Alt Bundesrätin Elisabeth Kopp ist verstorben

Mit grosser Trauer hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass alt Bundesrätin Elisabeth Kopp im Alter von 86 Jahren verstorben ist. Die erste Frau im Bundesrat setzte sich insbesondere für die Gleichstellung der Frauen ein. Bundesrat und Bundeskanzlei sprechen der Familie und den Angehörigen ihr tief empfundenes Beileid aus.

Als das Parlament am 2. Oktober 1984 Elisabeth Kopp im ersten Wahlgang in den Bundesrat wählte, war das nicht nur für die Zürcher FDP-Politikerin persönlich ein Freudentag. Die Wahl war auch ein Meilenstein für die Gleichstellung der Frauen in der Schweiz: 13 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts schaffte erstmals eine Frau die Wahl in die Landesregierung.

Elisabeth Kopp studierte Rechtswissenschaften in Zürich. Die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn 1956 motivierte sie als junge Frau, sich für Flüchtlinge, Demokratie und Menschenrechte einzusetzen. Auch der Umweltschutz sowie die Gleichberechtigung der Frauen und insbesondere die Einführung des Frauenstimmrechts waren ihr wichtige Anliegen.

Ihre politische Karriere begann sie als Gemeinderätin in Zumikon, später wurde sie Gemeindepräsidentin. 1979 schaffte sie die Wahl in den Nationalrat, 1984 wurde sie zuerst Vizepräsidentin der FDP Schweiz und dann Bundesrätin. In der Landesregierung stand sie dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vor. Sie führte dieses kompetent und engagiert. Unter ihrer Federführung erhielt die Schweiz ein neues Gesetz, dank dem Asylgesuche rascher behandelt werden konnten. Entschieden trat sie gegen die Volksinitiative “für die Begrenzung der Einwanderung” an, die die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger 1988 ablehnten. Daneben setzte sie sich auch als Bundesrätin für die Gleichstellung der Frauen ein, so insbesondere für das neue Eherecht.

1988 war bekannt geworden, dass Elisabeth Kopp ihren Ehemann in einem Telefonanruf wegen einer möglichen Verwicklung in Geldwäscherei zum Rückzug aus einem Unternehmen aufgefordert hatte. Der öffentliche Druck bewog sie schliesslich 1989 zum Rücktritt aus dem Bundesrat, obwohl sie jede moralische oder rechtliche Schuld stets zurückwies. Ein Jahr später wurde sie vom Bundesgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.

Nach ihrem Rücktritt zog sich Elisabeth Kopp aus der Öffentlichkeit zunächst weitgehend zurück. Später äusserte sie sich gezielt zu Anliegen, die ihr am Herzen lagen. So setzte sie sich 2004 für die Einführung der Mutterschaftsversicherung ein. In Vorträgen und Diskussionen war ihr die Gleichstellung der Frauen auch noch in den letzten Jahren ein wichtiges Thema. Und sie ermutigte die Frauen, in die Politik zu gehen.

Zum 50jährigen Jubiläum des Frauenstimmrechts vor zwei Jahren erinnerte sie sich zurück an ihr politisches Engagement während des Studiums. Ein Mitstudent habe sie gefragt, warum sie sich für das Frauenstimmrecht einsetze. Sie sei doch eine ganz normale Frau. Eben deshalb, habe sie ihm geantwortet. Heute sei es für ihre Enkelinnen keine Frage mehr, dass sie sich am politischen Geschehen beteiligen. Und das sei gut so.

Elisabeth Kopp starb am Karfreitag nach langer Krankheit.

Erleichterte Bewilligungsverfahren für Erwerbstätige aus Drittstaaten

Qualifizierte Erwerbstätige aus Drittstaaten erhalten in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen eine Arbeitsbewilligung. Um das Bewilligungsverfahren zu erleichtern, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Reihe von Massnahmen zum Abbau administrativer Hürden umgesetzt und den Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. April 2023 darüber informiert.

Qualifizierte Erwerbstätige aus Drittstaaten können in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung erhalten, wenn dafür ein Bedarf besteht und dies im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt. In einem im Auftrag des Nationalrats verfassten Bericht vom 4. März 2022 hat der Bundesrat aufgezeigt, mit welchen Massnahmen der Abbau administrativer Hürden vorangetrieben, die Verfahren beschleunigt und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht werden können. Er hat das EJPD beauftragt, einzelne dieser Massnahmen direkt umzusetzen und andere vertieft zu prüfen.

Erleichterte Verfahren in Berufen mit grossem Fachkräftemangel

Das EJPD hat den Bundesrat an seiner Sitzung über die inzwischen unternommenen Schritte informiert. Seit dem 1. Februar 2023 können die kantonalen Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden der Situation jener Unternehmen Rechnung tragen, die qualifizierte Fachkräfte in besonders vom Fachkräftemangel betroffenen Berufen suchen. Konkret können sie in solchen Berufen die Anforderungen an die beruflichen Qualifikationen und an den Nachweis des Vorrangs von inländischen Arbeitnehmenden grosszügiger auslegen.

Dazu hat das EJPD nach einer Konsultation der Kantone die Weisungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) angepasst. Den Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit von bereits in der Schweiz anwesenden Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsbewilligung können die Kantone seither ebenfalls vereinfacht bewilligen. Weiter wird seit dem 1. Februar 2023 das Verfahren für einen Teil der Arbeitsbewilligungsgesuche verkürzt, so dass diese nicht mehr der Zustimmung des Bundes bedürfen.

Kontingentssystem wird nicht in Frage gestellt

Die Einführung eines Express-Gebührenzuschlags für die beschleunigte Bearbeitung von Arbeitsbewilligungsgesuchen lehnen die Kantone ab. Der Bundesrat hat daher entschieden, darauf zu verzichten. Stattdessen werden sich die Kantone und das EJPD bis Ende 2023 über optimale Methoden in Bezug auf Bearbeitungsfristen und Verfahren austauschen.

Eine im Jahr 2022 vom EJPD durchgeführte Umfrage bei Kantonen und Sozialpartnern hat gezeigt, dass das heutige System mit Kontingenten den Zweck der Steuerung der Zuwanderung gut erfüllt und gleichzeitig flexibel ist. Dennoch wird das EJPD punktuelle Verbesserungen umsetzen. So soll die jährliche Kontingentsfestlegung künftig noch stärker evidenzbasiert erfolgen. Die Zuteilung von Ergänzungskontingenten aus der Bundesreserve an die Kantone wird weiter vereinfacht.

Die Schullaufbahn von Mr. Bean

Albinfo porträtiert heute die schulische Laufbahn von Rowan Atkinson, besser bekannt als Mr. Bean. Atkinson hatte während seiner Schulzeit mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen, vor allem aufgrund seines Stotterns und Aussehens. Obwohl seine Lehrer ihn als durchschnittlich und unauffällig betrachteten, erkannten sie auch sein Potenzial und seine Fähigkeit, komplexe wissenschaftliche Zusammenhänge zu verstehen. Wegen seines Stotterns rieten sie ihm jedoch davon ab, sich für Studiengänge im Bereich Sprache und Theater einzuschreiben und empfahlen stattdessen Studiengänge mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt.

Wer war Rowan Atkinson?

Er war als Fremder bekannt und galt als sehr schüchternes und zurückgezogenes Kind ohne viele Freunde während seiner Schulzeit. Einer seiner Lehrer erklärte, dass er sich in die Wissenschaft vertiefte, da an ihm nichts Besonderes zu sehen war. Doch er bewies allen das Gegenteil, als er während seines Studiums an der Oxford University sein Interesse an Schauspielerei entdeckte. Aufgrund seiner Sprechstörung konnte er jedoch nicht auftreten und schrieb sich in einen naturwissenschaftlichen Masterstudiengang ein. Obwohl er von seinem Traum, Schauspieler zu werden, nicht loslassen konnte, wurde er von vielen Fernsehsendungen abgelehnt und fühlte sich am Boden zerstört. Trotz allem glaubte er an sich selbst und seine Fähigkeiten, Menschen zum Lachen zu bringen. Er konzentrierte sich auf seine eigenen Comedy-Skizzen und entdeckte dabei einen Weg, sein Stottern zu überwinden und seine Schauspielkunst zu perfektionieren. Während seines Masterstudiums erschuf er den seltsamen, surrealen und nun sprechenden Charakter, der als Mr. Bean bekannt ist und eine Inspiration für sein Schauspiel wurde.

Was kann dieses Beispiel für Schüler mit dieser Auffälligkeit bedeuten?

Seine Geschichte zeigt, dass auch Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen und anderen Schwierigkeiten ihre Talente und Leidenschaften finden und erfolgreich verfolgen können, wenn sie die eigenen Ziele nicht aus den Augen verlieren und an sich selbst glauben. Eltern und Lehrer können dazu beitragen, indem sie Verständnis und Unterstützung zeigen und ihnen helfen, ihre Stärken zu entdecken und auszubauen.

