Die Aufstiegsgeschichte von Zidan im Schweizer Fussball

Gemeinsam mit Albinfo werfen wir einen Blick auf die aussergewöhnliche Sportkarriere von Zidan Tairi und wie seine Leidenschaft für Fussball sein Leben veränderte. Erfahren Sie, wie seine Familie und der FCZ seine Entscheidung beeinflusste, den Weg zum Fussballprofi einzuschlagen.

Albinfo.ch: Welche drei Erfahrungen haben Sie auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen Fussballkarriere am meisten geprägt?

 Tairi: Es gibt drei entscheidende Erfahrungen, die mich auf meinem Weg zu einer erfolgreichen Fussballkarriere am meisten geprägt haben. Die erste war ein internationaler Turniermoment, der mich als besten Spieler von insgesamt 40 verschiedenen Mannschaften auszeichnete. Diese Anerkennung war ein wichtiger Meilenstein für mich und bestärkte mich in meinem Talent und meiner Leidenschaft für den Fussball. Die zweite prägende Erfahrung ereignete sich, als ich im zarten Alter von 12 Jahren einen Vertrag von Adidas erhielt. Dieses Ereignis war nicht nur eine grosse Ehre, sondern auch ein Beweis dafür, dass meine Fähigkeiten und mein Potenzial erkannt wurden. Schliesslich war die Aufnahme in die Schweizer Nationalmannschaft U15 eine unvergessliche Erfahrung. Es war ein stolzer Moment, für mein Land auf dem Spielfeld zu stehen und mich mit den besten Nachwuchsspielern zu messen. Diese drei Erfahrungen haben meinen Weg zu einer erfolgreichen Fussballkarriere massgeblich geprägt und mir gezeigt, dass harte Arbeit, Leidenschaft und Talent in Kombination zu aussergewöhnlichen Ergebnissen führen können.

Albinfo.ch: Wann wussten Sie, dass Sie Ihre Leidenschaft für den Fussball zum Beruf machen wollten?

 Tairi: Seit meinen ersten Tagen beim FC Zürich wusste ich, dass ich meine Leidenschaft für den Fussball zum Beruf machen wollte. Der Verein bot mir nicht nur eine professionelle Umgebung, um meine Fähigkeiten zu entwickeln, sondern auch die Möglichkeit, mich mit talentierten Spielern zu messen und mich stetig zu verbessern. Jeder Moment auf dem Spielfeld und jede Trainingseinheit verstärkte meinen Wunsch, Fussballprofi zu werden. Die Atmosphäre, die Begeisterung der Fans und die unvergesslichen Siege gaben mir das Gefühl, dass dies der richtige Weg für mich war. Seitdem habe ich hart daran gearbeitet, meine Fähigkeiten zu verfeinern und meine Karriere voranzutreiben.

Albinfo.ch: Hängt der Name “Zidane” mit dem Wunsch Ihrer Eltern zusammen, dass Sie ein Fussballstar werden? Wie steht Ihre Familie zu Ihren sportlichen Erfolgen?

 Tairi: Der Name “Zidan” wurde von meinem Vater gewählt, der selbst ein grosser Fan des legendären Fussballers Zinédine Zidane ist. Es ist sicherlich kein Zufall, dass mein Vater meinen Namen in Verbindung mit seiner Bewunderung für diesen herausragenden Spieler ausgewählt hat. Doch während mein Name eine gewisse symbolische Bedeutung hat, steht meine Familie vor allem für bedingungslose Unterstützung zu mir und meinen sportlichen Erfolgen. Sie haben mich immer zu 100 Prozent unterstützt und ermutigt, sowohl in guten als auch in schwierigen Zeiten. Ohne ihre ständige Unterstützung und Motivation wäre ich nicht da, wo ich heute bin. Ich bin zutiefst dankbar für meine Familie und ihre bedeutsame Rolle in meiner Fussballkarriere.

Albinfo.ch: Gab es während Ihrer Karriere schwierige Momente, die Sie überwinden mussten? Wie sind Sie damit umgegangen?

Tairi: In meiner Fussballkarriere gab es definitiv schwierige Momente, die ich überwinden musste. Eines dieser Momente ereignete sich während meiner Zeit in der U15 beim FC Zürich, als ich mit Wachstumsstörungen zu kämpfen hatte. Diese Herausforderung dauerte etwa 2 bis 3 Monate und war eine mentale und physische Belastung. Es war nicht einfach, mit den körperlichen Veränderungen und den damit verbundenen Einschränkungen umzugehen. Doch ich wusste, dass ich nicht aufgeben durfte, wenn ich meine Ziele erreichen wollte. Es erforderte viel Geduld, Durchhaltevermögen und mentale Stärke, um diese Phase zu überwinden. Ich musste Pausen machen und mich auf meine Genesung konzentrieren. Glücklicherweise dauerten die Wachstumsstörungen nicht lange, und ich konnte gestärkt aus dieser Herausforderung hervorgehen. Diese Erfahrung hat mich gelehrt, dass man niemals aufgeben darf, auch wenn der Weg steinig ist, und dass mentale Stärke genauso wichtig ist wie körperliche Fitness.

Albinfo.ch: Wie sehr spielte Ihre Herkunft aus Gostivar während Ihrer Schul- und Sportzeit eine Rolle und wie hat sie Ihre Karriere beeinflusst?

 Tairi: Meine Herkunft aus Gostivar spielte während meiner Schul- und Sportzeit keine direkte Rolle und hat meine Karriere nicht unmittelbar beeinflusst. Obwohl Gostivar eine Stadt mit einer lebendigen Fussballkultur ist, wurde meine Leidenschaft für den Sport nicht ausschliesslich durch meine Herkunft geprägt. Es waren vor allem meine eigenen Ambitionen, meine Leidenschaft zum Sport und die Unterstützung meiner Familie und Trainer, die meine Karriere vorangetrieben haben. Dennoch bin ich stolz auf meine Herkunft und trage sie in meinem Herzen. Die Kultur und die Menschen in Gostivar haben mir Werte wie Hingabe, Ehrgeiz und Respekt vermittelt, die mir auf meinem Weg geholfen haben. Es ist wichtig, meine Wurzeln zu schätzen und die Vielfalt des Fussballs zu feiern.

Driter Gjukaj

Verbot von Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten, die Minderjährige erreicht

Der Bundesrat möchte Jugendliche vor dem Tabakkonsum schützen. Nach Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» hat er an seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 beschlossen, die Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten an Orten und in Medien, zu denen Jugendliche Zugang haben, zu verbieten. Betroffen sind insbesondere die Printmedien, unter bestimmten Voraussetzungen die Online-Werbung sowie Festivals. Die entsprechende Botschaft wird an das Parlament überwiesen.

In Zukunft darf keine Werbung für Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten mehr in den Printmedien platziert werden. Auch an öffentlich zugänglichen Orten wie Verkaufsstellen und Festivals, die von Minderjährigen aufgesucht werden können, wird sie untersagt. Darüber hinaus wird das Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, nicht mehr möglich sein.

Online-Werbung bleibt zulässig, sofern ein System zur Alterskontrolle sicherstellt, dass Minderjährige keine Seiten aufrufen können, die solche Werbung enthalten. Ein solches Alterskontrollsystem wird auch für den Verkauf von Produkten über das Internet oder über Automaten eingeführt.

Die Tabakindustrie muss zudem ihre Werbeausgaben offenlegen. Die Unternehmen können die entsprechenden Zahlen gemeinsam ausweisen, um das Geschäftsgeheimnis zu wahren.

Im Februar 2022 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» angenommen. Die neuen Verfassungsartikel verlangen, dass jegliche Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, verboten wird.

Jedes Jahr sterben in der Schweiz 9500 Menschen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, der damit zu den grössten Problemen der öffentlichen Gesundheit gehört. Der Tabakkonsum verursacht zahlreiche nichtübertragbare Krankheiten, und die Kosten für deren medizinische Behandlung belaufen sich auf 3 Milliarden Franken pro Jahr. 2022 haben 6,9 Prozent der Jugendlichen im Alter von 11 bis 15 Jahren in der Schweiz in den letzten 30 Tagen Zigaretten geraucht. 5,7 Prozent der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren hat mindestens einmal im Monat elektronische Zigaretten konsumiert. Tabakwerbung spielt beim Entscheid, mit dem Rauchen anzufangen, eine bedeutende Rolle.

2021 hat das Parlament das Tabakproduktegesetz verabschiedet. Die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) konkretisiert die Bestimmungen dieses Gesetzes. Dazu gehören beispielsweise die Details zu kombinierten Warnhinweisen, zu Testkäufen oder zur Meldung von Produkten an das Bundesamt für Gesundheit. Die Verordnung wird derzeit erarbeitet und im Sommer zur Vernehmlassung vorgelegt. Sowohl Gesetz als auch Verordnung werden voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Die Umsetzung der Initiative wird voraussichtlich 2026 erfolgen.

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Schweizerische Arbeitskräfteerhebung im 1. Quartal 2023

Im 1. Quartal 2023 stieg die Erwerbstätigenzahl in der Schweiz gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 2,1%. Im gleichen Zeitraum sank die Erwerbslosenquote gemäss Definition des Internationalen Arbeitsamts (ILO) in der Schweiz von 4,6% auf 4,3% und in der EU von 6,2% auf 6,0%. Dies geht aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des Bundesamtes für Statistik hervor.

Im 1. Quartal 2023 waren in der Schweiz 5,238 Millionen Personen erwerbstätig, 2,1% mehr als im entsprechenden Vorjahresquartal. Die Zahl der erwerbstätigen Männer stieg um 2,3%, jene der erwerbstätigen Frauen um 1,9%. Ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) belief sich die Zunahme zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 auf 2,6% (Männer: +2,1%; Frauen: +3,3%). Saisonbereinigt erhöhten sich die Erwerbstätigenzahl und die Anzahl VZÄ zwischen dem 4. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 um je 1,2 Prozent.

