Flankierende Massnahmen und Bekämpfung der Schwarzarbeit

Die Vollzugsstellen haben im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) im vergangenen Jahr ihre Kontrolltätigkeit erhöht. Das Jahr 2022 stand im Zeichen der Aufhebung der coronabedingten Einschränkungen. Das FlaM-Mindestkontrollziel wurde erneut erreicht und die Kontrolltätigkeit weiter erhöht. Die festgestellten Lohnverstösse und -unterbietungen verblieben auf ähnlichem Niveau wie vor der Krise.

Die Kontrolltätigkeit im FlaM-Bereich konnte im Vorjahresvergleich erhöht werden. Die Vollzugsorgane kontrollierten 2022 die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 165 845 Personen und dies in 37 134 Unternehmungen. Dies sind 4 % mehr Unternehmen als noch ein Jahr zuvor. Sie kontrollierten 7 % der Schweizer Arbeitgeber, 27 % der Entsandten und 32 % der selbständigen Dienstleistungserbringer. Die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35 000 Kontrollen wurde überschritten. Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und müssen mit Vorsicht interpretiert werden.

In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) betrug die Verstossquote gemäss den Paritätischen Kommissionen im Entsendebereich 17 % (2021 21 %). Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne eine leichte Zunahme der Lohnunterbietungen von 13 % auf 16 % fest. Bei den Schweizer Arbeitgebern verblieb die von den TPK festgestellte Lohnunterbietungsquote stabil bei 10 %. Im Bereich der selbständigen Dienstleistungserbringer aus dem EU-/EFTA-Raum wurde über alle Branchen hinweg bei 7 % der 4492 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet (2021: 6 % von 4596 Kontrollen). Aufgrund einer Unterbietung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden im Jahr 2022 1581 Verständigungsverfahren eröffnet. 87 % der Verfahren mit Entsendebetrieben konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Verfahren mit Schweizer Arbeitgebern lag diese Quote bei 60 %. Im Vergleich zum Vorjahr wurden mehr Verfahren erfolgreich abgeschlossen (82 % bzw. 60 % im Jahr 2021).

Die flankierenden Massnahmen bilden ein zentrales Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Die Kontrollorgane der staatlichen Stellen und der Sozialpartner arbeiten eng zusammen und sorgen für einen umfassenden Lohnschutz.

Bekämpfung der Schwarzarbeit für einen fairen Schweizer Arbeitsmarkt

Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung haben die kantonalen Kontrollorgane das Kontrollvolumen im Jahr 2022 ebenfalls deutlich erhöht. Die Betriebskontrollen nahmen im Vorjahresvergleich mit 13 761 Kontrollen um 14 % und die Personenkontrollen mit 41 925 Kontrollen um 23 % zu. Die Betriebs- und Personenkontrollen überstiegen somit auch das Vorkrisenniveau von 2019. Die Kontrollschwerpunkte lagen generell erneut im Bauhaupt-, Bauneben- und Gastgewerbe sowie im Handel. Im Nachgang an diese Kontrollen haben die kantonalen Kontrollorgane im Jahr 2022 insgesamt 13 147 Verdachtsmomente an die zuständigen Fachbehörden zur weiteren Abklärung übermittelt. Dies entspricht einer minimalen Abnahme von rund einem Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Bei der Anzahl Rückmeldungen der Spezialbehörden an die kantonalen Kontrollorgane über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen im Nachgang an die Kontrollen war mit 3044 Rückmeldungen ebenfalls eine Abnahme festzustellen (Rückgang um rund 7 % gegenüber dem Vorjahr). Die grösste Abnahme war dabei im Bereich des Sozialversicherungsrechts zu beobachten (-11 %).

Die Zahl der Nutzer des vereinfachten Verfahrens zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bei geringen Lohnvolumen entwickelte sich im Jahr 2022 rückläufig. Sie sank gegenüber dem Jahr 2021 von 98 305 auf 73 779 Arbeitgebende. Diese Abnahme könnte auf die Anpassung des Geschäftsmodells eines marktführenden Plattformunternehmens in der Reinigungsbranche zurückzuführen sein.

Die Schwarzarbeitskontrollorgane leisten einen wichtigen Beitrag zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit und somit zu einem gesunden und fairen Schweizer Wirtschafts- und Arbeitsmarkt.

Bundesrat erleichtert mit revidierter Jagdverordnung den Abschuss von Wölfen

Die wachsenden Wolfsbestände stellen insbesondere die Berggebiete vor grosse Herausforderungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 mit der Teilrevision der Jagdverordnung den Abschuss von Wölfen erleichtert. Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis das revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt.

Aktuell leben rund 250 Wölfe und 26 Rudel in der Schweiz, und der Wolfsbestand wächst weiter an. Angesichts der Probleme für die Alpwirtschaft will der Bundesrat mehr Wolfsabschüsse ermöglichen. Er hat am 2. Juni 2023 die revidierte Jagdverordnung genehmigt und sie auf den 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt.

Um die traditionelle Alpwirtschaft zu unterstützen, hatte der Bund zudem anfangs April zusätzliche Finanzmittel von insgesamt 4 Mio. Fr. für die Verstärkung des Herdenschutzes gesprochen. Finanziert werden damit verschiedene Sofortmassnahmen, welche die Kantone beantragen können.

Schadenschwellen gesenkt

Gemäss der vom Bundesrat am 2. Juni 2023 revidierten Jagdverordnung ist neu der Abschuss von Einzelwölfen (nicht zu einem Rudel gehörende Tiere) auch innerhalb von Rudelterritorien möglich. Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass Einzeltiere auch in Rudelrevieren herumstreifen und Schaden anrichten können.

Für Einzelwölfe, die in Gebieten unterwegs sind, in denen bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, hat der Bundesrat die für den Abschuss massgebende Schadenschwelle von 10 auf 6 Nutztierrisse gesenkt. Zudem können neu Einzelwölfe auch abgeschossen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.

Auch bei der Regulierung von Rudeln wurde die Schadenschwelle gesenkt. Bei 8 Nutztierrissen statt bisher 10 Rissen können die Kantone beim Bundesamt für Umwelt BAFU die Regulierungsabschüsse beantragen. In den Regionen mit mehr als einem Rudel dürfen die Kantone stärker regulieren als bisher.

Neu werden nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als grosser Schaden angerechnet. Die Schadengrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem Tier statt bisher zwei Tieren. Diese Bestimmung gilt sowohl bei Regulationseingriffen in Rudeln als auch bei Massnahmen gegen einzelne Wölfe.

Schliesslich kann zudem ein Wolf eines Rudels unverzüglich abgeschossen werden, wenn er plötzlich und unvorhergesehen Leib und Leben von Menschen bedroht. Ein solcher Abschuss ist ohne die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU möglich.

Diese Anpassungen der Jagdverordnung treten am 1. Juli 2023 in Kraft.

Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur BFI-Botschaft 2025–2028

Der Bundesrat hat am 2. Juni 2023 die Vernehmlassung zur Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2025–2028 (BFI-Botschaft) eröffnet. Geplant sind Ausgaben von 29,7 Milliarden Franken. Mit seiner BFI-Politik schafft der Bund nachhaltige Perspektiven für Individuen, Gesellschaft und Wirtschaft. Die Ziele, Massnahmen und Fördermittel sind langfristig angelegt und über alle Förderbereiche hinweg ausgewogen. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. September 2023.

Eine langfristig angelegte und verlässliche Förderung von Bildung, Forschung und Innovation zählt zu den Erfolgsrezepten der Schweiz. Die vorläufige Bilanz der Förderperiode 2021-2024 zeigt ein Schweizer BFI-System, das insgesamt in guter Verfassung und international wettbewerbsfähig ist. In der BFI-Botschaft 2025-2028 will der Bundesrat am Ziel festhalten, das er für die Jahre 2021-2024 definiert hat: «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation.»

Um dies zu erreichen, plant der Bundesrat in den Jahren 2025-2028 Ausgaben von 29,7 Milliarden Franken für den BFI-Bereich. Am 10. März 2023 hatte der Bundesrat im Rahmen seiner Entscheide zu den mehrjährigen Finanzbeschlüssen ein Wachstum von nominell zwei Prozent für diesen Politikbereich festgelegt. Mit seinen Entscheiden zur Haushaltsbereinigung hatte er auch festgehalten, dass die finanzielle Lage des Bundeshaushalts schwierig bleibt. Generell soll im BFI-Bereich eine Stop-and-go-Politik vermieden werden. Ob die Obergrenze für die BFI-Botschaft jedoch ausgeschöpft werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung der Finanzlage des Bundes ab.

In der Förderperiode 2025-2028 adressiert der Bundesrat wichtige Herausforderungen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels erweist sich der Bund im Bereich der Berufsbildung wie auch der Hochschulen als verlässlicher Partner der Kantone. Auch der ETH-Bereich wird mit einem soliden Wachstum ausgestattet. Einen weiteren Schwerpunkt setzt der Bundesrat bei der Weiterbildung, die mit Blick auf das lebenslange Lernen wichtig ist.

Der Schweizer Wirtschafts- und Forschungsstandort steht international unter Druck. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit legt der Bundesrat einen Schwerpunkt bei der kompetitiven Forschungs- und Innovationsförderung, das heisst bei der Mittelausstattung für die Förderorgane für Forschung und Innovation, Schweizerischer Nationalfonds (SNF) und Innosuisse. Davon profitieren Hochschulen, KMU, Start-ups und weitere Akteure.

Mit zwölf Finanzbeschlüssen, die dem Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft nach der Vernehmlassung vorgelegt werden, sollen Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Weiterbildung, Hochschulen sowie Forschungs- und Innovationsförderung finanziert werden. Nicht Gegenstand der BFI-Botschaft sind Kredite, die durch völkerrechtliche Verträge gebunden sind oder mit separaten Anträgen an das Parlament beantragt werden (z.B. EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation bzw. Übergangsmassnahmen, solange die Assoziierung nicht möglich ist). Auch die Mittel für Ressortforschung – Forschung, die durch die Bundesverwaltung initiiert und teilweise selbst durchgeführt wird – werden ausserhalb der BFI-Botschaft durch die zuständigen Verwaltungseinheiten beantragt. Neben den finanziellen Mitteln für die nächste Vierjahresperiode beantragt der Bundesrat auch punktuelle Anpassungen in gesetzlichen Grundlagen.

