Eidgenössische Wahlen vom 22. Oktober 2023
Bund räumt Fehler bei Berechnung der Parteistärken ein
Im Nachgang zu den eidgenössischen Wahlen hat das BFS bei Qualitätskontrollen zu seiner Wahlstatistik einen Fehler bei der Berechnung der aggregierten nationalen Parteistärken festgestellt. Die Korrektur zu den Parteistärken hat keine Auswirkungen auf die kantonalen Wahlergebnisse; die Verteilung der Sitze und die gewählten Nationalrätinnen und Nationalräte sind davon nicht tangiert. Departementsvorsteher Alain Berset wurde umgehend über den Fehler informiert und hat eine Überprüfung der Prozesse veranlasst.
Im Nachgang zum Wahltag überprüft das BFS standardmässig vertieft die veröffentlichten Daten und Statistiken. Bei diesen Kontrollen zeigte sich am Dienstagnachmittag, dass die Berechnung der nationalen Parteistärken 2023 einen Fehler enthält und die veröffentlichten Werte korrigiert werden müssen. Nicht betroffen von der Korrektur sind die kantonalen und kommunalen Wahlergebnisse sowie die Sitzverteilung (Mandate) und die Gewählten, die von den Kantonen geliefert worden sind.
Resultate von drei Kantonen mehrfach berechnet
Grund für den Fehler bei der Berechnung der nationalen Parteistärken ist eine fehlerhafte Programmierung im Datenimportprogramm für die drei Kantone AI, AR, GL. Diese Kantone mit nur einem Nationalratssitzliefern ihre Daten in einem anderen Format als die übrigen. Bei der Verarbeitung der seitens der drei Kantonen korrekt gelieferten Daten erfolgte die fehlerhafte Berechnung.
Das fehlerhafte Programm verursachte eine Mehrfachzählung (drei- bis fünffach) der in den drei Kantonen abgegebenen Stimmen für die dort angetretenen Parteien. Diesen Parteien wurden demnach zu viele Stimmen zugerechnet, was sich in einer zu hohen nationalen Parteistärke bei der SVP, der Mitte und der FDP niederschlägt. Mit der Berechnung der korrekten Werte sinkt die nationale Parteistärke dieser Parteien und die Stärke der anderen Parteien ändert sich entsprechend (siehe Tabelle im Anhang).
Eingeleitete Massnahmen
Umgehend nach Bestätigung des Fehlers hat das BFS das Departement informiert. Departementsvorsteher Alain Berset hat eine Administrativuntersuchung angeordnet, um gemeinsam mit dem BFS die Prozesse zu analysieren und zu verbessern. Das BFS bedauert den Fehler ausserordentlich und nimmt den Vorfall sehr ernst. Die nun korrigierte Statistik der Parteistärken ist mehrfach nachberechnet – und kontrolliert worden. Künftig werden die Prozesse in diesem sensiblen Statistikbereich angepasst. Dazu gehört einerseits eine umfassendere automatisierte Plausibilitätsprüfung der Berechnungen sowie den Einsatz von noch mehr Kontrollpersonal am Wahltag wie auch die integrale Überprüfung der Abläufe und der Kontrollmodalitäten insgesamt.
Nationalratswahlen: kantonale Datenübermittlung an den Bund
Bei den eidgenössischen Wahlen ist das BFS zuständig für die Erstellung der Wahlstatistik. Dazu gehören das laufende Sammeln, Aufbereiten und Publizieren der Ergebnisse am Wahltag. Nach der Auszählung aller Kantone werden die kantonalen Resultate aggregiert und die nationalen Parteistärken als Statistik veröffentlicht. Die statistischen Berechnungen werden weitgehend automatisiert durchgeführt.
Auf Bundesebene werden die Nationalratswahlen von der Bundeskanzlei gemäss den Regelungen im Bundesgesetz über die politischen Rechte organisiert. Die Kantone ihrerseits organisieren die Wahlen in ihrem Gebiet und sind für die korrekte und gesetzeskonforme Durchführung und die Ermittlung der kantonalen Resultate verantwortlich. Sie führen die Verteilung der Sitze auf die Wahllisten der Parteien durch und bestimmen die Gewählten. Die so ermittelten noch provisorischen Wahlergebnisse werden von den Kantonen auf ihren Webseiten und im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht. Am Wahltag übermitteln die Kantone zudem die provisorischen Ergebnisse an den Bund (BFS) für Informations- und Statistikzwecke. Nach Ablauf der Rekursfrist in den Kantonen werden die definitiven Ergebnisse an die Bundeskanzlei übermittelt, die daraus den Wahlbericht des Bundesrates erstellt, welcher an der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlamentes erwahrt wird.
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