Bevölkerung der Schweiz ist mehrheitlich zufrieden mit der Gesundheitsversorgung

Die Mehrheit der Menschen in der Schweiz ab 18 Jahren ist mit der Qualität der Gesundheitsversorgung zufrieden. Dies geht aus der diesjährigen Umfrage 2023 hervor, die unter der Schirmherrschaft der Stiftung Commonwealth Fund in zehn Ländern durchgeführt wurde. Die Umfrage zeigt auch, dass die grosse Mehrheit die eigene Gesundheit als gut einschätzt. Gleichzeit leidet fast die Hälfte (48 Prozent) der Befragten an mindestens einer chronischen Erkrankung. 60 Prozent der Befragten erlebt es als schwierig, am Abend oder Wochenende eine medizinische Behandlung zu erhalten. Jede vierte Person suchte in den letzten zwei Jahren eine Notfallstation auf.

Die Stiftung Commonwealth Fund befragt alle drei Jahre die Wohnbevölkerung in mehreren Ländern zu deren Erfahrungen mit dem Gesundheitssystem, darunter auch in der Schweiz. Von den 2292 befragten Personen über 18 Jahren beurteilen knapp zwei Drittel die Qualität der medizinischen Versorgung in der Schweiz als «hervorragend» oder «sehr gut» (63 Prozent). Das ist ein etwas tieferer Anteil als bei den letzten Befragungen 2020 (74 Prozent) und 2016 (66 Prozent). In der Deutschschweiz (64 Prozent) und in der Westschweiz (61 Prozent) wird die Gesundheitsversorgung besser bewertet als in der italienischen Schweiz (52 Prozent).

Hausarztpraxis ist erste Anlaufstelle
Neun von zehn Personen in der Schweiz wenden sich bei einem gesundheitlichen Problem zuerst an die Hausärztin, den Hausarzt oder an ein Gesundheitszentrum. 89 Prozent bewerten die medizinische Behandlung in den Hausarztpraxen generell als «ausgezeichnet» oder «sehr gut».

In einzelnen konkreten Punkten sind die Rückmeldungen indes kritischer als in den früheren Befragungen. Tiefer bewertet werden die Kriterien, ob die Hausärztin bzw. der Hausarzt die medizinische Vorgeschichte der Patientinnen und Patienten kenne (2023: 71 Prozent; 2020: 82 Prozent und 2010: 89 Prozent), ob sie oder er genügend Zeit für die Patientinnen und Patienten aufbringt (2023: 76 Prozent 2020: 86 Prozent, 2010: 90 Prozent), sie in Entscheidungen über die Behandlung einbezieht (2023: 73 Prozent. 2020: 83 Prozent, 2010: 85 Prozent) oder Dinge auf einfach verständliche Weise erklärt (2023: 83 Prozent, 2020: 92 Prozent, 2010: 94 Prozent).

Sprachregionale Unterschiede beim Besuch der Notfallstation

Für die Bevölkerung ist es seit der letzten Befragung im Jahr 2020 schwieriger geworden, ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten eine medizinische Behandlung zu erhalten.
60 Prozent der Befragten geben an, dass es «sehr schwierig» oder «eher schwierig» sei, abends, am Wochenende oder an Feiertagen eine medizinische Versorgung zu erhalten, ohne dabei eine Notfallstation oder eine Notfallpraxis zu besuchen (2020: 49 Prozent).

25 Prozent der Befragten hat in den letzten zwei Jahren die Notfallstation eines Spitals aufgesucht (2020: 29 Prozent, 2016: 31 Prozent, 2010: 22 Prozent). Das ist im internationalen Vergleich der drittniedrigste Anteil. Über ein Drittel der Notfallbesucherinnen und -besucher geben an, dass ihre Beschwerden auch von der Hausärztin oder dem Hausarzt hätten behandelt werden können, wenn diese verfügbar gewesen wären. Die Nutzung der Notfallstation variiert nach Sprachregion: In der französischen Schweiz (31 Prozent) wird sie häufiger genutzt als in der Deutschschweiz (23 Prozent).

Die Mehrheit schätzt die eigene Gesundheit als gut ein
Die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung (85 Prozent) schätzt die eigene Gesundheit als «gut», «sehr gut» oder sogar oder «ausgezeichnet» ein.  Das sind weniger als in den Vorjahren (2020: 91 Prozent, 2016: 89 Prozent, 2010: 90 Prozent). Damit belegt die Schweiz bei der Bewertung der selbst wahrgenommenen Gesundheit im internationalen Vergleich nicht mehr den ersten, sondern den zweiten Platz hinter Neuseeland (87 Prozent) und vor den USA (85 Prozent).

Chronische Krankheiten sind weit verbreitet
Knapp die Hälfte der Bevölkerung in der Schweiz (48 Prozent) leidet an mindestens einer chronischen Erkrankung, wobei der Anteil der über 65-Jährigen (73 Prozent) hier deutlich höher ist. Bluthochdruck, psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angstzustände und Asthma oder chronische Lungenkrankheiten sind die drei häufigsten chronischen Erkrankungen. Im internationalen Vergleich weist die Schweiz mit knapp 48 Prozent den zweitniedrigsten Anteil nach Frankreich (48 Prozent) und vor den Niederlanden (49 Prozent) auf. In den USA haben knapp zwei Drittel (66 Prozent) und in Australien sogar mehr als zwei Drittel (69 Prozent) mindestens eine chronische Erkrankung.  Seit 2010 hat dieser Anteil in der Schweiz zugenommen (2020: 47 Prozent, 2016: 40 Prozent, 2010: 41 Prozent) – eine Entwicklung, die auch in Australien, den USA, Kanada, Grossbritannien und Deutschland zu beobachten ist.

Die Befragung zeigt auch, dass im Jahr 2023 jede zehnte Person in der Schweiz wegen eines psychischen Problems in Behandlung (12 Prozent) war. Der Anteil ist in der französischen Schweiz (17 Prozent) höher als in der Deutschschweiz (10 Prozent).

Betreuende Angehörige    
Ein Fünftel der Bevölkerung leistet für Angehörige Hilfe im Alltag oder bei der Pflege (21 Prozent). Über die Hälfte von ihnen tut dies mindestens einmal in der Woche. In der Deutschschweiz (22 Prozent) und in der französischen Schweiz (19 Prozent) sind es etwas mehr Personen als in der italienischen Schweiz (13 Prozent). Die Altersgruppe zwischen 50 und 64 Jahren unterstützt ihre Angehörigen anteilmässig am stärksten (28 Prozent).
Die geleistete Hilfe wird von über einem Drittel als belastend eingestuft. Nur rund fünf Prozent der Befragten erhalten als betreuende Angehörige eine finanzielle Unterstützung.

Verzicht auf medizinische Leistungen
Fast ein Viertel der Bevölkerung gibt an, im letzten Jahr aufgrund der Kosten auf eine medizinische Leistung verzichtet zu haben, am häufigsten auf einen Arztbesuch, aber auch auf einen ärztlich empfohlenen Test, eine Folgeuntersuchung oder auf ein Medikament. Der Anteil liegt insgesamt mit 24 Prozent etwa gleich hoch wie bei der letzten Befragung 2020 (23 Prozent).
Jüngere Menschen und Personen mit tieferem Einkommen verzichten eher als ältere Menschen und Personen mit höheren Einkommen. Die Befragung lässt indes keine klaren Aussagen zu, ob der Verzicht freiwillig geschieht, aufgrund einer Kosten-Nutzen-Abschätzung, oder ob die Person aufgrund finanzieller Probleme verzichtet.

Die Schweiz nimmt seit 2010 an der internationalen Befragung des Commonwealth Fund zur Gesundheitsversorgung teil. Der Commonwealth Fund ist eine private, nicht-gewinnorientierte amerikanische Stiftung, die die Förderung gut funktionierender und effizienter Gesundheitssysteme mit besserem Zugang zur Krankenversicherung und die Qualitätsverbesserung der Leistungen zum Ziel hat.

Die Erhebung 2023 bezieht sich wie bereits in den Jahren 2010, 2013, 2016 und 2020 auf die Wohnbevölkerung ab 18 Jahren und deren Erfahrungen mit dem Gesundheitssystem. An der Erhebung 2023 «International Health Policy Survey» des Commonwealth Fund, New York (USA), beteiligten sich neben Australien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Kanada, Neuseeland, Niederlande, Schweden und den USA auch die Schweiz. Befragt wurden in der Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 2292 Personen über 18 Jahre in den drei Sprachregionen der Schweiz. Die allgemein positive Einschätzung der eigenen Gesundheit deckt sich mit den Aussagen in der Schweizerischen Gesundheitsbefragung von 2022 des Bundesamtes für Statistik.

Neues Projekt zur elektronischen Identität geht ans Parlament

Mit der neuen elektronischen Identität (E-ID) des Bundes sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet. Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden, den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten, kostenlos und freiwillig sein. Der Bundesrat schlägt vor, dass die für den Betrieb der E-ID erforderliche Infrastruktur auch von kantonalen und kommunalen Behörden sowie von Privaten für die Ausstellung von elektronischen Nachweisen genutzt werden kann.

Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine E-ID beantragen können. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat vor, dass die E-ID nicht nur online, sondern auch im Passbüro ausgestellt wird.

Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos. Diese kann sowohl im Internet – zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs – als auch in der physischen Welt – beispielsweise im Laden zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol – zum Einsatz kommen. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, werden weiterhin analog angeboten. Gleichzeitig müssen alle Schweizer Behörden die E-ID als einen gültigen Identitätsnachweis akzeptieren, sofern sie elektronische Identitätsnachweise im Grundsatz zulassen.