Für die BFI-Botschaft 2025-2028 wird erstmals eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Botschaft wird vom Bundesrat voraussichtlich Ende Februar 2024 an die eidgenössischen Räte verabschiedet werden.

Die Aufstiegsgeschichte von Zidan im Schweizer Fussball

Gemeinsam mit Albinfo werfen wir einen Blick auf die aussergewöhnliche Sportkarriere von Zidan Tairi und wie seine Leidenschaft für Fussball sein Leben veränderte. Erfahren Sie, wie seine Familie und der FCZ seine Entscheidung beeinflusste, den Weg zum Fussballprofi einzuschlagen.

Albinfo.ch: Welche drei Erfahrungen haben Sie auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen Fussballkarriere am meisten geprägt?

 Tairi: Es gibt drei entscheidende Erfahrungen, die mich auf meinem Weg zu einer erfolgreichen Fussballkarriere am meisten geprägt haben. Die erste war ein internationaler Turniermoment, der mich als besten Spieler von insgesamt 40 verschiedenen Mannschaften auszeichnete. Diese Anerkennung war ein wichtiger Meilenstein für mich und bestärkte mich in meinem Talent und meiner Leidenschaft für den Fussball. Die zweite prägende Erfahrung ereignete sich, als ich im zarten Alter von 12 Jahren einen Vertrag von Adidas erhielt. Dieses Ereignis war nicht nur eine grosse Ehre, sondern auch ein Beweis dafür, dass meine Fähigkeiten und mein Potenzial erkannt wurden. Schliesslich war die Aufnahme in die Schweizer Nationalmannschaft U15 eine unvergessliche Erfahrung. Es war ein stolzer Moment, für mein Land auf dem Spielfeld zu stehen und mich mit den besten Nachwuchsspielern zu messen. Diese drei Erfahrungen haben meinen Weg zu einer erfolgreichen Fussballkarriere massgeblich geprägt und mir gezeigt, dass harte Arbeit, Leidenschaft und Talent in Kombination zu aussergewöhnlichen Ergebnissen führen können.

Albinfo.ch: Wann wussten Sie, dass Sie Ihre Leidenschaft für den Fussball zum Beruf machen wollten?

 Tairi: Seit meinen ersten Tagen beim FC Zürich wusste ich, dass ich meine Leidenschaft für den Fussball zum Beruf machen wollte. Der Verein bot mir nicht nur eine professionelle Umgebung, um meine Fähigkeiten zu entwickeln, sondern auch die Möglichkeit, mich mit talentierten Spielern zu messen und mich stetig zu verbessern. Jeder Moment auf dem Spielfeld und jede Trainingseinheit verstärkte meinen Wunsch, Fussballprofi zu werden. Die Atmosphäre, die Begeisterung der Fans und die unvergesslichen Siege gaben mir das Gefühl, dass dies der richtige Weg für mich war. Seitdem habe ich hart daran gearbeitet, meine Fähigkeiten zu verfeinern und meine Karriere voranzutreiben.

Albinfo.ch: Hängt der Name “Zidane” mit dem Wunsch Ihrer Eltern zusammen, dass Sie ein Fussballstar werden? Wie steht Ihre Familie zu Ihren sportlichen Erfolgen?

 Tairi: Der Name “Zidan” wurde von meinem Vater gewählt, der selbst ein grosser Fan des legendären Fussballers Zinédine Zidane ist. Es ist sicherlich kein Zufall, dass mein Vater meinen Namen in Verbindung mit seiner Bewunderung für diesen herausragenden Spieler ausgewählt hat. Doch während mein Name eine gewisse symbolische Bedeutung hat, steht meine Familie vor allem für bedingungslose Unterstützung zu mir und meinen sportlichen Erfolgen. Sie haben mich immer zu 100 Prozent unterstützt und ermutigt, sowohl in guten als auch in schwierigen Zeiten. Ohne ihre ständige Unterstützung und Motivation wäre ich nicht da, wo ich heute bin. Ich bin zutiefst dankbar für meine Familie und ihre bedeutsame Rolle in meiner Fussballkarriere.

Albinfo.ch: Gab es während Ihrer Karriere schwierige Momente, die Sie überwinden mussten? Wie sind Sie damit umgegangen?

Tairi: In meiner Fussballkarriere gab es definitiv schwierige Momente, die ich überwinden musste. Eines dieser Momente ereignete sich während meiner Zeit in der U15 beim FC Zürich, als ich mit Wachstumsstörungen zu kämpfen hatte. Diese Herausforderung dauerte etwa 2 bis 3 Monate und war eine mentale und physische Belastung. Es war nicht einfach, mit den körperlichen Veränderungen und den damit verbundenen Einschränkungen umzugehen. Doch ich wusste, dass ich nicht aufgeben durfte, wenn ich meine Ziele erreichen wollte. Es erforderte viel Geduld, Durchhaltevermögen und mentale Stärke, um diese Phase zu überwinden. Ich musste Pausen machen und mich auf meine Genesung konzentrieren. Glücklicherweise dauerten die Wachstumsstörungen nicht lange, und ich konnte gestärkt aus dieser Herausforderung hervorgehen. Diese Erfahrung hat mich gelehrt, dass man niemals aufgeben darf, auch wenn der Weg steinig ist, und dass mentale Stärke genauso wichtig ist wie körperliche Fitness.

Albinfo.ch: Wie sehr spielte Ihre Herkunft aus Gostivar während Ihrer Schul- und Sportzeit eine Rolle und wie hat sie Ihre Karriere beeinflusst?

 Tairi: Meine Herkunft aus Gostivar spielte während meiner Schul- und Sportzeit keine direkte Rolle und hat meine Karriere nicht unmittelbar beeinflusst. Obwohl Gostivar eine Stadt mit einer lebendigen Fussballkultur ist, wurde meine Leidenschaft für den Sport nicht ausschliesslich durch meine Herkunft geprägt. Es waren vor allem meine eigenen Ambitionen, meine Leidenschaft zum Sport und die Unterstützung meiner Familie und Trainer, die meine Karriere vorangetrieben haben. Dennoch bin ich stolz auf meine Herkunft und trage sie in meinem Herzen. Die Kultur und die Menschen in Gostivar haben mir Werte wie Hingabe, Ehrgeiz und Respekt vermittelt, die mir auf meinem Weg geholfen haben. Es ist wichtig, meine Wurzeln zu schätzen und die Vielfalt des Fussballs zu feiern.

Driter Gjukaj

Verbot von Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten, die Minderjährige erreicht

Der Bundesrat möchte Jugendliche vor dem Tabakkonsum schützen. Nach Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» hat er an seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 beschlossen, die Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten an Orten und in Medien, zu denen Jugendliche Zugang haben, zu verbieten. Betroffen sind insbesondere die Printmedien, unter bestimmten Voraussetzungen die Online-Werbung sowie Festivals. Die entsprechende Botschaft wird an das Parlament überwiesen.

In Zukunft darf keine Werbung für Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten mehr in den Printmedien platziert werden. Auch an öffentlich zugänglichen Orten wie Verkaufsstellen und Festivals, die von Minderjährigen aufgesucht werden können, wird sie untersagt. Darüber hinaus wird das Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, nicht mehr möglich sein.

Online-Werbung bleibt zulässig, sofern ein System zur Alterskontrolle sicherstellt, dass Minderjährige keine Seiten aufrufen können, die solche Werbung enthalten. Ein solches Alterskontrollsystem wird auch für den Verkauf von Produkten über das Internet oder über Automaten eingeführt.

Die Tabakindustrie muss zudem ihre Werbeausgaben offenlegen. Die Unternehmen können die entsprechenden Zahlen gemeinsam ausweisen, um das Geschäftsgeheimnis zu wahren.

Im Februar 2022 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» angenommen. Die neuen Verfassungsartikel verlangen, dass jegliche Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, verboten wird.

Jedes Jahr sterben in der Schweiz 9500 Menschen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, der damit zu den grössten Problemen der öffentlichen Gesundheit gehört. Der Tabakkonsum verursacht zahlreiche nichtübertragbare Krankheiten, und die Kosten für deren medizinische Behandlung belaufen sich auf 3 Milliarden Franken pro Jahr. 2022 haben 6,9 Prozent der Jugendlichen im Alter von 11 bis 15 Jahren in der Schweiz in den letzten 30 Tagen Zigaretten geraucht. 5,7 Prozent der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren hat mindestens einmal im Monat elektronische Zigaretten konsumiert. Tabakwerbung spielt beim Entscheid, mit dem Rauchen anzufangen, eine bedeutende Rolle.

2021 hat das Parlament das Tabakproduktegesetz verabschiedet. Die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) konkretisiert die Bestimmungen dieses Gesetzes. Dazu gehören beispielsweise die Details zu kombinierten Warnhinweisen, zu Testkäufen oder zur Meldung von Produkten an das Bundesamt für Gesundheit. Die Verordnung wird derzeit erarbeitet und im Sommer zur Vernehmlassung vorgelegt. Sowohl Gesetz als auch Verordnung werden voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Die Umsetzung der Initiative wird voraussichtlich 2026 erfolgen.

/admin.ch/

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung im 1. Quartal 2023

Im 1. Quartal 2023 stieg die Erwerbstätigenzahl in der Schweiz gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 2,1%. Im gleichen Zeitraum sank die Erwerbslosenquote gemäss Definition des Internationalen Arbeitsamts (ILO) in der Schweiz von 4,6% auf 4,3% und in der EU von 6,2% auf 6,0%. Dies geht aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des Bundesamtes für Statistik hervor.

