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Freihandelsabkommen EFTA-Mercosur: Einigung in der Substanz
Zu den zentralen Punkten des Abkommens zählen ein weitgehend freier Zugang für schweizerische Industrieprodukte und ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse auf den Mercosur-Märkten, der Schutz des geistigen Eigentums sowie umfassende Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung
Die EFTA- und Mercosur-Staaten haben ihre Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen am 23. August in Buenos Aires in der Substanz abgeschlossen. Mit dem Abkommen werden mittelfristig rund 95 Prozent der schweizerischen Ausfuhren in die Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay mit insgesamt 260 Millionen Einwohnern zollbefreit. Zudem werden technische Handelshemmnisse abgebaut, der Marktzugang für schweizerische Dienstleistungserbringer erleichtert und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen generell gestärkt. Das Abkommen verhindert auch eine Schlechterstellung gegenüber der EU, welche im Sommer ebenfalls ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten abgeschlossen hat.
Das Abkommen mit den Mercosur-Staaten sieht einen umfassenden Geltungsbereich vor. Es wird den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Handel mit Industrie- und Agrarprodukten sowie Dienstleistungen verbessern. Darüber hinaus umfasst es Bestimmungen zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, einschliesslich sanitärer und phytosanitärer Massnahmen, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen, zum öffentlichen Beschaffungswesen und zu Handel und nachhaltiger Entwicklung.
Zu den zentralen Punkten des Abkommens zählen ein weitgehend freier Zugang für schweizerische Industrieprodukte und ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse auf den Mercosur-Märkten, der Schutz des geistigen Eigentums sowie umfassende Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Das Kapitel zu letzterem Bereich sieht insbesondere auch einen Dialog zu nachhaltiger Land- und Ernährungswirtschaft vor und enthält unter anderem Bestimmungen zu Klimaschutz und der nachhaltigen Nutzung von Waldressourcen.
Im Agrarbereich gewährt die Schweiz für ausgewählte Produkte erstmals auch bilaterale Kontingente ausserhalb ihrer WTO-Verpflichtungen. Diese Konzessionen wurden so ausgestaltet, dass sie für die heimische Landwirtschaft verkraftbar sind und die Ziele der Schweizer Agrarpolitik nicht in Frage stellen. Zu diesem Zweck wurde auch ein Dialog mit den betroffenen Branchen geführt.
Die Schweiz exportiert bereits heute Güter im Wert von etwa 3.6 Milliarden Franken pro Jahr (ohne Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten) in die Mercosur-Staaten. Mit dem Abkommen profitieren mittelfristig über 96% dieser Ausfuhren von Zollkonzessionen, rund 95 Prozent werden vollständig zollbefreit. Angesichts der hohen Zölle der Mercosur-Staaten ermöglicht das Freihandelsabkommen beachtliche Zolleinsparungen von über 180 Millionen Franken pro Jahr. Das ist neben den Abkommen mit der EU und mit China das grösste Zolleinsparungspotential aller Schweizer Freihandelsabkommen.
Wichtig ist das Freihandelsabkommen vor allem auch vor dem Hintergrund des kürzlich abgeschlossenen Abkommens zwischen der EU und den Mercosur-Staaten. Der Schweiz ist es nun gelungen, ein vergleichbares – und teilweise sogar besseres – Abkommen abzuschliessen. Somit kann verhindert werden, dass Schweizer Exporteure gegenüber ihren Konkurrenten aus der EU auf den Mercosur-Märkten benachteiligt werden.
Das Abkommen wird in den nächsten Monaten einer rechtlichen Überprüfung unterzogen. Die Unterzeichnung des Abkommens sollte Ende Jahr oder Anfang nächstes Jahr möglich sein. Der parlamentarische Genehmigungsprozess wird danach umgehend an die Hand genommen werden, damit die Schweiz das Abkommen spätestens im Jahr 2021 ratifizieren kann.
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