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COVID-19: Das Asylsystem funktioniert auch während der Pandemie
Das SEM kann im Asylverfahren alle Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zum Schutz der Gesundheit einhalten und die Asylverfahren dennoch rechtsstaatlich korrekt durchführen
Das SEM hat auch in der pandemiebedingt angespannten Lage der letzten Monate durchgehend Asylverfahren durchgeführt und Wegweisungen vollzogen. Der Abbau der Asylgesuche, die vor dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes eingereicht wurden, ist zum grössten Teil abgeschlossen. Zurzeit verfügen die Bundesasylzentren allerdings kaum noch über freie Unterbringungsplätze, der Bund benötigt deshalb dringend zusätzliche Strukturen. Die Hygiene- und Distanzvorgaben werden in den Bundesasylzentren strikte eingehalten. Bis heute wurden rund 160 Asylsuchende positiv auf COVID-19 getestet.
Der Bundesrat hat im Frühjahr mit notrechtlichen Massnahmen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Asylsystem auch während der Corona-Pandemie weiter funktioniert. Das SEM kann im Asylverfahren alle Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zum Schutz der Gesundheit einhalten und die Asylverfahren dennoch rechtsstaatlich korrekt durchführen.
Kern der Asylverfahren sind die Anhörungen der Asylsuchenden in Anwesenheit ihrer Rechtsvertreter. Damit diese weiterhin durchgeführt und gleichzeitig die Gesundheit aller Akteure wirksam vor einer Ansteckung mit dem COVID-Virus geschützt werden können, wurde die Zahl der Personen, die im gleichen Raum anwesend sind, reduziert. Weitere Personen werden mittels technischer Hilfsmittel zugeschaltet. Im Gegenzug wurden die Beschwerdefristen verlängert, damit der Rechtsschutz in jedem Fall gewährleistet bleibt. Seit Ausbruch der Coronakrise im März 2020 hat das SEM über 3600 Anhörungen durchgeführt und rund 10 500 Asylverfahren abgeschlossen (davon rund 4200 altrechtliche und 6300 neurechtliche Fälle). Bis heute kam es zu keiner Infektion während einer Anhörung.
Abbau altrechtlicher Fälle
Ende Februar 2019 waren noch gut 11 000 altrechtliche Asylgesuche hängig – also Gesuche, die vor dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes am 1. März 2019 eingereicht wurden. Stand heute sind es weniger als 700. Das SEM konnte in den letzten 19 Monaten also mehr als 10 000 altrechtliche Asylverfahren rechtskräftig abschliessen. Damit ist der Abbau dieser Gesuche zum grössten Teil abgeschlossen.
Angespannte Situation in der Unterbringung
Bei der Unterbringung der Asylsuchenden in den Bundesasylzentren ist das SEM mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Unter regulären Umständen würden rund 4500 Plätze zur Verfügung stehen. Um alle Hygiene- und Distanzvorgaben des BAG einhalten zu können, mussten diese Kapazitäten jedoch um die Hälfte reduziert werden. Es stehen zurzeit nur rund 2300 Plätze zur Verfügung. Von diesen sind mehr als 90 Prozent belegt. Es bestehen also praktisch keine Unterbringungsreserven mehr. Daher müssen zusätzliche Unterbringungsplätze bereitgestellt werden. Das SEM wird Ende November eine Militärhalle in Brugg (AG) in Betrieb nehmen und bereitet die Inbetriebnahme weiterer Unterkünfte in Sulgen (TG) und Reinach (BL) vor. Dennoch werden weitere Unterkünfte benötigt und das SEM ist auf die Unterstützung durch die Kantone angewiesen.
Herausforderungen im Rückkehrbereich
Die Folgen der Covid-19-Pandemie haben sich auch auf den Rückkehrbereich ausgewirkt. Da der Flugverkehr zwischen der Schweiz und anderen Staaten stark eingeschränkt war und ist, konnte nur ein Teil der Wegweisungen vollzogen werden. Auch Interviews und Befragungen auf Botschaften und Konsulaten zur Identifikation und Papierbeschaffung sind durch die Vorgaben zum Gesundheitsschutz eingeschränkt. Die Zahl der Ausreisen von Personen, die kein Aufenthaltsrecht haben in der Schweiz, ist im Vergleich zum Vorjahr vorübergehend um etwa 70 Prozent zurückgegangen; aktuell sind es noch 40 Prozent weniger als im Vorjahr. Trotz dieser schwierigen Ausgangslage konnte das SEM jederzeit Wegweisungen vollziehen und hat mehrere Sonderflüge durchgeführt. Zudem fanden Spezialflüge für freiwillige Rückkehrer statt, zum Beispiel nach Georgien, Albanien und Moldawien. Auch Rückführungen sind in fast alle Dublin-Staaten wieder möglich. Die Zahl der Vollzugspendenzen ist dank dieser Anstrengungen praktisch stabil geblieben.
Kriminalität rund um Bundesasylzentren
Eine kleine Minderheit von Asylsuchenden hat in den Sommermonaten das Asylsystem ausgenutzt, um Diebstähle und andere Straftaten zu begehen. Das SEM stand und steht im konstanten Austausch mit den kantonalen Behörden, um dieses Problem anzugehen. So sind die Sicherheitspatrouillen rund um die Bundesasylzentren verstärkt worden. Offensichtlich unbegründete Asylgesuche werden in erster Priorität und innert kürzester Frist behandelt und abgelehnt, damit diese Personen die Schweiz rasch wieder verlassen müssen. Bei Personen, die sich während des Verfahrens nicht an die Regeln halten, kann das Gesuch abgeschrieben werden.
Situation auf den griechischen Inseln
Die Schweiz hat in diesem Jahr bereits 53 unbegleitete minderjährige Asylsuchende aus Griechenland aufgenommen, die familiäre Beziehungen in unser Land haben. Bald werden 30 weitere unbegleitete Minderjährige in der Schweiz aufgenommen. Grundsätzlich will der Bundesrat in erster Linie Hilfe vor Ort leisten, damit die Migrantinnen und Migranten dort menschenwürdig untergebracht und medizinisch versorgt werden können. Die Schweiz war das erste Land, dass nach dem Brand im Migrantenlager auf der Insel Lesbos humanitäre Hilfe geleistet hat. Zudem hat sie den griechischen Behörden ihre Unterstützung beim Aufbau effizienter Asylstrukturen angeboten.
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