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Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können aufgenommen und untergebracht werden

ie Schweizerische Flüchtlingshilfe wird diese koordinieren und Ukrainerinnen und Ukrainer in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen an private Gastgeber oder in kantonale Strukturen vermitteln

Der Bund hat sich zusammen mit Partnerorganisationen auf die Aufnahme der Vertriebenen aus der Ukraine vorbereitet. In den Bundesasylzentren stehen derzeit mehrere Tausend freie Unterbringungsplätze zur Verfügung, zusätzlich werden weitere Kapazitäten gesucht. Aus der Bevölkerung sind zahlreiche Angebote für eine private Unterbringung eingegangen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe wird diese koordinieren und Ukrainerinnen und Ukrainer in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen an private Gastgeber oder in kantonale Strukturen vermitteln. Das SEM bedankt sich bei allen, die mithelfen, diese Herausforderung zu bewältigen.

Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben sich rund 700 vertriebene Personen in den Bundesasylzentren gemeldet. In einer ersten Phase waren es vor allem Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits über eine Unterkunft bei Verwandten oder Bekannten in der Schweiz verfügen. Diese private Unterbringung ist möglich und die Behörden verdanken die grosszügige Hilfsbereitschaft.

Zunehmend melden sich nun auch Geflüchtete beim SEM, die keine Kontakte in der Schweiz haben und eine Unterkunft benötigen. Sie werden in einer ersten Phase in einem Bundesasylzentrum aufgenommen und betreut. Das SEM verfügt aktuell noch über mehrere Tausend freie Plätze.

Das SEM hat in den Bundesasylzentren in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen zusätzliche Ressourcen aufgebaut, damit die Registrierung und die Zuweisung einer Unterkunft rasch erfolgt. Das Ziel ist, dass alle Vertriebenen umgehend eine Unterkunft und jene Unterstützung erhalten, die sie benötigen. In den Bundesasylzentren erhalten sie bei Bedarf auch medizinische Hilfe.

Schweizerische Flüchtlingshilfe vermittelt Unterkünfte

In den Bundesasylzentren sind ab sofort auch Mitarbeitende der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) präsent. Sie vermitteln den Ukrainerinnen und Ukrainern im Auftrag des SEM Unterkunftsplätze; sie tun dies in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Plätze können in kantonalen Strukturen oder bei Privatpersonen sein, die ihre Hilfe angeboten haben. Die SFH wird Kontakt aufnehmen mit möglichen Gastgebern und die Vermittlung von vertriebenen Personen aus der Ukraine an geeignete Orte übernehmen. Dafür arbeitet die SFH auch mit Nichtregierungsorganisationen wie Campax zusammen, die Hilfsangebote der Bevölkerung zusammengetragen haben. Falls die Geflüchteten in der Nähe von Verwandten oder Bekannten untergebracht werden möchten, wird dies nach Möglichkeit berücksichtigt. Zudem können alle Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits bei Bezugspersonen wohnen, dies auch weiterhin tun. Das SEM bedankt sich bei den Kantonen, allen Partnerorganisationen und der Bevölkerung für die grosszügige Unterstützung.

Anlaufstellen für Geflüchtete

Ukrainerinnen und Ukrainer, die neu in die Schweiz kommen, können sich direkt in einem der sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion melden (siehe Link “Asylregionen und Bundesasylzentren”). Weiter können an die Adresse [email protected] per Mail Anfragen eingereicht werden. Unter der Nummer 058 465 99 11 (10–12 und 14–16 Uhr) ist zudem eine Telefon-Hotline im Aufbau, die ab morgen Dienstag operativ ist. Das SEM hat eine Task Force eingesetzt, die alle Anfragen so rasch als möglich beantwortet.

Weitere nützliche Informationen zur Ukraine-Krise und zur Einreichung von Unterbrigungsangeboten finden Sie hier: www.sem.admin.ch

Schutzstatus S für raschen und unbürokratischen Schutz

Der Bundesrat hat am Freitag darüber informiert, dass er so rasch als möglich den Schutzstatus S für alle Ukrainerinnen und Ukrainer aktivieren will, die aus ihrer Heimat in die Schweiz flüchten. Sobald dieser Status aktiviert ist, erhalten alle registrierten Personen aus der Ukraine den Schutz der Schweiz, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Sie bekommen damit ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, können ihre Familienangehörigen nachziehen, einer Erwerbsarbeit nachgehen und haben auch Anspruch auf Sozialhilfe und medizinische Versorgung. Aktuell läuft die Konsultation der Kantone und anderer Partnerorganisationen.