Coronavirus: Minute für Minute
Coronavirus: Bundesrat lockert weitere Massnahmen ab dem 11. Mai 2020
Ab dem 11. Mai können nicht nur Läden, Märkte und obligatorische Schulen, sondern auch Museen und Bibliotheken sowie Gastrobetriebe wieder öffnen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Ab Montag, 11. Mai 2020, können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen, in den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und im Breiten- und Spitzensport sind wieder Trainings möglich. Das Fahrplanangebot im öffentlichen Verkehr wird deutlich erhöht. Für die Maturitätsprüfungen können dieses Jahr die Erfahrungsnoten im Zeugnis stehen, über schriftliche Prüfungen für die gymnasiale Maturität entscheiden die Kantone. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Parallel zu diesen Öffnungsschritten werden die Einreisebeschränkungen gelockert. Ab dem 11. Mai soll zudem in allen Kantonen die flächendeckende Rückverfolgung von Neuinfektionen wieder aufgenommen werden.
Die Verbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz hat sich weiter verlangsamt. Die Massnahmen zur Bekämpfung des Virus werden von der Bevölkerung umgesetzt und zeigen Wirkung. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, weitere Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus zu lockern. Dabei geht er weiter, als am 16. April angekündigt. Ab dem 11. Mai können nicht nur Läden, Märkte und obligatorische Schulen, sondern auch Museen und Bibliotheken sowie Gastrobetriebe wieder öffnen.
Die Abfolge der einzelnen Schritte folgt einer Risikoanalyse. Der Bundesrat hat berücksichtigt, wie stark die Lockerung einer Massnahme die besonders gefährdeten Personen betrifft, die Anzahl Personenkontakte erhöht und die Personenströme verstärkt. Er hat zudem beurteilt, wie einfach Schutzmassnahmen ergriffen werden können und wie gross die volkswirtschaftliche Bedeutung ist.
Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor
Der weitere Verlauf der Epidemie wird entscheidend davon abhängen, wie gut die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Diese gelten nach wie vor. Der Bundesrat wird die Auswirkungen der Lockerungen auf die Entwicklung der Epidemie mit einem Monitoring genau beobachten. Die Lockerungsschritte werden mit Schutzkonzepten begleitet. Alle Betriebe und Einrichtungen müssen ein Schutzkonzept haben, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abstützt.
Über die dritte Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden. Vorgesehen sind Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als 5 Personen, zum Präsenzunterricht an Gymnasien und Hochschulen, zu kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und Bergbahnen sowie zu Gottesdiensten. Der Bundesrat diskutiert dann zudem den Ausstieg aus der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz. Am 26. Juni will der Bundesrat weitere Entscheide fällen für den Sommer, basierend auf den Resultaten des Monitorings.
Vorsichtige Öffnung der Gastronomie ab dem 11. Mai
Ab dem 11. Mai können Gastrobetriebe unter strengen Auflagen wieder öffnen. In einem ersten Lockerungsschritt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästegruppen sind zwei Meter Abstand oder
trennende Elemente nötig. Über die weiteren Schritte entscheidet der Bundesrat am 27. Mai. Die etappierte Öffnung wird von Schutzkonzepten begleitet und wurde mit Branchenvertreter besprochen.
Kantone entscheiden, wie der Unterricht durchgeführt wird
In Primar- und Sekundarschulen darf ab dem 11. Mai wieder Präsenzunterricht durchgeführt werden. Dafür hat das BAG zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Vorgaben für Schutzkonzepte festgelegt. Dazu wurden der wissenschaftliche Beirat (Science Taskforce) sowie weitere Expertinnen und Experten konsultiert. Die Kantone und Gemeinden werden bis zum 11. Mai 2020 die Umsetzung regeln und dabei die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen. Die Schulen erhalten die Möglichkeit, den Unterricht im Klassenzimmer flexibel zu gestalten.
An Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen ab dem 11. Mai Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen wieder abgehalten werden. Dies gilt auch für den Musikunterricht. Prüfungen können durchgeführt werden, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Präsenzveranstaltungen in grösseren Gruppen dürfen voraussichtlich ab dem 8. Juni wieder stattfinden.
Gymnasiale und Berufsmaturität können auf Erfahrungsnoten setzen
Die kantonalen Gymnasien können dieses Jahr auch auf die schriftlichen Maturitätsprüfungen verzichten, nachdem die Erziehungsdirektorenkonferenz EDK bereits beschlossen hatte, die mündlichen Prüfungen nicht durchzuführen (siehe separate Medienmitteilung). Der Bundesrat entspricht damit dem Antrag der EDK. Weiter wurde beschlossen, dass die Berufsmaturität 2020 ganz auf Erfahrungsnoten basierend erworben wird. Hier ist der Bund allein zuständig.