Im 1. Quartal 2023 waren in der Schweiz 5,238 Millionen Personen erwerbstätig, 2,1% mehr als im entsprechenden Vorjahresquartal. Die Zahl der erwerbstätigen Männer stieg um 2,3%, jene der erwerbstätigen Frauen um 1,9%. Ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) belief sich die Zunahme zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 auf 2,6% (Männer: +2,1%; Frauen: +3,3%). Saisonbereinigt erhöhten sich die Erwerbstätigenzahl und die Anzahl VZÄ zwischen dem 4. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 um je 1,2 Prozent.

Schweizerische und ausländische Arbeitskräfte

Zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 nahm sowohl die Zahl der schweizerischen Erwerbstätigen (+0,6%) als auch die Zahl der ausländischen Erwerbstätigen (+5,2%) zu. Unter den ausländischen Erwerbstätigen war die Zunahme bei den Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthaltern am stärksten (Ausweis L, seit weniger als zwölf Monaten in der Schweiz: +16,0%). Darauf folgten Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder L, seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz: +9,2%), Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Ausweis G: +6,2%) und Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C: +1,3%).

Erwerbslosigkeit in der Schweiz und in Europa

Im 1. Quartal 2023 waren in der Schweiz gemäss Definition des ILO 216 000 Personen erwerbslos. Das sind 11 000 weniger als ein Jahr zuvor. Der Anteil der Erwerbslosen an der Erwerbsbevölkerung lag bei 4,3% und damit tiefer als im 1. Quartal 2022 (4,6%). Saisonbereinigt ging die Erwerbslosenquote gegenüber dem 4. Quartal 2022 um 0,3 Prozentpunkte von 4,4% auf 4,1% zurück. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal sank die Erwerbslosenquote gemäss ILO im 1. Quartal 2023 sowohl in der EU (von 6,2% auf 6,0%) als auch in der Eurozone (EZ20: von 6,8% auf 6,6%).

Jugenderwerbslosigkeit

Die Jugenderwerbslosenquote gemäss ILO (15- bis 24-Jährige) stieg in der Schweiz zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 von 7,2% auf 7,8%. In der EU und in der Eurozone wurde im gleichen Zeitraum ebenfalls eine Zunahme verzeichnet (EU: von 14,2% auf 14,4%; EZ20: von 14,3% auf 14,4%).

Erwerbslosigkeit nach verschiedenen Merkmalen

Die Erwerbslosenquote gemäss ILO ging zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 sowohl bei den Männern (von 4,6% auf 4,2%) als auch bei den Frauen (von 4,7% auf 4,5%) zurück. Bei den 50- bis 64-Jährigen verringerte sie sich stärker (von 4,3% auf 3,7%) als bei den 25- bis 49-Jährigen (von 4,5% auf 4,1%). Bei Personen ohne nachobligatorische Ausbildung nahm die Erwerbslosenquote ab (von 9,3% auf 8,4%), ebenso bei Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II (von 4,4% auf 3,8%). Bei Personen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe nahm sie hingegen zu (von 3,3% auf 3,5%). Zudem sank sie sowohl bei den Schweizerinnen und Schweizern (von 3,4% auf 3,2%) als auch bei den Ausländerinnen und Ausländern (von 7,9% auf 7,3%). Im 1. Quartal 2023 lag die Erwerbslosenquote gemäss ILO bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen bei 5,7% und bei den Personen aus Drittländern bei 11,0%.

Dauer der Erwerbslosigkeit

Im 1. Quartal 2023 waren 72 000 Personen langzeiterwerbslos gemäss ILO (mindestens ein Jahr), das sind 22 000 Personen weniger als im entsprechenden Vorjahresquartal. Der Anteil der Langzeiterwerbslosen an der Gesamtzahl der Erwerbslosen sank von 41,6% auf 33,5%. Die Mediandauer der Erwerbslosigkeit verringerte sich von 228 auf 175 Tage.

Gemeinsam gegen Angriffe auf Geldautomaten

Die Zahl der Angriffe auf Geldautomaten in der Schweiz ist so hoch wie noch nie: 56 Angriffe wurden im Jahr 2022 verübt. Die Tendenz ist steigend. Beinahe die ganze Schweiz ist betroffen. Die Täter gefährden auch unbeteiligte Dritte. Für die Bekämpfung der Angriffe ist neben der Strafverfolgung die Prävention unverzichtbar. Deshalb wurde unter der Leitung von fedpol ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Branche durchgeführt.

Die Schweiz gerät immer stärker in den Fokus von Angriffen auf Geldautomaten. Mit ihrer geografischen und wirtschaftlichen Lage ist die Schweiz ein attraktives Ziel für organisierte Netzwerke, die hinter den Angriffen stecken. Seit 2018 nimmt die Zahl der Angriffe auf Geldautomaten zu. Die Täter setzen vermehrt Sprengstoff ein und gefährden dadurch unbeteiligte Dritte an Leib und Leben.

Akteure vereint

Die nationale und internationale Kooperation sowie repressive Massnahmen sind für die wirksame Bekämpfung der Geldautomaten-Sprengungen essentiell. Es braucht aber zusätzlich präventive Massnahmen und eine enge Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Akteuren, damit die Schweiz für Geldautomaten-Angreifer unattraktiv wird. Deshalb hat fedpol ein strategisches Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Organisationen durchgeführt:

  • Euronet Services Schweiz GmbH
  • Raiffeisen Schweiz
  • Schweizerische Bankiervereinigung
  • Schweizerische Bundesbahnen
  • Schweizerischer Versicherungsverband
  • SIX Group Services Ltd

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Treffens sind sich einig, dass die Entwicklung der Lage in der Schweiz beunruhigend ist und präventive Massnahmen nötig sind – insbesondere zum Schutz unbeteiligter Dritter, aber auch zur Aufrechterhaltung der Bargeldversorgung. Die Zusammenarbeit, die Diskussion von Massnahmen und der Erfahrungsaustausch zwischen nicht-polizeilichen Akteuren aus der Branche und den Polizeien sollen zukünftig an Experten-Treffen weitergeführt werden.

Sonderzeichen im Namen: Einheitlicher Zeichensatz für alle Personenstandsregister

Ab Anfang 2025 soll in sämtlichen Personenregistern der Schweiz ein erweiterter Zeichensatz zur Verfügung stehen. Bis auf wenige Ausnahmen können damit alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Vernehmlassung für die Änderungen in den entsprechenden Verordnungen im Zivilstandswesen eröffnet.

Anfang 2025 geht das neue elektronische Personenstandsregister Infostar New Generation (Infostar NG) in Betrieb. Dabei handelt es sich um eine neue Softwarelösung, die das aktuell laufende System Infostar 13 ersetzen soll.

Eine wichtige Neuerung ist der einheitliche Zeichensatz für alle Personenstandsregister. Bis auf wenige Ausnahmen können künftig sämtliche Sonderzeichen europäischer Sprachen aufgenommen werden. Dies ermöglicht es den betroffenen Personen, ihre Zivilstandsdokumente (z.B. Geburtsurkunde und Familienschein) und Ausweispapiere (z. B. Pass und Identitätskarte) mit korrekt geschriebenem Namen zu beantragen.

Zeichensatz wird um zahlreiche Sonderzeichen erweitert

Heute können gewisse Sonderzeichen anderer Sprachen, etwa der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben C (Ć), in den Schweizer Registern nicht erfasst werden. Der Bundesrat hat deshalb im Mai 2021 entschieden, den zur Verfügung stehenden Zeichensatz zu erweitern. Er hat die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu ändern und die dafür notwendigen technischen Anpassungen für sämtliche Personenregister in der Schweiz in die Wege zu leiten.

Die technischen Anpassungen der Registeranwendungen sind bereits weit fortgeschritten. Infostar NG wird seinen Betrieb jedoch nicht wie vorgesehen Anfang 2024 aufnehmen, sondern voraussichtlich ein Jahr später. Um eine reibungslose Einführung des neuen Systems zu gewährleisten und um die Zivilstandsämter vor einer Überlastung zu schützen, soll die Anpassung der Namensschreibweise sechs Monate nach der Inbetriebnahme von Infostar NG beantragt werden können.

Bundesrat will Arbeitsweise der Zivilstandsämter modernisieren

Damit das neue Infostar NG inklusive des einheitlichen Zeichensatzes eingeführt werden kann, müssen die Zivilstandsverordnung (ZStV) und die Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) punktuell revidiert werden. Zusätzlich zu den Grundlagen für die Sonderzeichen werden deshalb verschiedene weitere Änderungen vorgeschlagen. Mit diesen Vorschlägen will der Bundesrat die Zusammenarbeit und Arbeitsweise der Zivilstandsämter modernisieren und effizienter ausgestalten. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 1. September 2023.

Im Rahmen dieser Vernehmlassung stellt sich ausserdem die Frage, ob auch künftig nur Personen mit Schweizer Bürgerrecht den Beruf der Zivilstandsbeamtin und des Zivilstandsbeamten ausüben dürfen. Derzeit ist das sogenannte Bürgerrechtserfordernis in der ZStV geregelt. Künftig müsste eine solche Voraussetzung auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden.

Revision der Führerausweisvorschriften: Bundesrat setzt zweites Paket in Kraft

An seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 hat der Bundesrat ein zweites Umsetzungspaket zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden beschlossen. Präzisiert werden unter anderem Regelungen bei verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen, bei praktischen Prüfungen sowie beim Entzug eines Führerausweises. Das Paket tritt gestaffelt ab dem 15. Juli 2023 in Kraft.

