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Krieg in der Ukraine: Aufhebung der Autobahnvignettenpflicht und Befreiung von Schwerverkehrsabgabe

Das BAZG macht damit Gebrauch von den in den jeweiligen Rechtsgrundlagen vorgesehenen Ausnahmeregelungen aus humanitären Gründen

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hebt die Autobahnvignettenpflicht für sämtliche Fahrzeuge auf, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren. Zudem können Hilfsgütertransporte von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit werden. Das BAZG macht damit Gebrauch von den in den jeweiligen Rechtsgrundlagen vorgesehenen Ausnahmeregelungen aus humanitären Gründen.

Aufhebung der Autobahnvignettenpflicht

Gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) hebt das BAZG die Autobahnvignettenpflicht für sämtliche Fahrzeuge auf, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren. Die Massnahme tritt sofort in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. Juni 2022. Weitere Informationen finden sich unter www.vignette.ch.

Befreiung von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe

Gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) kann das BAZG Hilfsgütertransporte von der LSVA befreien. Ein entsprechendes Gesuch ist vor dem Transport beim BAZG einzureichen, auf dem Schriftweg oder per Mail an [email protected]. Weitere Informationen finden sich unter www.bazg.admin.ch oder www.lsva.ch.