Coronavirus: Minute für Minute
Coronavirus: Zügeln ist unter Einhaltung der BAG-Vorgaben möglich
Weiter hat der Bundesrat die Fristen bei Zahlungsrückständen bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage verlängert
Der Bundesrat hat am 27. März 2020 Massnahmen im Mietrecht im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus geprüft. Der Bundesrat präzisiert, dass Umzüge weiterhin zulässig sind. Er hält aber explizit fest, dass dabei die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG eingehalten werden müssen. Weiter hat der Bundesrat die Fristen bei Zahlungsrückständen bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage verlängert. Dies für Zahlungsrückstände im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus und für Mieten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden. Weiter ruft der Bundesrat Vermieter- und Mieterschaft ausdrücklich dazu auf, sich gemeinsam um einvernehmliche Lösungen zu bemühen.
Die Frage, ob Umzüge noch möglich sind, beschäftigte in den letzten Tagen viele Personen. Der 31. März ist an manchen Orten ein offizieller Umzugstermin, was zu rund 50’000 Umzügen führt. Der Bundesrat präzisiert, dass Umzüge weiterhin zulässig sind. Er hält aber explizit fest, dass dabei die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG eingehalten werden müssen. Zügelunternehmen und Immobilienbewirtschafter betonen, dass dies möglich ist.
Unter den gegenwärtigen Umständen ist das Risiko eines Zahlungsrückstands bei Mietzinsen für Wohn- und Geschäftsräume und infolgedessen dasjenige der Androhung sowie des Aussprechens einer Kündigung stark erhöht. Um den Druck zu reduzieren, verlängert der Bundesrat die Frist von Artikel 257d Absatz 1 OR bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage, sofern die Mieterinnen und Mieter aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus mit der Bezahlung der Mietzinse in Rückstand geraten. Die Fristverlängerung gilt für Mieten und Nebenkosten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden. Parallel dazu verlängert er die Frist zur Zahlung fälliger Pachtzinse gemäss Artikel 282 Absatz 1 OR für Pächterinnen und Pächter von 60 auf 120 Tage unter den gleichen Bedingungen.
Als weitere Sofortmassnahme verlängert der Bundesrat die nach geltendem Recht sehr kurze Kündigungsfrist für möblierte Zimmer und Einstellplätze gemäss Artikel 266e OR von zwei Wochen auf 30 Tage.
Aufgrund der schwierigen Lage insbesondere von vielen Geschäftsmietern hat Bundesrat Guy Parmelin am 24. März 2020 eine Task Force unter der Leitung des Direktors des Bundesamts für Wohnungswesen BWO eingesetzt. Die Task Force vereinigt Verwaltung, Mieter- und Vermieterorganisationen, Immobilienwirtschaft sowie Städte und Kantone und wird dem Bundesrat bei Bedarf weitere Massnahmen vorschlagen.
Ähnliche Artikel
Weitere aus Coronavirus: Minute für Minute
E-Diaspora
-
Alvin Karaqi, ein grosser Karate-Champion und ambitionierter Arzt in der Schweiz Alvin Karaqi, Träger zahlreicher internationaler Titel im Karate, spezialisiert sich derzeit auf Orthopädische und Traumatologische Chirurgie...
-
Gemeinsam für eine Welt ohne Gewalt gegen Frauen
-
AlbGala-Abend von Albinfo.ch: Ein unvergessliches Erlebnis
-
Mednest24“: Der Spitex-Dienst, der in der Schweiz auch auf Albanisch spricht
-
Albanischer Ärzteverband Schweiz startet Mentorenprogramm für Nachwuchsärzte
Leben in der Schweiz
-
Karin Keller-Sutter zur Bundespräsidentin gewählt Die Bundesversammlung hat Karin Keller-Sutter zur Bundespräsidentin 2025 gewählt. Vizepräsident des Bundesrates wird Guy Parmelin. Diese...
-
VIDEO
Die Erläuterungen des Bundesrates zum Abstimmungsvorlage vom 9. Februar 2025
-
Alvin Karaqi, ein grosser Karate-Champion und ambitionierter Arzt in der Schweiz
-
Der Chef der Armee auf Truppenbesuch in Kosovo sowie Bosnien und Herzegowina
-
Schweiz kandidiert für den Vorsitz der OSZE im Jahr 2026