Schweizerische und ausländische Arbeitskräfte

Zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 nahm sowohl die Zahl der schweizerischen Erwerbstätigen (+0,6%) als auch die Zahl der ausländischen Erwerbstätigen (+5,2%) zu. Unter den ausländischen Erwerbstätigen war die Zunahme bei den Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthaltern am stärksten (Ausweis L, seit weniger als zwölf Monaten in der Schweiz: +16,0%). Darauf folgten Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder L, seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz: +9,2%), Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Ausweis G: +6,2%) und Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C: +1,3%).

Erwerbslosigkeit in der Schweiz und in Europa

Im 1. Quartal 2023 waren in der Schweiz gemäss Definition des ILO 216 000 Personen erwerbslos. Das sind 11 000 weniger als ein Jahr zuvor. Der Anteil der Erwerbslosen an der Erwerbsbevölkerung lag bei 4,3% und damit tiefer als im 1. Quartal 2022 (4,6%). Saisonbereinigt ging die Erwerbslosenquote gegenüber dem 4. Quartal 2022 um 0,3 Prozentpunkte von 4,4% auf 4,1% zurück. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal sank die Erwerbslosenquote gemäss ILO im 1. Quartal 2023 sowohl in der EU (von 6,2% auf 6,0%) als auch in der Eurozone (EZ20: von 6,8% auf 6,6%).

Jugenderwerbslosigkeit

Die Jugenderwerbslosenquote gemäss ILO (15- bis 24-Jährige) stieg in der Schweiz zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 von 7,2% auf 7,8%. In der EU und in der Eurozone wurde im gleichen Zeitraum ebenfalls eine Zunahme verzeichnet (EU: von 14,2% auf 14,4%; EZ20: von 14,3% auf 14,4%).

Erwerbslosigkeit nach verschiedenen Merkmalen

Die Erwerbslosenquote gemäss ILO ging zwischen dem 1. Quartal 2022 und dem 1. Quartal 2023 sowohl bei den Männern (von 4,6% auf 4,2%) als auch bei den Frauen (von 4,7% auf 4,5%) zurück. Bei den 50- bis 64-Jährigen verringerte sie sich stärker (von 4,3% auf 3,7%) als bei den 25- bis 49-Jährigen (von 4,5% auf 4,1%). Bei Personen ohne nachobligatorische Ausbildung nahm die Erwerbslosenquote ab (von 9,3% auf 8,4%), ebenso bei Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II (von 4,4% auf 3,8%). Bei Personen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe nahm sie hingegen zu (von 3,3% auf 3,5%). Zudem sank sie sowohl bei den Schweizerinnen und Schweizern (von 3,4% auf 3,2%) als auch bei den Ausländerinnen und Ausländern (von 7,9% auf 7,3%). Im 1. Quartal 2023 lag die Erwerbslosenquote gemäss ILO bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen bei 5,7% und bei den Personen aus Drittländern bei 11,0%.

Dauer der Erwerbslosigkeit

Im 1. Quartal 2023 waren 72 000 Personen langzeiterwerbslos gemäss ILO (mindestens ein Jahr), das sind 22 000 Personen weniger als im entsprechenden Vorjahresquartal. Der Anteil der Langzeiterwerbslosen an der Gesamtzahl der Erwerbslosen sank von 41,6% auf 33,5%. Die Mediandauer der Erwerbslosigkeit verringerte sich von 228 auf 175 Tage.

Gemeinsam gegen Angriffe auf Geldautomaten

Die Zahl der Angriffe auf Geldautomaten in der Schweiz ist so hoch wie noch nie: 56 Angriffe wurden im Jahr 2022 verübt. Die Tendenz ist steigend. Beinahe die ganze Schweiz ist betroffen. Die Täter gefährden auch unbeteiligte Dritte. Für die Bekämpfung der Angriffe ist neben der Strafverfolgung die Prävention unverzichtbar. Deshalb wurde unter der Leitung von fedpol ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Branche durchgeführt.

Die Schweiz gerät immer stärker in den Fokus von Angriffen auf Geldautomaten. Mit ihrer geografischen und wirtschaftlichen Lage ist die Schweiz ein attraktives Ziel für organisierte Netzwerke, die hinter den Angriffen stecken. Seit 2018 nimmt die Zahl der Angriffe auf Geldautomaten zu. Die Täter setzen vermehrt Sprengstoff ein und gefährden dadurch unbeteiligte Dritte an Leib und Leben.

Akteure vereint

Die nationale und internationale Kooperation sowie repressive Massnahmen sind für die wirksame Bekämpfung der Geldautomaten-Sprengungen essentiell. Es braucht aber zusätzlich präventive Massnahmen und eine enge Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Akteuren, damit die Schweiz für Geldautomaten-Angreifer unattraktiv wird. Deshalb hat fedpol ein strategisches Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Organisationen durchgeführt:

  • Euronet Services Schweiz GmbH
  • Raiffeisen Schweiz
  • Schweizerische Bankiervereinigung
  • Schweizerische Bundesbahnen
  • Schweizerischer Versicherungsverband
  • SIX Group Services Ltd

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Treffens sind sich einig, dass die Entwicklung der Lage in der Schweiz beunruhigend ist und präventive Massnahmen nötig sind – insbesondere zum Schutz unbeteiligter Dritter, aber auch zur Aufrechterhaltung der Bargeldversorgung. Die Zusammenarbeit, die Diskussion von Massnahmen und der Erfahrungsaustausch zwischen nicht-polizeilichen Akteuren aus der Branche und den Polizeien sollen zukünftig an Experten-Treffen weitergeführt werden.

Sonderzeichen im Namen: Einheitlicher Zeichensatz für alle Personenstandsregister

Ab Anfang 2025 soll in sämtlichen Personenregistern der Schweiz ein erweiterter Zeichensatz zur Verfügung stehen. Bis auf wenige Ausnahmen können damit alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Vernehmlassung für die Änderungen in den entsprechenden Verordnungen im Zivilstandswesen eröffnet.

Anfang 2025 geht das neue elektronische Personenstandsregister Infostar New Generation (Infostar NG) in Betrieb. Dabei handelt es sich um eine neue Softwarelösung, die das aktuell laufende System Infostar 13 ersetzen soll.

Eine wichtige Neuerung ist der einheitliche Zeichensatz für alle Personenstandsregister. Bis auf wenige Ausnahmen können künftig sämtliche Sonderzeichen europäischer Sprachen aufgenommen werden. Dies ermöglicht es den betroffenen Personen, ihre Zivilstandsdokumente (z.B. Geburtsurkunde und Familienschein) und Ausweispapiere (z. B. Pass und Identitätskarte) mit korrekt geschriebenem Namen zu beantragen.

Zeichensatz wird um zahlreiche Sonderzeichen erweitert

Heute können gewisse Sonderzeichen anderer Sprachen, etwa der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben C (Ć), in den Schweizer Registern nicht erfasst werden. Der Bundesrat hat deshalb im Mai 2021 entschieden, den zur Verfügung stehenden Zeichensatz zu erweitern. Er hat die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu ändern und die dafür notwendigen technischen Anpassungen für sämtliche Personenregister in der Schweiz in die Wege zu leiten.

Die technischen Anpassungen der Registeranwendungen sind bereits weit fortgeschritten. Infostar NG wird seinen Betrieb jedoch nicht wie vorgesehen Anfang 2024 aufnehmen, sondern voraussichtlich ein Jahr später. Um eine reibungslose Einführung des neuen Systems zu gewährleisten und um die Zivilstandsämter vor einer Überlastung zu schützen, soll die Anpassung der Namensschreibweise sechs Monate nach der Inbetriebnahme von Infostar NG beantragt werden können.

Bundesrat will Arbeitsweise der Zivilstandsämter modernisieren

Damit das neue Infostar NG inklusive des einheitlichen Zeichensatzes eingeführt werden kann, müssen die Zivilstandsverordnung (ZStV) und die Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) punktuell revidiert werden. Zusätzlich zu den Grundlagen für die Sonderzeichen werden deshalb verschiedene weitere Änderungen vorgeschlagen. Mit diesen Vorschlägen will der Bundesrat die Zusammenarbeit und Arbeitsweise der Zivilstandsämter modernisieren und effizienter ausgestalten. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 1. September 2023.

Im Rahmen dieser Vernehmlassung stellt sich ausserdem die Frage, ob auch künftig nur Personen mit Schweizer Bürgerrecht den Beruf der Zivilstandsbeamtin und des Zivilstandsbeamten ausüben dürfen. Derzeit ist das sogenannte Bürgerrechtserfordernis in der ZStV geregelt. Künftig müsste eine solche Voraussetzung auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden.

Revision der Führerausweisvorschriften: Bundesrat setzt zweites Paket in Kraft

An seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 hat der Bundesrat ein zweites Umsetzungspaket zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden beschlossen. Präzisiert werden unter anderem Regelungen bei verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen, bei praktischen Prüfungen sowie beim Entzug eines Führerausweises. Das Paket tritt gestaffelt ab dem 15. Juli 2023 in Kraft.

