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Jugendliche aus der Ukraine sollen Lehre in der Schweiz abschliessen können

Nach Rücksprache mit den Kantonen und Sozialpartnern hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider entschieden, dass sie bis zum Lehrabschluss in der Schweiz bleiben können

Unter den Schutzsuchenden aus der Ukraine, die in der Schweiz den Schutzstatus S erhalten haben, befinden sich rund 5000 Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, in der Schweiz eine Lehre anzutreten und diese abzuschliessen, auch wenn der Schutzstatus S vor dem Ende der Lehrzeit aufgehoben werden sollte. Nach Rücksprache mit den Kantonen und Sozialpartnern hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider entschieden, dass sie bis zum Lehrabschluss in der Schweiz bleiben können. Damit schafft sie Planungssicherheit für Lernende und Lehrbetriebe.

Die Rekrutierung von Auszubildenden, die ihre Lehre im Sommer 2023 antreten sollen, ist bereits im Gange. Die Lehrbetriebe, aber auch die Jugendlichen, brauchen vor dem Abschluss von Lehrverträgen die Gewissheit, dass die Lehre auch dann fortgesetzt und abgeschlossen werden kann, wenn der Bundesrat dereinst den Schutzstatus S aufhebt.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), hat deshalb nach Rücksprache mit den Kantonen, Sozialpartnern und Organisationen der Arbeitswelt entschieden, dass die Lernenden aus der Ukraine bis zum Lehrabschluss in der Schweiz bleiben können. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im geltenden Asylgesetz vorhanden. Die Lernenden benötigen für eine Bewilligung eine Bestätigung des Lehrbetriebes und des kantonalen Berufsbildungsamtes. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird diese Gesuche im Einzelfall prüfen und bewilligen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bewährter und gut zugänglicher Ausbildungsweg

Die Kantone, Sozialpartner und Organisationen der Arbeitswelt haben sich dafür ausgesprochen, dass Jugendliche aus der Ukraine die Möglichkeit erhalten sollen, ihre berufliche Grundbildung abzuschliessen. Ob die Kernfamilie der Jugendlichen ebenfalls bis zum Abschluss der Lehre in der Schweiz bleiben darf, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Das Gleiche gilt für die Vorgaben im Hinblick auf die Rückkehr aller anderen Vertriebenen aus der Ukraine bei einer Aufhebung des Schutzstatus S.

In der Schweiz halten sich zurzeit rund 5000 Personen aus der Ukraine im Alter von 15 bis 20 Jahren auf. Sie sollen – auch im Hinblick auf die Rückkehr in die Ukraine – eine gute Ausbildung absolvieren können. In der Schweiz ist die Lehre die am häufigsten gewählte Ausbildung und steht auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Ukraine, welche die Voraussetzungen erfüllen, offen.

Berufliche Kompetenzen für den Wiederaufbau

Mit einer Lehre können diese den Grundstein für eine berufliche Zukunft legen und Kompetenzen erwerben, die für den Wiederaufbau der Ukraine nützlich sein werden. Schweizer Unternehmen profitieren, indem sie Lehrstellen mit jungen Menschen besetzen können, die über eine gute schulische Ausbildung verfügen.

Aktuell besuchen rund 300 Jugendliche aus der Ukraine ein Gymnasium und rund 1700 ein Brückenangebot als Vorbereitung auf eine Lehre oder eine allgemeinbildende Schule. Das SEM und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) gehen davon aus, dass mehrere hundert Jugendliche aus der Ukraine im Sommer 2023 oder danach in eine berufliche Grundbildung einsteigen könnten.