Bund schafft Grundlage für die digitale Transformation

Der Bund soll für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die für den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten. So stellt er die notwendige App bereit, damit die Nutzerinnen und Nutzer ihre E-ID auf ihrem Smartphone speichern können. Die App soll auch Menschen mit Behinderung ohne Einschränkung zugänglich sein. Anders als in der Vernehmlassung vorgesehen, werden nicht die Kantone, sondern der Bund den Support für die Nutzerinnen und Nutzer erbringen.

Der Bundesrat schlägt weiter vor, dass die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten zur Verfügung steht (Ökosystem). So sollen Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betriebsregisterauszüge, Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise, die heute meist physisch oder allenfalls als PDF-Dokument ausgestellt werden, künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können. Damit schafft der Bund die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz.

E-ID garantiert den bestmöglichen Datenschutz

Die Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlich anerkannten E‑ID sollen die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll erstens durch das System selber (Privacy by Design), zweitens durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) und drittens durch die ausschliessliche Speicherung der E-ID auf dem Smartphone der Nutzerin oder des Nutzers (dezentrale Datenspeicherung) gewährleistet werden. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz schlägt der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse eine weitere Massnahme vor: Um dem Prinzip der Datensparsamkeit Nachdruck zu verleihen, soll öffentlich gemacht werden, wenn jemand mehr E-ID-Daten verlangt, als im konkreten Fall notwendig.

Um auf technische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können, ist das Gesetz technologieneutral formuliert. Schliesslich soll das Schweizer E-ID-System internationale Standards einhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die E-ID künftig auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden könnte.

Der Bundesrat plant, die E-ID ab 2026 anzubieten. Um diesen Zeitplan einzuhalten, wurden die Vorarbeiten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur bereits eingeleitet. Insgesamt werden im Zeitraum 2023 bis 2028 für die Entwicklung und den Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, die Ausgabe der E-ID und die Pilotprojekte rund 182 Millionen Franken benötigt. Die Betriebskosten ab 2029 werden mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt.

Ein erstes E-ID-Gesetz war in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 gescheitert. Im Gegensatz zur neuen Vorlage war darin vorgesehen gewesen, dass die E-ID nicht vom Bund, sondern von Privaten herausgegeben wird.

Erklärung der Fachbegriffe

Self-Sovereign Identity (selbstbestimmte Identität): Grösstmögliche Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer über ihre Daten. So wird die E-ID beispielsweise nur auf dem Smartphone gespeichert. Die Nutzerin oder der Nutzer bestimmt, wann und wo die E-ID zum Einsatz kommt.

Privacy by Design (Datenschutzfreundliche Hard- und Software): Der Datenschutz wird bei der Entwicklung des Gesamtsystems ab Entwicklungsbeginn mitgedacht. So hat beispielsweise die Ausstellerin der E-ID keine Kenntnisse, wann und wo jemand seine E-ID nutzt.

Datensparsamkeit: Nur die für einen bestimmten Zweck unbedingt erforderlichen E-ID-Daten werden bei der Nutzung übermittelt. So erhält beispielsweise ein Webshop bei einem Kauf, der ein Mindestalter von 18 Jahren voraussetzt, nur die Information, dass die Kundin oder der Kunde dieses Mindestalter erreicht hat. Andere persönliche Daten wie das Geburtsdatum werden nicht übermittelt.

/admin.ch/

 

Der Bundesrat beschliesst ein Verbot der Hamas per Bundesgesetz

An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament ein Gesetz über das Verbot der Organisation Hamas in der Schweiz zu beantragen. Er hat das EJPD und das VBS beauftragt, einen Entwurf für ein Bundesgesetz auszuarbeiten. Er wurde ausserdem über die Kontrollen der Finanzströme informiert, die das EDA bei den Nichtregierungsorganisationen (NGO), die Partner des Schweizer Kooperationsprogramms für den Nahen Osten sind, durchgeführt hat. Die Verträge von drei palästinensischen NGO werden nicht verlängert. Mit Blick auf die derzeit dramatische Lage in Israel und Gaza ruft der Bundesrat zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und insbesondere zum Schutz der Zivilbevölkerung auf.

Am 11. Oktober 2023, das heisst vier Tage nach den Terrorangriffen, die von der Hamas aus dem Gazastreifen gegen Zivilistinnen und Zivilisten in Israel verübt wurden, vertrat der Bundesrat die Ansicht, dass die Hamas als terroristische Organisation eingestuft werden sollte. Er beauftragte das EDA, die rechtlichen Optionen für ein Verbot der Organisation zu prüfen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, ein spezifisches Gesetz über ein Verbot der Hamas auszuarbeiten. Er ist der Auffassung, dass diese Option die beste Lösung ist, um auf die seit dem 7. Oktober 2023 im Nahen Osten herrschende Situation zu reagieren. Mit einem solchen Gesetz erhalten die Bundesbehörden die notwendigen Instrumente, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen. Der Bundesrat hat das EJPD und das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA bis Ende Februar 2024 einen Entwurf für ein Bundesgesetz auszuarbeiten.

Am 11. Oktober 2023 wurde das EDA ausserdem beauftragt, eine detaillierte Analyse der Finanzströme im Zusammenhang mit den Partner-NGO des Kooperationsprogramms für den Nahen Osten 2021–2024 durchzuführen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 wurde der Bundesrat über die Ergebnisse der bisherigen Analysen informiert, die keine Unregelmässigkeiten zeigten, und über die geplanten künftigen Kontrollmassnahmen in Kenntnis gesetzt.

Zudem wurden elf Partner-NGO einer eingehenden Überprüfung unterzogen in Bezug auf die Einhaltung des Verhaltenskodex und der vertraglichen Antidiskriminierungsklausel des EDA. Bei acht NGO wurden keine Unregelmässigkeiten nachgewiesen; ihr Vertragsverhältnis mit dem EDA wird daher weitergeführt. Bei drei NGO wurden jedoch Vertragswidrigkeiten festgestellt, die zur Beendigung der Zusammenarbeit führen.

Schliesslich hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die Terroranschläge der Hamas erneut aufs Schärfste verurteilt. Er bedauert zutiefst, dass seit dem 7. Oktober 2023 Tausende Zivilistinnen und Zivilisten in Israel und im gesamten Besetzten Palästinensischen Gebiet ihr Leben verloren haben. Der Bundesrat anerkennt das Recht Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen, und erinnert die Parteien an ihre Verpflichtung, die Zivilbevölkerung zu schützen und das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Angesichts der dramatischen humanitären Lage im Gazastreifen betont der Bundesrat die Notwendigkeit, einen ungehinderten humanitären Zugang zu gewährleisten. Zu diesem Zweck braucht es humanitäre Pausen. Am 1. November 2023 beantragte der Bundesrat dem Parlament weitere 90 Millionen Franken für humanitäre Hilfe in der Region. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Wiederherstellung eines politischen Rahmens in der Region, der auf einer Zwei-Staaten-Lösung beruht, von entscheidender Bedeutung ist. Nur so können die palästinensische und die israelische Bevölkerung in Frieden, Sicherheit und Würde leben.

/admin.ch/

 

Asylstatistik Oktober 2023

Im Oktober 2023 wurden in der Schweiz 3515 Asylgesuche registriert, 451 weniger als im Vormonat (-11,4 %). Gegenüber Oktober 2022 ist die Zahl der Asylgesuche um 307 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren die Türkei und Afghanistan. Im Oktober wurde zudem 1473 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt, in 1675 Fällen wurde er beendet.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Oktober ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind die Türkei mit 913 Gesuchen (67 mehr als im September), Afghanistan (904 Gesuche; -582), Eritrea (218 Gesuche; +48), Algerien (167 Gesuche; -12) und Marokko (154 Gesuche; -3).

Von den 3515 im Oktober gestellten Gesuchen waren 2875 Primärgesuche (September 2023: 3083 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Oktober 2023 waren: die Türkei (776, +57), Afghanistan (670, -294), Algerien (166, -9), Marokko (154, -2) und Syrien (100, -13). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Als Folge der Praxisänderung bei der Behandlung von Asylgesuchen afghanischer Frauen und Mädchen wurde im September eine Zunahme von Gesuchen von Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit registriert, die bereits seit längerem in der Schweiz leben (rund 700). Die Zahl solcher Gesuche entwickelte sich im Oktober bereits wieder rückläufig (rund 300).

Erstinstanzlich erledigte Asylgesuche

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Oktober 2023 insgesamt 2334 Asylgesuche: Es wurden 643 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 555 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 478 Personen erhielten Asyl und 552 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 1009 auf 15 738 zu.

Ausreisen

Im Oktober haben 1130 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 1355 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 174 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 295 Personen ersucht und 60 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)

Im Oktober stellten 2423 Personen aus der Ukraine ein Gesuch um Schutzstatus S. Im gleichen Zeitraum wurde 1473 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 82 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.

Im Laufe des Monats wurde der Status S in 1675 Fällen beendet, weil die Personen die Schweiz verlassen haben. Insgesamt wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung bereits in 18 752 Fällen beendet, in 3696 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende Oktober hatten insgesamt 66 143 Personen den Schutzstatus S.

