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Corona: Aufhebung der letzten Einreisebeschränkungen per 2. Mai
Reisende müssen bei der Einreise in die Schweiz keinen Impf- oder Genesungsnachweis mehr erbringen
Zu Beginn der Coronapandemie in der Schweiz führte der Bundesrat erstmals per 19. März 2020 Einreisebeschränkungen für Reisende von ausserhalb des Schengen-Raums ein. Seither wurden die Einreisebeschränkungen mehrmals angepasst. Länder und Regionen wurden auf die Risikoliste aufgenommen oder bei positiver Entwicklung in den jeweiligen Ländern wieder davon gelöscht.
Die Risikoliste wurde in Rücksprache mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nachgeführt. Die Einreisebeschränkungen berücksichtigten die Empfehlung der EU zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU.
Von den Einreisebeschränkungen waren Drittstaatsangehörige betroffen, die aus Staaten oder Regionen einreisen wollten, die aufgrund der Corona-Entwicklung in den jeweiligen Gebieten zu den Risikoländern oder -regionen zählten. Betroffen waren insbesondere Einreisen aus diesen Ländern und Regionen zu touristischen oder Besuchszwecken. Grundsätzlich galten stets Ausnahmen für Härtefälle sowie für geimpfte und zuletzt auch für genesene Personen. Mit dem jüngsten Entscheid des EJPD ist die Liste der Risikoländer und -regionen leer.
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