Der Bundesrat hat 2017 in einer Vernehmlassung Massnahmen zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden vorgeschlagen. Am 14. Dezember 2018 hat er ein erstes Paket beschlossen und gestaffelt bis am 1. Januar 2021 umgesetzt. Kernpunkte waren die Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag und die Möglichkeit, den Lernfahrausweis für Personenwagen bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Nun setzt der Bundesrat das zweite Paket in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Umtausch des blauen Papierführerausweises: Der Bundesrat hat die Frist zum Umtausch in einen Ausweis im Kreditkartenformat verlängert. Neu endet sie am 31. Oktober 2024 (bisher: 31. Januar 2024). Inkrafttreten: 15. Juli 2023
  • Nachvollzug von EU-Recht bei den Führerausweiskategorien: Der Begriff «Sitzplätze» wird einheitlich durch «Plätze» ersetzt. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Fahrberechtigung der Ausweisunterkategorie D1. Zukünftige Inhaberinnen und Inhaber der Unterkategorie D1 dürfen keine Kleinbusse und Gesellschaftswagen mehr führen, die zwar nur 16 «Sitzplätze», zusätzlich aber auch noch Stehplätze aufweisen. Die Stehplätze sind künftig auf die Anzahl «Plätze» anzurechnen. Stehplätze sind nur bei Gesellschaftswagen und Kleinbussen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmen zugelassen. Wer daher die erwähnten Fahrzeuge im regionalen fahrplanmässigen Verkehr führen will, muss künftig die Kategorie D erwerben. Wer heute die Unterkategorie D1 besitzt, muss die Kategorie D nicht erwerben (Besitzstandsgarantie). Inkrafttreten: 15. Juli 2023
  • Angleichung der Altersgrenzen für die verkehrsmedizinische Untersuchung: Wer 75 und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren. Mit dieser Erhöhung gilt das gleiche Alter wie für die erste Kontrolluntersuchung von Personen, die beispielsweise die Ausweiskategorie B (Personenwagen) besitzen. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Abbau von Doppelspurigkeiten bei den Sehtests und den verkehrsmedizinischen Untersuchungen: Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Ausweisinhaberinnen und -inhaber müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen. Ebenfalls keinen Sehtest mehr benötigen sollen Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft. Inkrafttreten 1. März 2024.
    Wer bereits eine berufsmässige Ausweiskategorie oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) besitzt, muss sich zum Erwerb einer weiteren berufsmässigen Führerausweiskategorie oder der BPT-Bewilligung keiner weiteren verkehrsmedizinischen Untersuchung mehr unterziehen. Die Fahreignung wird bei den regelmässigen Kontrolluntersuchungen geprüft. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Umsetzung eines Bundesgerichtsentscheids: Der Zeitpunkt für das Aufgebot zur erstmaligen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung und der Untersuchungsrhythmus wird einheitlich vorgeschrieben. Damit wird einem Entscheid des Bundesgerichts Rechnung getragen und sichergestellt, dass die kantonalen Behörden betroffene Personen gleichbehandeln. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Gleichbehandlung beim Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises: Während eines Entzuges des Lernfahr- oder des Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die – wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen – hätte entzogen werden müssen. Inkrafttreten 1. März 2024
  • Steigerung der Qualität der praktischen Führerprüfung für den Erwerb eines Führerausweises für Motorräder (Kat. A) und für Personenwagen (Kat. B): Die Prüfungen für die Kategorie A und B müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr gefahren werden. Daher dauert die praktische Führerprüfung für den Erwerb eines Motorradführerausweises künftig länger (60 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat statt bisher 30 Minuten). Inkrafttreten 1. März 2024

Kosovarische Holzverarbeitungsindustrie im Rampenlicht: eine Erfolgsgeschichte in der Schweiz!

Unter den vielen Dingen, die Ferizaj nach dem Krieg auszeichnen, ist die rasche Entwicklung der Holzverarbeitungsindustrie. Es handelt sich um Dutzende von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in den letzten zwanzig Jahren in der Stadt und in ihren umliegenden Dörfern “explodiert” sind und sich einen Namen für die Qualität ihrer Produkte gemacht haben, hauptsächlich von Haushaltsgegenständen, aber auch von Türen, Fenstern, Treppen usw.

Sevdail Tahiri, drejtor i platformës mediale albinfo.ch online dhe print

Die Existenz einer erfolgreichen Fabrik für die Holzverarbeitung (Tefik Çanga) vor den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts und die volkstümliche Tradition der handwerklichen Holzverarbeitung bilden die Grundlagen für diesen Erfolg in dieser Region.

Eine Präsentation von Produzenten dieses Wirtschaftszweigs, die gestern in Zurzach (AG) in der Schweiz von der Media-Plattform albinfo.ch Print & Online organisiert wurde, diente als Spiegelbild dieser Entwicklung.

Vertreter von etwa dreissig Unternehmen, die meisten von ihnen aus Ferizaj, kamen in die Schweiz, um hier die gute Nachricht über die Qualität ihrer Produkte zu bringen. Sie hatten die Möglichkeit, mit entsprechenden Geschäftsvertretern der Albaner in der Schweiz zu kommunizieren, Ideen auszutauschen und gegebenenfalls Kooperationsvereinbarungen mit ihnen abzuschliessen. Einen Tag zuvor besuchte die Gruppe im Rahmen ihres Besuchs in der Schweiz auch einige Unternehmen in Albanerbesitz, die in dieser Branche sehr erfolgreich tätig sind.

Die Veranstaltung in Zurzach und der gesamte Besuch fanden im Rahmen des Projekts “Förderung von Beschäftigungs- und Wachstumsmöglichkeiten” – FEGO statt, das von Swisscontact in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ferizaj und dem Holzverarbeiterverband Kosovos implementiert wird.

Bei der Eröffnung der Veranstaltung sagte Sevdail Tahiri, Direktor der Media-Plattform albinfo.ch Print & Online, unter anderem: “Albinfo.ch hat die Produzenten aus dem Kosovo kontinuierlich unterstützt, aber auch im Allgemeinen Produkte “Made in Kosovo” in der Schweiz und in der Diaspora beworben. In diesem Rahmen findet auch diese B2B-Veranstaltung statt, an der etwa 30 Unternehmen aus dem Kosovo teilnehmen.

Merita Pinta – Prima Pflege

Produzenten von Holzprodukten aus dem Kosovo sind nicht zum ersten Mal mit ihren Angeboten in der Schweiz vertreten. Die meisten von ihnen haben sich bereits erfolgreich auf dem Baumarkt in der Schweiz etabliert. Dies spiegelt die Qualität der Produkte “Made in Kosovo” wider, aber auch, dass sie den neuesten Trends in der Holzproduktion folgen.

Sami Kastrati – shefi i misionit të Konsullatës në Cyrih
Balton Dergutit, Drejtor i Drejtorisë së Zhvillimit Ekonomik në Komunën e Ferizajt

Der Leiter der Mission des Kosovo-Konsulats in Zürich, Sami Kastrati, begrüsste die Gäste aus dem Kosovo und erinnerte daran, dass die Holzverarbeitungsbranche im Kosovo in den letzten Jahren aus gutem Grund Erfolge verzeichnet und zu einem wichtigen Faktor für die kosovarischen Exporte in den Westen und insbesondere in die Schweiz geworden ist. Er sagte, dass das neue Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem Kosovo, zusammen mit der Aufhebung der Visumpflicht, diesen positiven Entwicklungen noch mehr Rückenwind geben wird.

Egzon Fejzullahu – Swisscontact
Arieta Vula Pozhegu, Drejtoreshë Ekzekutive e Shoqatës së Përpunuesve të Drurit

In einem informellen Teil des Treffens präsentierten die Holzverarbeiter ihre Produkte den Geschäftspartnern aus der Schweiz durch Kataloge und aktive Gespräche, die im Rahmen der Veranstaltung ermöglicht wurden.

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Rexhep Berisha – Albanische Business Netzwerk in der Schweiz
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Fotografe: Fiona Murtaj/albinfo.ch

EDA-Staatssekretärin Livia Leu führt politische Konsultationen mit Kosovo

EDA-Staatssekretärin Livia Leu hat am 9. Mai 2023 in Bern mit dem kosovarischen Vize-Aussenminister Kreshnik Ahmeti politische Konsultationen geführt. Im Zentrum des Treffens standen verschiedene Aspekte der vielfältigen bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Kosovo. Ebenfalls besprochen wurden die Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien, die Schweizer Unterstützung für den EU-Normalisierungsprozess zwischen den beiden Ländern und die Folgen des Krieges gegen die Ukraine für den Westbalkan.

Die regelmässigen politischen Konsultationen erlauben es, die guten Beziehungen zwischen der Schweiz und Kosovo sowie Themen von gegenseitigem Interesse zu vertiefen.

Ein wichtiger Punkt betraf den EU-Normalisierungsprozess zwischen Kosovo und Serbien. Eine nachhaltige Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden Staaten ist aus Sicht des EDA eine wichtige Voraussetzung für die Stabilität in der ganzen Region. Staatssekretärin Leu nutzte den Austausch mit Vizeminister Kreshnik Ahmeti, um sich ein Bild über die aktuelle Situation zwischen Kosovo und Serbien zu machen und die Unterstützung der Schweiz für den Normalisierungsprozess zu betonen. Beide Seiten erörterten die aktuelle Lage im Westbalkan und das Gesuch des Kosovo auf eine Mitgliedschaft im Europarat, das die Schweiz unterstützt. Staatssekretärin Leu und Vize-Aussenminister Ahmeti besprachen die weiteren Schritte im Aufnahmeverfahren. Ebenfalls erörtert wurde die Rolle der Schweiz als Mitglied des UNO-Sicherheitsrats.

Ein weiteres Thema war das Schweizer Militärkontingent an der Kosovo Force (KFOR), welche im Auftrag des UNO-Sicherheitsrats seit 1999 für die Sicherstellung eines friedlichen und sicheren Umfelds in der Region unabdingbar ist.

Die Schweiz engagiert sich seit 1998 im Kosovo. Einst humanitär geprägt, ist das heutige Schweizer Engagement vor allem eine Unterstützung für den Kosovo hinsichtlich der weiteren Integration in Europa und allgemein ein Beitrag zur Verbesserung der Zukunftsperspektiven der Region. Die Schweiz investiert im Rahmen eines vierjährigen gemeinsamen Programmes der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), der Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) im Staatssekretariat des EDA, des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) sowie des Staatssekretariats für Migration (SEM) 86 Millionen CHF.

Im Bereich der zivilen Friedensförderung bemüht sich die Schweiz, eine multiethnische, auf Toleranz und Diversität aufgebaute Gesellschaft zu fördern. Auf dem Gebiet der Vergangenheitsarbeit nimmt die Schweiz in Kosovo eine bedeutende Rolle ein und steht im politischen Diskurs ein für einen inklusiven und transformativen Ansatz der Vergangenheitsarbeit mit Berücksichtigung aller Opferkategorien.

