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Neue Regeln im Lebensmittelrecht stärken den Gesundheitsschutz

Ab dem 1. Februar 2024 gelten in der Schweiz neue Regeln im Lebensmittelrecht. So müssen Verkaufsstellen die Herkunft von Backwaren im Offenverkauf künftig schrift-lich angeben. Weiter führt der Bund Höchstwerte für Rückstände von PFAS-Chemikalien in Lebensmitteln ein. Neue Regeln fördern die Vermeidung von Food Was-te. Bei Tätowierfarben wird der Gesundheitsschutz weiter gestärkt. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen im Lebensmittelrecht am 8. Dezember 2023 verabschiedet.

Die Revision des Lebensmittelrechts (Paket Stretto 4) betrifft 25 Verordnungen. Sie stärkt den Gesundheits- und Täuschungsschutz und hält die Schweizer Gesetzgebung auf dem gleichen Niveau wie in der EU. Die Änderungen treten am 1. Februar 2024 in Kraft.

Herkunft von Gipfeli und Berliner im Offenverkauf deklarieren
Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen besser erkennen, wo offen verkaufte Brote und Feinbackwaren produziert werden. Deshalb müssen Bäckereien, Restaurants und der Detailhandel das Produktionsland künftig schriftlich anstatt nur mündlich angeben.

Höchstwerte für PFAS in Fleisch, Fisch und Eiern
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind eine Gruppe von schwer abbaubaren Chemikalien. Über die breite Verwendung, etwa in Kunststoffen, Regenbekleidung oder Feuerlöschschaum, können sie in die Umwelt und dadurch in die Nahrungskette gelangen. Mit der Revision des Lebensmittelrechts führt der Bund Höchstwerte für PFAS-Rückstände in Lebensmitteln ein. Sie entsprechen den Höchstwerten in der EU und gelten für Eier, Fleisch, bestimmte Fischarten, Krebstiere und Muscheln.

Food Waste bekämpfen
Die Revision schafft überdies einen rechtlichen Rahmen für die Umverteilung überschüssiger Lebensmittel. Damit erhalten Herstellerinnen und Detailhändler klare Vorgaben, welche Massnahmen sie treffen müssen, bevor sie Nahrungsmittel spenden oder an gemeinnützige Organisationen weitergeben können. Die Konsumenten werden dadurch geschützt und die Rechtssicherheit trägt dazu bei, die Menge verschwendeter Lebensmittel weiter zu senken.

Gesundheitsschutz bei Tattoo-Farben und Kosmetika stärken
Im Lebensmittelrecht sind auch Kosmetika und Tätowierfarben geregelt. Mit der aktuellen Revision übernimmt die Schweiz die Höchstwerte der EU für gewisse Inhaltsstoffe in Tattoo-Farben. Eine striktere Regelung gilt hierzulande neu für die in den Farben enthaltenen Konservierungsstoffe. Die Gesundheit von tätowierwilligen Personen wird dadurch besser geschützt.

Bei Kosmetika gilt der aktuelle Höchstwert für Furocumarine (1 mg/kg) in der Schweiz für alle Produkte, die auf der Haut verbleiben und der Sonne ausgesetzt sind. Die Schweizer Gesetzgebung ist damit strenger als jene der EU, wo dem Höchstwert nur Sonnenschutz- und Bräunungsmittel unterliegen. Neu gilt der Maximalwert nicht nur für in der Schweiz hergestellte, sondern auch für importierte Kosmetika. Diese Änderung tritt Anfang 2026 in Kraft. Furocumarine sind fototoxische Pflanzenstoffe. Sie werden durch Sonnenlicht aktiviert und können dadurch krebserregend wirken.

Praxisnahe Regelung für Hof- und Weidetötungen
Seit 2020 ist es in der Schweiz möglich, Tiere zur Fleischgewinnung auf dem heimischen Hof oder der Weide zu töten. Aus Gründen der Lebensmittelhygiene müssen sie nach dem Tod innert 45 Minuten in einen Schlachtbetrieb transportiert und ausgenommen werden. Dieser Zeitraum wird auf 90 Minuten ausgedehnt. Auch mit dieser Zeitspanne ist die Lebensmittelsicherheit gewährleistet. Hof- und Weidetötungen werden aber erleichtert, da für die Schlachtung mehr Zeit bleibt. Aus Sicht des Tierschutzes ist dies zu begrüssen. Denn die Tiere verbleiben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, was weniger Stress bedeutet.

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