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Diese Faktoren bestimmen die AHV-Rente in der Schweiz

Das Rentensystem in der Schweiz basiert auf den obligatorischen Beiträgen zur AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung).

Die Höhe der Rente hängt von mehreren Schlüsselfaktoren ab:

Beitragsjahre – Für eine volle Rente muss man 44 Beitragsjahre nachweisen, beginnend mit dem Jahr nach dem 20. Geburtstag bis zum ordentlichen Rentenalter. Jedes fehlende Beitragsjahr reduziert die Rente um etwa 2,3 %;

Erwerbseinkommen – Die maximale Rente erhält man, wenn das durchschnittliche Jahreseinkommen während des Erwerbslebens mindestens 90’720 CHF beträgt. Die Mindest­rente gilt für Personen mit niedrigem Einkommen;

Erziehungsgutschriften – Eltern, die Kinder unter 16 Jahren betreuen, können eine Gutschrift von 45’360 CHF pro Jahr erhalten. Diese wird anteilig zwischen den Eltern aufgeteilt;

Zivilstand und Einkommensteilung – Bei verheirateten oder geschiedenen Paaren werden die während der Ehe erzielten Einkommen gleichmäßig auf beide Partner verteilt, was die Rentenberechnung beeinflusst. Die maximale gemeinsame Rente für Ehepaare beträgt 3’780 CHF pro Monat.

Rentenbeträge:

Maximale Einzelrente: 2’520 CHF/Monat

Minimale Einzelrente: 1’260 CHF/Monat

Maximale Ehepaarrente: 3’780 CHF/Monat

Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Rentenkürzung. Eine Person, die fünf Jahre keine Beiträge geleistet hat, erhält rund 290 CHF weniger pro Monat, schreibt Blick.

Diese Rentenstruktur zeigt, wie wichtig jedes Beitragsjahr ist, um im Alter eine stabile finanzielle Grundlage zu sichern, berichtet albinfo.ch.