Die Verantwortung als erster Abgeordneter der Schweiz mit albanischer Herkunft ist er sich vollkommen bewusst

Islam Alijaj hat sich mittlerweile in der ganzen Schweiz einen Namen gemacht. Im Zuge der Wahlen am 22. Oktober und insbesondere nach seiner Wahl zum Abgeordneten im  Bundesparlament (Nationalrat) stand er im Fokus zahlreicher Nachrichten, Debatten und  Diskussionen in den führenden Medien der Schweiz. Dies ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen.  Zum einen stellt allein die Wahl eines Abgeordneten mit erheblichen Einschränkungen (mit Rollstuhl) eine Herausforderung für die öffentliche Meinung dar: Islam kämpft nicht nur mit körperlichen Einschränkungen, sondern hat auch Schwierigkeiten beim Sprechen. Ein weiterer Grund, der sein Auftreten in den Schlagzeilen verursachte, ist seine Herkunft: Alijaj ist der erste Abgeordnete der Schweiz mit albanischen und balkanischen Wurzeln. Selbst sein Name ‘Islam’ ist ein Novum, das die Medien, die sich mit seiner Wahl beschäftigen, nicht unberührt lässt.

Vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen, denen sich der neue Nationalrat gegenübersieht, führte Albinfo.ch ein Interview mit Islam Alijaj.

albinfo.ch: Jetzt sind Sie als Nationalrat gewählt. Welche waren Ihre ersten Gedanken, nachdem Sie davon erfahren haben? Haben Sie sich in erster Linie über Ihre Wahl gefreut oder auch über die Verantwortung, die Ihnen nun als Nationalrat zukommt, nachgedacht?

I. Alijaj: Ich war überwältigt und sehr glücklich. Für mich ist es ja nicht nur diese Wahl, sondern ein langer Weg vom schwerbehinderten Jungen aus Kosova, der mit 16 noch eine Sonderschule besuchte, bis in den Nationalrat. Ich bin mir der Verantwortung bewusst und freue mich sehr auf die neue Herausforderung.

albinfo.ch: Sie haben immer wieder betont, dass Sie aufgrund Ihrer ursprünglichen Herkunft (kosovarisch), Ihres namens «Islam» und Ihrer Behinderung die «schlechtesten Chancen» hatten, in ein politisches Amt gewählt zu werden. Dennoch Sie wurden bereits zum Nationalrat gewählt. Was denken Sie hat am meisten dazu beigetragen, dass Sie als Abgeordneter gewählt wurden?

I. Alijaj: Die vielen Menschen die mich unterstützt haben. Meine Kandidatur wurde von vielen getragen, die daran geglaubt haben, dass einer wie ich tatsächlich gewählt werden kann. Hinzukommt, dass die Agentur Farner einen hochprofessionellen Wahlkampf entwickelt und wir diesen gemeinsam mit meinem fantastischen Team auch auf die Strasse gebracht haben.

albinfo.ch: Sie sind körperlich behindert und haben sich gerade als behinderter Mensch in die Politik begeben, um sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Kann es manchmal frustrierend sein, für dieses Ideal zu kämpfen. Wie bewältigen Sie diese Herausforderungen?

I. Alijaj: Die Behinderung ist scheisse. Da mache ich niemandem etwas vor. Aber ich bin davon überzeugt, dass jeder Mensch sein Potential entfalten kann, auch wenn es noch so klein ist. Und meine Wahl kann vielen Menschen in einer ähnlichen Situation zeigen: Es ist möglich, gemeinsam können wir etwas an unserer Situation zum besseren verändern.

albinfo.ch: Nach Ihrer Wahl diskutieren die Medien aufgrund Ihrer eingeschränkten Fähigkeiten auch über die technischen Aspekte Ihrer künftigen Arbeit als Abgeordneter. Wie werden Sie dieses Problem lösen und sehen Sie die Bereitschaft des Parlaments, Ihnen dabei zu helfen?

 I. Alijaj: Ich stehe bereits mit den Parlamentsdiensten in Kontakt, die sich sehr darum bemühen, mögliche Barrieren zu beseitigen. Und ich bin davon überzeugt, dass wir für alle Herausforderungen auch gute Lösungen finden werden.

albinfo.ch: Die Bewegung zu der Inklusion hat Ihnen schweizweit bekannt gemacht. Kann man sagen das auch Ihnen zu Nationalrat gemacht? Oder: wem «schulden» Sie am meisten für diesen Erfolg. Ist das auch traditionelle Basis der Sozialdemokraten oder eher die obergenannte Bewegung, die Sie im Leben gerufen haben?

I. Alijaj: Es ist der Erfolg aller Menschen, die mich auf diesem Weg unterstützt haben. Viele Menschen – gerade auch mit Behinderungen – haben grosse Hoffnungen mit dieser Wahl verbunden. Und ich werde alles dafür tun, sie nicht zu enttäuschen.

albinfo.ch: Gibt es ein anderes Thema, ausser Inklusion und die Rechte der behinderten, die Ihnen, als Nationalrat beschäftigen wird?

I. Alijaj: Inklusion ist für mich kein Thema, sondern eine Perspektive. Inklusion betrifft unterschiedliche Politikfelder, vom Verkehr, über die Bildung bis hin zum Arbeitsmarkt. Insofern werde ich mich auf verschiedenen Themen bewegen.

albinfo.ch: Welche Rolle sehen Sie für sich als Nationalrat in Bezug auf die Förderung der Integration, Diversität und Chancengleichheit innerhalb der albanischsprachigen Gemeinschaft und in der Schweiz insgesamt?

I. Alijaj: Ich bin mir der Verantwortung bewusst, die ich als erster Nationalrat mit albanischen Wurzeln trage. Aufgrund meiner Behinderungen wurde ich in der Vergangenheit vor allem als Behindertenrechtsaktivist wahrgenommen, aber meine Herkunft wird in meiner politischen Arbeit in Zukunft sicher noch eine wichtigere Rolle einnehmen.

albinfo.ch: Könnten Sie Ihre politische Agenda hinsichtlich Bildung, Sozialpolitik und kultureller Vielfalt in der Schweiz näher erläutern?

I. Alijaj: In der Bildungspolitik müssen wir einige Baustellen angehen. Die Schulen sollten mehr Ressourcen bekommen und auch inklusivere Strukturen aufbauen können, so dass nicht mehr Kinder, die auffällig sind in Sonderklassen versorgt werden. Kinder mit Migrationshintergrund und auch mit Behinderungen werden häufiger in Sonderklassen eingestuft als andere Kinder. Auch bei der Sozialpolitik müssen wir dahin gehen, dass alle Menschen ihr Potential entfaltet können. Unser Sozialsystem widerspiegelt nicht mehr die heutige Arbeitsrealität. Vielen Menschen können sich keine Altersvorsorge mehr aufbauen. Gerade auch für Arbeiter*innen mit Migrationshintergrund ist das ein aktuelles Thema. Bei der kulturellen Vielfalt möchte ich vor allem bei der politischen Bildung ansetzten. Gerade unsere Leute müssen der Privilegien bewusstwerden, die sie mit einem Schweizer Pass haben. Hier möchte ich mich für mehr politische Teilhabe einsetzten.

albinfo.ch: Welche Botschaft möchten Sie an die jüngere Generation innerhalb der albanischsprachigen Gemeinschaft in der Schweiz senden, insbesondere an diejenigen, die sich für eine politische Laufbahn interessieren?

I. Alijaj: Bringt euch ein! Engagiert euch in den Parteien – am liebsten natürlich in der SP, die sehr viel für die albanische Community tut – und stellt euch zur Wahl.

 

 

 

Auszeichnung für herausragende Leistung des albanischen Arztes Driton Gjukaj

Driton Gjukaj, ein Arzt albanischer Herkunft, wurde in Valencia, Spanien, mit einer bedeutenden Auszeichnung geehrt, die ihn als nationalen Sieger der Schweiz in seinem Fachgebiet würdigt.

„Es ist mir eine ausserordentliche Ehre, die Auszeichnung den Trophy award 2022-2023 als nationalen Preisträger der Schweiz zum Thema: “Wenn das trockene Augen operative Eingriffe am Auge einschränkt“, sagte Gjukaj.

„Die Teilnahme an der heutigen Zeremonie in Valencia war eine wirklich bereichernde Erfahrung, über die wir in unserem Fallvorstellung während der Postersession des EVER-Kongresses berichteten.“

Weiter drückte er seine Dankbarkeit gegenüber Prof. Todorova und Prof. Valmaggia für ihre Unterstützung aus. Eine besondere Anerkennung geht an Armin Schnider von Thea für die tadellose Organisation. „Ich bin dankbar für die gebotenen Chancen und die gewonnenen Erkenntnisse“, betonte der albanische Arzt, wie von albinfo.ch berichtet.

 

Driton Gjukaj praktiziert im St. Galler Kantonsspital in der Schweiz.

«Doctogo”, die neue App von Dr. Mentor Bilali zur Unterstützung von Patienten

Sie und Ihr Team haben eine neue Gesundheits-App entwickelt. Weshalb haben Sie das für notwendig erachtet?