Atkinson wurde von vielen Fernsehsendungen abgelehnt, aber er gab nicht auf. Er konzentrierte sich auf seine originalen Comedy-Skizzen und fand einen Weg, sein Stottern zu überwinden, indem er seinen Charakteren eigene Sprechweisen gab. Mr. Bean machte ihn schließlich weltberühmt.

Doch was ist «Stottern» eigentlich?

Stottern ist eine Sprachentwicklungsstörung, die bei Kindern auftreten kann. Es führt dazu, dass die Betroffenen Schwierigkeiten haben, fließend und ohne Unterbrechungen zu sprechen. Das kann im Alltag sehr belastend sein und das Selbstbewusstsein des Kindes beeinträchtigen.

Als Eltern ist es wichtig, das Stottern nicht zu ignorieren, sondern das Kind dabei zu unterstützen, positiv damit umzugehen. Es ist auch wichtig, ein unterstützendes Umfeld zu schaffen, in dem das Kind sich sicher fühlt und nicht gemobbt wird.

Wenn Kinder stottern, sollten Eltern einfühlsam und geduldig sein und sich Zeit nehmen, um mit ihrem Kind zu sprechen. Ein wichtiger Tipp ist, dem Kind in Ruhe zuzuhören und nicht zu unterbrechen. Ein weiterer Tipp ist, dem Kind Zeit zu geben, um seine Gedanken zu sammeln und sich auszudrücken, ohne es unter Druck zu setzen.

In der Schule können Lehrer helfen, indem sie das Kind nicht blosstellen oder es zum Sprechen drängen. Es ist wichtig, das Kind zu ermutigen, sich auszudrücken und ihm positive Rückmeldung zu geben. Eine gute Idee ist auch, das Kind zu ermutigen, seine Stärken und Interessen zu entdecken und auszubauen.

Die Geschichte von Rowan Atkinson, auch bekannt als Mr. Bean, ist ein inspirierendes Beispiel dafür, dass Kinder mit Stottern und anderen Schwierigkeiten ihre Talente und Leidenschaften finden und erfolgreich verfolgen können, wenn sie in einem unterstützenden Umfeld aufwachsen.

Schweizer Filmpreis 2023: Quartz-Trophäen für «Drii Winter» und «Cascadeuses»

«Drii Winter» (hugofilm features GmbH, Christof Neracher) von Michael Koch wurde als bester Spielfilm 2023 ausgezeichnet. Die Quartz-Trophäe für den besten Dokumentarfilm ging an Elena Avdija für «Cascadeuses» (Bande à part Films Sàrl, Agnieszka Ramu, Marie-Lou Pahud).

«Je suis Noires» von Juliana Fanjul und Rachel M’Bon (Akka Films Sàrl, Palmyre Badinier, Philippe Coeytaux, Nicolas Wadimoff) erhielt den Preis in der Kategorie «Bester Kurzfilm». «The Record» von Jonathan Laskar (Papier perforé / Punched paper films, Sophie Laskar-Haller, Jonathan Laskar) wurde in der Kategorie «Bester Animationsfilm» ausgezeichnet. Als bester Abschlussfilm wurde «Ours» von Morgane Frund (Hochschule Luzern HSLU – Studienbereich Video) gewürdigt.

Mit Preisen in drei Kategorien wurde der Spielfilm «La Ligne» von Ursula Meier ausgezeichnet: Geehrt wurden Stéphanie Blanchoud als beste Darstellerin für ihre Rolle als Margaret, Elli Spagnolo als beste Nebendarstellerin für ihre Rolle als Marion sowie Stéphanie Blanchoud, Ursula Meier und Antoine Jaccoud für das beste Drehbuch. Den Preis für den besten Darsteller erhielt Manfred Liechti für seine Rolle als Peter K. im Spielfilm «Peter K. – Alleine gegen den Staat».

Zwei Quartz-Trophäen gingen an Carmen Jaquiers Spielfilm-Regiedebüt «Foudre»: an Nicolas Rabaeus für die beste Filmmusik sowie an Carlos Ibañez-Diaz und Denis Séchaud für den besten Ton. Silvan Hillmann wurde für «Unrueh» mit dem Preis für die beste Kamera ausgezeichnet, Karine Sudan mit dem Preis für die beste Montage im Film «(Im)mortels».

Der Spezialpreis der Akademie wurde in diesem Jahr an Barbara Fischer und Giles Foreman für ihre Arbeit als Acting Coachs verliehen. Die Laudatio für Ruth Waldburger, die mit dem Ehrenpreis für ihr Lebenswerk als Filmproduzentin geehrt wurde, hielt Bundespräsident Alain Berset, Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern EDI.

Die nächste Ausgabe des Schweizer Filmpreises findet am Freitag, 22. März 2024 in Zürich statt.

(KEYSTONE/Jean-Christophe Bott)

Alle Auszeichnungen des Schweizer Filmpreises 2023:

Bester Spielfilm: DRII WINTER von Michael Koch (hugofilm features GmbH, Christof Neracher)

Bester Dokumentarfilm: CASCADEUSES von Elena Avdija (Bande à part Films Sàrl, Agnieszka Ramu, Marie-Lou Pahud)

Bester Kurzfilm: JE SUIS NOIRES von Juliana Fanjul, Rachel M’Bon (Akka Films Sàrl, Palmyre Badinier, Philippe Coeytaux, Nicolas Wadimoff)

Bester Animationsfilm: THE RECORD von Jonathan Laskar (Papier perforé / Punched paper films, Sophie Laskar-Haller, Jonathan Laskar)

Bestes Drehbuch: LA LIGNE – Stéphanie Blanchoud, Ursula Meier, Antoine Jaccoud

Beste Darstellerin: Stéphanie Blanchoud (Margaret) in LA LIGNE

Bester Darsteller: Manfred Liechti (Peter K.) in PETER K. – ALLEINE GEGEN DEN STAAT

Beste Nebendarstellerin: Elli Spagnolo (Marion) in LA LIGNE

Beste Filmmusik: FOUDRE – Nicolas Rabaeus

Beste Kamera: UNRUEH – Silvan Hillmann

Beste Montage: (IM)MORTELS – Karine Sudan

Bester Ton: FOUDRE – Carlos Ibañez-Diaz, Denis Séchaud

Bester Abschlussfilm: OURS von Morgane Frund (HSLU Studienbereich Video)

Spezialpreis der Akademie:

Barbara Fischer, Acting Coach

Giles Foreman, Acting Coach

Ehrenpreis

Ruth Waldburger, für ihr Lebenswerk als Produzentin

Wahl der Gewinnerinnen und Gewinner

Das Eidgenössische Departement des Innern wählt unter den nominierten Filmen die Gewinnerinnen und Gewinner basierend auf den Empfehlungen der rund 500 zahlenden Mitglieder der Schweizer Filmakademie aus. Für den Gewinn des Filmpreises werden keine zusätzlichen Geldbeträge ausgerichtet.

Die Ehrung des einheimischen Filmschaffens wird vom Bundesamt für Kultur BAK mit den Partnerinnen SRG SSR und Association «Quartz» Genève Zürich realisiert und in Zusammenarbeit mit Swiss Films, der Schweizer Filmakademie und den Solothurner Filmtagen organisiert.

Juradossier: Der Kantonswechsel der Gemeinde Moutier wird wie geplant am 1. Januar 2026 erfolgen

Die Juradelegationen der Kantonsregierungen von Bern und Jura haben sich am Mittwochabend an einer Tripartiten Konferenz unter dem Vorsitz der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, über die Frage des Finanzausgleichs geeinigt. Somit kann der Konkordatsentwurf in den nächsten Wochen fertiggestellt und von den beiden Kantonsregierungen Mitte Mai in die Vernehmlassung geschickt werden. Zu diesem Anlass ist in Moutier eine gemeinsame Medienkonferenz der Regierungen der Kantone Bern und Jura geplant. Am Zeitplan für den Kantonswechsel der Gemeinde Moutier am 1. Januar 2026 wird festgehalten.

Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen zum Konkordat über den Wechsel von Moutier waren sich die beiden Kantonsregierungen uneinig über die Regelung der Finanzströme aus dem Finanz- und Lastenausgleich. Deshalb wurde Ende letzten Jahres um eine Mediation des Bundes gebeten. Es war wichtig, eine rasche Lösung zu finden, damit der Wechsel der Gemeinde Moutier am 1. Januar 2026 vollzogen werden kann. Die beiden Kantonsregierungen hatten ihren Willen zur Einhaltung des Zeitplans bekräftigt.

Am 22. März 2023 in Bern konnte im Rahmen der Tripartiten Jurakonferenz, die erstmals unter dem Vorsitz von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider stattfand, eine Übereinkunft erzielt werden. Die Kantonsregierungen von Bern und Jura haben beschlossen, die Modalitäten des Konkordatsentwurfs Mitte Mai an einer gemeinsamen Medienkonferenz bekanntzugeben.