Der Bundesrat hat 2017 in einer Vernehmlassung Massnahmen zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden vorgeschlagen. Am 14. Dezember 2018 hat er ein erstes Paket beschlossen und gestaffelt bis am 1. Januar 2021 umgesetzt. Kernpunkte waren die Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag und die Möglichkeit, den Lernfahrausweis für Personenwagen bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Nun setzt der Bundesrat das zweite Paket in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Umtausch des blauen Papierführerausweises: Der Bundesrat hat die Frist zum Umtausch in einen Ausweis im Kreditkartenformat verlängert. Neu endet sie am 31. Oktober 2024 (bisher: 31. Januar 2024). Inkrafttreten: 15. Juli 2023
  • Nachvollzug von EU-Recht bei den Führerausweiskategorien: Der Begriff «Sitzplätze» wird einheitlich durch «Plätze» ersetzt. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Fahrberechtigung der Ausweisunterkategorie D1. Zukünftige Inhaberinnen und Inhaber der Unterkategorie D1 dürfen keine Kleinbusse und Gesellschaftswagen mehr führen, die zwar nur 16 «Sitzplätze», zusätzlich aber auch noch Stehplätze aufweisen. Die Stehplätze sind künftig auf die Anzahl «Plätze» anzurechnen. Stehplätze sind nur bei Gesellschaftswagen und Kleinbussen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmen zugelassen. Wer daher die erwähnten Fahrzeuge im regionalen fahrplanmässigen Verkehr führen will, muss künftig die Kategorie D erwerben. Wer heute die Unterkategorie D1 besitzt, muss die Kategorie D nicht erwerben (Besitzstandsgarantie). Inkrafttreten: 15. Juli 2023
  • Angleichung der Altersgrenzen für die verkehrsmedizinische Untersuchung: Wer 75 und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren. Mit dieser Erhöhung gilt das gleiche Alter wie für die erste Kontrolluntersuchung von Personen, die beispielsweise die Ausweiskategorie B (Personenwagen) besitzen. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Abbau von Doppelspurigkeiten bei den Sehtests und den verkehrsmedizinischen Untersuchungen: Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Ausweisinhaberinnen und -inhaber müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen. Ebenfalls keinen Sehtest mehr benötigen sollen Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft. Inkrafttreten 1. März 2024.
    Wer bereits eine berufsmässige Ausweiskategorie oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) besitzt, muss sich zum Erwerb einer weiteren berufsmässigen Führerausweiskategorie oder der BPT-Bewilligung keiner weiteren verkehrsmedizinischen Untersuchung mehr unterziehen. Die Fahreignung wird bei den regelmässigen Kontrolluntersuchungen geprüft. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Umsetzung eines Bundesgerichtsentscheids: Der Zeitpunkt für das Aufgebot zur erstmaligen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung und der Untersuchungsrhythmus wird einheitlich vorgeschrieben. Damit wird einem Entscheid des Bundesgerichts Rechnung getragen und sichergestellt, dass die kantonalen Behörden betroffene Personen gleichbehandeln. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Gleichbehandlung beim Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises: Während eines Entzuges des Lernfahr- oder des Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die – wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen – hätte entzogen werden müssen. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Steigerung der Qualität der praktischen Führerprüfung für den Erwerb eines Führerausweises für Motorräder (Kat. A) und für Personenwagen (Kat. B): Die Prüfungen für die Kategorie A und B müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr gefahren werden. Daher dauert die praktische Führerprüfung für den Erwerb eines Motorradführerausweises künftig länger (60 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat statt bisher 30 Minuten). Inkrafttreten 1. März 2024

Kosovarische Holzverarbeitungsindustrie im Rampenlicht: eine Erfolgsgeschichte in der Schweiz!

Unter den vielen Dingen, die Ferizaj nach dem Krieg auszeichnen, ist die rasche Entwicklung der Holzverarbeitungsindustrie. Es handelt sich um Dutzende von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in den letzten zwanzig Jahren in der Stadt und in ihren umliegenden Dörfern “explodiert” sind und sich einen Namen für die Qualität ihrer Produkte gemacht haben, hauptsächlich von Haushaltsgegenständen, aber auch von Türen, Fenstern, Treppen usw.

Sevdail Tahiri, drejtor i platformës mediale albinfo.ch online dhe print

Die Existenz einer erfolgreichen Fabrik für die Holzverarbeitung (Tefik Çanga) vor den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts und die volkstümliche Tradition der handwerklichen Holzverarbeitung bilden die Grundlagen für diesen Erfolg in dieser Region.

Eine Präsentation von Produzenten dieses Wirtschaftszweigs, die gestern in Zurzach (AG) in der Schweiz von der Media-Plattform albinfo.ch Print & Online organisiert wurde, diente als Spiegelbild dieser Entwicklung.

Vertreter von etwa dreissig Unternehmen, die meisten von ihnen aus Ferizaj, kamen in die Schweiz, um hier die gute Nachricht über die Qualität ihrer Produkte zu bringen. Sie hatten die Möglichkeit, mit entsprechenden Geschäftsvertretern der Albaner in der Schweiz zu kommunizieren, Ideen auszutauschen und gegebenenfalls Kooperationsvereinbarungen mit ihnen abzuschliessen. Einen Tag zuvor besuchte die Gruppe im Rahmen ihres Besuchs in der Schweiz auch einige Unternehmen in Albanerbesitz, die in dieser Branche sehr erfolgreich tätig sind.

Die Veranstaltung in Zurzach und der gesamte Besuch fanden im Rahmen des Projekts “Förderung von Beschäftigungs- und Wachstumsmöglichkeiten” – FEGO statt, das von Swisscontact in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ferizaj und dem Holzverarbeiterverband Kosovos implementiert wird.

Bei der Eröffnung der Veranstaltung sagte Sevdail Tahiri, Direktor der Media-Plattform albinfo.ch Print & Online, unter anderem: “Albinfo.ch hat die Produzenten aus dem Kosovo kontinuierlich unterstützt, aber auch im Allgemeinen Produkte “Made in Kosovo” in der Schweiz und in der Diaspora beworben. In diesem Rahmen findet auch diese B2B-Veranstaltung statt, an der etwa 30 Unternehmen aus dem Kosovo teilnehmen.

Merita Pinta – Prima Pflege

Produzenten von Holzprodukten aus dem Kosovo sind nicht zum ersten Mal mit ihren Angeboten in der Schweiz vertreten. Die meisten von ihnen haben sich bereits erfolgreich auf dem Baumarkt in der Schweiz etabliert. Dies spiegelt die Qualität der Produkte “Made in Kosovo” wider, aber auch, dass sie den neuesten Trends in der Holzproduktion folgen.

Sami Kastrati – shefi i misionit të Konsullatës në Cyrih
Balton Dergutit, Drejtor i Drejtorisë së Zhvillimit Ekonomik në Komunën e Ferizajt

Der Leiter der Mission des Kosovo-Konsulats in Zürich, Sami Kastrati, begrüsste die Gäste aus dem Kosovo und erinnerte daran, dass die Holzverarbeitungsbranche im Kosovo in den letzten Jahren aus gutem Grund Erfolge verzeichnet und zu einem wichtigen Faktor für die kosovarischen Exporte in den Westen und insbesondere in die Schweiz geworden ist. Er sagte, dass das neue Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem Kosovo, zusammen mit der Aufhebung der Visumpflicht, diesen positiven Entwicklungen noch mehr Rückenwind geben wird.

Egzon Fejzullahu – Swisscontact
Arieta Vula Pozhegu, Drejtoreshë Ekzekutive e Shoqatës së Përpunuesve të Drurit

In einem informellen Teil des Treffens präsentierten die Holzverarbeiter ihre Produkte den Geschäftspartnern aus der Schweiz durch Kataloge und aktive Gespräche, die im Rahmen der Veranstaltung ermöglicht wurden.

albinfo.ch
Rexhep Berisha – Albanische Business Netzwerk in der Schweiz
albinfo.ch
albinfo.ch
albinfo.ch
albinfo.ch
albinfo.ch
albinfo.ch

albinfo.ch
albinfo.ch
albinfo.ch
albinfo.ch
albinfo.ch
albinf.ch
albinfo.ch

Fotografe: Fiona Murtaj/albinfo.ch

EDA-Staatssekretärin Livia Leu führt politische Konsultationen mit Kosovo

EDA-Staatssekretärin Livia Leu hat am 9. Mai 2023 in Bern mit dem kosovarischen Vize-Aussenminister Kreshnik Ahmeti politische Konsultationen geführt. Im Zentrum des Treffens standen verschiedene Aspekte der vielfältigen bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Kosovo. Ebenfalls besprochen wurden die Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien, die Schweizer Unterstützung für den EU-Normalisierungsprozess zwischen den beiden Ländern und die Folgen des Krieges gegen die Ukraine für den Westbalkan.

Die regelmässigen politischen Konsultationen erlauben es, die guten Beziehungen zwischen der Schweiz und Kosovo sowie Themen von gegenseitigem Interesse zu vertiefen.

Ein wichtiger Punkt betraf den EU-Normalisierungsprozess zwischen Kosovo und Serbien. Eine nachhaltige Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden Staaten ist aus Sicht des EDA eine wichtige Voraussetzung für die Stabilität in der ganzen Region. Staatssekretärin Leu nutzte den Austausch mit Vizeminister Kreshnik Ahmeti, um sich ein Bild über die aktuelle Situation zwischen Kosovo und Serbien zu machen und die Unterstützung der Schweiz für den Normalisierungsprozess zu betonen. Beide Seiten erörterten die aktuelle Lage im Westbalkan und das Gesuch des Kosovo auf eine Mitgliedschaft im Europarat, das die Schweiz unterstützt. Staatssekretärin Leu und Vize-Aussenminister Ahmeti besprachen die weiteren Schritte im Aufnahmeverfahren. Ebenfalls erörtert wurde die Rolle der Schweiz als Mitglied des UNO-Sicherheitsrats.

Ein weiteres Thema war das Schweizer Militärkontingent an der Kosovo Force (KFOR), welche im Auftrag des UNO-Sicherheitsrats seit 1999 für die Sicherstellung eines friedlichen und sicheren Umfelds in der Region unabdingbar ist.

Die Schweiz engagiert sich seit 1998 im Kosovo. Einst humanitär geprägt, ist das heutige Schweizer Engagement vor allem eine Unterstützung für den Kosovo hinsichtlich der weiteren Integration in Europa und allgemein ein Beitrag zur Verbesserung der Zukunftsperspektiven der Region. Die Schweiz investiert im Rahmen eines vierjährigen gemeinsamen Programmes der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), der Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) im Staatssekretariat des EDA, des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) sowie des Staatssekretariats für Migration (SEM) 86 Millionen CHF.