Kennenlernen, Informieren, Vernetzen: Die Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse

Der Lehrermangel im Kanton Zürich ist nach wie vor ein wichtiges Thema. Doch es gibt auch Lösungsansätze, wie die erste Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse zeigt. Hier (www.guidele.com) haben stellensuchende, neugierige und andersgebildete Personen die Möglichkeit, erste Kontakte zu Schulleitungen der Zürcher Volksschule zu knüpfen und sich direkt vor Ort über mögliche Quereinstiege und Begleitangebote zu informieren

Lehrermangel war und ist ein grosses Thema im Kanton Zürich. Letztes Jahr gab es kurz vor Schuljahresbeginn 2022/2023 noch 500 unbesetzte Stellen, was für viele Schulen eine grosse Herausforderung darstellte. Doch dieses Jahr gibt es bereits handfeste Lösungsansätze.

So findet in Kemptthal die erste Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse statt. Diese richtet sich an alle, die eine Stelle als Lehrer:in suchen oder sich für einen Quereinstieg interessieren. An verschiedenen Ständen können potenzielle Arbeitgeber:innen kennengelernt und Informationen über Begleitangebote eingeholt werden. Der Anlass ist kostenlos und erfordert keine Anmeldung. Es gibt sogar Verpflegungsmöglichkeiten und eine Kinderbetreuung vor Ort.

Die Messe wird vom Volksschulamt Kanton Zürich (VSA), dem Verband Schulpräsidenten Zürich (VSZ), dem Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich (VSLZH) und angela works in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Zürich und Unterstrass.edu koordiniert und durchgeführt. Wenn Sie also auf der Suche nach einer Stelle als Lehrer:in sind oder sich für einen Quereinstieg interessieren, dann ist die Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse in Kemptthal genau das Richtige für Sie.

Kommen Sie vorbei und knüpfen Sie erste Kontakte zu potenziellen Arbeitgeber:innen!

Neben der Möglichkeit, potenzielle Arbeitgeber:innen kennenzulernen und Informationen über Begleitangebote einzuholen, bietet die Kantonale Lehrpersonen Stellenmesse auch einen Raum für Gespräche über Fragen, die einen davon abhalten, in den Beruf einzusteigen.

Hier können Sie mit anderen Menschen sprechen, die vielleicht ähnliche Bedenken hatten und trotzdem den Schritt gewagt haben. Oder Sie haben die Möglichkeit, mit Personen zu sprechen, die bereits erfolgreich einen Quereinstieg in den Beruf geschafft haben.

Denn es ist nie zu spät, sich für die Zukunft der Bildung zu engagieren und etwas zu bewegen. Wir ermutigen Sie, sich auf die Suche nach Ihrem Traumberuf als Lehrer:in zu begeben und sich mit Herzblut für die Bildung der Zukunft zu engagieren. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich inspirieren!

10 Mai 2023

ADRESSE

The Valley
Kemptpark 2
8310 Kemptthal

 

https://www.guidle.com/de/veranstaltungen/kemptthal/1-kantonale-lehrpersonen-stellenmesse_AtgqeXY

(Driter Gjukaj)

SICPA SA wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit des Unternehmens im Zusammenhang mit Korruptionshandlungen verurteilt

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das Unternehmen SICPA SA wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit des Unternehmens im Zusammenhang mit Korruptionshandlungen zur Zahlung von insgesamt CHF 81 Millionen verurteilt. Gegen einen ehemaligen Verkaufsleiter der SICPA wurde zudem eine bedingte Freiheitsstrafe von 170 Tagen verhängt. Das Verfahren gegen den CEO und Hauptaktionär der SICPA wird eingestellt.

Die SCIPA SA (SICPA) akzeptiert mit dem Strafbefehl wegen Widerhandlung wegen Art. 102 Abs. 2 StGB in Verbindung mit Art. 322septies StGB, dass sie nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hatte, um Bestechungszahlungen an fremde Amtsträger zu verhindern. Die BA verurteilt das Unternehmen deshalb zu einer Busse in der Höhe von CHF 1 Million und gemäss Art. 71 Abs. 1 StGB zu einer Ersatzforderung im Umfang von CHF 80 Millionen.

Organisatorische Mängel
Aufgrund der festgestellten organisatorischen Mängel war es Angestellten der SICPA möglich, im Zusammenhang mit Geschäften in Brasilien, Kolumbien und Venezuela Bestechungszahlungen an Amtsträger vorzunehmen. Die organisatorischen Mängel zeigten sich insbesondere in den Bereichen Corporate Governance, Risk Management und Compliance.

Bestechung fremder Amtsträger
Namentlich der ehemalige Verkaufsleiter der SICPA machte sich dies gemäss Strafbefehl zunutze und wurde von der BA gemäss Art. 322septies StGB der Bestechung fremder Amtsträger für schuldig befunden. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 170 Tagen verurteilt, die bedingt ausgesprochen wurde. Zwischen 2009 und 2011 hatte er auf den Märkten Kolumbien und Venezuela an dortige hochrangige Amtsträger Bestechungszahlungen geleistet. Das gegen denselben ehemaligen Verkaufsleiter geführte Verfahren wegen Verdachts der Veruntreuung und Geldwäscherei wird gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO eingestellt, da kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt.

Strafverfahren eingestellt
Das Verfahren gegen den CEO und Hauptaktionär der SICPA wird ebenfalls gemäss Art. 319 Abs.1 lit. a StPO eingestellt. Die BA verpflichtet ihn zur Übernahme eines Teils der Verfahrenskosten und spricht ihm keine Entschädigung zu.

Die SICPA und der ehemalige Mitarbeiter haben erklärt, auf eine Einsprache gegen die Strafbefehle zu verzichten. Damit erwachsen diese in Rechtskraft.

In Bern soll ein Erinnerungsort für die Opfer des Nationalsozialismus entstehen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und des Holocaust nicht in Vergessenheit geraten. An seiner Sitzung vom 26. April hat er deshalb 2,5 Millionen Franken für die Realisierung eines Erinnerungsortes für die Opfer des Nationalsozialismus bewilligt. Das Mahnmal soll in der Stadt Bern entstehen und für alle zugänglich sein. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde beauftragt, bis im Sommer 2023 eine entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Stadt Bern auszuarbeiten.

Die Forderung, in der Schweiz einen Ort zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus zu schaffen, geht auf zwei Motionen aus dem Jahr 2021 zurück (Mo Heer 21.3181 und Mo. Jositsch 21.3172). Der Bundesrat erachtet es als eine wichtige Aufgabe, die Erinnerung an die Folgen des Nationalsozialismus, namentlich an den Holocaust und das Schicksal der sechs Millionen getöteten Jüdinnen und Juden und aller anderen Opfer des nationalsozialistischen Regimes, wachzuhalten. Dies ist heute besonders wichtig, da es kaum noch Überlebende und Zeitzeugen gibt und Holocaustrelativierung und Antisemitismus wieder zunehmen.

Erinnerungsort in der Stadt Bern

Das EDA hat in den letzten Monaten mit diversen interessierten Gruppen und Institutionen Gespräche über einen möglichen Standort für den Erinnerungsort geführt. Schliesslich konnte mit der Stadt Bern ein idealer Partner für die Realisierung des Mahnmals gefunden werden. Der Erinnerungsort soll an einem zentralen Standort in der Stadt Bern entstehen, der für alle zugänglich ist.Der Bund beteiligt sich an der Konzeptionierung, dem öffentlichen Wettbewerb und der Realisierung des Erinnerungsortes mit 2,5 Millionen Franken. Für den Unterhalt des Mahnmals wird die Stadt Bern zuständig sein.

Wichtiges Zeichen

Mit der Realisierung eines Erinnerungsortes setzt der Bund zusammen mit der Stadt Bern ein Zeichen gegen Völkermord, Antisemitismus und Rassismus und für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und individuelle Grundrechte. Der Erinnerungsort soll zudem den Austausch und die Debatte fördern und über die Landesgrenzen hinaus eine Wirkung entfalten.

Der Bundesrat unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen auch die Planung und Realisierung eines nationalen grenzüberschreitenden Vermittlungs- und Vernetzungsortes. Das EDA wurde beauftragt, dem Bundesrat bis Ende Jahr Optionen für eine Mitfinanzierung eines nationalen Projektes in St. Gallen vorzuschlagen.

Berufsberater entwickelt Berufswahl-App auf albanisch

In einer Welt, in der sich alles schnell verändert, hat auch die Berufswahl Einfluss auf die digitale Revolution. Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Berufswahl aus? Simon Schmid, Experte in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, gibt uns seine Ansichten darüber.

Albinfo.ch: Lieber Herr Schmid, was hat sich im Berufsfindung von früher verglichen zu heute verändert? Und was bedeuten diese Veränderungen für Eltern, die sprachlich nicht mit dem Schulwandel nachkommen? 

Simon Schmid: «Die Berufswahl komme viel zu früh» sagen viele Leute und meinen damit, dass sich Jugendliche in diesem Alter noch nicht für einen Beruf oder einen schulischen Bildungsweg entscheiden können. Diese Aussage trifft vielleicht zu, wenn die Jugendlichen sich selbst überlassen werden und zu wenig Unterstützung durch Eltern und Schule erfahren. Die Berufswahl heute ist ein faszinierender und spannender Prozess in der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes. Die Berufswahl ist ein Familienprojekt, dass von den Schulen mitunterstützt wird. Die Verantwortung liegt bei den Eltern, denn diese leben ihren Kindern jeden Tag vor, wie sie zum eigenen Beruf und zur Arbeitswelt stehen, ob sie zufrieden sind und schlussendlich entschieden sie mit der Unterzeichnung des Lehrvertrags über die Zukunft ihres Kindes. Darum ist umso wichtiger, dass Eltern ihre Verantwortung als wichtigste Gesprächspartner wahrnehmen und sich in die Entscheidungsfindung der Jugendlichen frühzeitig einbringen.