Ich als Arzt habe ständigen Kontakt mit den PatientInnen. Für eine Untersuchung und eine erfolgreiche Erstellung einer Diagnose ist nicht nur die Präsenz der PatientInnen in der Sprechstunde von grosser Bedeutung, sondern meine vollständige Dokumentierung mit den für die Untersuchung notwendigen Unterlagen. Oft ist es für die PatientInnen schwierig zu wissen, welche Dokumente nun für die Besprechung bei mir oder sonst bei einem Arzt oder Ärztin wichtig sind und welche nicht. So fehlen wichtige Dokumente und somit Informationen. Die PatientInnen können sich erinnern, dass sie beim Spezialisten oder bei der Spezialistin eine Untersuchung hatten, der Bericht liegt jedoch weder ihnen selbst noch dem Hausarzt oder der Hausärztin vor. So kann die Untersuchung nur beschränkt durchgeführt und die fehlenden Unterlagen müssen organisiert werden. Eine Behandlung der PatientInnen ohne das Vorliegen der behandlungsrelevanten Dokumente kann zu Fehlbehandlungen oder zu Fehlmedikationen führen, welche schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Patientinnen haben können.

Deshalb kam uns die Idee, eine App zu entwickeln, damit die PatientInnen die Möglichkeit haben, sämtliche Akten bzw. Dokumente stets und überall bei sich zu haben, unabhängig davon ob sie einen Arztwechsel vornehmen oder sich im Ausland befinden.

 Was ist bzw. was kann die „doctogo“-App?

Die «doctogo»-App bietet den Nutzerinnen und Nutzern ein eigenständiges elektronisches Patientendossier, mit welchem sie direkten Zugang zu Daten aus der individuellen Krankengeschichte und andere Medizinaldaten (nachfolgend «Gesundheits- und Medizinaldaten» genannt) über ein mobiles elektronisches Gerät haben können. Die App ermöglicht es insbesondere, Daten anzufordern, zu hinterlegen, zu verwalten oder mit Dritten (z.B. Ärztinnen und Ärzten oder anderen Leistungserbringerinnen und -erbringern; nachfolgend «Gesundheitsdienstleisterinnen bzw. Gesundheitsdienstleistern» genannt) zu teilen. Welche der individuellen Gesundheits- und Medizinaldaten über die App in welcher Form genutzt werden, entscheiden einzig und allein die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer selbst.

In der App sind auch Gesundheitsinformationen (wie die Blutgruppe, Allergien, Krankenkassenkarte etc.), das Patientendossier (div. Ordner nach Themen eingeordnet),  eine Funktion für Terminerfassung und Medikamentenplanung integriert.

Ziel der «doctogo»-App ist, die Qualität der medizinischen Behandlung zu stärken, die Behandlungsprozesse zu verbessern, die Patientensicherheit zu erhöhen und die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern sowie die Gesundheitskompetenz der Nutzerinnen und Nutzer zu fördern. Die «doctogo»-App steht in Einklang mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz.

Darf ich die Unterlagen von der Ärztin oder vom Arzt herausverlangen?

Gestützt auf das DSG (Datenschutzgesetz) hat jede Person das Recht, von ihren Gesundheitsleisterinnen bzw. Gesundheitsdienstleistern die individuelle, vollständige Krankengeschichte zu erhalten. Die Ärztin oder der Arzt muss Ihnen die Unterlagen zur Verfügung stellen, ob dies auf dem Postweg oder durch die Übergabe vor Ort oder die Zusendung per E-Mail erfolgt, ist der Ärztin oder dem Arzt überlassen.

Diese Unterlagen sind für die PatientInnen sehr sensibel, wie sollen sie damit umgehen?

Bei derartigen Gesundheits- und Medizinaldaten handelt es sich um besonders schützenswerte Personendaten. Entsprechend vorsichtig hat auch jede einzelne Person mit den eigenen Daten umzugehen. Davon sind auch die ÄrzteInnen betroffen. Deshalb kann eine Zusendung per E-Mail, welche nicht gesichert sind, auch strafrechtliche Folgen für den Arzt oder die Ärztin haben.

Ich möchte meine Gesundheits- und Medizindaten stets bei mir haben und selbst verwalten. Zudem möchte ich selbst entscheiden können, wem und wann ich meine Daten zur Verfügung stellen möchte.

Wie kann ich meine Daten von meinem Hausarzt anfordern?

Die „doctogo“-App bietet die Möglichkeit, Auskunftsbegehren mit Hilfe der App über die hinterlegte E-Mail-Adresse zu verschicken und die jeweiligen Daten so bei den Gesundheitsdienstleisterinnen bzw. Gesundheitsdienstleistern rasch und einfach anzufordern. Sobald Sie sich registriert haben, und sich somit in der „doctogo“-App befinden, können Sie mit den integrierten Funktionen der App mit vier Klicks und dem Ausfüllen für die Anfrage benötigten Felder Gesundheitsdaten einfordern. Das alles innerhalb weniger Sekunden.

Nachdem Sie die Unterlagen von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin oder von weiteren Gesundheitsfachpersonen erhalten haben, können Sie diese in einen der Ordner, welche in der „doctogo“-App bereits kategorisiert sind, hinzufügen.

Wie kann ich meine Unterlagen bzw. Gesundheitsdaten teilen?

Sie können mit den dafür vorgesehenen Funktionen Ihre Gesundheitsdaten rasch und einfach teilen,  das geht sowohl wenn die PatientInnen vor Ort als auch wenn sie abwesend sind. Ihr Arzt oder ihre Ärztin benötigt lediglich einen PC und Internetzugang, mehr nicht. Für die BenutzerInnen ist der ganze Prozess sehr einfach. Der ganze Prozess ist sowohl in der App selbst als auch auf unserer Webseite erklärt, falls wider erwarten Schwierigkeiten bei der Bedienung auftreten würden.

Sie entscheiden, ob Sie einzelne durch Sie ausgewählte Unterlagen, einzelne Ordner oder sämtliche Ordner mit dem Arzt/der Ärztin (oder weiteren Gesundheitsfachpersonen) teilen möchten und/oder diesen die Erlaubnis erteilen, in diese Einsicht zu nehmen. Mit der App kann auch der Arzt oder die Ärztin Ihnen Unterlagen direkt auf einen in der App vorgesehenen Ordner zusenden.

Mit welchen Kosten ist die App verbunden?

Für die Grundfunktionen, welche grundsätzlich für das Zusammenstellen der Unterlagen und Verwalten des Patientendossiers ausreichend sind, ist die App kostenlos. Erst durch erweiterte Funktionen und Extras, die von BenutzerInnen abonniert werden, werden Gebühren erhoben.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Sehr wichtig an dieser Stelle zu betonen ist, dass selbst wir als Anbieter der App keinen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten haben. Weder können wir in diese Einsehen, noch diese bearbeiten. Ihre Daten gehören Ihnen und nur Sie sollen darüber entscheiden, was mit diesen Daten geschehen soll.

Ist die Nutzerin bzw. der Nutzer der «doctogo»-App in Besitz von eigenen Gesundheits- und Medizinaldaten, so kann sie bzw. er selbständig und frei entscheiden, welche Daten in der «doctogo»- App hinterlegt werden sollen. Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist dabei vollkommen frei, welche Daten hinterlegt werden und welche nicht. Die «doctogo»-App bietet diverse Möglichkeiten und jeweils entsprechende Dienstleistungen.

Werden auf der «doctogo»-App Gesundheits- und Medizinaldaten hinterlegt, so werden diese auf dem mobilen elektronischen Gerät verschlüsselt und lokal gespeichert. Gespeichert werden die auf der «doctogo»-App hinterlegten Gesundheits- und Medizinaldaten somit ausschliesslich auf dem jeweiligen mobilen elektronischen Gerät (z.B. Mobiltelefon), auf dem die App auch installiert ist. In diesem Zusammenhang besonders wichtig zu betonen ist aus datenschutzrechtlicher Sicht, dass also sämtliche der in der «doctogo»-App hinterlegten Gesundheits- und Medizinaldaten an keinem anderen Ort gespeichert werden. In der Variante, wenn Sie nicht vor Ort beim Arzt oder bei der Ärztin sind, werden die Daten vorübergehend (bis die Ärztin /der Arzt sie heruntergeladen hat, maximal aber 72 Stunden) in einer sicheren Cloud verschlüsselt gespeichert.

Die Registrierungs- und Profildaten werden in der Microsoft Azure Cloud gespeichert. Die doctogo GmbH als Betreiberin der «doctogo»-App hat mit der Anbieterin dieser Cloud-Lösung einen entsprechenden Vertrag. Durch die zwei Microsoft Azure Cloud Regionen in der Schweiz (Zürich und Genf) sind die Daten ausschliesslich in der Schweiz gespeichert und dabei gegenüber Microsoft verschlüsselt.

Die Verwendung dieser Registrierungs- und Profildaten erfolgt zum ausschliesslichen Zweck, die Nutzerinnen und Nutzer der «doctogo»-App identifizieren und diesen die Dienstleistungen der «doctogo»-App anbieten zu können. Bei jedem Zugriff auf die «doctogo»-App sind die Registrierungsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) einzugeben, wobei allenfalls über andere auf dem jeweiligen mobilen elektronischen Gerät genutzte Technologien auch eine automatische Anmeldung erfolgen kann (z.B. biometrische Anmeldung via Apple Face-ID, Samsung Pass mittels Fingerabdruck, etc.).

Wie sicher sind meine Daten?

Gespeichert werden die auf der «doctogo»-App hinterlegten Gesundheits- und Medizinaldaten somit ausschliesslich auf dem jeweiligen mobilen elektronischen Gerät, auf dem die App auch installiert ist.

