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Ergänzungsleistungen: Bundesrat will betreutes Wohnen fördern

Der Anspruch auf die EL-Leistungen wird auf IV-Rentnerinnen und -Rentner mit EL ausgeweitet, und die Leistungen werden als vorschüssig ausbezahlte Pauschale ausgestaltet

Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Deshalb sollen künftig bestimmte Betreuungsleistungen, die das selbständige Wohnen ermöglichen, in den Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigt werden. An seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) zur Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Herbst eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten. Der Anspruch auf die EL-Leistungen wird auf IV-Rentnerinnen und -Rentner mit EL ausgeweitet, und die Leistungen werden als vorschüssig ausbezahlte Pauschale ausgestaltet.

Rund ein Drittel der Personen, die in einem Alters- und Pflegeheim leben, benötigt weniger als eine Stunde Pflege pro Tag. Der Eintritt in ein Pflegeheim lässt sich verzögern oder sogar vermeiden, wenn ältere Menschen in einer altersgerechten Wohnung leben und/oder Spitex-Leistungen beziehen können. Es ist ein Bedürfnis älterer Menschen, dass sie so lange wie möglich selbstbestimmt im eigenen Zuhause wohnen wollen. Dafür benötigen sie nicht nur gesundheitliche Unterstützung, sondern auch Hilfe und Betreuung im Haushalt, Mahlzeitendienste oder eine sichere Umgebung (Sturzprävention).

Grosses Interesse, viel Kritik

Die Vorlage «EL für betreutes Wohnen» ist in der Vernehmlassung auf grosses Interesse, aber auch auf grossen Widerstand gestossen. Die Kantone bemängelten, dass die Finanzierung allein bei ihnen liegen solle. Weiter forderte eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, dass IV-Rentnerinnen und -Rentner mit EL ebenfalls Anspruch auf die Leistungen für das betreute Wohnen haben sollten.

Eine grosse Mehrheit sprach sich zudem dagegen aus, dass gewisse Betreuungsleistungen von den EL-Beziehenden vorfinanziert und dann rückvergütet werden sollen. Weitere Kritikpunkte betreffen den Zuschlag für die altersgerechte Wohnung sowie die bessere Berücksichtigung psychosozialer Aspekte wie etwa die Begleitung in der selbständigen Alltagsgestaltung.

Eckwerte für die Botschaft

Aufgrund dieser Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Bundesrat beschlossen, dass nicht nur AHV-Altersrentnerinnen und -rentner mit EL Anspruch auf die Leistungen für betreutes Wohnen haben sollen, sondern auch Bezüger und Bezügerinnen einer IV-Rente mit EL. Damit wird das Gebot der Gleichbehandlung von Alters- und IV-Rentenbeziehenden berücksichtigt. Die Leistungen der EL werden aber erst ausgerichtet, wenn das Leistungsangebot der IV ausgeschöpft ist.

Die Leistungen der EL, mit welchen das betreute Wohnen unterstützt werden soll, sollen in Form einer Pauschale vorschüssig an die EL beziehende Person ausgerichtet werden. Diese Auszahlungsmodalität ist für die Versicherten vorteilhaft, weil sie die Leistungen nicht vorfinanzieren müssen. Gleichzeitig bleibt der administrative Aufwand der Durchführung begrenzt. Die Leistungen umfassen je nach Bedarf:

  • Mietzuschlag für eine altersgerechte oder barrierefreie Wohnung
  • Vergütung für die Anpassung der Wohnung
  • Notrufsystem
  • Haushaltshilfe
  • Mahlzeitendienst
  • Fahr- oder Begleitdienst

Diese Leistungen kommen Versicherten zugute, die aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Einschränkung eine gezielte Unterstützung benötigen um selbständig wohnen zu können. Daher hält der Bundesrat daran fest, dass diese Betreuungsleistungen im EL-System den Krankheits- und Behinderungskosten zugeordnet werden und ihre Kosten somit vollständig von den Kantonen zu tragen sind. Dies entspricht auch den Zuständigkeiten, wie sie seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen seit 2008 gelten. Entsprechend fallen die mit der Vorlage einhergehenden Einsparungen durch vermiedene oder verzögerte Heimeintritte nur bei den Kantonen an. Schliesslich trägt der Bundesrat mit diesem Entscheid seiner angespannten finanziellen Lage Rechnung.

Die zusätzlichen Kosten für die Kantone werden auf rund 300 bis 620 Millionen Franken bei Einsparungen von 280 Millionen geschätzt. Die Einsparungen ergeben sich dadurch, dass durch die EL-Betreuungsleistungen Heimeintritte verzögert oder verhindert werden können.