Im Anschluss an die Vernehmlassung und nach dessen Unterzeichnung durch die Regierungen beider Kantone soll das Konkordat den beiden Kantonsparlamenten zur Genehmigung unterbreitet werden. Danach wird in den Kantonen Bern und Jura eine Volksabstimmung durchgeführt. Schliesslich werden die Eidgenössischen Räte im Jahr 2025 einen Bundesbeschluss über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura genehmigen können.

Taskforce will mit Teilabgabe von Medikamenten Engpässe überbrücken

Die «Taskforce Engpass Medikamente» empfiehlt den Apotheken und den Arztpraxen, vermehrt die Verschreibung bzw. Abgabe von Teilmengen vorzunehmen. Die Massnahme gilt ab Donnerstag, 23. März 2023, für gewisse Arzneimittel, bei denen der Mangel sehr gross ist. Es handelt sich um eine befristete Empfehlung, bis sich die Versorgungssituation stabilisiert hat. Eine zu diesem Zweck erstellte Liste umfasst die betroffenen Wirkstoffe.

Grundsätzlich sind Arzneimittel in der für die Therapie kleinstmöglichen Originalpackung abzugeben. Die Abgabe von Teilmengen ist für Ausnahmefälle vorgesehen und wird deshalb restriktiv angewandt. Aufgrund der aktuellen Versorgungsstörungen kann nicht mehr sichergestellt werden, dass alle Packungsgrössen lieferbar sind. Es besteht die Gefahr, dass bei der Abgabe von Originalpackungen mehr Medikamente als für die Therapie notwendig abgegeben und die Restmengen anschliessend entsorgt werden müssen.

Die Taskforce unter der Leitung der Wirtschaftlichen Landesversorgung WL empfiehlt daher, für Medikamente mit Versorgungsengpässen die Verschreibung bzw. Abgabe von Teilmengen gezielt anzuwenden, wenn die für eine Therapie korrekte Packungsgrösse nicht lieferbar ist. Mit dieser Massnahme können die verfügbaren Medikamente auf eine grössere Anzahl Patientinnen und Patienten verteilt werden. Weiter wird verhindert, dass angebrauchte Packungen ungenutzt entsorgt werden müssen.

Keine Mengenbeschränkung

Die Menge der verschriebenen bzw. abgegebenen Arzneimitteln richtet sich weiterhin nach den therapeutischen Richtlinien. Der Bund macht keine Vorschriften über die für eine Therapie abzugebende Menge. Dieser Entscheid liegt unverändert bei den medizinischen Fachpersonen und richtet sich nach der für einen Therapieerfolg notwendigen Menge. So kann auch bei Personen mit chronischen Beschwerden oder Erkrankungen auf die Abgabe von Teilmengen verzichtet werden, da bei ihnen keine Restmengen entstehen.

Die Patientinnen und Patienten werden nach wie vor die für eine erfolgreiche Therapie notwendige Menge an Arzneimitteln erhalten.

Einhaltung der Heilmittelsicherheit

Aus Gründen der Heilmittelsicherheit eignen sich nicht alle Arzneimittel für die Abgabe von Teilmengen. Flüssigkeiten, Brausetabletten oder auch Tabletten und Kapseln in Mehrdosenbehältnissen kommen für eine Teilabgabe nicht in Frage. Tabletten und Kapseln, die in einem sogenannten «Blister» verpackt sind – also in einer Durchdrückpackung – dürfen nicht aus diesem Blister herausgedrückt werden. Der Blister ist der Patientin oder dem Patienten unversehrt zu übergeben.

Apotheken und Arztpraxen mit Patientenapotheke müssen die in Teilmengen abgegebenen Medikamente gemäss der Originalpackung beschriften, kontrollieren und dokumentieren. Durch die Dokumentation ist auch die Rückverfolgbarkeit der Teilmenge sichergestellt, falls es zu einem Rückruf des Arzneimittels kommen sollte. Den Patientinnen und Patienten sind mit der Teilmenge die mit der Originalpackung erhältlichen Informationen, konkret die Patienteninformation («Beipackzettel») abzugeben.

Zu beachten ist, dass nicht alle Kantone das System der sogenannten «Selbstdispensation», also der direkten Abgabe von Medikamenten durch die Arztpraxen, kennen. In diesem Bereich ist das kantonale Recht massgebend. Ärztinnen und Ärzte, welche zur Selbstdispensation berechtigt sind, sind jedoch ebenfalls aufgefordert, Teilmengen abzugeben.

Bund und Berufsverbände publizieren Wirkstoff-Liste

Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) publiziert die «Wirkstoffliste Teilmengenabgabe» auf der BWL-Website (Aktuelle Versorgungsstörungen) und in den sozialen Medien. Apotheken und Ärzteschaft werden von ihren Berufsverbänden über Änderungen in dieser Liste informiert. Die Liste wird monatlich aktualisiert.

Neben der neuen Teilmengenliste werden auf der BWL-Website weiterhin Listen von lebenswichtigen Arzneimitteln sowie Impfstoffen publiziert, welche von Versorgungsstörungen betroffen sind. Mit diesen Listen informiert die Meldestelle Heilmittel der WL seit 2015 die verschiedenen Akteure wie Apotheken, Ärzteschaft oder Spitäler über Versorgungsprobleme und allfällige Alternativen.

Weiterhin angespannte Situation bei den Medikamenten

In den letzten Monaten hat sich die bereits angespannte Versorgungssituation bei Arzneimitteln weiter verschärft und zunehmend auch den ambulanten Bereich beeinträchtigt. Der Fachbereich Heilmittel der WL stufte die Situation Ende Januar 2023 als problematisch ein und setzte die «Taskforce Engpass Medikamente» ein. In der Taskforce sind Bund, Kantone und Industrie vertreten; sie deckt sowohl die Human- wie auch die Tiermedizin ab.

Im Rahmen dieser Taskforce werden kurzfristige Massnahmen zu einer Entlastung der Situation geprüft. Für die langfristige Stärkung der Versorgung mit Arzneimitteln konkretisieren das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das BWL zudem die Massnahmen, die dem Bundesrat mit dem Versorgungsbericht 2022 vorgeschlagen worden sind.

Die nun vorliegende Empfehlung zur Teilabgabe von Medikamenten wird mit Bick auf das Patientenwohl auch vom Berufsverband der Ärzteschaft FMH und vom Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse mitgetragen, die ebenfalls Mitglied der Taskforce sind. Dies ist wichtig, da die Ärztinnen und Ärzte sowie die Apothekerinnen und Apotheker den aus der Empfehlung entstehenden Mehraufwand zu leisten haben.

Die Massnahme ist zeitlich beschränkt und wird mit einer Stabilisierung der Versorgungssituation für die betroffenen Wirkstoffe wieder aufgehoben. Die Wirtschaftliche Landesversorgung wird entsprechend informieren.

Bundesrat verabschiedet Bericht zur Ausübung des Stimmrechts aus dem Ausland

An seiner Sitzung vom 17. März 2023 hat der Bundesrat einen Bericht über die Ausübung des Stimmrechts durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer verabschiedet. Der Bericht gibt einen Überblick zur aktuellen Praxis und stellt fest, dass die Stimmunterlagen bei der überwiegenden Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten rechtzeitig eintreffen. Weiter analysiert er mögliche Organisations- und Verfahrensänderungen.

Der Bericht «Die Ausübung des Stimmrechts aus dem Ausland: Grundlagen, aktuelle Praxis und Handlungsoptionen» geht auf das Postulat 20.4348 Silberschmidt zurück. Es hat den Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob der Versand der eidgenössischen Wahl- und Abstimmungsunterlagen an Auslandschweizerinnen und -schweizer und die Stimmabgabe aus dem Ausland vereinfacht werden können.

Für den Bericht wurde erhoben, wann die Stimmunterlagen den Auslandschweizerinnen und -schweizern tatsächlich zugestellt werden. Zu diesem Zweck wurden die Auslandschweizer Stimmberechtigten der Kantone Luzern, Freiburg, Aargau, Tessin und Genf gefragt, wann sie die Stimmunterlagen für die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. November 2021 erhalten haben. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die Stimmunterlagen bei einer überwiegenden Mehrheit der Auslandschweizerinnen und -schweizer rechtzeitig eintreffen. Lediglich in entlegenen Ländern wie zum Beispiel Australien, Neuseeland, die Philippinen, Südafrika und Uruguay blieb den Auslandschweizerinnen und -schweizern teilweise wenig Zeit für die Stimmabgabe oder die Stimmunterlagen trafen zu spät ein.

