Bundesrat fällt Richtungsentscheide für bessere Versorgungssicherheit

Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) beruht in der Schweiz auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat. Dieses System hat sich bewährt und soll gestärkt werden. Die COVID-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und die Komplexität sowie die Verletzlichkeit der Versorgungssysteme haben offensichtlich gemacht, dass die WL reformiert werden muss. Ein Ausbau und eine Optimierung der Organisation erweisen sich als unerlässlich. Der Bundesrat hat am 30. März 2022 beschlossen, die Führungsstruktur der WL anzupassen und die personellen Ressourcen aufzustocken.

Die Grundkonstruktion des Landesversorgungsgesetzes soll beibehalten werden. Nur durch die aktive Mitwirkung von Wirtschaft, Bund und Kantonen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft kann die Widerstandsfähigkeit der Schweiz gestärkt werden. Der Projektschlussbericht «Reform wirtschaftliche Landesversorgung 2021» stützt diese Erkenntnis, legt aber dar, dass die Führungs- und Organisationsstruktur der WL und die Unterstützung der Fachbereiche bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt.

Gegenwärtig wird die WL-Organisation vom Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung (DWL) in einem Nebenamt von 40% geleitet. Die Praxis hat gezeigt, dass das nicht ausreichend ist, um selbst in «normalen Zeiten» die Leitung der WL sicherzustellen und dem Anspruch an die Verfügbarkeit der Führungsperson gerecht zu werden.

Die Stelle der oder des Delegierten soll deshalb so schnell wie möglich in einem Vollzeitpensum besetzt werden. Die oder der Delegierte soll auch in Zukunft über eine ausgewiesene Wirtschaftskompetenz verfügen und in Wirtschaft und Politik gut vernetzt sein. Entsprechend werden auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft eng in das Auswahlverfahren bei der Stellenbesetzung einbezogen werden.

Unter der neuen Leitung soll auch die personelle Situation im BWL verbessert werden, was vor allem auch die Arbeit der Miliz in den Fachbereichen erleichtert. Zudem sollen die Kantone vermehrt einbezogen, die Kommunikation und Information intern und extern verstärkt sowie das Controlling und Risikomanagement verbessert werden. Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Beendigung des Kalten Krieges wurde der Personalbestand im BWL von rund 50 Vollzeitstellen sukzessive auf heute knapp 32 Vollzeitstellen abgebaut. Anfänglich bestätigte sich die Einschätzung, dass sich die Risiken für die Versorgung des Landes vermindern würden. Sie musste aber aufgrund von Veränderungen in den Wirtschaftsstrukturen revidiert werden. Insbesondere die COVID-19-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben die Komplexität und die Verletzlichkeit der globalen Versorgungssysteme aufgezeigt. Der Bundesrat hat im Grundsatz einer substantiellen personellen Verstärkung des BWL zugestimmt.

Um die Organisation und Funktionsweise der WL dauerhaft an die aktuellen Anforderungen anzupassen, ist eine Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes notwendig. Die Vernehmlassung soll noch in diesem Jahr eröffnet werden.

Der Auftrag der WL lautet, die Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen, die für das Funktionieren des Landes unentbehrlich sind. Dazu gehören Grundnahrungsmittel, Energieträger und Heilmittel, aber auch Versorgungsinfrastrukturen wie Transportlogistik, Energienetze oder Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Aus Milizpersonal zusammengesetzte Fachbereiche definieren die Massnahmen zur Vorbereitung einer Versorgungskrise. Administrativ und rechtlich unterstützt werden diese vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), das die WL-Organisation auch beaufsichtigt.

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat im Juni 2021 ein Projekt zur Reform der wirtschaftlichen Landesversorgung gestartet. Der Schlussbericht wurde im Dezember 2021 fertiggestellt. Darin wird aufgezeigt, wie die zuvor geäusserten Empfehlungen von den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK), der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) sowie einer Administrativuntersuchung zum BWL umgesetzt werden können. Der Bundesrat stützt seinen Beschluss auf diesen Umsetzungsplan ab.