Im Bereich der zivilen Friedensförderung bemüht sich die Schweiz, eine multiethnische, auf Toleranz und Diversität aufgebaute Gesellschaft zu fördern. Auf dem Gebiet der Vergangenheitsarbeit nimmt die Schweiz in Kosovo eine bedeutende Rolle ein und steht im politischen Diskurs ein für einen inklusiven und transformativen Ansatz der Vergangenheitsarbeit mit Berücksichtigung aller Opferkategorien.

Kennenlernen, Informieren, Vernetzen: Die Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse

Der Lehrermangel im Kanton Zürich ist nach wie vor ein wichtiges Thema. Doch es gibt auch Lösungsansätze, wie die erste Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse zeigt. Hier (www.guidele.com) haben stellensuchende, neugierige und andersgebildete Personen die Möglichkeit, erste Kontakte zu Schulleitungen der Zürcher Volksschule zu knüpfen und sich direkt vor Ort über mögliche Quereinstiege und Begleitangebote zu informieren

Lehrermangel war und ist ein grosses Thema im Kanton Zürich. Letztes Jahr gab es kurz vor Schuljahresbeginn 2022/2023 noch 500 unbesetzte Stellen, was für viele Schulen eine grosse Herausforderung darstellte. Doch dieses Jahr gibt es bereits handfeste Lösungsansätze.

So findet in Kemptthal die erste Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse statt. Diese richtet sich an alle, die eine Stelle als Lehrer:in suchen oder sich für einen Quereinstieg interessieren. An verschiedenen Ständen können potenzielle Arbeitgeber:innen kennengelernt und Informationen über Begleitangebote eingeholt werden. Der Anlass ist kostenlos und erfordert keine Anmeldung. Es gibt sogar Verpflegungsmöglichkeiten und eine Kinderbetreuung vor Ort.

Die Messe wird vom Volksschulamt Kanton Zürich (VSA), dem Verband Schulpräsidenten Zürich (VSZ), dem Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich (VSLZH) und angela works in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Zürich und Unterstrass.edu koordiniert und durchgeführt. Wenn Sie also auf der Suche nach einer Stelle als Lehrer:in sind oder sich für einen Quereinstieg interessieren, dann ist die Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse in Kemptthal genau das Richtige für Sie.

Kommen Sie vorbei und knüpfen Sie erste Kontakte zu potenziellen Arbeitgeber:innen!

Neben der Möglichkeit, potenzielle Arbeitgeber:innen kennenzulernen und Informationen über Begleitangebote einzuholen, bietet die Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse auch einen Raum für Gespräche über Fragen, die einen davon abhalten, in den Beruf einzusteigen.

Hier können Sie mit anderen Menschen sprechen, die vielleicht ähnliche Bedenken hatten und trotzdem den Schritt gewagt haben. Oder Sie haben die Möglichkeit, mit Personen zu sprechen, die bereits erfolgreich einen Quereinstieg in den Beruf geschafft haben.

Denn es ist nie zu spät, sich für die Zukunft der Bildung zu engagieren und etwas zu bewegen. Wir ermutigen Sie, sich auf die Suche nach Ihrem Traumberuf als Lehrer:in zu begeben und sich mit Herzblut für die Bildung der Zukunft zu engagieren. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren!

10 Mai 2023

ADRESSE

The Valley
Kemptpark 2
8310 Kemptthal

 

https://www.guidle.com/de/veranstaltungen/kemptthal/1-kantonale-lehrpersonen-stellenmesse_AtgqeXY

(Driter Gjukaj)

SICPA SA wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit des Unternehmens im Zusammenhang mit Korruptionshandlungen verurteilt

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das Unternehmen SICPA SA wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit des Unternehmens im Zusammenhang mit Korruptionshandlungen zur Zahlung von insgesamt CHF 81 Millionen verurteilt. Gegen einen ehemaligen Verkaufsleiter der SICPA wurde zudem eine bedingte Freiheitsstrafe von 170 Tagen verhängt. Das Verfahren gegen den CEO und Hauptaktionär der SICPA wird eingestellt.

Die SCIPA SA (SICPA) akzeptiert mit dem Strafbefehl wegen Widerhandlung wegen Art. 102 Abs. 2 StGB in Verbindung mit Art. 322septies StGB, dass sie nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hatte, um Bestechungszahlungen an fremde Amtsträger zu verhindern. Die BA verurteilt das Unternehmen deshalb zu einer Busse in der Höhe von CHF 1 Million und gemäss Art. 71 Abs. 1 StGB zu einer Ersatzforderung im Umfang von CHF 80 Millionen.

Organisatorische Mängel
Aufgrund der festgestellten organisatorischen Mängel war es Angestellten der SICPA möglich, im Zusammenhang mit Geschäften in Brasilien, Kolumbien und Venezuela Bestechungszahlungen an Amtsträger vorzunehmen. Die organisatorischen Mängel zeigten sich insbesondere in den Bereichen Corporate Governance, Risk Management und Compliance.

Bestechung fremder Amtsträger
Namentlich der ehemalige Verkaufsleiter der SICPA machte sich dies gemäss Strafbefehl zunutze und wurde von der BA gemäss Art. 322septies StGB der Bestechung fremder Amtsträger für schuldig befunden. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 170 Tagen verurteilt, die bedingt ausgesprochen wurde. Zwischen 2009 und 2011 hatte er auf den Märkten Kolumbien und Venezuela an dortige hochrangige Amtsträger Bestechungszahlungen geleistet. Das gegen denselben ehemaligen Verkaufsleiter geführte Verfahren wegen Verdachts der Veruntreuung und Geldwäscherei wird gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO eingestellt, da kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt.

Strafverfahren eingestellt
Das Verfahren gegen den CEO und Hauptaktionär der SICPA wird ebenfalls gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO eingestellt. Die BA verpflichtet ihn zur Übernahme eines Teils der Verfahrenskosten und spricht ihm keine Entschädigung zu.

Die SICPA und der ehemalige Mitarbeiter haben erklärt, auf eine Einsprache gegen die Strafbefehle zu verzichten. Damit erwachsen diese in Rechtskraft.

In Bern soll ein Erinnerungsort für die Opfer des Nationalsozialismus entstehen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und des Holocaust nicht in Vergessenheit geraten. An seiner Sitzung vom 26. April hat er deshalb 2,5 Millionen Franken für die Realisierung eines Erinnerungsortes für die Opfer des Nationalsozialismus bewilligt. Das Mahnmal soll in der Stadt Bern entstehen und für alle zugänglich sein. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde beauftragt, bis im Sommer 2023 eine entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Stadt Bern auszuarbeiten.

Die Forderung, in der Schweiz einen Ort zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus zu schaffen, geht auf zwei Motionen aus dem Jahr 2021 zurück (Mo Heer 21.3181 und Mo. Jositsch 21.3172). Der Bundesrat erachtet es als eine wichtige Aufgabe, die Erinnerung an die Folgen des Nationalsozialismus, namentlich an den Holocaust und das Schicksal der sechs Millionen getöteten Jüdinnen und Juden und aller anderen Opfer des nationalsozialistischen Regimes, wachzuhalten. Dies ist heute besonders wichtig, da es kaum noch Überlebende und Zeitzeugen gibt und Holocaustrelativierung und Antisemitismus wieder zunehmen.

Erinnerungsort in der Stadt Bern

Das EDA hat in den letzten Monaten mit diversen interessierten Gruppen und Institutionen Gespräche über einen möglichen Standort für den Erinnerungsort geführt. Schliesslich konnte mit der Stadt Bern ein idealer Partner für die Realisierung des Mahnmals gefunden werden. Der Erinnerungsort soll an einem zentralen Standort in der Stadt Bern entstehen, der für alle zugänglich ist.Der Bund beteiligt sich an der Konzeptionierung, dem öffentlichen Wettbewerb und der Realisierung des Erinnerungsortes mit 2,5 Millionen Franken. Für den Unterhalt des Mahnmals wird die Stadt Bern zuständig sein.

Wichtiges Zeichen

Mit der Realisierung eines Erinnerungsortes setzt der Bund zusammen mit der Stadt Bern ein Zeichen gegen Völkermord, Antisemitismus und Rassismus und für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und individuelle Grundrechte. Der Erinnerungsort soll zudem den Austausch und die Debatte fördern und über die Landesgrenzen hinaus eine Wirkung entfalten.

Der Bundesrat unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen auch die Planung und Realisierung eines nationalen grenzüberschreitenden Vermittlungs- und Vernetzungsortes. Das EDA wurde beauftragt, dem Bundesrat bis Ende Jahr Optionen für eine Mitfinanzierung eines nationalen Projektes in St. Gallen vorzuschlagen.

Berufsberater entwickelt Berufswahl-App auf albanisch

In einer Welt, in der sich alles schnell verändert, hat auch die Berufswahl Einfluss auf die digitale Revolution. Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Berufswahl aus? Simon Schmid, Experte in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, gibt uns seine Ansichten darüber.

Albinfo.ch: Lieber Herr Schmid, was hat sich im Berufsfindung von früher verglichen zu heute verändert? Und was bedeuten diese Veränderungen für Eltern, die sprachlich nicht mit dem Schulwandel nachkommen? 

Simon Schmid: «Die Berufswahl komme viel zu früh» sagen viele Leute und meinen damit, dass sich Jugendliche in diesem Alter noch nicht für einen Beruf oder einen schulischen Bildungsweg entscheiden können. Diese Aussage trifft vielleicht zu, wenn die Jugendlichen sich selbst überlassen werden und zu wenig Unterstützung durch Eltern und Schule erfahren. Die Berufswahl heute ist ein faszinierender und spannender Prozess in der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes. Die Berufswahl ist ein Familienprojekt, dass von den Schulen mitunterstützt wird. Die Verantwortung liegt bei den Eltern, denn diese leben ihren Kindern jeden Tag vor, wie sie zum eigenen Beruf und zur Arbeitswelt stehen, ob sie zufrieden sind und schlussendlich entschieden sie mit der Unterzeichnung des Lehrvertrags über die Zukunft ihres Kindes. Darum ist umso wichtiger, dass Eltern ihre Verantwortung als wichtigste Gesprächspartner wahrnehmen und sich in die Entscheidungsfindung der Jugendlichen frühzeitig einbringen.

