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Menschenrechtsrat: Die Schweiz setzt sich für Frauenrechte ein

Der Menschenrechtsrat beendet heute seine 47. Tagung. Vom 21. Juni bis zum 13. Juli war Genf virtueller Schauplatz der intensiven Arbeiten des Menschenrechtsrats. Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung standen im Mittelpunkt der Tagung, namentlich die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Sommersession des Menschenrechtsrats widmet sich traditionell den Frauenrechten. Die Schweiz war in diesem Bereich besonders aktiv. Sie unterstützte die Resolution zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Sie beteiligte sich ebenfalls an Diskussionen über gleichberechtigte Massnahmen nach Covid-19 und über die Prävention von Genitalverstümmelung. Zudem trat sie einer Staatengruppe bei, die Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität bekämpft.

Beim jährlichen Austausch mit der Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, äusserte die Schweiz unter anderem ihre Besorgnis über die weltweit zunehmenden Einschränkungen des Rechts auf Meinungsäusserungsfreiheit sowie des Rechts auf friedliche Versammlung und freie Vereinigung. Die Schweiz verurteilte die Verhaftung von Medienschaffenden, die Kriminalisierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und die übermässige Gewaltanwendung bei Demonstrationen.

Aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zog die Schweiz Bilanz über die Fortschritte bei der Umsetzung, insbesondere die gemeinsam mit dem Privatsektor ausgearbeiteten praktischen Leitfäden für Unternehmen. Die Schweiz forderte weitere Anstrengungen in diesem Bereich und eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Staaten und Unternehmen, damit die Menschenrechte besser anerkannt und eingehalten werden.

Die Schweiz zeigte auch ein besonderes Interesse für die Diskussionen zur Menschenrechtssituation in verschiedenen Ländern. In Bezug auf Belarus zum Beispiel, unterstützte sie eine Resolution zur Erneuerung des Mandats der Sonderberichterstatterin. Darin werden die Behörden aufgefordert, alle willkürlich inhaftierten Personen sofort und bedingungslos freizulassen, insbesondere Medienschaffende und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger. Die Schweiz schloss sich auch der neuen Resolution zur Situation in Tigray (Äthiopien) sowie weiteren Resolutionen (Eritrea, Syrien, Ukraine) an.
Zudem unterstützte sie zusammen mit mehr als vierzig Staaten eine von Kanada initiierte gemeinsame Erklärung, in der die chinesischen Behörden aufgefordert werden, ihre Menschenrechtsverpflichtungen in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang, in Hongkong und in Tibet einzuhalten. Sie schloss sich weiteren gemeinsamen Erklärungen über die Menschenrechtslage in Belarus, im Irak, in Nicaraguaund in Venezuela an.

Gemeinsam mit anderen Staaten und zivilgesellschaftlichen Organisationen wirkte die Schweiz bei der Durchführung mehrerer Nebenveranstaltungen mit. Eine erste Veranstaltung zum Thema Menschenrechte im digitalen Zeitalter, die von der Schweiz und Liechtenstein durchgeführt wurde, unterstrich die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Staaten, Social-Media- und Technologieunternehmen sowie der Zivilgesellschaft, um angemessene Antworten auf die aktuellen Herausforderungen zu finden. Ausserdem organisierte die Schweiz eine Veranstaltung mit, welche die Wichtigkeit der Stärkung des UNO-Menschenrechtssystems verdeutlichte, um willkürliche Verhaftungen im Zusammenhang mit der Drogenpolitik zu verhindern. Schliesslich organisierte die Schweiz gemeinsam mit ihren Partnern eine Diskussion zum übermässigen Einsatz von Gewalt bei Demonstrationen während der Covid-19-Pandemie.