Betrachtungen eines Freundschaftsspiels

An einem heissen Augusttag im Jahr 1997 betrat ich zum ersten Mal den Boden von Kosova, welches damals noch Kosovo-Metohija hiess und gespenstisch ruhig erschien. In einem Land leben zu müssen, dessen Namen man nicht in der eigenen Muttersprache aussprechen sollte und in der die eigene Identität verleugnet werden muss, ist eine grosse Qual. Dies war und ist für mich, als freier Schweizer, unvorstellbar. So zogen seit 1981 viele Kosovaren zwangsläufig den Weg in die Immigration, dem Leben in der Heimat vor. Besonders viele führte es in die Schweiz, wo auch bis 1992 noch Saisonniers aufgenommen wurden. Immer mehr der Männer zogen dann ihre Familien nach und hinzu kamen vermehrt Flüchtlinge, welche Schutz in der Schweiz suchten. Schon 1997 war die Beziehung der Kosovaren zu der Schweiz sehr eng und die darauffolgenden zwei Jahre machten sie zu einer der engsten, die zwischen Völkern möglich ist. Die Rolle der Schweiz beim Wiederaufbau und der Staatsbildung der Republik Kosova von 2008, setzte diesen gemeinsamen Weg bis zum heutigen Tag fort.

Nun 25 Jahre später, kommen die Kosovarischen Fussballspieler von Pristina in die Schweiz und sind stolz, Ihre Flagge zu zeigen und dankbar, ihr Land so nennen zu dürfen wie sie es in ihrer Muttersprache möchten. Ich verstehe die Herzen der Spieler und ihrer Fans und bin mit ihnen Stolz und dankbar. Das Fussballspiel vom 29. März ist ein Spiel zwischen Freunden und ein Beweis dafür, was Schicksal im positiven Sinn bedeuten kann.

Als Schweizer bin ich im Spiel klar für die Schweiz und es sind meine Hymne und meine berichtigten Gefühle für die Heimat. Meine Frau wird als gebürtige Kosovarin dieselben Gefühle für Kosova haben. Diese Gefühle sind berechtigt und wichtig und stellvertretend für unsere Träume und unseren Stolz stehen unserer Fussballspieler auf der Rasen. Unsere drei Kinder werden sich, wie viele der zweiten oder 3. Generation wohl etwas in einem Wechselbad der Gefühle befinden, und erst noch herausfinden, wie in einem solchen Moment ihr Herz schlägt. Doch egal für wen man ist, beide Teams stehen für Freiheit und Träume der Zuschauer und der Perspektiven beider Völker. Es wird ein Fair Play unter Freunden geben. Jene Fairness die es auf dieser Welt leider zu wenig gibt und von der wir mehr brauchen.

Ob Kosovaren oder Schweizer, setzen wir am 29. März ein echtes Zeichen für Freundschaft und Toleranz. Ich mag den Kosovaren ihre Tore gönnen und umgekehrt soll es auch so sein. Die bessere Mannschaft soll gewinnen und wichtig ist, dass diesmal alle freiwillig dort spielen, wo sie eben sind. Ich freue mich mit meiner Familie auf dieses Spiel, welches man sich 1997 nur erträumen durfte.

Es lebe der faire Sport und die kosovarisch-schweizerische Freundschaft!

  • Mitglied des Kantonsrats des Kantons Zürich

Corona: Neue Gültigkeitsdauer des Zertifikats von Genesenen und erleichterte Einreise aus Drittstaaten

Im Einklang mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene wird die Gültigkeit des Schweizer Covid-Zertifikats für genesene Personen auf 180 Tage beschränkt. Als Folge der Aufhebung der Zertifikatspflicht im Inland hat dies für genesene Personen in der Schweiz keine direkten Auswirkungen. Für die Einreise in Staaten, in denen heute das Schweizer Covid-Zertifikat anerkannt ist (sogenannte «EU-DCC-Staaten»), besteht in der Regel bereits heute eine maximale Gültigkeitsdauer von 180 Tagen. Für Reisende gelten weiterhin die jeweiligen Einreisebestimmungen der Zielländer.

Für die Einreise in die Schweiz hat der Bundesrat am 16. Februar 2022 die grenzsanitarischen Massnahmen (Quarantäne) aufgehoben. Weiterhin gelten aber Einreisebestimmungen für nicht-geimpfte Personen aus bestimmen Ländern ausserhalb des Schengen-Raums (Pandemiebedingte Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige unter: https://travelcheck.admin.ch/home).

