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Impfstoff gegen Affenpocken: Bund unterzeichnet Vertrag mit Herstellerfirma
Die ersten Dosen werden bis Anfang November geliefert, die restlichen Dosen bis Ende Jahr

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschafft in Zusammenarbeit mit der Armeeapotheke den Impfstoff Jynneos der Firma Bavarian Nordic gegen Affenpocken. Die Impfstoffdosen werden in den nächsten Wochen in der Schweiz eintreffen. Sie werden anschliessend von der Armeeapotheke an die Kantone ausgeliefert. Die Kantone sind für die Modalitäten der Verimpfung und die weitere Information der Bevölkerung zuständig. Zudem wird die Zielgruppe wie bisher in Zusammenarbeit mit der Aids-Hilfe Schweiz informiert.
Bisher wurden in der Schweiz über 500 Fälle von Affenpocken registriert. Dabei handelt es sich praktisch ausschliesslich um Männer. Am meisten betroffen sind die Kantone Waadt, Genf und Zürich. Die Zahl der wöchentlich neu auftretenden Fälle nimmt sowohl in der Schweiz als auch in Europa ab.
Impfempfehlung für besonders gefährdete Personen
Gemeinsam mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) empfiehlt das BAG eine Impfung gegen Affenpocken für folgende Bevölkerungsgruppen:
- Präventiv für Männer, die Sex mit Männern haben, und Trans-Personen mit wechselnden Sexualpartnern,
- Präventiv für Personen, die aus beruflichen Gründen gegenüber Affenpockenviren exponiert sind (zum Beispiel medizinisches Personal oder Personal von Speziallaboratorien),
- Für Kontaktpersonen von erkrankten Personen, um die Infektionsketten zu unterbrechen und auch Kinder, Schwangere und allfällige weitere Risikopersonen zu schützen.
Nicht bekannt ist aktuell, ob die Impfung alle Symptome der Affenpocken oder die Übertragung des Virus verhindern kann. Möglicherweise entwickeln manche Menschen trotz Impfung eine symptomatische Form der Erkrankung. Aus diesem Grund bleiben die Verhaltensempfehlungen weiterhin wichtig. Jede Person kann sich selbst schützen, indem sie den Körperkontakt mit infizierten Personen vermeidet.
Die Kosten des Impfstoffs werden vorläufig durch den Bund übernommen, bis die Voraussetzungen geschaffen sind, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten übernehmen kann.
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