Das Schweizerische Bildungssystem mag vielen Eltern mit Migrationshintergrund, beim ersten Eindruck, als kompliziert erscheinen. Eine etwas vertieftere Auseinandersetzung damit zeigt, dass es ungeahnte Möglichkeiten für die Jugendlichen und auch ihre Eltern bietet. So können die Jugendlichen ohne Druck ihre Schul- respektive Berufswahl gemäss den momentanen Neigungen und Fähigkeiten treffen. Und die Eltern erhalten die Gewissheit, dass jeder Ausbildungsabschluss mehrere Anschlusslösungen bietet. So lässt sich eine berufliche Laufbahn nach dem Motto: «Lebenslanges Lernen» schrittweise realisieren, ohne einem permanenten Leistungsdruck ausgesetzt zu sein. Eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung ist damit sichergestellt.

Ich kenne mehrere Personen, welche in der Sek B oder C gestartet sind und heute im als Pilot im Cockpit bei der Swiss oder Helvetic sitzen. Mein Traumberuf war Erfinder. So reparierte ich in meiner Lehre Videorecorder und Fernsehgeräte um zu verstehen, wie Hightech-Geräte funktionieren. Dank der BMS konnte ich dann später Film studieren und arbeitete unter anderem fürs Schweizer Fernsehen und machte mich bald selbstständig. Heute bin Mitinhaber der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in Bülach und erfinde mit meinem Team das erste digitale Berufswahl-Lernmedium der Schweiz. Mit 14 Jahren hätte ich mir das nie vorstellen können. Doch ich konnte schrittweise darauf aufbauen.

Wichtig ist, dass die Eltern, spätestens ab der Oberstufe die angebotenen Lernmedien für die erste Berufswahl kennen und auch nutzen, damit die Berufswahl ihres Kindes zum erfolgreichen Berufswahlprojekt wird. Seit über 40 Jahren begleiten wir Jugendliche und ihre Eltern im Berufswahlprozess. Mit dem ersten digitalen Berufswahl-Lernmedium www.profolio.ch werden die Jugendlichen in motivierenden Challenges da abgeholt wo sie gerade im Berufswahlprozess stehen. Auch die Eltern werden in den Berufswahlprozess mit dem Schweizer Bildungssystem eingeführt und dies in über 12 Sprachen inklusive Albanisch. Zudem haben wir ein Youtube-Video speziell für Eltern erstellt, welches mehrsprachig untertitelt ist: https://www.youtube.com/watch?v=DoRJ2UoH9H8

Profolio.ch – Unterricht

albinfo.ch: Wie steht es um den Ruf von Bewerbungsdossier bei denen nicht Müller oder Meier draufsteht sondern andere Nachnamen? Kann man heute von mehr Chancengleichheit und einem besseren Ruf von SchülerInnen mit Migrationshintergrund reden oder ist alles wie vor 20 Jahren?

Simon Schmid: Matchentscheidend für eine erfolgreiche Bewerbung ist, dass die Jugendlichen wissen, wer sie sind, was sie können und was sie wollen! Damit diese drei W glaubhaft präsentiert werden können, ist es unabdingbar, dass sich die Jugendlichen, mit sich selbst und ihren Stärken auseinandergesetzt haben und in der Lage sind ihr Selbstbild mit Fremdbilder, wie etwa der Eltern, Lehrpersonen und auch ausserschulischen Bezugspersonen wie etwa der Fussballtrainerin oder Grossmutter, kritisch zu vergleichen und daraus die Basis für ihr Kurzportrait zu erstellen. Dies bedingt eine rechte Portion Arbeit an der eigenen Persönlichkeit, die Jugendliche mit entsprechender Unterstützung durch Eltern und Lehrpersonen gut leisten können.

In Profolio finden die Jugendlichen und alle weiteren beteiligten Gesprächspartner die dafür notwendigen Impulse, Übungen und Informationen. In einem zweiten Schritt geht es darum, dass sich die Jugendlichen mit der Bildungs- und Berufswelt vertieft beschäftigen. Wer sich einigermassen kennt, kann auch recht gut einen Filter über das weite Spektrum der Berufswelt legen und sich diejenigen Ausbildungen heraussuchen, die er oder sie näher kennen lernen möchte. Ziel ist es, seine Neigungen und Fähigkeiten mit den Anforderungen der Berufsausbildungen abzugleichen. Dafür stehen wiederum die entsprechenden Challenges im Berufswahl-Lernmedium zur Verfügung, damit das dritte W, Was will ich? nicht zum Zufallstreffer wird.

Bei beiden Schritten ist enorm wichtig, dass sich alle Vertrauenspersonen von den Jugendlichen befragen lassen und ihre Meinung in den entsprechenden Challenges einbringen. Dies gibt den Jugendlichen das nötige Selbstvertrauen für eine überzeugende Bewerbung. Dann gilt es nur noch das passende Format als Türöffner zu finden. Nicht immer muss dies schriftlich geschehen. Wir empfehlen ein Telefonat vorab oder gar einen persönlichen Besuch, wenn dies möglich ist. Wichtig ist es in der ersten Runde im Bewerbungsprozess aufzufallen und aus der Masse heraus zu leuchten. Dies kann ebenso gut mit einem Video, einer eigenen Website oder auf eine andere kreative Weise geschehen, in der der nicht geschriebene Namen sondern die Persönlichkeit im Vordergrund steht.

albinfo.ch: Können Sie uns von positiven Erfahrungen berichten, wo Schülerinnen und Schüler durch Ihre Arbeit zu Ihrem Traumstelle gefunden haben, obwohl es vielleicht schwierig schien? 

Simon Schmid: Da fällt mir zum Beispiel ein Gymnasiast ein, der unbedingt Medizin studieren wollte. Leider hat er zweimal die Zulassungsprüfung (Numerus Clausus) fürs Medizinstudium nicht bestanden. So dass ihm nur noch der Weg an eine Hochschule im Ausland übrigblieb. Doch rasch merkte er, dass ihm das Studieren im Ausland nicht liegt und er wollte wieder zurück nach Zürich. Ich durfte ihn im Prozess begleiten, eine Alternative zu finden und so kam er auf das Pharmaziestudium an der ETH Zürich. Heute macht er seinen Master an der Harvard Medical School in Massachusetts.

(Autor: Driter Gjukaj)

 

 

 

 

 

 

 

 

Arben Shabani, verantwortlich für 700 Mitarbeiter

“Meine Motivation ist nicht, reicher zu werden. Ich werde motiviert, wenn ich etwas  entwickle oder entdecke, dass der Gesellschaft hilft, effizienter und komfortabler zu leben”. Jeden Tag zusammen mit meinem Team Neues zu entwickeln oder zu produzieren ist meine Motivation”, sagt Arben Shabani, Senior Manager bei Hitachi Energy.

Arben Shabani ist ein erfolgreicher Manager, der bei Hitachi Energy, einem grossen internationalen Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz, arbeitet. Er leitet dort eine grosse Einheit den insulated switchgear Schaltanlagen (GIS) mit über 700 Mitarbeitern, die weltweit Hochspannungsschaltanlagen-Leistungsschalter und -Verteiler von 66.000 bis 1.100.000 Volt entwickelt.
Arben spricht im Interview für Albinfo.ch über seinen Lebensweg, die Motivation, die er  hatte, um dorthin zu gelangen, wo er heute ist, über Herausforderungen und seine  Zukunftspläne.

Albinfo.ch: Wie haben Sie es geschafft, einen wichtigen Bereich Schweizer Unternehmen mit  Hunderten von Mitarbeitern zu leiten? 
 
Arben Shabani: Als ich mit 16 Jahren in die Schweiz kam, habe ich zuerst in Integrationskursen die deutsche Sprache gelernt. Da ich keine reguläre Schule besucht hatte, begann ich eine Berufsausbildung (Lehre) beim internationalen Unternehmen ABB. Dort
begann meine berufliche Ausbildung und Karriere, und ich hatte, nach Abschluss der Ausbildung die Möglichkeit, alle 3-4 Jahre, eine andere Position in einem grossen Unternehmen von Weltruf auszuüben . Ich habe zahlreiche Kunden, Fabriken und Lieferanten in vielen Ländern besucht und  habe so meine Leidenschaft für unterschiedliche Kulturen und Länder entdeckt. In diesen  Jahren habe ich auch mein Studium der Elektrotechnik abgeschlossen und einen Master of Science in Economics Wirtschaft and Management gemacht. Heute leite ich bei Hitachi
Energy eine grosse Einheit mit über 700 Mitarbeitern, die weltweit Hochspannungsschaltanlagen,  vovon 66.000 bis 1.100.000  Volt entwickelt.

Albinfo.ch: Wie bewerten Sie die Energiethematik und die jüngsten Entwicklungen bei der 
Energiewende? 
 
Arben Shabani: Die Produktion von grünem Strom hat die Stromübertragung dezentralisiert und erfordert neue Technologien wie Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Die Elektrifizierung von Fahrzeugen oder Rechenzentren erhöht den  Energiebedarf. Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass über den Aufbau neuer Erzeugungskapazitäten nachgedacht werden muss, und Sanktionen gegen Russland haben
riesige Flüssigerdgasprojekte (LNG) angespornt, wie sie in Katar und den USA installiert werden.

Albinfo.ch: In dieser Firma sind auch Albaner beschäftigt, wie sind Ihre Erfahrungen damit? 

Arben Shabani: Wir haben in der Schweiz einige Albaner angestellt, die sehr kompetent sind  und unterschiedliche Positionen und Funktionen einnehmen. Wir haben auch Beispiele bei Hitachi Energy in verschiedenen Ländern beim Bau von Fabriken oder für die Marktentwicklung in China, Brasilien und Kolumbien. Albaner sind im Allgemeinen sehr fleissig, motiviert und bilden sich stetig weiter.

Albinfo.ch: Welche Werte haben Sie erfolgreich gemacht? 
 
Arben Shabani: Lust auf Arbeit und der Wille, etwas Besonderes zu leisten, Respekt vor Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur, Belastbarkeit und die Fähigkeit, aus jeder Situation zu lernen.

Albinfo.ch: Robert Orben hat ein Sprichwort: „Jeden Morgen wache ich auf und schaue mir  die Liste der reichsten Menschen in Forbes an. Wenn ich mich dort nicht wiederfinde, gehe ich und arbeite härter.” Aus welchem Grund gehst du jeden Morgen zur Arbeit? 