Der Bericht untersucht verschiedene Optionen zur Beschleunigung der Zustellung – zum Beispiel der Einsatz des EDA-Kurierdienstes, die Vorverlegung des Versands oder die Zustellung an eine Adresse im Inland. Er kommt zum Schluss, dass die elektronische Stimmabgabe weiterhin der erfolgversprechendste Weg ist, um den von langen Postwegen betroffenen Auslandschweizer Stimmberechtigten die Stimmabgabe zu erleichtern. Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 3. März 2023 wurde drei Kantonen der Einsatz von E-Voting im Versuchsbetrieb und mit einem limitierten Elektorat ab Juni 2023 ermöglicht. Dieser Weg ist weiterzuverfolgen.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich in einem Stimmregister eintragen lassen. Als Stimmgemeinde gilt die letzte Wohnsitzgemeinde in der Schweiz oder, falls keine solche besteht, eine der Heimatgemeinden. Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. September 2022 waren rund 214’000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in einem Stimmregister eingetragen.

Asylstatistik Februar 2023

Im Februar 2023 wurden in der Schweiz 1681 Asylgesuche registriert, 842 weniger als im Vormonat (-33,4 %). Gegenüber Februar 2022 ist die Zahl der Asylgesuche um 377 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren die Türkei und Afghanistan. Im Februar wurde zudem 1874 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Februar ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind die Türkei mit 310 Gesuchen (197 weniger als im Januar), Afghanistan (295 Gesuche; -499), Marokko (179 Gesuche; +27), Algerien (159 Gesuche; -39) und Eritrea (156 Gesuche; +21).

Von den 1681 im Februar gestellten Gesuchen waren 1350 Primärgesuche (Januar 2023: 2170 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Februar 2023 waren: Afghanistan (277, -477), die Türkei (236, -201), Marokko (179, +28), Algerien (158, -34) und Syrien (51, -9). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Erstinstanzlich erledigte Asylgesuche

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Februar 2023 insgesamt 2177 Asylgesuche: Es wurden 740 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 563 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 452 Personen erhielten Asyl und 675 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 465 auf 12 303 ab.

Ausreisen

Im Februar haben 878 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 949 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 161 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 398 Personen ersucht und 41 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)

Für die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine hatte der Bundesrat am 12. März 2022 erstmals den Schutzstatus S aktiviert.

Im Februar stellten 2040 Personen ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 1874 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 78 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.

In 9592 Fällen wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung beendet, in 1290 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende Februar hatten insgesamt 65 134 Personen den Schutzstatus S.

Gemeinsam gegen Rassismus: Merita Shabanis Plädoyer für eine offene Bildung

Die internationale Woche gegen Rassismus steht bevor und verschiedene Akteure aus der Schweiz engagieren sich für das Thema, darunter auch Merita Shabani, Bildungsschaffende und stv. Chefredakteurin von baba news. In einem Interview mit Albinfo erläutert sie ihre Rolle bei einer Podiumsdiskussion in Bern zum Thema Antirassismus an Schulen und betont die Bedeutung einer gemeinsamen Beteiligung von Eltern, Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern.

Könnten Sie uns etwas über Ihren schulischen Werdegang erzählen und wie Sie zur baba academy gekommen sind?

Mein schulischer Werdegang verlief ähnlich wie bei vielen anderen Menschen. Ich habe meine Oberstufe in Bern abgeschlossen, was man unschwer an meinem Dialekt hören kann. Nach der Sekundarschule besuchte ich die Wirtschaftsmittelschule ebenfalls in Bern, schloss dann die Berufsmittelschule (BMS) ab und absolvierte ein Praktikum. Später folgte ein Sprachaufenthalt in San Francisco, bevor ich mein Wirtschaftsstudium in Fribourg begann.

Das Studium habe ich dann doch nicht abgeschlossen. Ich bin am Mathematikmodul gescheitert. Meinen Traumberuf übe ich heute dennoch aus. Ich habe bei baba news als Protagonistin angefangen. Das heisst, ich war zu Beginn viel vor der Kamera. Später übernahm ich immer mehr Aufgaben und merkte, dass das genau das ist, was ich auch wirklich machen möchte. Heute bin ich stellvertretende Chefredaktorin bei baba news. Ich mache Interviews, schneide Videos, halte Workshops und Referate.

Welche Bedeutung hat die Aktionswoche gegen Rassismus in Bern für Ihre Arbeit und welche Botschaft steckt dahinter?

Wir wollen gesellschaftliche Glaubenssätze, die in der Schweiz stark verankert sind, offen und direkt zur Diskussion stellen. Ein Beispiel dafür ist der Glaube an eine meritokratische Gesellschaft, in der man alles erreichen kann, wenn man nur hart genug an sich arbeite und es auch wirklich wolle. Statistiken* zeigen jedoch eine andere Realität: Der soziale und berufliche Aufstieg ist für viele Schülerinnen und Schüler in der Schweiz aufgrund von Faktoren wie dem Bildungs- und Berufsstand ihrer Eltern, ihrem Geschlecht oder ihren fremd klingenden Familiennamen erschwert.

Es ist sehr wichtig, genau hinzuschauen, die Problematik beim Namen zu nennen und Wege aufzuzeigen, wie Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler geschaffen werden kann und rassismusbedingte Bildungsungleichheiten konstruktiv und erfolgreich angegangen werden können. Es geht nicht darum, dass alle Schülerinnen und Schüler den akademischen Weg einschlagen müssen, sondern darum, denjenigen, die es möchten, ihre Chance und vor allem ihre Zeit nicht zu rauben.

Andererseits möchten wir auch auf den finanziellen Aspekt dieser Arbeit aufmerksam machen. Denn die damit einhergehende Arbeit bedarf verschiedener Ressourcen, spezialisiertem Know-how und Menschen, die sich täglich für einen gerechteren Bildungszugang einsetzen. Und das alles kostet Geld. Oft ist aber die Erwartungshaltung, dass solche Arbeit ganz selbstverständlich und gratis getätigt werden sollte, am besten von den Betroffenen selbst. Dieses Narrativ möchten wir an der Podiumsdiskussion ebenfalls aufgreifen und besprechen.

Bildung ist etwas Zentrales, und wir müssen uns gemeinsam als Gesellschaft, Institution, Eltern, Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler gegen Rassismus engagieren, damit diese Chancengerechtigkeit gewährleistet wird. Es reicht nicht zu sagen, dass man nicht rassistisch ist oder rassistisch handelt. Wir sind alle rassistisch sozialisiert und müssen deshalb das Thema aktiv angehen. Damit alle Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz die gleichen Voraussetzungen erhalten mitzuwirken. Sei es in Bezug auf Bildung oder gesellschaftliche Teilhabe.

Welche Rolle spielt die Sprache im Kontext von Rassismus und wie kann sie dazu beitragen, Vorurteile abzubauen?

Im Kontext von Rassismus spielt Sprache eine überaus wichtige Rolle, da sie sowohl zur Verbreitung von Vorurteilen und Diskriminierung als auch zur Aufklärung und Sensibilisierung beitragen kann. Um Vorurteile abzubauen und sich gegen rassistische Äusserungen und Handlungen zu wehren, ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler benennen können, was sie erleben. Im Rahmen unserer baba academy bieten wir zum einen Workshops für Lehrpersonen an zum Thema «Unbewusste Vorurteile und wie sich diese auf die Chancengleichheit auswirken» und zum anderen bieten wir für Schülerinnen und Schüler den Workshop Stop-Hate-Speech an.

Hier lernen wir, dass es verschiedene Formen von Diskriminierung gibt, wie wir Hate-Speech erkennen, was implizite Botschaften sind, wer über wen spricht und welche Auswirkungen das haben kann und schliesslich, was man gegen Hate-Speech tun kann.

Zudem möchten wir sie empowern, in dem wir aufzeigen, dass sie sich beispielsweise gegen Rassismus wehren können und nicht alles erdulden müssen. Eine offene Kommunikation und das Ansprechen von Diskriminierung sind daher sehr wichtig, um gezielt gegen Diskriminierung vorzugehen und sie zu beseitigen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Eltern, Lehrpersonen, Schulsozialarbeiter:innen und andere Bezugspersonen den Schülerinnen und Schülern zuhören und ihre Wahrnehmung ernst nehmen. Denn spricht man ihnen diese Wahrnehmung ab, verlieren sie irgendwann die Fähigkeit sich selbst zu vertrauen.