Sollte Ihr Handy einen Hacker- bzw. Cyberangriff nicht standhalten, so können die Angreifer in Ihre Daten, welche auf der „doctogo“-App gespeichert sind, dennoch keine Einsicht nehmen, da diese verschlüsselt hinterlegt sind und nur Sie in Besitz des Schlüssels für die Entschlüsselung sind. Sehr detaillierte Informationen zur Sicherheit können unserer Webseite entnommen werden. Dort wird erklärt, was mit den Daten geschieht, ob und wie diese gelöscht werden können, etc.

Wie erfolgt die Übertragung der Daten mit dem Arzt oder der Ärztin?

Ihre Daten werden nach dem Ende-zu-Ende-Verfahren verschlüsselt übertragen. Hierbei handelt es sich um ein sicheres Verfahren der Übertragung von Daten. Die Daten werden bei Ihnen verschlüsselt, so dass keine weitere Person den Inhalt der Daten bzw. der zugesendeten Unterlagen sehen kann. Anschliessend werden diese Daten verschlüsselt an Ihren Arzt/ Ihre Ärztin übertragen. Sie können sich das bildlich wie folgt vorstellen; Sie haben die Daten mit einem Schloss versehen. Es liegt lediglich ein Schlüssel vor. Ohne diesen Schlüssel kann niemand das Schloss öffnen. Dabei befindet sich dieser Schlüssel nur bei Ihnen. Was mit diesem Schlüssel geschieht oder wem Sie diesen Schlüssel für die Öffnung der Daten zusenden bzw. zur Verfügung stellen, entscheiden nur Sie. Der Arzt/die Ärztin kann die Daten erst dann öffnen, wenn Sie den Schlüssel zusenden.

 

Munishi Immo AG, Ein Bijou in der malerischen Altstadt von Wil

Die Altstadt Wil ist bekannt für ihre Einzigartigkeit. Umso mehr erfüllt es Nikola und Valentina Munishi, Geschäftsführer der Munishi Immo AG und Inhaber, sowie Leiter des Umbauprojekts an der Marktgasse 59 in der Altstadt Wil, mit Stolz.

Es sei eine grosse Chance gewesen, diese Neugestaltung realisieren zu dürfen. Dazu kommt, dass der neue Standort der Firma Munishi Immo AG sowie der VAAN AG ab November im Stadtkern von Wil sein wird. Nebst moderne Büroräumlichkeiten wird ein Showroom im Erdgeschoss entstehen.

«Ein enormes Privileg und zugleich ein grosser Schritt für uns bezüglich Wachstums und Weiterentwicklung», unterstreicht Nikola Munishi und erklärt weiter: «Wir sind gespannt und motiviert auf die kommende Zeit.»

Seit über 20 Jahren ist die Familie Munishi in Wil verankert und engagiert sich auch in gemeinnützigen Vereinen und Non-Profit-Organisationen.

Während Nikola Munishi bei Neugestaltungen seiner Kreativität freien Lauf lässt, ist Valentina Munishi für die technisch-formellen Aufgaben im Backoffice zuständig. Ob beruflich oder privat – Nikola und Valentina Munishi sind ein unschlagbares Team. Der Baustart der Neugestaltung an der Marktgasse 59 war im Frühling 2020.

Von Abbrucharbeiten über Abklärungen der Denkmalpflege bis hin zu Detailarbeiten und Finessen zum Schluss sind rund eineinhalb Jahre vergangen. Nikola Munishi zufolge ist die Bauphase reibungslos verlaufen.

Dies auch dank der langjährigen Partnerschaft mit dem Baumanagement Egli, der Erhaltenswertes in Schuss gebracht und traditionelle Details beibehalten hat.

Entstanden sind sieben qualitativ hochwertige Wohnungen, die ebenso als Büroräumlichkeiten genutzt werden können. Ein Bijou in der malerischen Altstadt von Wil.

MTV EMA Awards: Gjon’s Tears erneut mit ” Best Swiss Act'” ausgezeichnet

Der albanischstämmige Sänger Gjon Muharremaj erhält zum zweiten Mal den Preis als ‘Best Swiss Act’.

Der talentierte Sänger Gjon Muharremaj, besser bekannt als “Gjon’s Tears”, konnte erneut die begehrte Auszeichnung als “Bester Schweizer Act” bei den diesjährigen MTV Europe Music Awards (EMA) gewinnen.

Die MTV EMA Awards 2023 waren voller aufregender Momente, und Gjon’s Tears war zweifellos einer der Höhepunkte des Abends.

Die vollständige Liste der Veranstaltungen, Gewinner und Nominierungen der MTV EMA 2023 finden Sie nachstehend.

Best Afrobeats: Rema
Best Alternative: Lana Del Rey
Best Artist: Taylor Swift
Best Collaboration: KAROL G and Shakira – “TQG”
Best Electronic: David Guetta
Best Hip Hop: Nicki Minaj
Best K-Pop: Jung Kook
Best Latin: Anitta
Best Live: Taylor Swift
Best New: Peso Pluma
Best Pop: Billie Eilish
Best Push: Tomorrow X Together
Best R&B: Chris Brown
Best Rock: Maneskin
Best Song: Jung Kook Featuring Latto – “Seven”
Best Video: Taylor Swift – “Anti-Hero”
Best African Act: Diamond Platnumz
Best Asia Act: BE:FIRST
Best Australian Act: Kylie Minogue
Best Brasilian Act: Matue
Best Canadian Act: Shania Twain
Best Caribbean Act:Young Miko
Best Dutch Act: FLEMMING
Best French Act: Bigflo & Oli
Best German Act: Kontra K
Best Hungarian Act: ajsa luna
Best India Act: Tsumyoki
Best Italian Act: Måneskin
Best Lat Am North Act: Kenia OS
Best Lat Am Central Act: Feid
Best Lat Am South Act: Lali
Best New Zealand Act: SIX60
Best Nordic Act: Käärijä
Best Polish Act: Doda
Best Portuguese Act: Bispo
Best Spanish Act: Samantha Hudson
Best Swiss Act: Gjon’s Tears
Best UK & Ireland Act: Tom Grennan
Best US Act: Nicki Minaj /albinfo.ch/

Schutzstatus S wird nicht aufgehoben

Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshalb nicht vor dem 4. März 2025 aufgehoben. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 entschieden. Erstmals hat er zudem ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration definiert: Bis Ende 2024 sollen 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Status S einer Arbeit nachgehen.

Aufgrund des Kriegs Russlands gegen die Ukraine hatte der Bundesrat per 12. März 2022 den Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine aktiviert. Dieser dient dem vorübergehenden Schutz für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung. Per Ende Oktober 2023 hatten rund 66 000 Personen aus der Ukraine einen aktiven Status S in der Schweiz.

Der Schutzstatus S gilt bis zur Aufhebung durch den Bundesrat. Voraussetzung für die Aufhebung ist eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine. Das bedeutet, dass die schwere allgemeine Gefährdung nicht mehr gegeben ist. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine solche Stabilisierung weiterhin nicht absehbar ist. Nach wie vor muss auf dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine mit kriegerischen Handlungen gerechnet werden.

Klarheit für Betroffene

Der Bundesrat hat deshalb entschieden, den Schutzstatus S bis zum 4. März 2025 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Damit schafft er Klarheit für die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und Arbeitgebende. Angesichts der Einbettung der Schweiz in den Schengen-Raum erachtet er auch eine enge Abstimmung mit der EU für unabdingbar. Die EU-Staaten haben am 19. Oktober 2023 beschlossen, den temporären Schutz bis zum 4. März 2025 zu verlängern.

Massnahmen für Arbeitsmarktintegration werden weitergeführt

Im Bereich der Arbeitsmarktintegration sieht der Bundesrat weiteren Handlungsbedarf. Die erstmals am 13. April 2022 beschlossenen und am 9. November 2022 verlängerten, spezifischen Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S) werden ebenfalls bis zum 4. März 2025 verlängert. Der Bund beteiligt sich mit 3000 Franken pro Person und Jahr an diesen Massnahmen, insbesondere zur  Sprachförderung, wobei der Beitrag gestaffelt an die Kantone ausbezahlt wird.

Gleichzeitig werden die Anstrengungen verstärkt, um möglichst viele Personen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bis Ende 2024 strebt der Bundesrat die Erhöhung der Erwerbsquote von aktuell rund 20 Prozent auf 40 Prozent an. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), den Kantonen und den Sozialpartnern weitere konkrete Massnahmen ausarbeiten und umsetzen. Für die Kantone gelten künftig verbindlichere Vorgaben für den Einsatz der Bundesbeiträge. Unter anderem müssen sie  neu für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine Sprachförderungsmassnahmen vorsehen sowie das Potential und den Förderungsbedarf im Einzelfall abklären.

Die Förderung der Erwerbsintegration dient nicht nur der Senkung der Sozialhilfekosten. Schutzsuchende aus der Ukraine können und sollen durch Integrationsmassnahmen, Bildung und Erwerbsarbeit auch aktiv am sozialen Leben teilnehmen und Fähigkeiten im Hinblick auf eine künftige Rückkehr in die Heimat erhalten und aufbauen.

Schutzstatus S wird nicht aufgehoben (admin.ch)

Ein historischer Meilenstein: Islam Alijaj wurde in das Schweizer Parlament gewählt.

Seine Wahl, bei der er insgesamt 95.054 Stimmen erhielt, markiert das erste Mal, dass ein Mitglied der albanischen Gemeinschaft in der Schweiz auf Bundesebene Abgeordneter wird. Dieser Augenblick wird zweifellos in die Geschichtsbücher eingehen.