Das Schweizerische Bildungssystem mag vielen Eltern mit Migrationshintergrund, beim ersten Eindruck, als kompliziert erscheinen. Eine etwas vertieftere Auseinandersetzung damit zeigt, dass es ungeahnte Möglichkeiten für die Jugendlichen und auch ihre Eltern bietet. So können die Jugendlichen ohne Druck ihre Schul- respektive Berufswahl gemäss den momentanen Neigungen und Fähigkeiten treffen. Und die Eltern erhalten die Gewissheit, dass jeder Ausbildungsabschluss mehrere Anschlusslösungen bietet. So lässt sich eine berufliche Laufbahn nach dem Motto: «Lebenslanges Lernen» schrittweise realisieren, ohne einem permanenten Leistungsdruck ausgesetzt zu sein. Eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung ist damit sichergestellt.

Ich kenne mehrere Personen, welche in der Sek B oder C gestartet sind und heute im als Pilot im Cockpit bei der Swiss oder Helvetic sitzen. Mein Traumberuf war Erfinder. So reparierte ich in meiner Lehre Videorecorder und Fernsehgeräte um zu verstehen, wie Hightech-Geräte funktionieren. Dank der BMS konnte ich dann später Film studieren und arbeitete unter anderem fürs Schweizer Fernsehen und machte mich bald selbstständig. Heute bin Mitinhaber der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in Bülach und erfinde mit meinem Team das erste digitale Berufswahl-Lernmedium der Schweiz. Mit 14 Jahren hätte ich mir das nie vorstellen können. Doch ich konnte schrittweise darauf aufbauen.

Wichtig ist, dass die Eltern, spätestens ab der Oberstufe die angebotenen Lernmedien für die erste Berufswahl kennen und auch nutzen, damit die Berufswahl ihres Kindes zum erfolgreichen Berufswahlprojekt wird. Seit über 40 Jahren begleiten wir Jugendliche und ihre Eltern im Berufswahlprozess. Mit dem ersten digitalen Berufswahl-Lernmedium www.profolio.ch werden die Jugendlichen in motivierenden Challenges da abgeholt wo sie gerade im Berufswahlprozess stehen. Auch die Eltern werden in den Berufswahlprozess mit dem Schweizer Bildungssystem eingeführt und dies in über 12 Sprachen inklusive Albanisch. Zudem haben wir ein Youtube-Video speziell für Eltern erstellt, welches mehrsprachig untertitelt ist: https://www.youtube.com/watch?v=DoRJ2UoH9H8

Profolio.ch – Unterricht

albinfo.ch: Wie steht es um den Ruf von Bewerbungsdossier bei denen nicht Müller oder Meier draufsteht sondern andere Nachnamen? Kann man heute von mehr Chancengleichheit und einem besseren Ruf von SchülerInnen mit Migrationshintergrund reden oder ist alles wie vor 20 Jahren?

Simon Schmid: Matchentscheidend für eine erfolgreiche Bewerbung ist, dass die Jugendlichen wissen, wer sie sind, was sie können und was sie wollen! Damit diese drei W glaubhaft präsentiert werden können, ist es unabdingbar, dass sich die Jugendlichen, mit sich selbst und ihren Stärken auseinandergesetzt haben und in der Lage sind ihr Selbstbild mit Fremdbilder, wie etwa der Eltern, Lehrpersonen und auch ausserschulischen Bezugspersonen wie etwa der Fussballtrainerin oder Grossmutter, kritisch zu vergleichen und daraus die Basis für ihr Kurzportrait zu erstellen. Dies bedingt eine rechte Portion Arbeit an der eigenen Persönlichkeit, die Jugendliche mit entsprechender Unterstützung durch Eltern und Lehrpersonen gut leisten können.

In Profolio finden die Jugendlichen und alle weiteren beteiligten Gesprächspartner die dafür notwendigen Impulse, Übungen und Informationen. In einem zweiten Schritt geht es darum, dass sich die Jugendlichen mit der Bildungs- und Berufswelt vertieft beschäftigen. Wer sich einigermassen kennt, kann auch recht gut einen Filter über das weite Spektrum der Berufswelt legen und sich diejenigen Ausbildungen heraussuchen, die er oder sie näher kennen lernen möchte. Ziel ist es, seine Neigungen und Fähigkeiten mit den Anforderungen der Berufsausbildungen abzugleichen. Dafür stehen wiederum die entsprechenden Challenges im Berufswahl-Lernmedium zur Verfügung, damit das dritte W, Was will ich? nicht zum Zufallstreffer wird.

Bei beiden Schritten ist enorm wichtig, dass sich alle Vertrauenspersonen von den Jugendlichen befragen lassen und ihre Meinung in den entsprechenden Challenges einbringen. Dies gibt den Jugendlichen das nötige Selbstvertrauen für eine überzeugende Bewerbung. Dann gilt es nur noch das passende Format als Türöffner zu finden. Nicht immer muss dies schriftlich geschehen. Wir empfehlen ein Telefonat vorab oder gar einen persönlichen Besuch, wenn dies möglich ist. Wichtig ist es in der ersten Runde im Bewerbungsprozess aufzufallen und aus der Masse heraus zu leuchten. Dies kann ebenso gut mit einem Video, einer eigenen Website oder auf eine andere kreative Weise geschehen, in der der nicht geschriebene Namen sondern die Persönlichkeit im Vordergrund steht.

albinfo.ch: Können Sie uns von positiven Erfahrungen berichten, wo Schülerinnen und Schüler durch Ihre Arbeit zu Ihrem Traumstelle gefunden haben, obwohl es vielleicht schwierig schien? 

Simon Schmid: Da fällt mir zum Beispiel ein Gymnasiast ein, der unbedingt Medizin studieren wollte. Leider hat er zweimal die Zulassungsprüfung (Numerus Clausus) fürs Medizinstudium nicht bestanden. So dass ihm nur noch der Weg an eine Hochschule im Ausland übrigblieb. Doch rasch merkte er, dass ihm das Studieren im Ausland nicht liegt und er wollte wieder zurück nach Zürich. Ich durfte ihn im Prozess begleiten, eine Alternative zu finden und so kam er auf das Pharmaziestudium an der ETH Zürich. Heute macht er seinen Master an der Harvard Medical School in Massachusetts.

(Autor: Driter Gjukaj)

 

 

 

 

 

 

 

 

Arben Shabani, verantwortlich für 700 Mitarbeiter

“Meine Motivation ist nicht, reicher zu werden. Ich werde motiviert, wenn ich etwas  entwickle oder entdecke, dass der Gesellschaft hilft, effizienter und komfortabler zu leben”. Jeden Tag zusammen mit meinem Team Neues zu entwickeln oder zu produzieren ist meine Motivation”, sagt Arben Shabani, Senior Manager bei Hitachi Energy.

Arben Shabani ist ein erfolgreicher Manager, der bei Hitachi Energy, einem grossen internationalen Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz, arbeitet. Er leitet dort eine grosse Einheit den insulated switchgear Schaltanlagen (GIS) mit über 700 Mitarbeitern, die weltweit Hochspannungsschaltanlagen-Leistungsschalter und -Verteiler von 66.000 bis 1.100.000 Volt entwickelt.
Arben spricht im Interview für Albinfo.ch über seinen Lebensweg, die Motivation, die er  hatte, um dorthin zu gelangen, wo er heute ist, über Herausforderungen und seine  Zukunftspläne.

Albinfo.ch: Wie haben Sie es geschafft, einen wichtigen Bereich Schweizer Unternehmen mit  Hunderten von Mitarbeitern zu leiten? 
 
Arben Shabani: Als ich mit 16 Jahren in die Schweiz kam, habe ich zuerst in Integrationskursen die deutsche Sprache gelernt. Da ich keine reguläre Schule besucht hatte, begann ich eine Berufsausbildung (Lehre) beim internationalen Unternehmen ABB. Dort
begann meine berufliche Ausbildung und Karriere, und ich hatte, nach Abschluss der Ausbildung die Möglichkeit, alle 3-4 Jahre, eine andere Position in einem grossen Unternehmen von Weltruf auszuüben . Ich habe zahlreiche Kunden, Fabriken und Lieferanten in vielen Ländern besucht und  habe so meine Leidenschaft für unterschiedliche Kulturen und Länder entdeckt. In diesen  Jahren habe ich auch mein Studium der Elektrotechnik abgeschlossen und einen Master of Science in Economics Wirtschaft and Management gemacht. Heute leite ich bei Hitachi
Energy eine grosse Einheit mit über 700 Mitarbeitern, die weltweit Hochspannungsschaltanlagen,  vovon 66.000 bis 1.100.000  Volt entwickelt.

Albinfo.ch: Wie bewerten Sie die Energiethematik und die jüngsten Entwicklungen bei der 
Energiewende? 
 
Arben Shabani: Die Produktion von grünem Strom hat die Stromübertragung dezentralisiert und erfordert neue Technologien wie Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Die Elektrifizierung von Fahrzeugen oder Rechenzentren erhöht den  Energiebedarf. Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass über den Aufbau neuer Erzeugungskapazitäten nachgedacht werden muss, und Sanktionen gegen Russland haben
riesige Flüssigerdgasprojekte (LNG) angespornt, wie sie in Katar und den USA installiert werden.

Albinfo.ch: In dieser Firma sind auch Albaner beschäftigt, wie sind Ihre Erfahrungen damit? 

Arben Shabani: Wir haben in der Schweiz einige Albaner angestellt, die sehr kompetent sind  und unterschiedliche Positionen und Funktionen einnehmen. Wir haben auch Beispiele bei Hitachi Energy in verschiedenen Ländern beim Bau von Fabriken oder für die Marktentwicklung in China, Brasilien und Kolumbien. Albaner sind im Allgemeinen sehr fleissig, motiviert und bilden sich stetig weiter.

Albinfo.ch: Welche Werte haben Sie erfolgreich gemacht? 
 
Arben Shabani: Lust auf Arbeit und der Wille, etwas Besonderes zu leisten, Respekt vor Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur, Belastbarkeit und die Fähigkeit, aus jeder Situation zu lernen.