Quellenangabe zur Podiumsdiskussion:

https://www.bern.ch/themen/auslanderinnen-und-auslander/integration-und-migration/diskriminierung-und-rassismus/bern-gegen-rassismus/programm-2023/montag-25.03

*Statistische Quellenangaben:

In einem Bericht des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) aus dem Jahr 2018 wurde festgestellt, dass die Bildungsmobilität in der Schweiz geringer ist als in anderen Ländern. Insbesondere Kinder von Eltern mit niedrigem Bildungsstand haben es schwerer, sozial aufzusteigen. Der Bericht ist hier verfügbar: https://www.snf.ch/de/die-snf/ueber-uns/newsroom/Seiten/news-180620-medienmitteilung-bildungsmobilitaet.aspx

Eine Studie der Eidgenössischen Hochschule für Technik (ETH) aus dem Jahr 2020 ergab, dass der Bildungserfolg in der Schweiz stark von der sozialen Herkunft abhängt. Die Studie zeigt auch, dass Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder mit fremd klingenden Familiennamen oft benachteiligt sind. Die Studie ist hier verfügbar: https://www.ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2020/05/soziale-herkunft-bildungserfolg-schweiz.html

(Von: Driter Gjukaj)

Familiennachzug in die Schweiz – was Sie wissen müssen

Die Fachstelle für Migrations- und Rassismusfragen (FMR) und die Einwohnerdiensten, Migration und Fremdenpolizei (EMF) laden zu einer Informationsveranstaltung zum Familiennachzug ein. An der Informationsveranstaltung erhalten Sie Hinweise zum Ausländerrecht, zum Freizügigkeitsabkommen und zu Angeboten für nachgezogene Familienangehörige.

Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 11. Mai 2023 in der Französische Kirche le Cap. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite Familiennachzug.

Ritalin für «freche und schwierige Schüler»!

Dr. Nicole Brown hat festgestellt, dass viele ADHS-Patienten einkommensschwach sind und in stressigen Umgebungen aufwachsen. Trauma und Stress können mit den Symptomen von ADHS verwechselt werden. Eine umfassendere, auf Traumata ausgerichtete Behandlung sollte in Betracht gezogen werden, um die zugrunde liegenden Ursachen zu behandeln. Lehrpersonen und Eltern sollten eine angemessene Sprache verwenden und sich dafür einsetzen, dass Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten eine angemessene Behandlung und Unterstützung erhalten. Eltern sollten ermutigt werden, sich aktiv für ihre Kinder einzusetzen und sich nicht von gesellschaftlichem Druck oder Stigmatisierung abhalten zu lassen.

Dr. Nicole Brown hat während ihrer Facharztausbildung am Johns Hopkins Hospital in Baltimore festgestellt, dass viele ihrer Patienten mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) einkommensschwach sind und in Umgebungen mit Gewalt und Stress aufwachsen. Brown stellte fest, dass Trauma und chronischer Stress oft mit den Symptomen von ADHS verwechselt werden, insbesondere bei Kindern aus schwierigen Familienverhältnissen.

Brown empfiehlt daher, genauer auf Traumata zu achten und eine umfassendere, auf Traumata ausgerichtete Behandlung zu planen. Es ist wichtig, solche Kinder nicht als hoffnungslose Fälle abzuschreiben, sondern eine auf Traumata ausgerichtete Therapie in Betracht zu ziehen, die die zugrunde liegenden Ursachen behandelt. Eltern und Pädagogen sollten sich fragen, ob sie wirklich in der Lage sind, Kinder mit Traumata oder chronischem Stress zu verstehen, und sich gegebenenfalls professionelle Hilfe holen. Es kann schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn Kinder falsch diagnostiziert werden oder nicht richtig verstanden werden. Quellen: American Psychiatric Association. (2013). Diagnostic and statistical manual of mental disorders (5th ed.). Arlington, VA: American Psychiatric Publishing. National Institute of Mental Health. (2020). Attention-Deficit/Hyperactivity Disorder (ADHD). https://www.nimh.nih.gov/health/topics/attention-deficit-hyperactivity-disorder-adhd/index.shtml

Eine kritische Haltung gegenüber dem Notensystem und der Art und Weise, wie Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten in Schulen behandelt werden, ist sicherlich auch angebracht.

Kinder, die in der Schule aufgrund ihres schulischen Verhaltens einen schlechten Ruf haben, können schwerwiegende individuelle und gesellschaftliche Konsequenzen erfahren. Eine kritische Betrachtung des Schulsystems und seiner Behandlung von Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten kann daher sogar notwendig werden.

Leider sind Lehrpersonen und Eltern oft geizig mit ihren Worten und verwenden abwertende Adjektive wie “frech” oder “schwierig”, um Schüler mit herausforderndem Verhalten zu beschreiben. Diese unangemessene Kommunikation kann dazu führen, dass diese Schüler ausgegrenzt werden und ihre Aussichten auf gute oder bessere Noten verlieren.

Dies kann zu einem Verlust der intrinsischen Motivation führen und dazu führen, dass Kinder in der Schule nicht mehr erfolgreich sind. Darüber hinaus können Schüler, die fälschlicherweise als ADHS-Patienten abgetan werden, Medikamente verschrieben bekommen, die ihre Symptome nicht heilen, sondern nur unterdrücken.

Um dieser Situation entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass Lehrpersonen und Eltern eine angemessene Sprache verwenden und sich dafür einsetzen, dass Schüler mit Verhaltensaufälligkeiten eine angemessene Behandlung und Unterstützung erhalten. Nur so können sie in das soziale Gefüge einer Klasse integriert werden und eine bessere schulische Zukunft haben.

Es ist wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern sich bewusst sind, dass es oft andere Möglichkeiten gibt, um Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten zu helfen. Statt sich auf Noten und Leistungen zu konzentrieren, sollten Schulen und Lehrkräfte Möglichkeiten finden, um diese Kinder individuell zu unterstützen und zu fördern. Das kann zum Beispiel durch lösungsfokussierte Therapien, spezielle Programme und Trainings oder andere Methoden geschehen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten sind.

Eltern sollten ermutigt werden, sich aktiv für ihre Kinder einzusetzen und sich nicht von gesellschaftlichem Druck oder Stigmatisierung abhalten zu lassen. Eltern sollten sich bewusst sein, dass es in Ordnung ist, um Hilfe zu bitten und Unterstützung zu suchen, wenn es um die Bedürfnisse ihrer Kinder geht. Nur wenn Eltern selbstbewusst und stark hinter ihren Kindern stehen und sich für sie einsetzen, können sie sicherstellen, dass ihre Kinder die bestmögliche Unterstützung und Betreuung erhalten.

Driter Gjukaj

 

Coronavirus: Swissmedic lässt Auffrischimpfung von Moderna zu

Der Impfstoff wird in einer Dosis von 0,5 ml verabreicht. Er enthält 25 Mikrogramm mRNA Original Spikevax und 25 Mikrogramm mRNA, die auf die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 abzielen. «Spikevax Original / Omicron BA.4-5» ist für Personen ab 18 Jahren bestimmt, die eine primären Impfzyklus und / der vorherigen Auffrischimpfung mit Spikevax oder einem anderen zugelassenen Impfstoff erhalten haben.

Die Injektionsdispersion enthält sowohl Boten-RNA (mRNA) des ursprünglichen Covid-19-Impfstoffs als auch Boten-RNA, der für das Spike-Protein der Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 kodiert. Swissmedic hat bei der Entscheidung die klinischen Daten zu Spikevax Original / Omicron BA.4-5 berücksichtigt.

Der Impfstoff wurde so angepasst, dass er den Varianten von SARS-CoV-2 besser entspricht. Die in der Antikörperkonzentration gemessene Schutzwirkung des bivalenten Impfstoffs gegen die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 des SARS-CoV-2-Virus ist höher, als die Wirkung des originalen Impfstoffs. Das Sicherheitsprofil des angepassten Impfstoffs ist mit dem der ursprünglichen mRNA-Impfstoffe vergleichbar. Im Ausland wurden nach der Verimpfung des angepassten Impfstoffs keine neuen Sicherheitssignale festgestellt.

Unterschiedliche Zulassungsmethoden
Im Ausland wurden die Impfstoffe gegen BA.4 / BA.5-Varianten bereits zugelassen. Die Zulassung erfolgte basierend auf extrapolierten Daten und nicht auf klinischen Studien. Ferner können internationale Entscheidungen auch von Faktoren bestimmt werden wie der Berücksichtigung der lokalen pandemischen Situation oder den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies erlaubt daher eine Notfallzulassung, auch wenn die pandemische Situation nicht mehr prekär ist. Diese im Ausland möglichen Zulassungsmethoden hat der Gesetzgeber im HMG explizit nicht vorgesehen.

Der Gesetzgeber in der Schweiz hat im Heilmittelgesetz (HMG) definiert, dass die Zulassungsprüfung von Arzneimitteln auf klinischen Studien basieren muss. Swissmedic prüft, ob bei Anträgen die Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität der Arzneimittel belegt werden können. Diese Zulassungsmethode wurde auch bei der Prüfung der Impfstoffe gegen BA.4 / BA.5-Varianten berücksichtigt. Daher kann dies in der Schweiz zu längeren Zulassungsprüfungen als im Ausland führen.