 

Bei den heutigen Wahlen zum Bundestag der Schweiz wurde ein Wendepunkt erreicht, da ein Kandidat albanischer Herkunft, Islam Alijaj von der Sozialdemokratischen Partei (SP), erfolgreich zum Abgeordneten gewählt wurde. Seine 95.054 Stimmen sind ein deutlicher Ausdruck des Vertrauens, das die Wähler in ihn setzen.

 

Abgesehen von seinen politischen Qualifikationen ist Alijaj ein engagierter Anwalt auf nationaler Ebene, der sich für wichtige Anliegen einsetzt. Seine langjährige Erfahrung als aktives Mitglied des Zürcher Stadtrats hat ihn gut auf seine neue Rolle vorbereitet.

 

Es ist erwähnenswert, dass von etwa 30 Politikern mit albanischen Wurzeln, die für einen Sitz im Bundesparlament der Schweiz kandidierten, Islam Alijaj der Einzige ist, der die Wahl gewonnen hat.

 

Sein Sieg repräsentiert nicht nur einen persönlichen Erfolg, sondern auch einen historischen Moment für die albanische Gemeinde in der Schweiz, die nun erstmals eine Stimme auf Bundesebene hat.

 

Die Wahl von Islam Alijaj zeigt, dass es an der Zeit war, einen Abgeordneten mit albanischen Wurzeln im Schweizer Parlament zu haben, und er wird zweifellos eine wichtige Rolle in der Gestaltung der politischen Landschaft des Landes spielen.

 

Die Kandidaten aus Zürich versprechen eine albanische Stimme im Schweizer Parlament

Albanische Kandidaten für das Schweizer Parlament, in der neuesten Ausgabe von albinfo.ch:

“Drei Sternennächte”: Ein ganz besonderes Buch über das Leben der Albaner in der Diaspora

“Drei Sternennächte” ist der Titel dieses bezaubernden Kinderbuchs, das in zwei Sprachen, Albanisch und Deutsch, verfasst wurde. Die Autoren des Buches sind Dritëro Gjukaj und Pranvera Salihi, Ehepaar und Lehrer von Beruf.

Die Präsentation des Buches fand am Mittwochabend, dem 18. Oktober, in der Pestalozzi-Bibliothek in Hardau, Zürich, statt.

Dritëro Gjukaj, ein Mitglied des Teams von albinfo.ch, hat das erste albanisch-deutsche Kinderbuch veröffentlicht, das in dieser Form erhältlich ist. Es handelt sich um ein Werk von besonderem Stil, dass sich an junge Leser richtet und ihre Fantasie in beiden Sprachen anregt.

Gjukaj erzählte, dass ihn die Migrationsgeschichte seiner Familie zur Schaffung dieses Buches inspiriert hat. Vor genau 50 Jahren, im Jahr 1973, wanderte sein Grossvater aus dem Kosovo in die Schweiz aus. Dritëro, als Vertreter der dritten Generation, wählte daher den Titel “Drei Sternennächte” und erweiterte die Idee des Buches, indem er den Lebensweg seiner Familie in ihrer neuen Heimat, der Schweiz, auf märchenhafte Weise erzählte. Dabei verwendete er eine einzigartige Metapher, die dem Buch einen wichtigen pädagogischen Aspekt verleihen und die Fantasie der jungen Leser wecken.

Für die Realisierung des Buches schöpfte er aus Erinnerungen und Erfahrungen, die er während seiner Besuche im Heimatort seines Vaters, Strellc bei Deçan, gemacht hat. Die ruhige Umgebung, die Gelassenheit im Dorf und die atemberaubende Natur motivierten ihn zusätzlich.

Gjukaj thematisiert auch die reale Gefahr des Verschwindens der albanischen Herkunftssprache bei den Auswanderern der zweiten und dritten Generation. Dies war ein weiterer Ansporn für ihn, ein solches Buch zu schreiben und zu veröffentlichen. Gjukaj hebt die Bedeutung der Muttersprache hervor und betont, dass sie beim Erlernen der Landessprache, in diesem Fall Deutsch, hilfreich ist.

Die Erzählungen im Buch sind von wunderschönen Illustrationen begleitet, die die Fantasie junger Leser anregen. Pranvera Salihi, die Illustratorin und Mitautorin des Buches, erzählt, dass sie das Projekt unterstützt hat, da sie sich schon seit ihrer Kindheit für bildende Kunst interessiert. Sie ist selbst Mutter von drei Kindern und Lehrerin, und wie Dritëro ist sie der Meinung, dass ein zweisprachiges Buch für Kinder, die ausserhalb ihres Heimatlandes aufwachsen, von grosser Bedeutung ist.

Während der Buchpräsentation lasen die Kinder des Autorenpaares, ein 9-jähriges Mädchen und ein 7-jähriger Junge, Passagen aus dem Buch in beiden Sprachen vor. Dies betonte die Bemühungen der Autoren, die Muttersprache zu bewahren und an die jüngere Generation weiterzugeben.

Die Leiterin der Pestalozzi-Bibliothek in Hardau Zürich, Suela Jorgaqi, begrüsste die Gäste und gratulierte den Autoren zu ihrem Werk. Sie betonte, dass dieses Buch einen besonderen Platz in der Bibliothek einnehmen wird und ermutigte Landsleute, insbesondere Kinder, die reichhaltige Sammlung der Bibliothek zu nutzen.

Während der Veranstaltung gab es auch eine Diskussion zwischen den Gästen und den Autoren des Buches, bei der auch die bekannte Schweizer Kinderbuchautorin Silvia Hüsler und der pensionierte Albanischlehrer Hasan Spahiu teilnahmen. Spahiu gratulierte seinem ehemaligen Schüler Dritëro Gjukaj zu diesem wertvollen Buch, das den jüngsten albanischen Lesern in der Schweiz und anderswo vorgestellt wurde.

Dritëro Gjukaj ist ein unabhängiger Schriftsteller und Lehrer auf der Oberstufe, während Pranvera Salihi Lehrerin in einem Bundesasylzentrum war.

 

(Foto: Fiona Murtaj, albinfo.ch)

Finanzen, Versicherungen und Immobilien: Das erste Albanische Forum in Zürich

Unter der Leitung der Medienplattform albinfo.ch (online&print) wird das Forum erstmals am Freitag, den 17.11.2023, von 14:00 bis 19:30 Uhr im grössten Fussballhaus der Welt, der FIFA, im FIFA-Museum in Zürich stattfinden.

Diese Veranstaltung wird Vertreter des Finanz- und Bankensektors aus beiden Ländern zusammenbringen sowie viele andere wichtige Vertreter im Immobilienbereich, sowohl in der Schweiz als auch im Kosovo und in Albanien.

Das Ziel dieses Treffens ist die Zusammenführung von albanisch-schweizerischen Fachleuten im Finanz-, Versicherungs- und Immobiliensektor in der Schweiz, im Kosovo und in Albanien.

Der Zweck dieser ersten Veranstaltung besteht darin, eine Bestandsaufnahme des aktuellen Zustands in den Bereichen im Zusammenhang mit der albanischen Diaspora zu erstellen und aktive albanisch-schweizerische Unternehmen in diesen wirtschaftlichen Aktivitäten zu vernetzen, sei es in der Schweiz, im Kosovo, in Albanien oder anderswo. Dies soll neue Möglichkeiten für Entwicklung und Investitionen in der Schweiz, im Kosovo, in Albanien sowie in anderen Balkanländern erforschen. Diese Veranstaltung wird erstmals bekannte Persönlichkeiten im Banken- und Finanzsektor fördern!

Während dieses Forums werden mehrere Diskussionspanels abgehalten.

Mehr Informationen und das vollständige Programm finden Sie online unter:Finance_17112023 final

Dies sind die Schweizer Bürger:innen albanischer Herkunft, die am 22. Oktober die Veränderung herbeiführen wollen

Der Wahltermin für das Schweizer Bundesparlament steht kurz bevor – am 22. Oktober. Wie bereits bei früheren Wahlen ist die Beteiligung von Politikern mit albanischen Wurzeln in der Schweiz ein wichtiges Thema, aufgrund der wachsenden Präsenz von Albanern in unserem Land. In diesem Jahr ist die Angelegenheit noch bedeutsamer geworden, da eine Generation albanisch-schweizerischer Politiker:innen herangewachsen ist und bereits in der Schweizer Politik Präsenz und Achtung erlangt hat.

Basierend auf den kontinuierlichen Diskussionen in Artikeln von albinfo.ch erwarten wir, dass mindestens ein:e Abgeordnete:r dieser erfolgreichen Generation in das Parlament dieser Legislaturperiode einziehen wird.

Allerdings hängt dies nicht nur von den Leistungen der Kandidatinnen und Kandidaten ab, sondern auch von der hohen Wahlbeteiligung der stimmberechtigten Albaner:innen. Der einzige Appell, den wir jetzt aussprechen können, lautet daher: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, macht von eurem Wahlrecht Gebrauch! Am 22. Oktober, geht zur Wahl und stimmt ab!

Albinfo.ch hat die Kandidatinnen und Kandidaten albanischer Herkunft und aus dem Kosovo identifiziert, die ihre Kandidatur für die anstehenden Parlamentswahlen eingereicht haben. Hier ist die Liste der Kandidantinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge nach den Kantonen, aus denen sie stammen.

Zürich:

Perparim Avdili, Kandidat der Liberalen Partei der Schweiz, FDP, ist Bankangestellter und zugleich Abgeordneter der Stadt Zürich und Vorsitzender der FDP für Zürich.

