Coronavirus: Minute für Minute
Covid-19-Impfstrategie: Besonders gefährdete Personen sollen zuerst geimpft werden
Erstes Ziel einer Impfung gegen Covid-19 ist es, besonders gefährdete Personen zu schützen und damit schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfstrategie festgelegt, die für die Covid-19-Impfung gelten soll. Prioritär geimpft werden besonders gefährdete Personen, also ältere und Menschen mit Vorerkrankung. In zweiter Priorität das Gesundheitspersonal und Menschen, die mit besonders gefährdeten Personen zusammenleben. Ziel ist es, so die Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren und das Gesundheitssystem zu schützen.
Die Entwicklung verschiedener Impfstoffe gegen Covid-19 ist weit fortgeschritten. In der Schweiz laufen die letzten Vorbereitungen, damit mit den ersten Impfungen im Januar gestartet werden könnte. Voraussetzung ist, dass Swissmedic nach Prüfung aller klinischen Daten einen ersten Impfstoff zulassen kann.
Nun haben das BAG und die EKIF die Impfstrategie publiziert. Sie beinhaltet sowohl übergeordnete Impfziele als auch die Definition der Zielgruppen und der spezifischen Impfziele.
Erstes Ziel einer Impfung gegen Covid-19 ist es, besonders gefährdete Personen zu schützen und damit schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren. Damit soll als zweites Ziel die Belastung der Spitäler und Pflegeheime reduziert und das Funktionieren des Gesundheitssystems gewährleistet bleiben. Drittes Ziel ist schliesslich, die negativen Auswirkungen der Pandemie zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Die Covid-19-Impfung ist insbesondere für die folgenden Zielgruppen von Erwachsenen vorgesehen (in absteigender Reihenfolge bei begrenzter Impfstoffverfügbarkeit):
1. Besonders gefährdete Personen (ohne Schwangere)
2. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
3. Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen
4. Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (z. B. Behindertenheime) und deren Personal
5. Alle anderen Erwachsenen, die sich impfen lassen möchten.
Kinder und Jugendliche gehören noch nicht zu Zielgruppen der Impfstrategie, da die entsprechenden Studiendaten für diese Altersgruppe noch nicht vorliegen.
Impfempfehlung abhängig von Wirkung und Verfügbarkeit
Die Impfstrategie bildet die Grundlage für die Impfempfehlungen. Die EKIF wird für jede Zielgruppe Impfempfehlungen aussprechen, sobald alle Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit vorliegen. Je nachdem, wie viele Impfstoffdosen in einer ersten Phase zur Verfügung stehen, muss zwischen den Zielgruppen und innerhalb der Zielgruppen weiter priorisiert werden.
Die Covid-19-Impfung wird für die Bevölkerung gratis sein. Die Kosten für die Impfstoffe, die Impfung und das notwendige Material werden von Bund, Kantonen und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) getragen. Die Impfung ist von Franchise und Selbstbehalt befreit.
Informationen für Bevölkerung und Fachpersonen
Eine Impfpflicht ist seitens Bund nicht vorgesehen. Der Bund setzt auch bei der Covid-19-Impfung auf transparente und verständliche Information. Jede und jeder soll selber entscheiden können, ob sie oder er sich impfen lassen will.
Auf der Coronavirus-Impfen-Webseite publiziert das BAG laufend Informationen, um über die Ziele der Covid-19-Impfung, über die einzelnen Impfstoffe und über den Stand der Arbeiten zu orientieren. Zusätzlich wird das BAG eine breite Bevölkerungskampagne starten.
Zur Unterstützung des Gesundheitspersonals, das Covid-19-Impfungen durchführen wird, erarbeitet das BAG mit Vertretern der Kantone, Ärzteschaft und weiteren Partnern Informationsmaterial und Checklisten.
Enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure
Sobald die Zulassung sowie die Impfempfehlungen vorliegen und die ersten Impfstoffe in der Schweiz eintreffen, soll rasch mit den Covid-19-Impfungen begonnen werden.
Für die Umsetzung der Covid-19-Impfung sind die Kantone zuständig. Die Vorbereitungsarbeiten erfolgen in enger Absprache mit dem BAG, der Armeeapotheke und weiteren Akteuren.
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