Das BASPO verstärkt die Frauenförderung

Sport hat auf Kinder, Jugendliche und Erwachsene viele positive Effekte. Zahlen zeigen, dass Mädchen und junge Frauen in der Schweiz weniger sportlich sind als Jungen und Männer in der gleichen Alterskategorie. Mit Massnahmen, die vor allem bei der Ausbildung ansetzen, will das Bundesamt für Sport BASPO Mädchen und Frauen gezielt fördern. Zum Internationalen Tag der Frau publiziert es eine Übersicht über die Massnahmen.

«Der Körper der Frau im Sport», «Förderung von Mädchen und jungen Frauen» oder «Vielfalt leben». So heissen drei der vielen neuen digitalen Lernbausteine, die Jugend+Sport zur Verfügung stellt. Der jüngste Baustein «Der Körper der Frau im Sport» wurde gemeinsam mit dem Sportdachverband Swiss Olympic erarbeitet.

Die abwechslungsreichen Online-Kursmodule stehen Leiterinnen und Leitern, Sportfunktionären, Lehrpersonen oder Eltern kostenlos zur Verfügung und zeigen, wie wichtig die Mädchen- und Frauenförderung in der Ausbildung des grössten Sportförderungsprogramms der Schweiz ist. Denn Mädchen und junge Frauen treiben in der Schweiz nach wie vor weniger Sport als Knaben und junge Männer in der gleichen Alterskategorie. Dies zeigen unter anderem die Zahlen der SOPHYA-Studie (Swiss Children’s Objectively Measured Physical Activity), die im Herbst 2022 publiziert wurden.

Dieser Diskrepanz soll in den kommenden Jahren mit unterschiedlichen Massnahmen begegnet werden. Denn Sport und Bewegung wirken sich, in einem geschützten und sicheren Rahmen betrieben, positiv auf die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen aus. Davon sollen Mädchen und Knaben gleichermassen profitieren, weshalb sich das BASPO für eine konsequente Förderung von Mädchen und jungen Frauen einsetzt. Konkrete Handlungsempfehlungen dafür werden unter anderem basierend auf dem Grundlagenbericht «Förderung von Mädchen und jungen Frauen im Sport» aus dem Jahr 2020 erstellt.

Jugend+Sport: Ausbilden und neue Angebote schaffen

Tausende Leiterinnen und Leiter durchlaufen jährlich eine J+S-Ausbildung. In der Ausbildung wird Wissen über die spezifischen Bedürfnisse von Mädchen und jungen Frauen im Sport vermittelt. So lernen Leitende, welchen Einfluss körperliche Veränderungen in der Pubertät auf das Training im Verein haben können und wie sie eine offene Haltung im Umgang damit entwickeln. Ausserdem lernen sie, Trainingslektionen so zu gestalten, damit sich Mädchen und junge Frauen sicher fühlen. So kann es beispielsweise eine Lösung sein, gezielt ein Training ohne Jungen anzubieten, damit Geschlechterstereotypen keine Rolle spielen.

Frauen für das Studium in Magglingen gewinnen

Auch an der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen werden Frauen gezielt gefördert. Die Hochschule ist ebenfalls Teil des BASPO und hat mehrere Massnahmen ergriffen, um mehr Studentinnen für die Bachelor- und Masterstudiengänge zu gewinnen. Unter anderem wurde die Eignungsabklärung für ein Studium in Magglingen angepasst. So ist zum Beispiel Fussball, der in der Schweiz vorwiegend von Männern ausgeübt wird, nicht mehr Teil der Eignungsabklärung. Zudem legen alle Frauen die Aufnahmeprüfungen am selben Tag ab. Sie sollen sich so weniger ausgestellt und beobachtet fühlen und sich auf den Sport konzentrieren können.

In den letzten Jahren wurde das Thema Frauen in den Studiengängen am Bachelor-Informationsanlass speziell thematisiert. Dabei kamen auch Studentinnen zu Wort, die zu Fragen Auskunft gegeben und von ihren Erfahrungen erzählt haben.

Projekt «Ethik im Sport»: Mehr Sportfunktionärinnen für neue Impulse

Der Bund hat im Januar 2023 bekannt gegeben, wie ethische Grundlagen im Schweizer Sportsystem stärker und verbindlicher verankert werden. Teil der revidierten Sportförderungsverordnung ist auch die Forderung an Sportorganisationen, dass Frauen und Männer zu je 40 Prozent in den Leitungsorgangen der jeweiligen Organisation vertreten sein müssen. Verbindlich ist die Quote für den Dachverband Swiss Olympic sowie für die nationalen Sportverbände.

Covid-19: Impfung nur noch für bestimmte Personen mit Risikofaktoren empfohlen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfempfehlungen für Frühling und Sommer 2023 formuliert. Aufgrund der Erfahrungen in den letzten drei Jahren und aufgrund der Epidemiologie anderer respiratorischer Viren gehen BAG und EKIF davon aus, dass das Coronavirus saisonal bedingt weniger zirkulieren wird. Ab Anfang April 2023 wird eine Covid-19-Impfung lediglich bestimmten Personen mit Risikofaktoren empfohlen.

Sowohl das individuelle Infektionsrisiko als auch die Belastung des Gesundheitssystems werden im Frühling und Sommer 2023 als gering eingeschätzt. Die derzeit zirkulierenden Omikron-Subvarianten lösen im Vergleich zu früheren Virusvarianten eher milde Infektionen aus. Für Personen ohne Risikofaktoren besteht kaum noch ein Risiko, schwer zu erkranken. BAG und EKIF sprechen deshalb für diese Personen im Frühling und Sommer 2023 keine Impfempfehlung aus.

Für besonders gefährdete Personen ist eine Covid-19-Impfung lediglich dann empfohlen, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt diese im Individualfall als medizinisch notwendig erachten und wenn dadurch ein vorübergehend erhöhter Schutz vor schwerer Erkrankung zu erwarten ist. Die letzte Impfung oder die letzte bekannte Infektion müssen mindestens sechs Monate zurückliegen.

Weiterhin empfohlen bleibt die Covid-19-Impfung für schwer immundefiziente Personen.

Die Wirkung der Impfung auf die Übertragung der derzeit zirkulierenden Viren wird als minimal eingeschätzt. Die Impfstrategie des BAG und der EKIF hat weiterhin zum Ziel, schwere Erkrankungen zu vermindern und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Sollte es wider Erwarten zu einer Ausbruchswelle kommen, würden die Impfempfehlungen angepasst werden.

Impfungen für Reisen

Jedes Land legt die Bestimmungen zur Einreise, wie etwa eine Covid-19-Impfung innerhalb eines bestimmten Zeitraums, selbst fest. Es ist Aufgabe der Reisenden, sich über die Bestimmungen zu informieren und sich – falls notwendig – impfen zu lassen. Die Kosten für Reiseimpfungen gehen zu Lasten der geimpften Person.

Schweizer Zoll im Jahr 2022: Einnahmen erneut gestiegen und deutlich mehr rechtswidrige Aufenthalte

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verzeichnete 2022 einen Anstieg der Gesamteinnahmen um 0,8 Milliarden Franken. Bei der Einfuhr über den Onlinehandel betraf ein Grossteil der festgestellten Verstösse gefälschte Markenartikel und illegale Sendungen von Arzneimitteln. Die Zahl der irregulär in die Schweiz eingereisten Personen war deutlich höher als im Vorjahr und übertraf auch den Wert von 2016.

Die Gesamteinnahmen des BAZG sind 2022 von 23,5 Milliarden auf 24,3 Milliarden Franken gestiegen und haben damit ihren Aufwärtstrend seit 2019 (23,0 Mrd. Fr.) fortgesetzt. Der Anstieg ist primär auf die zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zurückzuführen (2022: 12,2 Mrd. Fr. / 2021: 11,3 Mrd. Fr.), die fast die Hälfte der Einnahmen des BAZG ausmacht. Daneben setzen sich die Einnahmen des BAZG im Wesentlichen aus der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer, der Schwerverkehrsabgabe und den Einfuhrzöllen zusammen. Die Zollanmeldungen im Handelswarenverkehr nahmen gegenüber dem Vorjahr ebenfalls zu (2022: 54 Mio. / 2021: 50,7 Mio.).

Zunehmende Migration

Die Zahl der Aufgriffe wegen illegalen Aufenthalts in der Schweiz hat sich 2022 fast verdreifacht und ihren 2021 begonnenen Trend damit fortgesetzt (2022: 52 077 / 2021:18 859 / 2016: 48 838). Bereits seit dem zweiten Halbjahr 2021 waren mehr Migrantinnen und Migranten über die Ostgrenze aus Österreich irregulär in die Schweiz eingereist. An der Südgrenze zu Italien begannen die Fälle irregulärer Einreisen im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2022 zuzunehmen. Es handelte sich dabei hauptsächlich um afghanische, tunesische und marokkanische Staatsangehörige. 2022 wurden zudem 476 Fälle von Verdacht auf Schleusertätigkeit (2021: 478) verzeichnet und der zuständigen Kantonspolizei gemeldet.

