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Integrationsvorlehre für Flüchtlinge ab diesem Sommer in 18 Kantonen
Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen mit beruflichem Potenzial sollen gezielt auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden, damit sie später erfolgreich im Berufsleben Fuss fassen können. Zu diesem Zweck bieten ab diesem Sommer 18 Kantone einjährige Integrationsvorlehren an. Sie haben mit dem Staatssekretariat für Migration entsprechende Verträge abgeschlossen. Dieses Pilotprogramm des Bundes dauert insgesamt vier Jahre
Bund und Kantone wollen Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher in die Arbeitswelt integrieren – und damit auch deren Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduzieren. Ende April haben sie sich deshalb auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt. Mit höheren Investitionen und konkreten Zielen werden die Voraussetzungen geschaffen, damit Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher im Berufsleben Fuss fassen können.
Die Integrationsvorlehre soll anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen gezielt auf eine Berufslehre vorbereiten. Die Teilnehmenden können in einem Berufsfeld praktische, schulische und sprachliche Kompetenzen aufbauen, die es für ein erfolgreiches Absolvieren der angestrebten Berufslehre braucht. Wer eine Integrationsvorlehre macht, arbeitet in der Regel rund drei Tage pro Woche in einem Betrieb mit und kann so die grundlegenden Tätigkeiten erlernen.
3600 Plätze über vier Jahre
Am Pilotprogramm nehmen Kantone aus allen Landesteilen teil. Es sind dies die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Jura, Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Waadt, Wallis, Zug und Zürich. Die ersten Integrationsvorlehren starten im August 2018 und dauern ein Jahr. Das SEM wird aus einem Rahmenkredit von 46,8 Millionen Franken maximal 3600 Plätze verteilt über die vier Programmjahre mitfinanzieren. Die Kantone erhalten vom SEM einen Pauschalbertrag von 13‘000 Franken pro Ausbildungsplatz und Jahr. Die darüber hinausgehenden Kosten tragen die Kantone selber.
Auf den Bedarf der Branchen und Betriebe ausgerichtet
Die Federführung für die Umsetzung der Integrationsvorlehren liegt bei den kantonalen Berufsbildungsbehörden. Diese arbeiten wiederum mit den beteiligten Partnern vor Ort zusammen – vor allem Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Berufsfachschulen. Verschiedene Wirtschaftsverbände – in der Regel Organisationen der Arbeitswelt – haben etwa Kompetenzprofile für ihr jeweiliges Berufsfeld erstellt. Durch die enge Zusammenarbeit mit diesen Partnern wird sichergestellt, dass die Integrationsvorlehren auf den Bedarf der Branchen und Betriebe abgestimmt sind. Derzeit rekrutieren die kantonalen Stellen geeignete Teilnehmerinnen und Teilnehmer und suchen das Gespräch mit weiteren interessierten Betrieben.
Programm wird laufend evaluiert und weiterentwickelt
Das Pilotprogramm Integrationsvorlehre basiert auf einem Beschluss des Bundesrates zur Förderung des inländischen Potenzials an Arbeitskräften. Das SEM hat dieses in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, den Kantonen und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) entwickelt. Es wird während der nächsten vier Jahre laufend evaluiert und weiterentwickelt, damit sich Best Practice Modelle etablieren können. Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende 2019 über eine allfällige Weiterführung durch den Bund entscheiden.
Im Kanton Zürich wird die Integrationsvorlehre im Rahmen eines Vorpilots im Berufsfeld “Logistik” beim Unternehmen Planzer bereits umgesetzt.
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