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Coronavirus: Bundesrat vereinfacht Zugang zum Covid-Zertifikat für Genesene
Ab 16. November können Covid-Zertifikate auch für Personen ausgestellt werden, die mit einem aktuellen positiven Antikörpertest (serologischer Test) belegen können, dass sie genesen und über ausreichend Antikörper verfügen
Der Bundesrat will den Zugang zum Zertifikat für die Benutzung im Inland erleichtern, insbesondere für genesene Personen. Zurzeit erhalten Personen, die ihre Genesung mit einem PCR-Test belegen können, ein Covid-Zertifikat mit Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Aktuelle wissenschaftliche Daten zeigen nun, dass Menschen nach einer Covid-Infektion ausreichend vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation geschützt sind. Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Genesene kann deshalb auf 12 Monate verlängert werden. Weiterhin wird genesenen Personen empfohlen, sich ab vier Wochen nach der Infektion einmal impfen zu lassen. In diesem Fall wird ein 12 Monate gültiges Impfzertifikat ausgestellt.
Die Anpassung tritt am 16. November in Kraft und gilt vorderhand nur in der Schweiz und für die Rückreise in die Schweiz. Auf europäischer Stufe gilt mit wenigen Ausnahmen weiterhin eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen.
Zertifikat für Genesene mit Antikörpertest
Ab 16. November können Covid-Zertifikate auch für Personen ausgestellt werden, die mit einem aktuellen positiven Antikörpertest (serologischer Test) belegen können, dass sie genesen und über ausreichend Antikörper verfügen. Akzeptiert werden Antikörpertests, die den WHO-Standards entsprechen, eine CE-Zertifizierung aufweisen und von einem durch Swissmedic zertifizierten Labor durchgeführt werden. Der Test ist kostenpflichtig.
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist auf 90 Tage beschränkt. Nach Ablauf dieser 90 Tage kann die betroffene Person einen weiteren Antikörpertest durchführen lassen. Ist dieser weiterhin positiv, kann ein weiteres Zertifikat ausgestellt werden. Ein Zertifikat für Antikörpertest gilt nur in der Schweiz. In der EU werden solche Nachweise von den meisten Ländern derzeit nicht anerkannt.
Zertifikat für Personen, die sich nicht impfen und testen lassen können
Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, erhalten bereits heute ein ärztlich ausgestelltes Attest und damit Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Covid-Zertifikatspflicht. Ab Mitte Dezember 2021 erhalten sie auf Antrag ein Schweizer Covid-Zertifikat, das 365 Tage gültig ist. Der Kreis der nicht impf- und nicht testbaren Personen ist klein.
30 Tage-Zertifikat für Touristinnen und Touristen
Aktuell erhalten Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem von Swissmedic oder der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz und in der EU gültig ist. Ab Ende November 2021 erhalten jene Touristinnen und Touristen Zugang zu einem Schweizer Zertifikat, die mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden. Aktuell betrifft dies die Impfstoffe Sinovac und Sinopharm. Die Gültigkeitsdauer ist auf 30 Tage beschränkt. Das Zertifikat ist nur in der Schweiz gültig.
Unbefristete Übernahme der Testkosten für Erstgeimpfte
Seit 11. Oktober 2021 finanziert der Bund die Tests (Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pool-Tests) von Personen, die eine erste Impfung, aber noch kein Covid-Zertifikat erhalten haben. Der Bundesrat hat entschieden, dass die Tests für diese Personen bis maximal sechs Wochen nach der Erstimpfung weiterhin übernommen werden. Wartet eine Person länger mit der Zweitimpfung, muss sie Kosten für die Tests selber tragen. Die Kostenübernahme war ursprünglich auf Ende November befristet. Damit nimmt der Bundesrat ein Anliegen der nationalrätlichen Gesundheitskommission auf.
Test-Qualität wird sichergestellt
Um ein zuverlässiges Testresultat zu erhalten, ist die Qualität der Probe entscheidend. Da die Qualität der Proben von nasalen Abstrichen ungenügend ist, sollen solche Tests nicht mehr zu einem Covid-Zertifikat führen. Zugelassen sind nur Antigen-Schnelltest mit einem Nasen-Rachen-Abstrich. Damit wird die Zuverlässigkeit des Resultats erhöht und das Risiko gesenkt, dass infizierte Personen aufgrund eines falsch negativen Testergebnisses ein Zertifikat erhalten.
Tarifanpassung für Schnelltests
Der Bundesrat hat im Weiteren die Kostenübernahme für die Antigen-Schnelltests durch den Bund angepasst und von aktuell 47 Franken auf maximal 36 Franken gesenkt. Dem Bund darf weiterhin maximal der Betrag verrechnet werden, der der selbstzahlenden Person in Rechnung gestellt wird. Damit kosten die Antigen-Schnelltests neu maximal gleich viel wie die neu verfügbaren und qualitativ besseren gepoolten Speichel-PCR-Tests für Einzelpersonen.
Auffrischimpfungen kostenlos
Der Bundesrat hat im Weiteren Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Epidemienverordnung zugestimmt. Damit können die Kosten der Covid-19-Auffrischimpfung – wie bereits die Erst- und Zweitimpfungen – von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und dem Bund übernommen werden, sofern sie gemäss Impf-Empfehlung erfolgen.
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