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Mit vereinten Kräften gegen häusliche Gewalt
2020 hat die Polizei rund 20 000 Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt registriert, 28 Personen wurden getötet. Mit dem Ziel, die Herausforderung mit vereinten Kräften zu bewältigen, haben sich am 30. April 2021 alle relevanten Akteure im Bereich häusliche Gewalt an einen Tisch gesetzt
Häusliche Gewalt ist ein ernsthaftes Problem, das mit wirksamen und koordinierten Massnahmen bekämpft werden muss. 2020 hat die Polizei rund 20 000 Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt registriert, 28 Personen wurden getötet. Mit dem Ziel, die Herausforderung mit vereinten Kräften zu bewältigen, haben sich am 30. April 2021 alle relevanten Akteure im Bereich häusliche Gewalt an einen Tisch gesetzt.
Roadmap gegen häusliche Gewalt
Der Strategische Dialog “Häusliche Gewalt” fand auf Initiative des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) statt. Von Seiten der Kantone nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) teil. Beteiligt waren zudem das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) des EDI sowie Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen der Zivilgesellschaft.
Aus den Vorarbeiten unter Leitung des Bundesamts für Justiz und den Diskussionen zwischen den Akteuren ging hervor, dass hauptsächlich im Vollzug der bestehenden Gesetze zusätzliche Handlungsmöglichkeiten bestehen, um die Situation zu verbessern. Konkrete Massnahmen sollen die erkannten Lücken füllen, insbesondere beim Bedrohungsmanagement, beim Schutz mittels technischer Mittel und beim Zugang zu Hilfsangeboten.
Die Ergebnisse des Strategischen Dialogs sind in die Roadmap “Häusliche Gewalt” eingeflossen. Sie wurde unterzeichnet von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des EJPD, Nathalie Barthoulot, Regierungspräsidentin des Kantons Jura und Präsidentin der SODK sowie dem St. Galler Regierungsrat Fredy Fässler, Präsident der KKJPD.
Die Roadmap ist ein Meilenstein in der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Schweiz ratifizierte dieses Übereinkommen des Europarats zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt 2018. Die Umsetzung der Roadmap wird Teil des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sein, welche das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung 2019 – 2023 beschlossen hat.
Notfallknopf und zentrale Telefonnummer
In der Roadmap werden zehn prioritäre Handlungsfelder identifiziert. Konkrete Massnahmen formuliert die Roadmap unter anderem bei der Nutzung technologischer Möglichkeiten: Die Kantone werden prüfen, ob Opfern im Rahmen eines Pilotprojektes auf deren Wunsch hin ein Notfallknopf zur Verfügung gestellt werden kann. Das Potenzial technischer Mittel wird der Bundesrat zudem im Rahmen des Postulats Arslan “Prüfung wirksamerer Massnahmen zum Opferschutzes in Hochrisikofällen” vertiefen. Dieser Bericht soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 verabschiedet werden.
Ein weiteres zentrales Handlungsfeld ist der leichtere Zugang zur Opferberatung. Die Pandemie hat die Diskussion um die Bedeutung einer zentralen Beratungstelefonnummer, die rund um die Uhr Hilfe gewährleistet, neu entfacht. Der Vorstand der SODK hat bereits beschlossen, Möglichkeiten zur Einführung einer solchen zentralen Telefonnummer zu erarbeiten.
Bedrohungsmanagement zur Verhinderung von Gewalttaten
Bund und Kantone anerkennen auch die Bedeutung des sogenannten Bedrohungsmanagements bei der Bekämpfung der häuslichen Gewalt. Um Bedrohungen frühzeitig erkennen und Gewalttaten verhindern zu können, muss der Informationsaustausch zwischen Behörden und Institutionen weiter gestärkt werden. Mit der Roadmap sprechen sich die Kantone für Qualitätsstandards für ihr Bedrohungsmanagement aus.
Weitere in der Roadmap identifizierte Handlungsfelder bei der Bekämpfung der häuslichen Gewalt sind: die Koordination der verschiedenen Akteure, Prävention, Betreuung der Opfer, Schutz von Kindern, Arbeit mit gewaltausübenden Personen, Weiterbildung und der rechtliche Rahmen zu häuslicher Gewalt.
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