im Zusammenhang stehen, gelten weiterhin. Informieren Sie sich auf www.safetravel.ch.
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