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Informationsaustausch über Flugpassagiere
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 den Entwurf des Verhandlungsmandats für ein Abkommen mit der Europäischen Union (EU) über den Austausch von Informationen zu Flugpassagierdaten, sogenannte Passenger Name Records (PNR), verabschiedet. Ein solches Abkommen wird dazu beitragen, den Informationsaustausch zum Zweck der polizeilichen Zusammenarbeit zu verbessern, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu schützen und die innere Sicherheit im Schengen-Raum zu gewährleisten.
Die Verwendung von PNR-Daten (Informationen, die Passagiere den Fluggesellschaften oder Reisebüros bei der Buchung zur Verfügung stellen, wie Name, Vorname, Kontaktdaten, Reiseroute) ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Terrorismus und organisierter Kriminalität. Rund 70 Länder, darunter alle Mitgliedstaaten der EU, haben ein nationales PNR-System eingeführt.
Ohne ein eigenes PNR-System könnte die Schweiz zu einer Sicherheitslücke in Europa werden. So könnten Personen, die den Flugverkehr zur Verfolgung krimineller Ziele nutzen, die PNR-Systeme der EU-Mitgliedstaaten umgehen, indem sie in die Schweiz fliegen und ihre Reise im Schengen-Raum auf dem Landweg fortsetzen.
PNR-Daten haben auch eine wichtige wirtschaftliche Dimension. Da die Schweiz ein wichtiger Knotenpunkt im internationalen Luftverkehr ist, muss sie die Erhebung und Analyse von PNR-Daten sowie deren Austausch mit der EU und Drittländern regeln. Sollte die Schweiz auf ein PNR-System verzichten, könnten die Schweizer Fluggesellschaften benachteiligt werden und die Schweiz könnte ihre exzellente internationale Anbindung im Luftverkehr verlieren.
Der Austausch von PNR-Daten trägt zur inneren Sicherheit im Schengen-Raum bei und ist daher eng mit Schengen verbunden. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Aus diesem Grund ist eine Einigung und damit ein Verhandlungsmandat erforderlich. Die Europäische Kommission hat, vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten, bereits Verhandlungsmandaten mit den Schengen-assoziierten Staaten Norwegen, Island und der Schweiz zugestimmt. Sie beabsichtigt, die Verhandlungen parallel mit diesen drei Staaten zu führen. Die Verhandlungen über ein PNR-Abkommen sind nicht Teil der Gespräche, die von der Schweiz und der EU im Rahmen des Paketansatzes geführt werden.
Die Ziele des Verhandlungsmandats mit der EU über den Austausch von Informationen über PNR-Daten sind:
- eine formelle Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Daten durch Schweizer Fluggesellschaften an EU-Mitgliedstaaten schaffen;
- die Datenlieferung durch die Fluggesellschaften der EU-Staaten an die Schweiz sicherstellen;
- mit der EU die Erhebung und Nutzung von PNR-Daten innerhalb des europäischen Luftraums regeln und den Datenschutz bei der Bearbeitung von PNR-Daten gewährleisten.
Nach der heutigen Verabschiedung des Mandatsentwurfs durch den Bundesrat wird eine Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte und der Konferenz der Kantonsregierungen durchgeführt. Das Mandat wird endgültig genehmigt, wenn diese keine wesentlichen Vorbehalte anmelden.
Um über eine nationale Rechtsgrundlage zu verfügen, werden die Arbeiten am Entwurf eines Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (FPG) fortgesetzt. Die Botschaft zum Gesetzesentwurf wird dem Bundesrat Anfang nächsten Jahres vorgelegt.
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