Arben Shabani: … „(lache schmunzelt), Nein, meine Motivation ist nicht, der Reichste zu sein. Ich motiviere mich in dem ich etwas entwickle, entdecke oder  implementiere, dass der Gesellschaft hilft,  effizienter und komfortabler zu leben oder handeln.

Arben Shabani erklärt seine Erfolgsstrategie in drei einfachen Sätzen: “Versuche, ohne zu  zögern”, “Wähle den richtigen Pfad und nicht den einfachsten” und “Strebe nach Fortschritt, stagniere nicht”. Er betont, dass heutzutage Bildung allein nicht ausreicht, um erfolgreich zu sein. Es ist ebenso wichtig, offen zu sein für unterschiedliche Kulturen, Überzeugungen und 
Meinungen. Darüber hinaus ist Networking ein Schlüsselfaktor, um voranzukommen. 

Wermuth: Die SP Schweiz steht eindeutig hinter Abschaffung der Visapflicht für Kosova

In einem exklusiven Statement für albinfo.ch begrüsst Cédric Wermuth die Aufhebung des Visaregimes für den Kosovo durch das EU-Parlament.

“Die Abschaffung der Visapflicht für Menschen aus dem Kosova ist nichts als richtig. Erstens erfüllt der Kosova seit langem alle Bedingungen, der Schritt war längst überfällig. Zweitens ist das für Menschen mit Familie im Kosova eine grosse Erleichterung. Drittens wird damit der Kosova besser an Europa angebunden.

Nicht nur das Reisen wird für Kosovar:innen leichtern, sondern auch der Aufbau von wirtschaftlichen Beziehungen mit dem übrigen Europa. Das ist zentral für die Zukunft des Landes und seiner Jugend.

Die negativen Reaktionen aus der FDP sind für mich unverständlich. Sie zeigen eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber der albanisch-kosovarischen Community in der Schweiz und wenig Bewusstsein für die historischen Umstände. Tatsächlich war Kosova das letzte Land, dem diese Visa-Liberalisierung vorenthalten wurde. Das war schlicht eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung gegenüber allen anderen Staaten im Westbalkan. Dass man hier jetzt versucht Ängste zu schüren ist billiger Wahlkampf – einmal mehr auf dem Buckel der MIgrant:innen.

Die SP Schweiz steht eindeutig hinter diesem Schritt und erhofft sich, dass die europäischen Institutionen nun die Integration des Kosova auf allen Ebenen beschleunigen”.

Die Schweizer Einbürgerung im Fokus der aktuellen albinfo.ch-Ausgabe

Eines der Hauptthemen dieser Ausgabe ist die Einbürgerung oder «Beantragung der Schweizer Staatsbürgerschaft» wie dieser Prozess besser bekannt ist. Dem Thema sind ein Leitartikel und ein ausführlicher Bericht gewidmet, der auf den Schwierigkeiten einiger Albaner der zweiten Generation bei der Einbürgerung basiert.

Die Berichte einiger von ihnen wurden in den Medien breit diskutiert und haben zu Diskussionen über die strikten Verfahren zur Einbürgerung geführt, die in der Schweiz befolgt werden. Insbesondere einige ländliche Gemeinden im östlichen und zentralen Teil der Schweiz gehen in diese Richtung und gehen sogar einen Schritt über die sehr strikten Regeln hinaus, die der Staat für die Einbürgerung von Ausländern vorgibt.

In dieser Ausgabe des Magazins wurden auch verschiedene Themen behandelt, die hauptsächlich mit den Leistungen von Menschen aus unserer Gemeinschaft in der Schweiz und darüber hinaus definiert sind.

In diesem Zusammenhang stellt die Präsentation des Energieexperten Arben Shabani ein besonderes Thema dar. Wie im Titel auf der Titelseite zu lesen ist, leitet Arben eine Einheit von mehr als 700 Mitarbeitern in der Einheit des Giganten Hitachi in Oerlikon, Zürich.

Des weiteren ist ein besonderes Thema dieser Ausgabe der Artikel über die mittlerweile bekannte Entwicklerin des ChatGPT-Programms.

Im weiteren Verlauf der Themen des Magazins haben wir das Porträt der albanisch-schweizerischen Regisseurin Elena Avdija, die den Schweizer Preis für den besten Film des Jahres (Cascadeuse) gewonnen hat.

Suela Jorgaqi, eine Frau aus Tirana, die seit einigen Jahren Leiterin einer bekannten Bibliothek in Zürich ist, wird in dieser Ausgabe vorgestellt. Es folgen Interviews mit dem Kinderpsychiater Xhida Lumi, dem Regisseur Fisnik Maxwile, der für den Hauptpreis für den Schweizer Film des Jahres nominiert war.

Wie immer gibt es in dieser Ausgabe auch Standardrubriken wie: Ex Libris, Kinema, Fjalëkryqi, Horoskopi, usw.

Das Magazin kann, wie bisher fast überall dort, wo Albaner häufig anzutreffen sind, kostenlos bezogen werden, während es auf Bestellung gegen Gebühr nach Hause geliefert werden kann.

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Hana Ramosaj enthüllt die Geheimnisse für perfekte Events

Geboren in Peja, Kosovo, emigrierte Hana Ramosaj im Alter von 8 Jahren in die Schweiz. Hier schloss sie eine berufliche Ausbildung zur Apothekerin ab, was ihr eine Anstellung ermöglichen würde. Neben dem Wunsch, den weissen Kittel zu tragen, lebte jedoch tief in ihr die Leidenschaft für die Organisation von Veranstaltungen.

Von Apothekerin zur Veranstaltungsplanerin

Nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Apothekerin entschied sich Hana Ramosaj, im Bereich Management und Marketing tätig zu werden, für die sie weitere Schulungen absolvierte. Ihre Erfolge führten dazu, dass sie beschloss, die Firma für Eventmanagement “La Perle Events GmbH” zu gründen.

“Nach Abschluss der Grundschule habe ich eine berufliche Ausbildung in Pharmazie absolviert. Aber auch nach verschiedenen Schulungen in Management, Marketing und meiner Erfahrung im Bereich Pharmazie hat meine Leidenschaft für Organisationen und Veranstaltungen nicht nachgelassen, daher entschied ich mich, unabhängig zu arbeiten. So gründete ich meine Firma für die Organisation verschiedener Veranstaltungen, “LA PERLE EVENTS GmbH“. Als Veranstaltungsfirma sind wir auf die Planung und Organisation verschiedener Ereignisse spezialisiert”, sagt Hana gegenüber albinfo.ch.

Sie erklärt weiter, dass die Firma die Organisation verschiedener Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern, private Veranstaltungen, Geburtstage, Galadinners, humanitäre Veranstaltungen usw. übernimmt.

Die von dieser Firma organisierten Veranstaltungen können von 10 Personen bis zu Hunderten / Tausenden besucht werden und finden nur in der Schweiz statt.

“La Perle Events” – eine Perle von Hana

Die unermüdliche Arbeit auf der Suche nach Perfektion ist es, was das Unternehmen von Hana Ramosaj auszeichnet.

“Perfektionismus und Engagement in jedem Detail der Arbeit machen mich stolz. Ich persönlich kann in stressigen Situationen ruhig bleiben und finde immer eine Lösung. Durch den persönlichen Kontakt mit dem Kunden, die Diskussion von Wünschen und Konzepten, die Planung und Umsetzung mit viel Kreativität und Freude sorge ich dafür, dass jede Veranstaltung unvergesslich wird”, sagt sie gegenüber albinfo.ch.

Hana hat hinzugefügt, dass das Ziel jeder Veranstaltung, die ihr Unternehmen übernimmt, darin besteht, dass der Kunde mit der Arbeit zufrieden ist. Sie gibt dem Team, mit dem sie zusammenarbeitet, die Anerkennung für das Überwinden von Herausforderungen.

“Für uns ist jedes Ereignis einzigartig und erfordert einen personalisierten Ansatz, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen und Wünsche des Kunden erfüllt werden.

Mit einem spezialisierten und erfahrenen Team können Sie sicher sein, dass jede Veranstaltung bei allen Teilnehmern eine besondere Erinnerung hinterlassen wird”, sagt sie.

ROZAFË REXHEPAJ

 

BA reicht Anklage gegen eine Person ein wegen Unterstützungshandlungen für den IS und die Al-Qaïda

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen 25-jährigen Schweizer Staatsangehörigen Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Ihm wird vorgeworfen, mehrere Personen für den «Islamischen Staat» (IS) angeworben respektive in ihrer Befürwortung des IS bestärkt zu haben. Des Weiteren soll er gemäss Anklage den IS und die «Al-Qaïda» durch die Verbreitung von Propaganda gefördert haben und in einer Koordinations- und Leitungsfunktion in Spendensammlungen zugunsten des IS involviert gewesen sein. Zudem wird ihm das Beschaffen und Zugänglichmachen von verbotenen Gewaltdarstellungen vorgeworfen. Schliesslich wird ihm auch zur Last gelegt, einen Unfall vorgetäuscht und dadurch zu Unrecht Taggeldleistungen einer Unfallversicherung bezogen zu haben.

Angeklagte Tatbestände und beschuldigte Person
Die BA hat den Beschuldigten mit Wohnsitz im Kanton Zürich wegen des mehrfachen Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen (nachfolgend «AQ/IS-Gesetz»), wegen des mehrfachen Beschaffens und Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB) sowie wegen Betrugs (Art. 146 StGB) angeklagt.

Bei der beschuldigten Person handelt es sich um einen in der Schweiz bereits wegen des Verstosses gegen das AQ/IS-Gesetz rechtskräftig verurteilten Rückkehrer aus dem IS-kontrollierten Gebiet in Syrien. Er wurde im Oktober 2019 im Rahmen einer koordinierten Operation* festgenommen und befand sich ab diesem Zeitpunkt bis im Juli 2020 in Untersuchungshaft. Danach wurde er unter Auflage verschiedener Ersatzmassnahmen aus der Haft entlassen.