Dafina Gash, AL – Liste 8
Sie lebt in Urdorf, einer Gemeinde in der Region Dietikon. Sie ist politische Sekretärin und Co-Vorsitzende des Wahlkampfs ihrer politischen Liste.

Edona Halilaj, Jugendkandidatin von Die Mitte. Senior Assurance Officer in der Internen Revision, Zürich. Jahrgang 1994.

Islam Alijaj, Kandidat der Sozialdemokratischen Partei SP. Lobbyist für Menschen mit Behinderungen, Vorstandsmitglied der PS Zürich 9 und Abgeordneter im Zürcher Stadtparlament.

Reis Luzhnica, ebenfalls Kandidat der Sozialdemokratischen Partei SP. Unternehmer und Inhaber einer Druckerei in Altstetten, sowie Abgeordneter im Zürcher Stadtparlament.

Avdije Delihasani-Ajdari, Kandidat der SP. Tätig als Monteur in Wetzikon bei der Polynorm Software AG und absolvierte ein Studium in Finanzwesen an der AKAD Zürich.

Sanija Ameti, Kandidatin der GLP (Grünliberale). Anwältin und Co-Vorsitzende der politischen Bewegung Operation Libero.

St. Gallen:

Arber Bullakaj, Kandidat der Sozialdemokratischen Partei (SP), wurde 1987 geboren. Er ist Unternehmer und ein bekannter politischer Aktivist.

Arta Mustafi, Kandidat der JUSO (Jugend der Sozialdemokratischen Partei), lebt in Bronschhofen und ist Studentin.

Majlinda Sulejmani von “Die Mitte” ist Leiterin der Ambulanzen Wil & Flawil am SRFT Spital Wil und Gründerin sowie Geschäftsführerin bei “Majlinda Sulejmani Medical Consulting”.

Waadt:

Silvia Hyka, Kandidatin der EVP, wurde 1974 geboren und lebt in Payerne. Sie ist Politikwissenschaftlerin und Generalsekretärin von “Lire-et-Ecrire”. Zuvor war sie Generalsekretärin bei “insiemeVaud”.

Naim Smakiqi, SP-Kandidat, war in der Schweizerischen Einbürgerungskommission tätig und ist seit acht Jahren Gemeinderat in der Gemeinde Renens im Kanton Waadt.

Aargau:

Kujtim Ahmeti kandidiert für die Liste “SP GE – Gesundheit”. Er wurde 1979 geboren und ist ein führender Experte im Bereich Pflege mit einem Master-Abschluss in gerontologischer Pflege.

Afërdita Sokolaj kandidiert für die Liste “FDP Unt. im Kanton Aargau – Liberale für Unternehmen” (Listennummer: 03e). Sie wurde 1980 geboren, lebt in Bremgarten und ist eine NDS HF Diplom-Betriebswirtin sowie Managerin.

Baselland:

Eduard Muqaj, ein Kandidat der “Junge Mitte”, stammt aus Gjakova, ist 28 Jahre alt und hat an der Universität in St. Gallen studiert. Er kandidiert bereits zum zweiten Mal für das Nationalparlament nach seiner ersten Kandidatur im Jahr 2019.

Gzim Hasanaj, Kandidat der Grünen, ist ein Sozialwissenschaftler und wurde 1969 in Peja geboren. Er ist Abgeordneter des Kantons Baselland.

Rina Reçica ist Kandidatin der Gruppe “Junge Grünliberale” und arbeitet als administrative und juristische Mitarbeiterin bei der Anwaltskanzlei TRIAS AG in Pratteln.

Bern:

Korab Rashiti, SVP-Kandidat, wurde 1987 geboren und hat einen MBA (Master of Business Administration) absolviert. Derzeit ist er als Chefspezialist für Sicherheit und Qualität bei der SBB/CFF in Bern tätig. Er ist Mitglied des Kantonsparlaments in Bern.

Lirija Sejdi, Kandidatin der Sozialdemokratischen Partei (SP), ist Mitarbeiterin des VPOD-Projekts im Kanton Bern und im Bund. Sie hat einen Master-Abschluss in Soziologie von der Universität Zürich.

Genf:

Anouchka Bajrami, Kandidatin der Fraktion EAG-LUP, ist 27 Jahre alt und kaufmännische Angestellte aus Meyrin.

Fitore Duraku, Kandidat der Fraktion EAG-LUP, stammt aus Lancy.

Arber Jahija, Kandidat der politischen Bewegung “MCG”, ist Mitglied des Parlaments der Republik und des Kantons Genf. Er wurde 1990 geboren und ist Verwaltungsangestellter bei der Genfer Polizei.

 

Luzern:

Jon Dautaj, Junge FDP, kandidiert für die Liste “Jungfreisinnige A” im Kanton Luzern. Er ist Student und Vorstandsmitglied der Jungen Liberalen Luzern.

Dulnet Zeqiroski, ebenfalls “Junge FDP”, kandidiert ebenfalls für die Liste “Jungfreisinnige A” im Kanton Luzern. Er lebt in Emmen und studiert Luftfahrt. Beide sind auf der Liste der Jungen Liberalen A (Listennummer: 12A).

Schwyz:

Kushtrim Berisha, Kandidat der Sozialdemokratischen Partei (SP), Jahrgang 1983, wohnhaft in Siebnen. Er ist Kantonsdelegierter und arbeitet als Partner Account Manager.

 

Leon Dzemailji, ebenfalls Kandidat der Sozialdemokratischen Partei (SP), ist HF-Pflegespezialist und lebt in Buttikon.

 

 

 

Auch lesen:

Die Kandidaten aus Zürich versprechen eine albanische Stimme im Schweizer Parlament

Albanische Kandidaten für das Schweizer Parlament, in der neuesten Ausgabe von albinfo.ch:

Albanische Kandidaten für das Schweizer Parlament, in der neuesten Ausgabe von albinfo.ch:

Die neueste Ausgabe von albinfo.ch, die heute erschienen ist, dreht sich hauptsächlich um die bevorstehenden Wahlen zum Schweizer Bundesparlament am 22. Oktober und besonders um die Teilnahme von Politikern mit albanischen Wurzeln an diesen Wahlen.

 

In dieser Ausgabe stellen wir kurz etwa 30 albanische Kandidaten für die nationalen Wahlen vor, die von unseren Redakteuren identifiziert wurden. Diese Kandidaten sind in verschiedenen Parteien und Fraktionen vertreten, die das politische Leben im schweizerischen Parlament prägen, was auf eine Erweiterung des politischen Horizonts der neuen Generation albanisch-schweizerischer Politiker hinweist.

 

Obwohl die meisten Kandidaten, wie üblich, von der Sozialdemokratischen Partei (SP) stammen, gibt es auch einige, die für andere Parteien antreten, wie die Liberalen (FDP), Die Mitte (Zentrum), SVP, Die Grünen und die Grünliberalen. Interessanterweise kandidiert sogar ein Augenmerk für die Piratenpartei, eine Partei, die auf Bundesebene noch keinen Abgeordneten hat.

 

Zusätzlich zu den knappen Vorstellungen aller Kandidatinnen und Kandidaten, haben wir in dieser Ausgabe auch Interviews mit drei von ihnen geführt: Arbër Bullakaj (SP), Korab Rashiti (SVP) und Arian Bilali (Piratenpartei). Ein weiterer Artikel in dieser Ausgabe behandelt die Wahlen und basiert auf der Diskussion der Medienplattform albinfo.ch vom 10. September. An dieser Diskussion nahmen einige Kandidaten aus dem Kanton Zürich sowie Intellektuelle und Aktivisten aus der Zivilgesellschaft teil.

 

Neben den Wahlen deckt diese Ausgabe des Magazins auch den Ball zur Wahl des Unternehmers des Jahres ab, der traditionell von der Organisation Swissalbs veranstaltet wird. Diesen Titel hat in diesem Jahr Kristian Kabashi, Mitbegründer der Firma Numarics, verdient.

 

Diese Ausgabe des Magazins enthält ausserdem Beiträge zu verschiedenen Lebensbereichen der albanischen Gemeinschaft in der Schweiz und darüber hinaus. Regelmässige Rubriken, wie Buchbesprechungen, Filmempfehlungen und Rätsel, sind ebenfalls Teil des aktuellen Magazins.

Plädoyer für unbeeinflusste Ausübung des Wahlrechts

Am 22. Oktober 2023 finden die eidgenössischen Wahlen statt. Die Stimmbevölkerung der Schweiz wählt dabei ein neues Parlament für die nächsten vier Jahre. Damit sind auch viele Leserinnen und Leser dieser Zeitung, namentlich Schweizer Bürgerinnen und Bürger aus der albanischstämmigen Diaspora, berechtigt zu wählen. Der Kampf um diese Stimmen ist unter den Parteien längst entfacht.

Offenheit gegenüber SVP

Laut Medienberichten hatte Kosovos Regierungschef Albin Kurti jüngst einen Auftritt an einem Wahlanlass der SP in Zürich, womit er dieser Partei eine gewisse Wahlhilfe leistete. Politisch in einem ganz anderen Spektrum zu verorten ist demgegenüber die SVP. Der vorliegende Beitrag versucht aufzuzeigen, dass Kandidierende aus der SVP gute Vertreterinnen und Vertreter für zahlreiche Interessen der albanischstämmigen Bevölkerung sein könnten, so zum Beispiel der solothurner SVP-Nationalratskandidat Rémy Wyssmann. Es mag Sie erstaunen, dass eine solche Aussage ausgerechnet in dieser Zeitung publiziert wird. Schliesslich können viele albanischstämmige Menschen hierzulande mit der SVP nicht viel anfangen. Wünschenswert wäre eine beidseitige Offenheit mit weniger Stigmatisierung, wozu dieser Artikel einen Beitrag zu leisten versucht.

