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E-Voting: Neue rechtliche Grundlagen treten in Kraft

Mit der Revision der VPR und VEleS wird die Sicherheit der E-Voting-Systeme gestärkt, indem die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an die Systeme, deren Einsatz und deren Entwicklung präzisiert und erhöht werden

Für die erste Etappe der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs der elektronischen Stimmabgabe gelten ab 1. Juli 2022 neue Rechtsgrundlagen. An seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) in Kraft gesetzt. Er hat zudem davon Kenntnis genommen, dass die totalrevidierte Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) gleichzeitig in Kraft tritt. Auf dieser Grundlage können Kantone dem Bundesrat wieder beantragen, dass sie im Rahmen des Versuchsbetriebes E-Voting anbieten.

Der Bund legt die Voraussetzungen fest für die elektronische Stimmabgabe an eidgenössischen Urnengängen. Mit der Revision der VPR und VEleS wird die Sicherheit der E-Voting-Systeme gestärkt, indem die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an die Systeme, deren Einsatz und deren Entwicklung präzisiert und erhöht werden. Neu werden nur noch vollständig verifizierbare und von unabhängigen Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundes überprüfte Systeme zugelassen. Sie dürfen für maximal 30 % des kantonalen und 10 % des schweizweiten Elektorats eingesetzt werden. Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Stimmberechtigte mit einer Behinderung werden als besondere Zielgruppen von E-Voting bei der Berechnung der Limiten nicht mitgezählt.

Die neuen Rechtsgrundlagen erhöhen die Transparenzanforderungen und schreiben den Einbezug der Öffentlichkeit und von Fachkreisen vor. So wurden die Vorgaben für die Offenlegung von Informationen zum System und dessen Betrieb präzisiert und Anforderungen für den Einbezug der Öffentlichkeit – zum Beispiel die Pflicht zur Führung eines ständigen Bug-Bounty-Programms – wurden geregelt.

Die Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten erfolgt nicht nur im Rahmen der unabhängigen Überprüfung der Systeme, sondern wird auch als ständige Begleitung der Versuche mit E-Voting etabliert. Der bereits für die Ausgestaltung der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs geführte Dialog mit der Wissenschaft wird weitergeführt und in den Rechtsgrundlagen verankert. So soll in den nächsten Jahren ein breiter Massnahmenkatalog umgesetzt werden, der zu einer kontinuierlichen Verbesserung der E-Voting-Systeme und ihres Betriebs führt.

Einzelne Kantone planen die Wiederaufnahme der Versuche mit dem System der Schweizerischen Post. Die Bundeskanzlei hat dazu eine unabhängige Überprüfung des Systems und seines Betriebs in Auftrag gegeben und erste Ergebnisse publiziert. Die Arbeiten für die Wiederaufnahme der Versuche mit diesem System sind im Gang, aber noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der unabhängigen Überprüfung werden zu den Grundlagen gehören, die der Bundesrat berücksichtigt, wenn er auf Gesuch eines Kantons über eine Grundbewilligung entscheidet.