Mehrfacher Verstoss gegen das AQ/IS-Gesetz
Die BA wirft dem Beschuldigten unter diesem Anklagepunkt zusammengefasst Folgendes vor:

  • Das Anwerben von mehreren Personen für den IS respektive das Bestärken von mehreren Personen in ihrer Befürwortung des IS: Der Beschuldigte war gemäss Anklage Teil einer Gruppierung von der IS-Ideologie zugeneigten Personen aus dem Grossraum Zürich und nahm innerhalb der Gruppierung eine tragende Rolle ein, indem er bestimmend auf die anderen Personen einwirkte. Die BA wirft ihm vor, verschiedene Angehörige dieser Gruppierung in ihrer Befürwortung des IS gefestigt, den Gemeinschaftssinn der Gruppierung gestärkt zu haben sowie bestrebt gewesen zu sein, Neumitglieder zu gewinnen und den Kreis der IS-Anhängerschaft zu vergrössern.Er soll dies insbesondere getan haben, indem er mehreren Personen aus dieser Gruppierung IS-verherrlichende Propaganda vorspielte oder die Personen dazu aufforderte, IS-Propaganda abzuspielen. Des Weiteren habe er den Mitgliedern der Gruppierung die Lektüre von Publikationen des IS empfohlen, diese zur Auseinandersetzung mit der IS-Ideologie aufgefordert und Hinweise zum Auffinden von Kanälen und Videos des IS gegeben. Zudem habe er auch sie aufgefordert, IS-Gedankengut zu verbreiten.

    Der Beschuldigte machte sich gemäss Anklage dafür sein Ansehen als Rückkehrer aus dem Gebiet des IS in Syrien zunutze. Zudem soll er sein grosses Wissen über den IS sowie seine gute Vernetzung im In- und Ausland mit IS-Exponenten und IS-Unterstützern genutzt haben, um den Personen das Gedankengut des IS näher zu bringen und Gleichgesinnte untereinander zu vernetzen.

  • Die Verbreitung von Propaganda für den IS und die Al-Qaïda: Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, über soziale Medien mehrere Video- und Bilddateien mit Propaganda für den IS und die Al-Qaïda verbreitet zu haben. Dies mit dem Ziel, die beiden verbotenen Organisationen zu glorifizieren, ihre Stärke zu demonstrieren und ein Leben auf ihrem Herrschaftsgebiet als erstrebenswertes Ziel darzustellen.
  • Die Sammlung von Spendengeldern zugunsten des IS: Der Beschuldigte wird sich zudem vor Gericht wegen zwei Spendensammlungen zu Gunsten des IS zu verantworten haben, in welche er in einer Koordinations- und Leitungsfunktion involviert gewesen sein soll. Ihm wird vorgeworfen, zwecks Unterstützung von Angehörigen gefallener IS-Kämpfer in der Türkei sowie der Befreiung von Angehörigen gefallener IS-Kämpfer aus der Gefangenschaft einen Gesamtbetrag von CHF 9’000.00 gesammelt und an Mittelspersonen weitergeleitet zu haben.

Die BA wirft dem Beschuldigten vor, mit diesen Tathandlungen den IS und die Al-Qaïda in ihrer Anziehungskraft gegenüber bestehenden und potenziellen Mitgliedern bzw. Unterstützern gestärkt und diese in der Entfaltung deren kriminellen Aktivitäten unterstützt zu haben.

Gewaltdarstellungen
Indem sich der Beschuldigte weiter mehrere Video- und Bilddateien mit verbotenen Gewaltdarstellungen beschafft haben und diese über soziale Medien veröffentlicht und damit anderen Personen zugänglich gemacht haben soll, wird er sich auch wegen verbotener Gewaltdarstellungen vor Gericht zu verantworten haben.

Betrug
Unter diesem Tatbestand wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, verschiedenen Ärzten einen Unfall vorgetäuscht zu haben. Den dadurch erschlichenen Unfallschein soll er bei einer Schweizer Unfallversicherung eingereicht und von dieser zu Unrecht Taggeldleistungen in der Höhe von rund 15’000 Franken bezogen haben.

Ab dem jetzigen Zeitpunkt ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

Alt Bundesrätin Elisabeth Kopp ist verstorben

Mit grosser Trauer hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass alt Bundesrätin Elisabeth Kopp im Alter von 86 Jahren verstorben ist. Die erste Frau im Bundesrat setzte sich insbesondere für die Gleichstellung der Frauen ein. Bundesrat und Bundeskanzlei sprechen der Familie und den Angehörigen ihr tief empfundenes Beileid aus.

Als das Parlament am 2. Oktober 1984 Elisabeth Kopp im ersten Wahlgang in den Bundesrat wählte, war das nicht nur für die Zürcher FDP-Politikerin persönlich ein Freudentag. Die Wahl war auch ein Meilenstein für die Gleichstellung der Frauen in der Schweiz: 13 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts schaffte erstmals eine Frau die Wahl in die Landesregierung.

Elisabeth Kopp studierte Rechtswissenschaften in Zürich. Die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn 1956 motivierte sie als junge Frau, sich für Flüchtlinge, Demokratie und Menschenrechte einzusetzen. Auch der Umweltschutz sowie die Gleichberechtigung der Frauen und insbesondere die Einführung des Frauenstimmrechts waren ihr wichtige Anliegen.

Ihre politische Karriere begann sie als Gemeinderätin in Zumikon, später wurde sie Gemeindepräsidentin. 1979 schaffte sie die Wahl in den Nationalrat, 1984 wurde sie zuerst Vizepräsidentin der FDP Schweiz und dann Bundesrätin. In der Landesregierung stand sie dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vor. Sie führte dieses kompetent und engagiert. Unter ihrer Federführung erhielt die Schweiz ein neues Gesetz, dank dem Asylgesuche rascher behandelt werden konnten. Entschieden trat sie gegen die Volksinitiative “für die Begrenzung der Einwanderung” an, die die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger 1988 ablehnten. Daneben setzte sie sich auch als Bundesrätin für die Gleichstellung der Frauen ein, so insbesondere für das neue Eherecht.

1988 war bekannt geworden, dass Elisabeth Kopp ihren Ehemann in einem Telefonanruf wegen einer möglichen Verwicklung in Geldwäscherei zum Rückzug aus einem Unternehmen aufgefordert hatte. Der öffentliche Druck bewog sie schliesslich 1989 zum Rücktritt aus dem Bundesrat, obwohl sie jede moralische oder rechtliche Schuld stets zurückwies. Ein Jahr später wurde sie vom Bundesgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.

Nach ihrem Rücktritt zog sich Elisabeth Kopp aus der Öffentlichkeit zunächst weitgehend zurück. Später äusserte sie sich gezielt zu Anliegen, die ihr am Herzen lagen. So setzte sie sich 2004 für die Einführung der Mutterschaftsversicherung ein. In Vorträgen und Diskussionen war ihr die Gleichstellung der Frauen auch noch in den letzten Jahren ein wichtiges Thema. Und sie ermutigte die Frauen, in die Politik zu gehen.

Zum 50jährigen Jubiläum des Frauenstimmrechts vor zwei Jahren erinnerte sie sich zurück an ihr politisches Engagement während des Studiums. Ein Mitstudent habe sie gefragt, warum sie sich für das Frauenstimmrecht einsetze. Sie sei doch eine ganz normale Frau. Eben deshalb, habe sie ihm geantwortet. Heute sei es für ihre Enkelinnen keine Frage mehr, dass sie sich am politischen Geschehen beteiligen. Und das sei gut so.

Elisabeth Kopp starb am Karfreitag nach langer Krankheit.

Erleichterte Bewilligungsverfahren für Erwerbstätige aus Drittstaaten

Qualifizierte Erwerbstätige aus Drittstaaten erhalten in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen eine Arbeitsbewilligung. Um das Bewilligungsverfahren zu erleichtern, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Reihe von Massnahmen zum Abbau administrativer Hürden umgesetzt und den Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. April 2023 darüber informiert.

Qualifizierte Erwerbstätige aus Drittstaaten können in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung erhalten, wenn dafür ein Bedarf besteht und dies im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt. In einem im Auftrag des Nationalrats verfassten Bericht vom 4. März 2022 hat der Bundesrat aufgezeigt, mit welchen Massnahmen der Abbau administrativer Hürden vorangetrieben, die Verfahren beschleunigt und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht werden können. Er hat das EJPD beauftragt, einzelne dieser Massnahmen direkt umzusetzen und andere vertieft zu prüfen.

Erleichterte Verfahren in Berufen mit grossem Fachkräftemangel

Das EJPD hat den Bundesrat an seiner Sitzung über die inzwischen unternommenen Schritte informiert. Seit dem 1. Februar 2023 können die kantonalen Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden der Situation jener Unternehmen Rechnung tragen, die qualifizierte Fachkräfte in besonders vom Fachkräftemangel betroffenen Berufen suchen. Konkret können sie in solchen Berufen die Anforderungen an die beruflichen Qualifikationen und an den Nachweis des Vorrangs von inländischen Arbeitnehmenden grosszügiger auslegen.

Dazu hat das EJPD nach einer Konsultation der Kantone die Weisungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) angepasst. Den Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit von bereits in der Schweiz anwesenden Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsbewilligung können die Kantone seither ebenfalls vereinfacht bewilligen. Weiter wird seit dem 1. Februar 2023 das Verfahren für einen Teil der Arbeitsbewilligungsgesuche verkürzt, so dass diese nicht mehr der Zustimmung des Bundes bedürfen.

Kontingentssystem wird nicht in Frage gestellt

Die Einführung eines Express-Gebührenzuschlags für die beschleunigte Bearbeitung von Arbeitsbewilligungsgesuchen lehnen die Kantone ab. Der Bundesrat hat daher entschieden, darauf zu verzichten. Stattdessen werden sich die Kantone und das EJPD bis Ende 2023 über optimale Methoden in Bezug auf Bearbeitungsfristen und Verfahren austauschen.