Aufgrund der Entwicklung der epidemischen Lage mit weniger schweren Krankheitsverläufen nach einer Ansteckung mit der Omikron-Variante des Coronavirus hat der Bundesrat entschieden, in Abstimmung mit den Staaten des Schengen-Raums, die Einreisebestimmungen für genesene Personen zu lockern. Nebst geimpften Personen ist die Einreise aus Drittstaaten – wie zum Beispiel die USA, Indien oder Serbien – in die Schweiz neu auch für genesene Personen für einen bewilligungsfreien Kurzaufenthalt möglich. Dies betrifft vor allem Einreisen zu touristischen Zwecken.

Ukraine: Übernahme weiterer EU-Sanktionen gegen Russland

Der Bundesrat hat am 18. März 2022 entschieden, die neuen Sanktionsmassnahmen der EU gegenüber Russland zu übernehmen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat bereits am 16. März 2022 Anhang 8 der «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» angepasst und damit 197 natürliche Personen sowie 9 Organisationen den geltenden Sanktionen unterstellt. Im WBF sind die Arbeiten angelaufen, um die Verordnung gemäss dem Entscheid vom 18. März 2022 zu ergänzen.

Die EU beschloss am 15. März 2022 angesichts der anhaltenden Militärinvasion Russlands in der Ukraine eine weitere Ausweitung der Sanktionen gegenüber Russland. Bei diesem vierten Sanktionspaket handelt es sich neben der erwähnten, bereits umgesetzten Sanktionsliste um weitergehende Massnahmen im Güterbereich, Einschränkungen von Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen sowie ein Verbot der Erbringung von Ratingdiensten für russische Kunden oder Organisationen. Der Bundesrat hat am 18. März 2022 entschieden, auch diese EU-Sanktionsmassnahmen zu übernehmen. Die entsprechenden Massnahmen werden nach der Veröffentlichung der angepassten «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» in den nächsten Tagen in Kraft treten. Das darin enthaltene Verbot der Ausfuhr von Luxusgütern betrifft nur einen geringen Anteil der weltweiten Exporte der Schweiz dieser Gütergruppe. Einzelne Unternehmen können jedoch stark davon betroffen sein.

Ebenfalls Teil des vierten EU-Sanktionspakets ist der Entzug der Meistbegünstigungsbehandlung gegenüber Russland im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Über diesen Teil wird der Bundesrat aufgrund einer Analyse des WBF entscheiden.

Versorgungssicherheit: Bund intensiviert Austausch mit der Energiebranche

Aufgrund der geopolitischen Spannungen, der stark gestiegenen Preise und des hohen Liquiditätsbedarfs auf den Energiemärkten hat das UVEK bereits vor Weihnachten eine Task Force zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit eingesetzt. Angesichts des Krieges in der Ukraine will der Bund unter der Leitung von Energieministerin Simonetta Sommaruga und Wirtschaftsminister Guy Parmelin alle Arbeiten zur Versorgungssicherheit im Energiebereich nun noch enger begleiten und den Austausch innerhalb der Bundesverwaltung, mit der ElCom, der Swissgrid, den Kantonen sowie der Strom- und Gasbranche intensivieren. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 18. März 2022 über den Entscheid des UVEK und WBF informiert.

Die Preissteigerungen auf den Strom- und Gasmärkten haben vor Weihnachten in ganz Europa zu Verwerfungen geführt, die verschiedene Unternehmen vor Probleme gestellt haben. Das UVEK hat zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit daher eine Task Force eingesetzt. Diese hat ihre Arbeiten auch nach der temporären Beruhigung an den Energiemärkten weitergeführt.

Mit dem Krieg in der Ukraine hat sich die geopolitische Lage nochmals verschärft. Dem Bund ist es darum ein Anliegen, alle Arbeiten zur Versorgungssicherheit im Energiebereich sowohl politisch als auch operativ enger zu begleiten, den Austausch mit allen involvierten Akteuren zu intensiveren und die Kräfte zu bündeln.