Seit Beginn des Ukraine-Konflikts unterstützt das BAZG das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei der Identifizierung von Schutzsuchenden aus der Ukraine und bei der Prüfung von Dokumenten. Bei den ordentlichen Asylverfahren leistet es ebenfalls Unterstützung.

Kontrolle der Massnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt

Dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wurden im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt 72 Verstösse gegen das Embargogesetz gemeldet. Das SECO ist damit beauftragt, die gegen Russland verhängten Sanktionen durchzusetzen und deren Einhaltung zu überwachen. Dafür arbeitet es eng mit den involvierten Bundesstellen, darunter das BAZG, zusammen.

Schutz der Pflanzengesundheit

Im Rahmen seines Umweltschutzauftrages verzeichnete das BAZG 2022 im Reiseverkehr 4873 Fälle, in denen Pflanzen, Früchte, Gemüse, Schnittblumen, Schnittgrün oder Samen aus Drittländern (ausserhalb der EU und EFTA) verbotenerweise in die Schweiz eingeführt wurden (2021: 4451). Die 2020 in Kraft getretene Pflanzengesundheitsverordnung, die die Einschleppung von Schadorganismen und Pflanzenkrankheiten verhindern soll, scheint bei den Reisenden noch zu wenig bekannt zu sein.

Zunahme von Fälschungen im Handelswarenverkehr

Das BAZG stellte im Handelswarenverkehr 2022 erneut deutlich mehr Sendungen mit Fälschungen sicher als im Jahr zuvor (2022: 7964 / 2021: 5959). Im Reiseverkehr ging die Zahl der Fälle hingegen etwas zurück (2022: 2517 / 2021: 2881). 2022 wurden insgesamt 43 098 gefälschte Markenartikel sichergestellt (2021: 33 285), davon 37 664 im Handelswarenverkehr (2021: 27 354).

Mehr Betäubungsmittel sichergestellt, aber weniger Medikamente

Im Bereich Betäubungsmittel war der mengenmässig grösste Zuwachs beim Kokain zu verzeichnen. Fast 160 Kilogramm wurden im Laufe des Jahres entdeckt. Zudem wurde eine grosse Kokainmenge im Rahmen einer Polizeiaktion sichergestellt. Die Zahl der Sicherstellungen von Betäubungsmitteln im Postverkehr nimmt weiter zu. Es handelt sich dabei oft um Sendungen aus Nordamerika, teils mit mehreren Kilogramm Marihuana. Die Fälle werden anschliessend an die zuständige Kantonspolizei übergeben. Bei den Medikamenten und Dopingmitteln war ein deutlicher Rückgang der Sicherstellungen zu verzeichnen (2022: 7806 / 2021: 11 263).

Digitalisierung weiter auf dem Vormarsch

Die im Rahmen des Transformationsprogramms DaziT entwickelten digitalen Dienste haben 2022 ein starkes Wachstum verzeichnet. Im Handelswarenverkehr wurde die App «Activ», die einen Grenzübertritt ohne Anhalten ermöglicht, deutlich mehr genutzt. Dies erklärt sich unter anderem durch ein im Zoll Süd lanciertes Pilotprojekt mit Italien. Die Zahl der per App vorgenommenen und automatisch an der Grenze aktivierten Zollanmeldungen hat sich gegenüber 2021 verdreifacht (2022: 50 360 / 2021: 16 369). Im Reiseverkehr nahmen die Zollanmeldungen durch Reisende mit der App «QuickZoll» (2022: 53 453 / 2021: 31 835) und der Umsatz daraus (2022: 5,1 Mio. Fr. / 2021: 2,9 Mio. Fr.) kräftig zu.

Bei der App «Via», mit der die pauschale Schwerverkehrsabgabe für ausserhalb der Schweiz immatrikulierte Wohnmobile und Reisebusse selbständig bezahlt werden kann, war die Zahl der generierten Quittungen rund dreimal so hoch wie im Vorjahr (2022: 50 360 / 2021: 16 369), ebenso wie der Ertrag aus der App (2022: 2,4 Mio. Fr. / 2021: 0,8 Mio. Fr.). Auch der Anteil der Personen, die für die Bezahlung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) den European Electronic Toll Service (EETS) nutzen, erhöhte sich gegenüber 2021 von 33 auf 45 Prozent.

Darüber hinaus steht im Bereich der Digitalisierung der Zollverfahren in diesem Jahr ein wichtiger Meilenstein bevor: Passar 1.0, die erste Version des neuen Warenverkehrssystems, wird im Juni eingeführt.

Das kosovarische Konsulat in Zürich feierte den 15. Jahrestag der Unabhängigkeit des Kosovo

Das Konsulat der Republik Kosovo in Zürich, feierte den 15. Jahrestag der Unabhängigkeit und den 25. Jahrestag des UCK-Epos mit einem offiziellen Empfang.

An dieser Feier nahmen Vertreter lokaler Behörden des Gastlandes, diplomatische Vertreter sowie Landsleute teil, die in der Schweiz leben und arbeiten.

Ein besonderer Gast aus dem Kosovo war der erste stellvertretende Ministerpräsident der Regierung der Republik Kosovo, Herr Besnik Bislimi, während von der Schweizer-Seite der Co-Vorsitzende der Parlamentarischen Freundschaftsgruppe Schweiz-Kosovo im Nationalrat, Herr Cédric Wermuth, der sich auch mit Ansprachen an die Anwesenden wandte, zusammen mit dem Leiter des Konsulats in Zürich, Herrn Sami Kastrati.

Moderiert wurde der Abend von der Abgeordneten im Kantonsrat des Kantons Zürich, Frau Qëndresa Sadriu-Hoxha die auch über sich und ihrer Reise erzählte.

Bei diesem Empfang wurde den Gästen Wein aus dem Kosovo serviert, während die bekannte Musikgruppe ‘’Ethnically Plugged’’ für die Darbietung alter albanischer Lieder sorgte.

Die Botschaft des Kosovo in Bern feierte den 15. Jahrestag der Unabhängigkeit

Anlässlich des 15. Jahrestages der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo feierte die Botschaft der Republik Kosovo in Bern gestern Abend einen festlichen Empfang.

Viele Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Kultur waren bei dieser Veranstaltung anwesend. Daran nahmen Diplomaten und Abgeordnete sowie Vertreter von Schweizer Institutionen teil, schreibt albinfo.ch.

Ebenso waren Mitglieder der albanischen Diaspora, Führungskräfte aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft, die in der Schweiz tätigen Medien sowie Schweizer Persönlichkeiten aus verschiedenen Bereichen eingeladen.

Nachdem die Gäste angekommen waren, begann die Zeremonie in einer feierlichen Atmosphäre mit Glückwünschen und der Live-Interpretation der kosovarischen Hymne durch das DUO EAST.

Gastgeber dieser Zeremonie war der Botschafter der Republik Kosovo in der Schweiz, Herr Sami Ukelli. In seiner Glückwunschrede betonte er die diplomatischen Errungenschaften, die durch die guten Beziehungen zwischen dem Kosovo und der Schweiz erreicht wurden. Ukelli dankte ausserdem allen Freunden des Kosovos, die zur Freiheit, Unabhängigkeit und zum demokratischen Aufbau des Landes beigetragen haben.

„An diesem Jahrestag gedenken wir mit tiefer Dankbarkeit allen Freunden des Kosovos, die zur Freiheit, Unabhängigkeit und zum demokratischen Aufbau des Kosovo beigetragen haben“, sagte Ukelli unter anderem.

Besondere Erwähnung fand die Rolle der kosovarischen Diaspora beim Imagewandel und der Anerkennung des Kosovos über die Grenzen hinweg, durch Wirtschaft, Kunst, Kultur und Sport. Ukelli hob jedoch auch hervor, dass in wirtschaftlicher Hinsicht noch Verbesserungen notwendig seien und appellierte an die kosovarische Diaspora in der Schweiz, als Brücke zur Schweizer Gesellschaft zu dienen und in den kosovarischen Markt zu investieren.

„Was wir als Gemeinschaft noch verbessern müssen, liegt in der wirtschaftlichen Ebene, bei Investitionen und im Handelsaustausch. Das Potenzial der albanischen Diaspora in der Schweiz ist so gross, dass sie als Brücke zur Schweizer Gesellschaft dienen sollte. Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, um den kosovarischen Markt attraktiver zu machen, damit sie kommen und in unser neues Land investieren“, fügte Botschafter Sami Ukelli in seiner Rede vor dem Publikum hinzu.

Die Anwesenheit von Schweizer Diplomaten, darunter auch Frau Livia Leu, Staatssekretärin für auswärtige Angelegenheiten und Chefunterhändlerin für die Verhandlungen mit der Europäischen Union, unterstrich die Bedeutung des Abends. In ihrer Rede erinnerte Leu an die Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovos durch die Schweiz im Jahr 2008 und betonte, dass dies im Dienste von Frieden und Stabilität erfolgte und positive Auswirkungen auf das Kosovo im Verhältnis zu anderen europäischen Ländern hatte.

albinfo.ch 

Die Feier zum 15. Jahrestag der Unabhängigkeit wurde von leichter Musik begleitet und bot den Gästen eine Gelegenheit für freundschaftliche Begegnungen.