Eine im Jahr 2022 vom EJPD durchgeführte Umfrage bei Kantonen und Sozialpartnern hat gezeigt, dass das heutige System mit Kontingenten den Zweck der Steuerung der Zuwanderung gut erfüllt und gleichzeitig flexibel ist. Dennoch wird das EJPD punktuelle Verbesserungen umsetzen. So soll die jährliche Kontingentsfestlegung künftig noch stärker evidenzbasiert erfolgen. Die Zuteilung von Ergänzungskontingenten aus der Bundesreserve an die Kantone wird weiter vereinfacht.

Die Schullaufbahn von Mr. Bean

Albinfo porträtiert heute die schulische Laufbahn von Rowan Atkinson, besser bekannt als Mr. Bean. Atkinson hatte während seiner Schulzeit mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen, vor allem aufgrund seines Stotterns und Aussehens. Obwohl seine Lehrer ihn als durchschnittlich und unauffällig betrachteten, erkannten sie auch sein Potenzial und seine Fähigkeit, komplexe wissenschaftliche Zusammenhänge zu verstehen. Wegen seines Stotterns rieten sie ihm jedoch davon ab, sich für Studiengänge im Bereich Sprache und Theater einzuschreiben und empfahlen stattdessen Studiengänge mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt.

Wer war Rowan Atkinson?

Er war als Fremder bekannt und galt als sehr schüchternes und zurückgezogenes Kind ohne viele Freunde während seiner Schulzeit. Einer seiner Lehrer erklärte, dass er sich in die Wissenschaft vertiefte, da an ihm nichts Besonderes zu sehen war. Doch er bewies allen das Gegenteil, als er während seines Studiums an der Oxford University sein Interesse an Schauspielerei entdeckte. Aufgrund seiner Sprechstörung konnte er jedoch nicht auftreten und schrieb sich in einen naturwissenschaftlichen Masterstudiengang ein. Obwohl er von seinem Traum, Schauspieler zu werden, nicht loslassen konnte, wurde er von vielen Fernsehsendungen abgelehnt und fühlte sich am Boden zerstört. Trotz allem glaubte er an sich selbst und seine Fähigkeiten, Menschen zum Lachen zu bringen. Er konzentrierte sich auf seine eigenen Comedy-Skizzen und entdeckte dabei einen Weg, sein Stottern zu überwinden und seine Schauspielkunst zu perfektionieren. Während seines Masterstudiums erschuf er den seltsamen, surrealen und nun sprechenden Charakter, der als Mr. Bean bekannt ist und eine Inspiration für sein Schauspiel wurde.

Was kann dieses Beispiel für Schüler mit dieser Auffälligkeit bedeuten?

Seine Geschichte zeigt, dass auch Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen und anderen Schwierigkeiten ihre Talente und Leidenschaften finden und erfolgreich verfolgen können, wenn sie die eigenen Ziele nicht aus den Augen verlieren und an sich selbst glauben. Eltern und Lehrer können dazu beitragen, indem sie Verständnis und Unterstützung zeigen und ihnen helfen, ihre Stärken zu entdecken und auszubauen.

Atkinson wurde von vielen Fernsehsendungen abgelehnt, aber er gab nicht auf. Er konzentrierte sich auf seine originalen Comedy-Skizzen und fand einen Weg, sein Stottern zu überwinden, indem er seinen Charakteren eigene Sprechweisen gab. Mr. Bean machte ihn schließlich weltberühmt.

Doch was ist «Stottern» eigentlich?

Stottern ist eine Sprachentwicklungsstörung, die bei Kindern auftreten kann. Es führt dazu, dass die Betroffenen Schwierigkeiten haben, fließend und ohne Unterbrechungen zu sprechen. Das kann im Alltag sehr belastend sein und das Selbstbewusstsein des Kindes beeinträchtigen.

Als Eltern ist es wichtig, das Stottern nicht zu ignorieren, sondern das Kind dabei zu unterstützen, positiv damit umzugehen. Es ist auch wichtig, ein unterstützendes Umfeld zu schaffen, in dem das Kind sich sicher fühlt und nicht gemobbt wird.

Wenn Kinder stottern, sollten Eltern einfühlsam und geduldig sein und sich Zeit nehmen, um mit ihrem Kind zu sprechen. Ein wichtiger Tipp ist, dem Kind in Ruhe zuzuhören und nicht zu unterbrechen. Ein weiterer Tipp ist, dem Kind Zeit zu geben, um seine Gedanken zu sammeln und sich auszudrücken, ohne es unter Druck zu setzen.

In der Schule können Lehrer helfen, indem sie das Kind nicht blosstellen oder es zum Sprechen drängen. Es ist wichtig, das Kind zu ermutigen, sich auszudrücken und ihm positive Rückmeldung zu geben. Eine gute Idee ist auch, das Kind zu ermutigen, seine Stärken und Interessen zu entdecken und auszubauen.

Die Geschichte von Rowan Atkinson, auch bekannt als Mr. Bean, ist ein inspirierendes Beispiel dafür, dass Kinder mit Stottern und anderen Schwierigkeiten ihre Talente und Leidenschaften finden und erfolgreich verfolgen können, wenn sie in einem unterstützenden Umfeld aufwachsen.

Schweizer Filmpreis 2023: Quartz-Trophäen für «Drii Winter» und «Cascadeuses»

«Drii Winter» (hugofilm features GmbH, Christof Neracher) von Michael Koch wurde als bester Spielfilm 2023 ausgezeichnet. Die Quartz-Trophäe für den besten Dokumentarfilm ging an Elena Avdija für «Cascadeuses» (Bande à part Films Sàrl, Agnieszka Ramu, Marie-Lou Pahud).

«Je suis Noires» von Juliana Fanjul und Rachel M’Bon (Akka Films Sàrl, Palmyre Badinier, Philippe Coeytaux, Nicolas Wadimoff) erhielt den Preis in der Kategorie «Bester Kurzfilm». «The Record» von Jonathan Laskar (Papier perforé / Punched paper films, Sophie Laskar-Haller, Jonathan Laskar) wurde in der Kategorie «Bester Animationsfilm» ausgezeichnet. Als bester Abschlussfilm wurde «Ours» von Morgane Frund (Hochschule Luzern HSLU – Studienbereich Video) gewürdigt.

Mit Preisen in drei Kategorien wurde der Spielfilm «La Ligne» von Ursula Meier ausgezeichnet: Geehrt wurden Stéphanie Blanchoud als beste Darstellerin für ihre Rolle als Margaret, Elli Spagnolo als beste Nebendarstellerin für ihre Rolle als Marion sowie Stéphanie Blanchoud, Ursula Meier und Antoine Jaccoud für das beste Drehbuch. Den Preis für den besten Darsteller erhielt Manfred Liechti für seine Rolle als Peter K. im Spielfilm «Peter K. – Alleine gegen den Staat».

Zwei Quartz-Trophäen gingen an Carmen Jaquiers Spielfilm-Regiedebüt «Foudre»: an Nicolas Rabaeus für die beste Filmmusik sowie an Carlos Ibañez-Diaz und Denis Séchaud für den besten Ton. Silvan Hillmann wurde für «Unrueh» mit dem Preis für die beste Kamera ausgezeichnet, Karine Sudan mit dem Preis für die beste Montage im Film «(Im)mortels».

Der Spezialpreis der Akademie wurde in diesem Jahr an Barbara Fischer und Giles Foreman für ihre Arbeit als Acting Coachs verliehen. Die Laudatio für Ruth Waldburger, die mit dem Ehrenpreis für ihr Lebenswerk als Filmproduzentin geehrt wurde, hielt Bundespräsident Alain Berset, Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern EDI.

Die nächste Ausgabe des Schweizer Filmpreises findet am Freitag, 22. März 2024 in Zürich statt.

(KEYSTONE/Jean-Christophe Bott)

Alle Auszeichnungen des Schweizer Filmpreises 2023:

Bester Spielfilm: DRII WINTER von Michael Koch (hugofilm features GmbH, Christof Neracher)

Bester Dokumentarfilm: CASCADEUSES von Elena Avdija (Bande à part Films Sàrl, Agnieszka Ramu, Marie-Lou Pahud)

Bester Kurzfilm: JE SUIS NOIRES von Juliana Fanjul, Rachel M’Bon (Akka Films Sàrl, Palmyre Badinier, Philippe Coeytaux, Nicolas Wadimoff)

Bester Animationsfilm: THE RECORD von Jonathan Laskar (Papier perforé / Punched paper films, Sophie Laskar-Haller, Jonathan Laskar)

Bestes Drehbuch: LA LIGNE – Stéphanie Blanchoud, Ursula Meier, Antoine Jaccoud

Beste Darstellerin: Stéphanie Blanchoud (Margaret) in LA LIGNE

Bester Darsteller: Manfred Liechti (Peter K.) in PETER K. – ALLEINE GEGEN DEN STAAT

Beste Nebendarstellerin: Elli Spagnolo (Marion) in LA LIGNE

Beste Filmmusik: FOUDRE – Nicolas Rabaeus

Beste Kamera: UNRUEH – Silvan Hillmann

Beste Montage: (IM)MORTELS – Karine Sudan

Bester Ton: FOUDRE – Carlos Ibañez-Diaz, Denis Séchaud

Bester Abschlussfilm: OURS von Morgane Frund (HSLU Studienbereich Video)

Spezialpreis der Akademie:

Barbara Fischer, Acting Coach

Giles Foreman, Acting Coach

Ehrenpreis

Ruth Waldburger, für ihr Lebenswerk als Produzentin

Wahl der Gewinnerinnen und Gewinner

Das Eidgenössische Departement des Innern wählt unter den nominierten Filmen die Gewinnerinnen und Gewinner basierend auf den Empfehlungen der rund 500 zahlenden Mitglieder der Schweizer Filmakademie aus. Für den Gewinn des Filmpreises werden keine zusätzlichen Geldbeträge ausgerichtet.

Die Ehrung des einheimischen Filmschaffens wird vom Bundesamt für Kultur BAK mit den Partnerinnen SRG SSR und Association «Quartz» Genève Zürich realisiert und in Zusammenarbeit mit Swiss Films, der Schweizer Filmakademie und den Solothurner Filmtagen organisiert.