Unabhängiger Kämpfer mit Biss

Viele mögen sich nun fragen, warum sollte man als albanischstämmige Person die SVP unterstützen? Nach hier vertretener Auffassung steht die SVP für diverse Werte und Positionen, welche auch für die albanischstämmige Bevölkerung von Bedeutung sind. Und ja, es wird unumwunden zugegeben, dass es in der SVP Leute gibt, welche unwählbar sind. Andererseits gibt es aber auch einzigartig gute Leute in der SVP. Dazu gehört jedenfalls Rémy Wyssmann aus dem Kanton Solothurn. Bekannt ist er vor allem für sein hartnäckiges Engagement für eine tiefere steuerliche Belastung des Mittelstands und damit der hart arbeitenden Bevölkerung, zu welcher die meisten albanischstämmigen Menschen gehören. Bekanntheit erlangte Wyssmann aber auch mit seinen Forderungen nach Transparenz. So verlangte er unter anderem die Veröffentlichung der Covid-19-Impfverträge und setzt sich im Kanton Solothurn für Transparenz bei den Kaderlöhnen des Staatspersonals ein. Gewissermassen ein Exot ist Wyssmann parteiintern. Als Anwalt und Sozialversicherungsexperte kämpft er regelmässig gegen übermächtige Versicherungen und setzt sich beispielsweise für faire, unabhängige Gutachten bei der Invalidenversicherung ein. Ein Thema, das sonst bei der SVP nicht im Vordergrund steht.

Fazit

Aus demokratiepolitischer Sicht ist es wichtig, dass sich die albanischstämmige, wahlberechtigte Bevölkerung an der Wahl beteiligt. Albin Kurti leistete offenbar einer einzelnen Partei Wahlhilfe. Demgegenüber wird hier dafür plädiert, dass sich die albanischstämmige Bevölkerung nicht beeinflussen lässt. Unter den SVP-Kandidierenden gibt es viele Personen, welche die Interessen der albanischstämmigen Bevölkerung im Parlament hervorragend vertreten würden. Rémy Wyssmann ist wohl das Paradebeispiel dafür. Im Endeffekt gilt es unvoreingenommen hinzuschauen, wer sich zur Wahl stellt und wofür diese Person wirklich steht. Dabei sollte man sich nicht von Wahlversprechen oder Wahlhilfen täuschen lassen, sondern vielmehr darauf schauen, was die jeweiligen Kandidierenden effektiv geleistet haben.

David Sassan Müller

(David Sassan Müller, wohnhaft im Kanton Solothurn, ist Anwalt und Mitglied der SVP des Kantons Solothurn.)

/Für Wahlen gesponserter Beitrag/

 

Fussballspiel noch unklar

Ob das Schweizer Fussballnationalteam der Männer das Auswärtsspiel gegen Israel im Rahmen der EM-Qualifikation am kommenden Donnerstag in Tel Aviv bestreiten wird, war vorerst offen. Man habe mit grossem Bedauern von der Situation in Israel Kenntnis genommen, schrieb der Schweizerische Fussballverband (SFV) in einer Mitteilung.

«Der SFV steht im Austausch mit der Uefa, mit dem Fedpol und der Schweizerischen Botschaft in Israel.» Die Uefa werde entscheiden, ob die Partie zwischen Israel und der Schweiz stattfindet.

Die Schweiz verurteilt Angriff auf Israel

Die Schweiz hat die massiven Raketenangriffe aus dem Gazastreifen auf Israel verurteilt. Unter den Opfern befinden sich nach Angaben des Aussendepartements gemäss Informationen vom Samstagabend keine Schweizerinnen und Schweizer.

Bundespräsident Alain Berset zeigte sich auf X (vormals Twitter) bestürzt über den Angriff. «Wir rufen zu einem sofortigen Ende der Gewalt und zur Achtung des Schutzes der Zivilbevölkerung auf», schrieb er. «Ich spreche den Familien und Angehörigen der Opfer mein tiefstes Mitgefühl aus», fuhr Berset fort.

Keine Schweizer Opfer

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatte am Samstagabend keine Informationen über Schweizer Opfer, wie es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Das EDA stehe in Kontakt mit den zuständigen Behörden, und weitere Abklärungen seien im Gang.

Derzeit seien rund 28’000 Schweizer Staatsangehörige offiziell als in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten wohnhaft registriert. Zudem seien rund 130 Schweizer Reisende in Israel in der Travel-Admin-App des Bundes registriert.

Vom Reisen wird abgeraten

Von Reisen nach Israel rät das Aussendepartement am Samstag «bis zur Klärung der Lage» offiziell ab, wie das EDA auf seiner Internetseite mitteilte. «Eine Verschlechterung der Sicherheitslage ist nicht auszuschliessen», hielt es fest.

Auch die Fluggesellschaft Swiss reagierte auf die neuesten Angriffe auf Israel und stellte den Flugverkehr nach Tel Aviv ab Samstagabend bis auf weiteres ein, wie sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekanntgab.

(AWP)

Podium in Zürich: Rettung jüdischer Familien durch Albanien im Zweiten Weltkrieg

Die bewegende Geschichte der Rettung jüdischer Familien durch albanische Familien während des Zweiten Weltkriegs stand im Mittelpunkt einer Podiumsveranstaltung in Altstetten, Zürich. Albanische und jüdische Vertreter aus dem Kanton Zürich beleuchteten und diskutierten diese bemerkenswerte, aber wenig bekannte Geschichte.

Die Veranstaltung fand im voll besetzten Uetli-Saal des Hotel Spirgarten in Altstetten statt und zog etwa 90 Teilnehmer an. Im Fokus stand das Projekt “Wir erinnern! 3.0 Die dritte Generation erzählt” der Organisation der Albanischen Studierenden und Alumni (OASA) aus Berlin, präsentiert von Blerta Lazebeu und Ilira Aliai. Bernd Borchardt, ehemaliger Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Tirana, erläuterte den historischen Hintergrund dieser Rettungsaktionen.

Ein berührender Kurzfilm gab sowohl der letzten lebenden Zeitzeugin als auch den Nachkommen der Kriegsgeneration in Albanien eine Stimme. Dank der traditionellen albanischen Gastfreundschaft wurden tausende jüdische Menschen vor dem sicheren Tod bewahrt. Albanien war nach dem Zweiten Weltkrieg das einzige Land in Europa, in dem mehr Juden lebten als zu Kriegsbeginn.

Die Veranstaltung schloss mit einer Diskussionsrunde, bei der Fragen des albanischstämmigen Redakteurs des Tages-Anzeiger, Enver Robelli, gemeinsam mit Sonja Rueff-Frenkel, Përparim Avdili und der Fachdozentin für Religionskunde und Ethik, Eva Pruschy, erörtert wurden.

Am Ende der Diskussionsrunde waren sich alle Teilnehmenden einig: Die Geschichten der stillen Helden in Albanien während der Judenverfolgung müssen erzählt werden. Diese Geschichten stehen für die menschlichen Werte, für die sich albanische Familien unter Lebensgefahr eingesetzt haben, um verfolgten Jüdinnen und Juden Zuflucht zu bieten. Sie verdienen in der Schweiz mehr Aufmerksamkeit.

Die Dozentin, Eva Pruschy, fügte hinzu, dass sie im Laufe der Zeit beobachtet hat, wie sich das Bild von Albanern und Albanerinnen in der Volksschule immer positiver entwickelt hat. Die Geschichten, die sie heute Abend gehört hat, bestärken sie in dieser Einschätzung noch weiter.

Die Bedeutung dieses Anlasses wurde durch die Anwesenheit hochrangiger Gäste unterstrichen, darunter die Botschafterin Israels, Ifat Reshev, der Botschafter Kosovos, Sami Ukelli, sowie die Honorarkonsulin Albaniens, Anita Winter.

Driter Gjukaj

Foto: Fiona Murtaj

Rettung jüdischer Familien durch Albaner im Zweiten Weltkrieg

Die Rettung jüdischer Familien durch albanische Familien im Zweiten Weltkrieg ist eine einzigartige Geschichte. Die Organisation Albanischer Studenten und Alumni mit Sitz in Berlin hat zu diesem Thema ein Projekt erarbeitet, welches dem Schweizer Publikum am Donnerstag, 5. Oktober 2023 ab 18.30 Uhr im Hotel Spirgarten vorgestellt wird.

In einer Zeit, wo antisemitische und menschenfeindliche Einstellungen in der Schweiz und in Europa immer präsenter werden, ist die Vermittlung dieser Geschichten von Widerstand und Zivilcourage wichtiger denn je.

In der Schweiz lebende Menschen albanischer Abstammung möchten im Kampf gegen Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit einen Akzent setzen.

Durch diese inspirierenden Biografien aus dem albanisch-sprachigen Raum möchten wir Geschichten von Hoffnung und Empathie als Teil der historisch-politischen Bildung aufnehmen.

Im Anschluss an die Vorstellung des Projekts, wird es eine Gesprächsrunde über das heutige Zusammenleben der jüdischen und albanischen Community in der Schweiz geben. Anmeldung erwünscht unter: https://forms.gle/EsjpZwTqqJdKhavU6