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Eckwerte der Integrationsförderung 2024-2027

Der Bundesrat will die Integration von Ausländerinnen und Ausländern auch in der Periode 2024-2027 mit 248,8 Millionen Franken unterstützen

Der Bundesrat will die Integration von Ausländerinnen und Ausländern auch in der Periode 2024-2027 mit 248,8 Millionen Franken unterstützen. Das hat er an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 beschlossen. Der Verpflichtungskredit für die Integrationsförderung des Bundes soll neben den Beiträgen an die kantonalen Integrationsprogramme (KIP) insbesondere Mittel zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials umfassen.

Die kantonalen Integrationsprogramme (KIP) wurden 2014 eingeführt und bilden das strategische Hauptinstrument der Schweizer Integrationspolitik. Sie basieren auf Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen. Die Programmvereinbarungen 2024-2027 sehen sieben Förderbereiche vor, darunter Sprache, Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit oder Zusammenleben und Partizipation.

Für die Periode 2024-2027 (KIP3) sind im geplanten Verpflichtungskredit rund 130 Millionen Franken vorgesehen, 32 Millionen Franken pro Jahr. Mit diesen Mitteln fördern die Kantone in erster Linie Massnahmen für Migrantinnen und Migranten aus EU/EFTA- und Drittstaaten. In diesem Betrag nicht enthalten ist die Integrationspauschale von 18’000 Franken für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Das gleiche gilt für die Beiträge des Bundes für Personen mit Schutzstatus S.

Im Rahmen der KIP wird von den Kantonen die Umsetzung der Integrationsförderung von allen Migranten sowohl aus dem Ausländer- wie aus dem Asylbereich gemeinsam geplant und umgesetzt. Damit wird gewährleistet, dass Synergien genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Mit den KIP 3 soll die strategische Weiterentwicklung und Innovation weiter gestärkt werden.

Integrationsvorlehre verstetigen

Neben den Beiträgen des Bundes an die KIP sieht der Verpflichtungskredit auch Beiträge für Programme und Projekte von nationaler Bedeutung im Umfang von insgesamt 119 Millionen Franken vor. Es handelt sich unter anderem um Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, welche ebenfalls auf kantonaler Ebene umgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere die Integrationsvorlehre (INVOL), welche die Teilnehmenden gezielt und praxisorientiert auf eine ordentliche Berufslehre vorbereitet. Das Parlament hatte 2021 beschlossen, die bisher als Pilotprojekt geführte INVOL zu verstetigen und für Personen ausserhalb des Asylbereichs zu öffnen.

Der Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials dient auch das Pilotprogramm Finanzielle Zuschüsse (FiZu). Damit werden Personen unterstützt, die bereits arbeitsfähig sind, aber beim Einstieg in den Arbeitsmarkt Unterstützung benötigen. Schliesslich umfasst der geplante Verpflichtungskredit Beiträge an Massnahmen für Qualitätssicherung und Innovationsförderung. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung nationaler Institutionen wie die Ambulatorien zur Behandlung von traumatisierten Geflüchteten, die Fachstelle Zwangsheirat oder das «Netzwerk  gegen Mädchenbeschneidung Schweiz».

Mit seinem Beschluss ermächtigt der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, mit der Botschaft zum Voranschlag 2024 einen Verpflichtungskredit «Integrationsförderung (KIP) 2024-2027» von 248,8 Millionen Franken zu beantragen.