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 Alisa Buzhala

Foto: Armend Berisha

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Asylstatistik Januar 2023

Im Januar 2023 wurden in der Schweiz 2523 Asylgesuche registriert, 169 weniger als im Vormonat (-6,3%). Gegenüber Januar 2022 ist die Zahl der Asylgesuche um 1077 gestiegen.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Januar ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 794 Gesuchen (9 mehr als im Dezember), die Türkei (507 Gesuche; -36), Algerien (198 Gesuche; +77), Marokko (152 Gesuche; +56) und Eritrea (135 Gesuche; +12).

Von den 2523 im Januar gestellten Gesuchen waren 2170 Primärgesuche (Dezember 2022: 2348 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Januar 2023 waren: Afghanistan (754, -12), die Türkei (437, -18), Algerien (192, +72) sowie Marokko (151, +57), Iran (62, +11) und Tunesien (62, +19). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Erstinstanzlich erledigte Asylgesuche

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Januar 2023 insgesamt 2027 Asylgesuche: Es wurden 694 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 587 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 399 Personen erhielten Asyl und 571 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 529 auf 12 768 zu.

Ausreisen

Im Januar haben 1025 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 1060 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 173 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 400 Personen ersucht und 41 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)

Für die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine hatte der Bundesrat am 12. März 2022 erstmals den Schutzstatus S aktiviert.

Im Januar stellten 2181 Personen ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 2146 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 67 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.

In 8967 Fällen wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung beendet, in 1205 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende Januar hatten insgesamt 63 964 Personen den Schutzstatus S.

Anpassung der AHV/IV-Renten an die volle Teuerung

Die AHV/IV-Renten, die Ergänzungsleistungen und die Überbrückungsleistungen sollen zusätzlich zur bereits erfolgten Rentenanpassung erhöht werden, damit die volle Teuerung ausgeglichen wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 die Botschaft zu einer Änderung des AHV-Gesetzes verabschiedet. Damit erfüllt er den Willen des Parlaments, die Kaufkraft der rentenbeziehenden Personen zu stärken.

Der Bundesrat passt die ordentlichen AHV/IV-Renten in der Regel alle zwei Jahre an die Preis- und Lohnentwicklung an, wobei jeweils auf das arithmetische Mittel zwischen dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) abgestützt wird. Die letzte Anpassung erfolgte per 1. Januar 2023 mit einer Erhöhung der Minimalrente um 30 Franken und der Maximalrente um 60 Franken (bei voller Beitragsdauer). Weil der Preisindex im Jahr 2022 ausnahmsweise mehr anstieg als der Lohnindex, hatte die Anpassung nach dem Mischindex zur Folge, dass die Renten um 2,5% angehoben wurden, während die Teuerung in diesem Jahr 2,8% betrug. Die Rentenanpassung vermochte die Teuerung also nicht vollständig auszugleichen. In Erfüllung einer Motion hat der Bundesrat nun eine Änderung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Sie sieht eine zusätzliche, ausserordentliche Rentenanpassung vor, so dass die Teuerung vollumfänglich ausgeglichen wird.

Vorgesehene Umsetzung der Teuerungsanpassung

Die zuhanden des Parlaments verabschiedete befristete Änderung des AHV-Gesetzes sieht eine einmalige Anpassung der Alters- und Hinterlassenenrenten vor. Diese Anpassung gilt auch für die Renten der IV. Für diese ausserordentliche Erhöhung wird nur der Preisanstieg, nicht aber das Lohnwachstum berücksichtigt. So werden die Renten um die mit der ordentlichen Rentenanpassung per 1. Januar 2023 nicht ausgeglichene Teuerung erhöht. Für den Fall, dass die Gesetzesänderung in der Frühlingssession 2023 vom Parlament verabschiedet wird, könnte der Teuerungsausgleich frühestens per 1. Juli 2023 umgesetzt werden. Die zusätzliche Rentenerhöhung soll ab dann ausbezahlt werden. Sie soll so berechnet sein, dass sie auch die bereits vergangenen Monate Januar bis Juni 2023 kompensiert.

Berechnung der angepassten Renten

Für die Berechnung der neuen Renten wird auf die Teuerung des Jahres 2022 abgestellt, welche sich auf 2,8 Prozent belief. Die Differenz zur bereits vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent beträgt 0,3 Prozentpunkte. Die darauf gestützten Berechnungen ergeben eine Erhöhung der monatlichen Minimalrente um 5 Franken. Für den Fall, dass die Änderung per 1. Juli 2023 in Kraft tritt, umfasst die Teuerungsanpassung eine zusätzliche Erhöhung um 2 Franken, um auch die Monate Januar bis Juni 2023 zu berücksichtigen. Insgesamt wird damit die Minimalrente um 7 Franken von 1225 auf 1232 Franken erhöht, die Maximalrente entsprechend um 14 Franken von 2450 auf 2464 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Diese ausserordentliche Anpassung der Renten an die Teuerung ändert den Rhythmus der ordentlichen Rentenanpassungen unter Berücksichtigung des Mischindexes nicht. Sie soll bis zur nächsten ordentlichen Rentenanpassung gelten, die voraussichtlich per 1. Januar 2025 vorgenommen wird.

Anpassung auch der Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen

Die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf, die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen und der Überbrückungsleistungen berücksichtigt werden, sollen um denselben Prozentsatz erhöht werden wie die Renten. Diese Beträge werden auf Verordnungsebene angepasst. Entsprechend angepasst werden ebenfalls weitere Leistungen der AHV und IV, die direkt auf der Basis der AHV-Minimalrente berechnet werden. Hingegen werden die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge sowie die Beiträge von Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen an die AHV, IV und EO nicht verändert.

Kosten der höheren Leistungen

Die vorgesehene zusätzliche Erhöhung der Renten über die ordentliche Rentenanpassung hinaus führt in den Jahren 2023 und 2024 zu Mehrkosten für die AHV von insgesamt 418 Millionen Franken. Der Bund beteiligt sich grundsätzlich jährlich mit einem Beitrag in der Höhe von 20,2% an den Ausgaben der AHV. Diese zusätzliche Erhöhung der Renten soll jedoch ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden. Die IV trägt Mehrausgaben von insgesamt 54 Millionen Franken. Die Anpassung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV verursacht zusätzliche Kosten von rund 2,5 Millionen Franken zulasten des Bundes und 0,9 Millionen Franken für die Kantone.

Tag der Muttersprache – Verantwortung der Väter

Heute ist ein besonderer Tag – nicht nur ist heute der Geburtstag meiner Tochter, sondern es ist auch der internationale Gedenktag der Muttersprache. Als zweisprachiger Vater in der Schweiz stelle ich mir kritische Fragen zur Thematik.

Obwohl Albanisch im nationalen Ranking der Fremdsprachen gleich nach Englisch an zweiter Stelle im deutschsprachigen Raum steht, erhalten die meisten Kinder zuhause keinen angemessenen Förderung der Muttersprache und auch nach ihrer Einschulung kommt der HSK-Unterricht nur bedingt ihren schulischen Bedürfnissen nach. Dadurch verlieren viele schrittweise ihre Muttersprache Albanisch und wechseln zur dominierenden Sprache Deutsch.

Weniger als 1% der Literatur in der Schweiz ist albanischsprachig, was im krassen Widerspruch zum gesellschaftlichen Wandel steht.

Als zweisprachige Väter haben wir eine Verantwortung, zeitgemässe Antworten auf folgende Fragen zu finden: Wie können wir sicherstellen, dass die Erhaltung der Erstsprache auch für unsere Kinder attraktiv ist bzw. sinnvoll erscheint? Wie fördern wir unsere Kindern, auch wenn die Ressourcen auf institutioneller Ebene (Herkunftsland, HSK-Unterricht) begrenzt sind? Wie können wir unsere Kinder unterstützen, wenn sie mit Druck zuhause oder mit Einschränkungen ihrer Muttersprache in der Schule konfrontiert sind?

Es ist wichtig, dass wir uns als zweisprachige Väter bewusst machen, wie wertvoll die Muttersprache ist – nicht nur für unsere Kinder, sondern auch für die gesamte Gesellschaft. Auch wenn wir vergleichsweise mit ungünstigen Voraussetzungen die gleichen Pflichten erfüllen müssen, wie alle anderen zweisprachigen Väter auch, so sollten wir dennoch unser Bestes geben, um die Muttersprache unserer Kinder zu erhalten.

Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die nächste Generation unsere Sprache und Kultur weiterträgt – und das beginnt damit, dass wir uns heute diese wichtigen Fragen stellen.

Driter Gjukaj