Museen, Bibliotheken und Archive werden früher geöffnet
Der Bundesrat hat entschieden, dass neben den Läden und Märkten am 11. Mai auch Museen, Bibliotheken und Archive wieder geöffnet werden sollen. In diesen Einrichtungen können die Abstands- und Hygieneregeln einfach umgesetzt und die Personenströme gut kanalisiert werden. Botanische Gärten und Zoos bleiben bis am 8. Juni 2020 geschlossen.
Bundesrat erlaubt Sport-Trainings ab 11. Mai
Der Bundesrat lockert auch im Sport die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (siehe separate Medienmitteilung). Ab dem 11. Mai können im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln stattfinden. Im Leistungssport gelten weniger starke Einschränkungen, insbesondere dürfen Trainings auch mit mehr als fünf Personen stattfinden. Der Bundesrat sieht zudem vor, in den Profiligen den Spielbetrieb unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab 8. Juni 2020 zuzulassen.
Einreisebeschränkungen werden ab 11. Mai schrittweise gelockert
Der Bundesrat will die Corona-bedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen schrittweise lockern (siehe separate Medienmitteilung). Ab dem 11. Mai sollen zunächst die vor dem 25. März eingereichten Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden. Für Schweizer und EU-Bürger soll ab diesem Datum zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein. Die Grenzkontrollen bleiben hingegen bestehen.
Grossveranstaltungen bis Ende August verboten
Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende August 2020 verboten bleiben. Damit will er Planungssicherheit schaffen. An Grossveranstaltungen ist das Übertragungsrisiko stark erhöht und die Rückverfolgung einer Ansteckung nicht möglich. Die Hygienemassnahmen und Abstandsregeln können zumeist nicht eingehalten werden. Vor den Sommerferien wird der Bundesrat die Lage neu beurteilen. Dabei berücksichtigt er die Politik der anderen Staaten. Am 27. Mai entscheidet er zudem, ab wann kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen wieder möglich sein werden.
Alle Neuansteckungen rückverfolgen
Um die Epidemie langfristig einzudämmen, hat der Bund ein Konzept für die Eindämmungsphase (Containment) erarbeitet. Sobald die Zahl der Neuansteckungen genügend gesunken ist, sollen alle Kantone mittels Befragungen die Übertragungsketten wieder flächendeckend rückverfolgen (Contact tracing). Sie sollen infizierte Personen frühzeitig entdecken und dafür sorgen, dass alle Personen mit Symptomen sich testen lassen
können und nicht nur wie bisher die besonders gefährdeten oder hospitalisierten Personen. Positiv getestete Personen werden isoliert, wer mit ihnen Kontakt hatte wird informiert und unter Quarantäne gestellt. Diese muss eingehalten werden, um die Infektionsketten zu unterbrechen.
Das Testen von Personen mit leichten Symptomen, die keiner Risikogruppe angehören, ist Teil der epidemiologischen Kontrolle. Diese Kosten gehen deshalb zu Lasten der Kantone. Das Testen von Personen mit schweren Symptomen oder erhöhtem Komplikationsrisiko wird wie bis anhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Das EDI hat zudem aufgrund der raschen technischen Entwicklung entschieden, den Tarif für die Analyse zu Lasten der OKP auf den 30. April 2020 auf 95 Franken zu senken.
Freiwillige App unterstützt die Eindämmung der Epidemie
Der Bevölkerung soll zudem eine digitale Applikation zur Verfügung gestellt, die Bluetooth-Funktechnik verwendet und ihre Nutzer informiert, wenn sie zu lange in der Nähe zu Infizierten gestanden sind. Diese App wird derzeit durch die Eidgenössisch Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne zusammen mit dem Bund und der Science Taskforce entwickelt. Die Betroffenen können sich anschliessend über die Infoline des BAG beraten lassen. Der Gebrauch der App ist freiwillig, die eigenen Daten sind allein für die Benutzer einsehbar und es werden keine Personendaten oder Ortsangaben genutzt. Ausserdem wird die App nur während der Dauer der Krise eingesetzt. Diese Grundprinzipien müssen aus Sicht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und der nationalen Ethikkommission NEK garantiert sein.
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