Albinfo.ch: Robert Orben hat ein Sprichwort: „Jeden Morgen wache ich auf und schaue mir  die Liste der reichsten Menschen in Forbes an. Wenn ich mich dort nicht wiederfinde, gehe ich und arbeite härter.” Aus welchem Grund gehst du jeden Morgen zur Arbeit? 

Arben Shabani: … „(lache schmunzelt), Nein, meine Motivation ist nicht, der Reichste zu sein. Ich motiviere mich in dem ich etwas entwickle, entdecke oder  implementiere, dass der Gesellschaft hilft,  effizienter und komfortabler zu leben oder handeln.

Arben Shabani erklärt seine Erfolgsstrategie in drei einfachen Sätzen: “Versuche, ohne zu  zögern”, “Wähle den richtigen Pfad und nicht den einfachsten” und “Strebe nach Fortschritt, stagniere nicht”. Er betont, dass heutzutage Bildung allein nicht ausreicht, um erfolgreich zu sein. Es ist ebenso wichtig, offen zu sein für unterschiedliche Kulturen, Überzeugungen und 
Meinungen. Darüber hinaus ist Networking ein Schlüsselfaktor, um voranzukommen. 

Wermuth: Die SP Schweiz steht eindeutig hinter Abschaffung der Visapflicht für Kosova

In einem exklusiven Statement für albinfo.ch begrüsst Cédric Wermuth die Aufhebung des Visaregimes für den Kosovo durch das EU-Parlament.

“Die Abschaffung der Visapflicht für Menschen aus dem Kosova ist nichts als richtig. Erstens erfüllt der Kosova seit langem alle Bedingungen, der Schritt war längst überfällig. Zweitens ist das für Menschen mit Familie im Kosova eine grosse Erleichterung. Drittens wird damit der Kosova besser an Europa angebunden.

Nicht nur das Reisen wird für Kosovar:innen leichtern, sondern auch der Aufbau von wirtschaftlichen Beziehungen mit dem übrigen Europa. Das ist zentral für die Zukunft des Landes und seiner Jugend.

Die negativen Reaktionen aus der FDP sind für mich unverständlich. Sie zeigen eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber der albanisch-kosovarischen Community in der Schweiz und wenig Bewusstsein für die historischen Umstände. Tatsächlich war Kosova das letzte Land, dem diese Visa-Liberalisierung vorenthalten wurde. Das war schlicht eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung gegenüber allen anderen Staaten im Westbalkan. Dass man hier jetzt versucht Ängste zu schüren ist billiger Wahlkampf – einmal mehr auf dem Buckel der MIgrant:innen.

Die SP Schweiz steht eindeutig hinter diesem Schritt und erhofft sich, dass die europäischen Institutionen nun die Integration des Kosova auf allen Ebenen beschleunigen”.

Die Schweizer Einbürgerung im Fokus der aktuellen albinfo.ch-Ausgabe

Eines der Hauptthemen dieser Ausgabe ist die Einbürgerung oder «Beantragung der Schweizer Staatsbürgerschaft» wie dieser Prozess besser bekannt ist. Dem Thema sind ein Leitartikel und ein ausführlicher Bericht gewidmet, der auf den Schwierigkeiten einiger Albaner der zweiten Generation bei der Einbürgerung basiert.

Die Berichte einiger von ihnen wurden in den Medien breit diskutiert und haben zu Diskussionen über die strikten Verfahren zur Einbürgerung geführt, die in der Schweiz befolgt werden. Insbesondere einige ländliche Gemeinden im östlichen und zentralen Teil der Schweiz gehen in diese Richtung und gehen sogar einen Schritt über die sehr strikten Regeln hinaus, die der Staat für die Einbürgerung von Ausländern vorgibt.

In dieser Ausgabe des Magazins wurden auch verschiedene Themen behandelt, die hauptsächlich mit den Leistungen von Menschen aus unserer Gemeinschaft in der Schweiz und darüber hinaus definiert sind.

In diesem Zusammenhang stellt die Präsentation des Energieexperten Arben Shabani ein besonderes Thema dar. Wie im Titel auf der Titelseite zu lesen ist, leitet Arben eine Einheit von mehr als 700 Mitarbeitern in der Einheit des Giganten Hitachi in Oerlikon, Zürich.

Des weiteren ist ein besonderes Thema dieser Ausgabe der Artikel über die mittlerweile bekannte Entwicklerin des ChatGPT-Programms.

Im weiteren Verlauf der Themen des Magazins haben wir das Porträt der albanisch-schweizerischen Regisseurin Elena Avdija, die den Schweizer Preis für den besten Film des Jahres (Cascadeuse) gewonnen hat.

Suela Jorgaqi, eine Frau aus Tirana, die seit einigen Jahren Leiterin einer bekannten Bibliothek in Zürich ist, wird in dieser Ausgabe vorgestellt. Es folgen Interviews mit dem Kinderpsychiater Xhida Lumi, dem Regisseur Fisnik Maxwile, der für den Hauptpreis für den Schweizer Film des Jahres nominiert war.

Wie immer gibt es in dieser Ausgabe auch Standardrubriken wie: Ex Libris, Kinema, Fjalëkryqi, Horoskopi, usw.

Das Magazin kann, wie bisher fast überall dort, wo Albaner häufig anzutreffen sind, kostenlos bezogen werden, während es auf Bestellung gegen Gebühr nach Hause geliefert werden kann.

Verpassen Sie keine Ausgabe und abonnieren Sie Albinfo.ch. Wir senden Ihnen die neuesten Ausgaben des Magazins an die von Ihnen gewünschte Adresse.

Link zur Abonnementseite: Subscription

Hana Ramosaj enthüllt die Geheimnisse für perfekte Events

Geboren in Peja, Kosovo, emigrierte Hana Ramosaj im Alter von 8 Jahren in die Schweiz. Hier schloss sie eine berufliche Ausbildung zur Apothekerin ab, was ihr eine Anstellung ermöglichen würde. Neben dem Wunsch, den weissen Kittel zu tragen, lebte jedoch tief in ihr die Leidenschaft für die Organisation von Veranstaltungen.

Von Apothekerin zur Veranstaltungsplanerin

Nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Apothekerin entschied sich Hana Ramosaj, im Bereich Management und Marketing tätig zu werden, für die sie weitere Schulungen absolvierte. Ihre Erfolge führten dazu, dass sie beschloss, die Firma für Eventmanagement “La Perle Events GmbH” zu gründen.

“Nach Abschluss der Grundschule habe ich eine berufliche Ausbildung in Pharmazie absolviert. Aber auch nach verschiedenen Schulungen in Management, Marketing und meiner Erfahrung im Bereich Pharmazie hat meine Leidenschaft für Organisationen und Veranstaltungen nicht nachgelassen, daher entschied ich mich, unabhängig zu arbeiten. So gründete ich meine Firma für die Organisation verschiedener Veranstaltungen, “LA PERLE EVENTS GmbH“. Als Veranstaltungsfirma sind wir auf die Planung und Organisation verschiedener Ereignisse spezialisiert”, sagt Hana gegenüber albinfo.ch.

Sie erklärt weiter, dass die Firma die Organisation verschiedener Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern, private Veranstaltungen, Geburtstage, Galadinners, humanitäre Veranstaltungen usw. übernimmt.

Die von dieser Firma organisierten Veranstaltungen können von 10 Personen bis zu Hunderten / Tausenden besucht werden und finden nur in der Schweiz statt.

“La Perle Events” – eine Perle von Hana

Die unermüdliche Arbeit auf der Suche nach Perfektion ist es, was das Unternehmen von Hana Ramosaj auszeichnet.

“Perfektionismus und Engagement in jedem Detail der Arbeit machen mich stolz. Ich persönlich kann in stressigen Situationen ruhig bleiben und finde immer eine Lösung. Durch den persönlichen Kontakt mit dem Kunden, die Diskussion von Wünschen und Konzepten, die Planung und Umsetzung mit viel Kreativität und Freude sorge ich dafür, dass jede Veranstaltung unvergesslich wird”, sagt sie gegenüber albinfo.ch.

Hana hat hinzugefügt, dass das Ziel jeder Veranstaltung, die ihr Unternehmen übernimmt, darin besteht, dass der Kunde mit der Arbeit zufrieden ist. Sie gibt dem Team, mit dem sie zusammenarbeitet, die Anerkennung für das Überwinden von Herausforderungen.

“Für uns ist jedes Ereignis einzigartig und erfordert einen personalisierten Ansatz, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen und Wünsche des Kunden erfüllt werden.

Mit einem spezialisierten und erfahrenen Team können Sie sicher sein, dass jede Veranstaltung bei allen Teilnehmern eine besondere Erinnerung hinterlassen wird”, sagt sie.

ROZAFË REXHEPAJ

 

Stromverbrauch 2022 um 1,9% gesunken

Bern, 20.04.2023 – Im Jahr 2022 lag der Stromverbrauch in der Schweiz mit 57,0 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) unter dem Niveau des Vorjahres (-1,9%). Die inländische Erzeugung (nach Abzug des Verbrauchs der Speicherpumpen) betrug 57,9 Mrd. kWh. Der physikalische Stromimportüberschuss lag bei 3,4 Mrd. kWh.

Der Landesverbrauch lag 2022 bei 61,3 Mrd. kWh. Nach Abzug der Übertragungs- und Verteilverluste von 4,3 Mrd. kWh ergibt sich ein Stromendverbrauch von 57,0 Mrd. kWh. Das sind 1,9% oder 1,1 Mrd. kWh (entspricht etwa dem Jahresverbrauch von 220‘000 Haushalten) weniger als 2021 (58,1 Mrd. kWh). Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr betrugen +1,2% im ersten Quartal, -0,3% im zweiten, -0,6% im dritten und -7,2% im warmen vierten Quartal.

Im 2022 wirkten die allgemeine Wirtschafts- sowie die Bevölkerungsentwicklung verbrauchssteigernd. Hingegen wirkten die eher warme Witterung, Effizienzsteigerungen und die Stromsparappelle verbrauchssenkend.