Der in Ergänzung zur bestehenden Arbeitsgruppe geschaffene Steuerungsausschuss steht unter der Leitung von Energieministerin Simonetta Sommaruga und Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Das erste Treffen mit Vertretern der Strom- und Gasbranche, der Elektrizitätskommission ElCom, der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid sowie der Kantone findet am 25. März 2022 statt.

Die Stärke des Franken gegenüber dem Euro, Ursachen und Folgen

In den letzten Wochen ist der Schweizer Franken gegenüber dem Euro und anderen Währung stark gestiegen. Erstmals wurde der Franken mit dem Euro gleichgesetzt. Was sind die Gründe dafür, was bedeutet das für die Wirtschaft und insbesondere für die Schweizer Exportindustrie?

Zu diesen und weiteren Fragen sprach albinfo.ch mit Gzim Hasani, erfolgreicher Unternehmer, CEO und Partner der Swiss Management Zürich und Gründer und Managing Partner von IMPEGNO & Partners.

Albinfo.ch: Warum ist der Schweizer Franken im Moment so stark. Gründe?

Gzim Hasani: Der starke Franken ist ein Abbild der hohen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft sowie der makroökonomischen und politischen Stabilität. Der Franken wird als sichere Währung wahrgenommen und ist deshalb besonders in Krisenzeiten gefragt und wird unter anderem als «sicherer Hafen» bezeichnet.

Albinfo.ch: Kann sich der Wert des Schweizer Franken noch weiter erhöhen?

Gzim Hasani: Das ist aufgrund der aktuellen Situation ohne weiteres möglich. Viel wird davon abhängen wie sich die Situation in der Ukraine weiterentwickelt und die Unsicherheiten anhalten. Andererseits ist die Parität des Schweizer Franken zum Euro (1:1) auch eine wichtige psychologische Grenze und eine weitere Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro kann die Schweizer Exportindustrie belasten.

Albinfo.ch: Was ist zu tun, damit der Franken nicht weiter aufwertet?

Gzim Hasani : Natürlich würde ein Kriegsende die Unsicherheiten und Risiken reduzieren und die Aufwertung der Schweizer Franken würde gestoppt werden. Ein weiteres Mittel besteht durch Interventionen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am Devisenmarkt um die Aufwertung des Schweizer Franken zu stoppen und damit unter anderem die Exportindustrie der Schweiz zu schützen.

Albinfo.ch: Welche Erwartungen haben Ökonomen in Bezug auf die Veränderungen der wichtigsten

Gzim Hasani : Weltwährungen infolge der russischen Invasion auf die der Ukraine.
Mit der Invasion in der Ukraine werden in erster Linie die Währungen in Europa mehr leiden als zum Bespiel der US-Dollar, da Europa wirtschaftlich mehr betroffen ist als die USA. Deshalb, sind der US-Dollar, der Japanische Yen und der Schweizer Franken als Fluchtwährung gesucht

 

 

 

Ukraine: Bundesrat aktiviert Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine

Innerhalb von zwei Wochen haben über zwei Millionen Menschen die Ukraine in Richtung Schengen-Raum verlassen. Der Bundesrat erwartet, dass sie zunehmend auch in der Schweiz Schutz suchen. Ukrainerinnen und Ukrainer können visumsfrei einreisen und sich insgesamt 90 Tage frei im Schengen-Raum aufhalten.

Um den Geflüchteten schnell und möglichst unbürokratisch Schutz zu gewähren, hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S aktiviert. Dieser gilt ab Samstag, 12. März 2022. Mit dem Schutzstatus S kann einer bestimmten Personengruppe für die Dauer einer schweren Gefährdung, insbesondere während eines Krieges, kollektiv Schutz gewährt werden. Das Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Der Status S ermöglicht es den Schutzbedürftigen auch, Familienangehörige nachzuziehen. Er entspricht weitgehend jener Lösung, welche die EU-Mitgliedstaaten beschlossen haben.

Anpassungen bei Arbeitsmöglichkeiten und Reisefreiheit

Den Schutzstatus S erhalten neben ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen auch Personen aus Drittstaaten, die das Land wegen des Krieges verlassen haben. Voraussetzung ist, dass sie vor ihrer Flucht über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügen und nicht sicher und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren können. Nicht unter den Schutzstatus S fallen Personen, denen bereits in einem anderen EU-Staat der Schutzstatus zugesprochen worden ist.

