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Flankierende Massnahmen und Bekämpfung der Schwarzarbeit
Das Jahr 2022 stand im Zeichen der Aufhebung der coronabedingten Einschränkungen. Das FlaM-Mindestkontrollziel wurde erneut erreicht und die Kontrolltätigkeit weiter erhöht
Die Kontrolltätigkeit im FlaM-Bereich konnte im Vorjahresvergleich erhöht werden. Die Vollzugsorgane kontrollierten 2022 die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 165 845 Personen und dies in 37 134 Unternehmungen. Dies sind 4 % mehr Unternehmen als noch ein Jahr zuvor. Sie kontrollierten 7 % der Schweizer Arbeitgeber, 27 % der Entsandten und 32 % der selbständigen Dienstleistungserbringer. Die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35 000 Kontrollen wurde überschritten. Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und müssen mit Vorsicht interpretiert werden.
In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) betrug die Verstossquote gemäss den Paritätischen Kommissionen im Entsendebereich 17 % (2021 21 %). Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne eine leichte Zunahme der Lohnunterbietungen von 13 % auf 16 % fest. Bei den Schweizer Arbeitgebern verblieb die von den TPK festgestellte Lohnunterbietungsquote stabil bei 10 %. Im Bereich der selbständigen Dienstleistungserbringer aus dem EU-/EFTA-Raum wurde über alle Branchen hinweg bei 7 % der 4492 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet (2021: 6 % von 4596 Kontrollen). Aufgrund einer Unterbietung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden im Jahr 2022 1581 Verständigungsverfahren eröffnet. 87 % der Verfahren mit Entsendebetrieben konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Verfahren mit Schweizer Arbeitgebern lag diese Quote bei 60 %. Im Vergleich zum Vorjahr wurden mehr Verfahren erfolgreich abgeschlossen (82 % bzw. 60 % im Jahr 2021).
Die flankierenden Massnahmen bilden ein zentrales Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Die Kontrollorgane der staatlichen Stellen und der Sozialpartner arbeiten eng zusammen und sorgen für einen umfassenden Lohnschutz.
Bekämpfung der Schwarzarbeit für einen fairen Schweizer Arbeitsmarkt
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung haben die kantonalen Kontrollorgane das Kontrollvolumen im Jahr 2022 ebenfalls deutlich erhöht. Die Betriebskontrollen nahmen im Vorjahresvergleich mit 13 761 Kontrollen um 14 % und die Personenkontrollen mit 41 925 Kontrollen um 23 % zu. Die Betriebs- und Personenkontrollen überstiegen somit auch das Vorkrisenniveau von 2019. Die Kontrollschwerpunkte lagen generell erneut im Bauhaupt-, Bauneben- und Gastgewerbe sowie im Handel. Im Nachgang an diese Kontrollen haben die kantonalen Kontrollorgane im Jahr 2022 insgesamt 13 147 Verdachtsmomente an die zuständigen Fachbehörden zur weiteren Abklärung übermittelt. Dies entspricht einer minimalen Abnahme von rund einem Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Bei der Anzahl Rückmeldungen der Spezialbehörden an die kantonalen Kontrollorgane über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen im Nachgang an die Kontrollen war mit 3044 Rückmeldungen ebenfalls eine Abnahme festzustellen (Rückgang um rund 7 % gegenüber dem Vorjahr). Die grösste Abnahme war dabei im Bereich des Sozialversicherungsrechts zu beobachten (-11 %).
Die Zahl der Nutzer des vereinfachten Verfahrens zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bei geringen Lohnvolumen entwickelte sich im Jahr 2022 rückläufig. Sie sank gegenüber dem Jahr 2021 von 98 305 auf 73 779 Arbeitgebende. Diese Abnahme könnte auf die Anpassung des Geschäftsmodells eines marktführenden Plattformunternehmens in der Reinigungsbranche zurückzuführen sein.
Die Schwarzarbeitskontrollorgane leisten einen wichtigen Beitrag zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit und somit zu einem gesunden und fairen Schweizer Wirtschafts- und Arbeitsmarkt.
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