  • Wirtschaftsentwicklung:Das Bruttoinlandprodukt (BIP) nahm 2022 gemäss den ersten provisorischen Ergebnissen um 2,1% zu (Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO).
  • Bevölkerungsentwicklung:Die Bevölkerung der Schweiz nahm 2022 gemäss den provisorischen Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) vom 4. April 2023 um 0,82% zu.
  • Witterung:2022 nahmen die Heizgradtage gegenüber dem Vorjahr um 17,2% ab (siehe Tabelle im Anhang). Da in der Schweiz gegen 10% des Stromverbrauchs für das Heizen verwendet werden, wirkt diese Entwicklung verbrauchssenkend.

Zu den Bestimmungsfaktoren der Stromverbrauchsentwicklung werden die jährlichen Ex-Post-Analysen des Energieverbrauchs weitere Aufschlüsse liefern können (Publikation im Oktober 2023).

Inländische Elektrizitätsproduktion 2022

Die Elektrizitätsproduktion (Landeserzeugung) sank 2022 um 1,1% auf 63,5 Mrd. kWh (2021: 64,2 Mrd. kWh). Nach Abzug des Verbrauchs der Speicherpumpen von 5,6 Mrd. kWh ergibt sich eine Nettoerzeugung von 57,9 Mrd. kWh. In drei von vier Quartalen lag die Landeserzeugung unter dem entsprechenden Vorjahreswert (-10,3%; -2,2%; -1,5%; +11,6%).

Die Wasserkraftanlagen (Laufkraftwerke und Speicherkraftwerke) produzierten 15,2% weniger Elektrizität als im Vorjahr (Laufkraftwerke -8,7%, Speicherkraftwerke -20,1%). Im 1. und 3. Quartal produzierten die Wasserkraftwerke deutlich weniger Elektrizität als in den entsprechenden Vorjahresquartalen (-22,4% resp. -23,0%). Hinweis: Das neue Pumpspeicherkraftwerk «Nant de Drance» ist seit Juli 2022 Teil der Elektrizitätsstatistik.

Die Stromproduktion der vier schweizerischen Kernkraftwerke stieg um 24,7% auf 23,1 Mrd. kWh (2021: 18,5 Mrd. kWh). Dies unter anderem, weil im Kernkraftwerk Leibstadt, das im Vorjahr wegen Revisionsarbeiten mehrere Monate lang stillstand, der Kondensator ausgetauscht und das Umwälzsystem erneuert wurde, wodurch die Leistung leicht erhöht und der Eigenverbrauch gesenkt wurde. 2022 lag die Verfügbarkeit des schweizerischen Kernkraftwerkparks bei 89,5% (2021: 71,9%).

An der gesamten Elektrizitätsproduktion waren die Wasserkraftwerke zu 52,8% (davon Laufkraftwerke 24,4%, Speicherkraftwerke 28,4%), die Kernkraftwerke zu 36,4% sowie die konventionell-thermischen und erneuerbaren Anlagen zu 10,8% beteiligt.

Importüberschuss im Jahr 2022

Bei physikalischen Importen von 33,1 Mrd. kWh und physikalischen Exporten von 29,7 Mrd. kWh ergab sich 2022 ein Importüberschuss von 3,4 Mrd. kWh (2021: Importüberschuss von 2,4 Mrd. kWh). Im ersten und im vierten Quartal (Winterquartale) importierte die Schweiz per Saldo 5,6 Mrd. kWh (2021: 5,7 Mrd. kWh), im zweiten und dritten Quartal exportierte sie per Saldo 2,2 Mrd. kWh (2021: 3,3 Mrd. kWh).

Der Erlös aus den handelsbasierten Stromexporten betrug gemäss den Angaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) 8’420 Mio. Franken (26,69 Rp./kWh). Für die handelsbasierten Stromimporte fielen Ausgaben von 8’349 Mio. Franken an (23,42 Rp./kWh). Somit ergab sich im Jahr 2022 für die Schweiz ein kleiner positiver Aussenhandelssaldo von 71 Mio. Franken (2021: negativer Aussenhandelssaldo von 258 Mio. Franken) [Quelle: BAZG / swissimpex; Stand: 1.4.2023]. Auffällig ist dabei, dass sich die Preise im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben.

/admin.ch/

 

BA reicht Anklage gegen eine Person ein wegen Unterstützungshandlungen für den IS und die Al-Qaïda

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen 25-jährigen Schweizer Staatsangehörigen Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Ihm wird vorgeworfen, mehrere Personen für den «Islamischen Staat» (IS) angeworben respektive in ihrer Befürwortung des IS bestärkt zu haben. Des Weiteren soll er gemäss Anklage den IS und die «Al-Qaïda» durch die Verbreitung von Propaganda gefördert haben und in einer Koordinations- und Leitungsfunktion in Spendensammlungen zugunsten des IS involviert gewesen sein. Zudem wird ihm das Beschaffen und Zugänglichmachen von verbotenen Gewaltdarstellungen vorgeworfen. Schliesslich wird ihm auch zur Last gelegt, einen Unfall vorgetäuscht und dadurch zu Unrecht Taggeldleistungen einer Unfallversicherung bezogen zu haben.

Angeklagte Tatbestände und beschuldigte Person
Die BA hat den Beschuldigten mit Wohnsitz im Kanton Zürich wegen des mehrfachen Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen (nachfolgend «AQ/IS-Gesetz»), wegen des mehrfachen Beschaffens und Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB) sowie wegen Betrugs (Art. 146 StGB) angeklagt.

Bei der beschuldigten Person handelt es sich um einen in der Schweiz bereits wegen des Verstosses gegen das AQ/IS-Gesetz rechtskräftig verurteilten Rückkehrer aus dem IS-kontrollierten Gebiet in Syrien. Er wurde im Oktober 2019 im Rahmen einer koordinierten Operation* festgenommen und befand sich ab diesem Zeitpunkt bis im Juli 2020 in Untersuchungshaft. Danach wurde er unter Auflage verschiedener Ersatzmassnahmen aus der Haft entlassen.

Mehrfacher Verstoss gegen das AQ/IS-Gesetz
Die BA wirft dem Beschuldigten unter diesem Anklagepunkt zusammengefasst Folgendes vor:

  • Das Anwerben von mehreren Personen für den IS respektive das Bestärken von mehreren Personen in ihrer Befürwortung des IS: Der Beschuldigte war gemäss Anklage Teil einer Gruppierung von der IS-Ideologie zugeneigten Personen aus dem Grossraum Zürich und nahm innerhalb der Gruppierung eine tragende Rolle ein, indem er bestimmend auf die anderen Personen einwirkte. Die BA wirft ihm vor, verschiedene Angehörige dieser Gruppierung in ihrer Befürwortung des IS gefestigt, den Gemeinschaftssinn der Gruppierung gestärkt zu haben sowie bestrebt gewesen zu sein, Neumitglieder zu gewinnen und den Kreis der IS-Anhängerschaft zu vergrössern.Er soll dies insbesondere getan haben, indem er mehreren Personen aus dieser Gruppierung IS-verherrlichende Propaganda vorspielte oder die Personen dazu aufforderte, IS-Propaganda abzuspielen. Des Weiteren habe er den Mitgliedern der Gruppierung die Lektüre von Publikationen des IS empfohlen, diese zur Auseinandersetzung mit der IS-Ideologie aufgefordert und Hinweise zum Auffinden von Kanälen und Videos des IS gegeben. Zudem habe er auch sie aufgefordert, IS-Gedankengut zu verbreiten.

    Der Beschuldigte machte sich gemäss Anklage dafür sein Ansehen als Rückkehrer aus dem Gebiet des IS in Syrien zunutze. Zudem soll er sein grosses Wissen über den IS sowie seine gute Vernetzung im In- und Ausland mit IS-Exponenten und IS-Unterstützern genutzt haben, um den Personen das Gedankengut des IS näher zu bringen und Gleichgesinnte untereinander zu vernetzen.

  • Die Verbreitung von Propaganda für den IS und die Al-Qaïda: Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, über soziale Medien mehrere Video- und Bilddateien mit Propaganda für den IS und die Al-Qaïda verbreitet zu haben. Dies mit dem Ziel, die beiden verbotenen Organisationen zu glorifizieren, ihre Stärke zu demonstrieren und ein Leben auf ihrem Herrschaftsgebiet als erstrebenswertes Ziel darzustellen.
  • Die Sammlung von Spendengeldern zugunsten des IS: Der Beschuldigte wird sich zudem vor Gericht wegen zwei Spendensammlungen zu Gunsten des IS zu verantworten haben, in welche er in einer Koordinations- und Leitungsfunktion involviert gewesen sein soll. Ihm wird vorgeworfen, zwecks Unterstützung von Angehörigen gefallener IS-Kämpfer in der Türkei sowie der Befreiung von Angehörigen gefallener IS-Kämpfer aus der Gefangenschaft einen Gesamtbetrag von CHF 9’000.00 gesammelt und an Mittelspersonen weitergeleitet zu haben.

Die BA wirft dem Beschuldigten vor, mit diesen Tathandlungen den IS und die Al-Qaïda in ihrer Anziehungskraft gegenüber bestehenden und potenziellen Mitgliedern bzw. Unterstützern gestärkt und diese in der Entfaltung deren kriminellen Aktivitäten unterstützt zu haben.

Gewaltdarstellungen
Indem sich der Beschuldigte weiter mehrere Video- und Bilddateien mit verbotenen Gewaltdarstellungen beschafft haben und diese über soziale Medien veröffentlicht und damit anderen Personen zugänglich gemacht haben soll, wird er sich auch wegen verbotener Gewaltdarstellungen vor Gericht zu verantworten haben.

Betrug
Unter diesem Tatbestand wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, verschiedenen Ärzten einen Unfall vorgetäuscht zu haben. Den dadurch erschlichenen Unfallschein soll er bei einer Schweizer Unfallversicherung eingereicht und von dieser zu Unrecht Taggeldleistungen in der Höhe von rund 15’000 Franken bezogen haben.

Ab dem jetzigen Zeitpunkt ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.