Der Bundesrat hat auf Verordnungsebene in einzelnen Punkten Anpassungen an dem im Asylgesetz definierten Schutzstatus S beschlossen. So wird die Wartefrist von drei Monaten für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aufgehoben. Der Bundesrat erlaubt auch die selbständige Erwerbstätigkeit. Der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt und auch zur Schule ist gewährleistet. Das Staatssekretariat für Migration prüft derzeit mit den Kantonen, ob Massnahmen zur Förderung des Spracherwerbs nötig sind. Zudem dürfen Personen mit dem Schutzstatus S bewilligungsfrei reisen.

Breite Unterstützung bei den Kantonen, Gemeinden, Städten und Hilfswerken

Der Bundesrat hat sich – vorbehältlich der Zustimmung in der Konsultation – bereits am 4. März 2022 für die Einführung des Schutzstatus S ausgesprochen. Inzwischen hat er Kantone, Gemeinden, Städte, Hilfswerke, das UNHCR dazu konsultiert. Die Einführung des Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine sowie die Anpassungen bei der Erwerbstätigkeit und der Reisefreiheit sind von der grossen Mehrheit der Konsultierten explizit befürwortet worden.

Bundesrat Guy Parmelin positiv auf das Corona-Virus getestet

Anlässlich eines Covid-Tests am Samstagvormittag wurde Bundesrat Guy Parmelin positiv auf das Corona-Virus getestet.

Er liess sich testen, nachdem er leichte Symptome verspürte. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft Bildung und Forschung hat sich in Isolation begeben und wird seine Arbeit aus dem Homeoffice weiterführen.

Bundesrat Parmelin hat alle geplanten Veranstaltungen der nächsten Tage abgesagt.

/seco.admin.ch/

Krieg in der Ukraine: Aufhebung der Autobahnvignettenpflicht und Befreiung von Schwerverkehrsabgabe

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hebt die Autobahnvignettenpflicht für sämtliche Fahrzeuge auf, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren. Zudem können Hilfsgütertransporte von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit werden. Das BAZG macht damit Gebrauch von den in den jeweiligen Rechtsgrundlagen vorgesehenen Ausnahmeregelungen aus humanitären Gründen.

Aufhebung der Autobahnvignettenpflicht

Gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) hebt das BAZG die Autobahnvignettenpflicht für sämtliche Fahrzeuge auf, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren. Die Massnahme tritt sofort in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. Juni 2022. Weitere Informationen finden sich unter www.vignette.ch.

Befreiung von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe

Gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) kann das BAZG Hilfsgütertransporte von der LSVA befreien. Ein entsprechendes Gesuch ist vor dem Transport beim BAZG einzureichen, auf dem Schriftweg oder per Mail an [email protected]. Weitere Informationen finden sich unter www.bazg.admin.ch oder www.lsva.ch.

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können aufgenommen und untergebracht werden

Der Bund hat sich zusammen mit Partnerorganisationen auf die Aufnahme der Vertriebenen aus der Ukraine vorbereitet. In den Bundesasylzentren stehen derzeit mehrere Tausend freie Unterbringungsplätze zur Verfügung, zusätzlich werden weitere Kapazitäten gesucht. Aus der Bevölkerung sind zahlreiche Angebote für eine private Unterbringung eingegangen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe wird diese koordinieren und Ukrainerinnen und Ukrainer in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen an private Gastgeber oder in kantonale Strukturen vermitteln. Das SEM bedankt sich bei allen, die mithelfen, diese Herausforderung zu bewältigen.

Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben sich rund 700 vertriebene Personen in den Bundesasylzentren gemeldet. In einer ersten Phase waren es vor allem Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits über eine Unterkunft bei Verwandten oder Bekannten in der Schweiz verfügen. Diese private Unterbringung ist möglich und die Behörden verdanken die grosszügige Hilfsbereitschaft.

Zunehmend melden sich nun auch Geflüchtete beim SEM, die keine Kontakte in der Schweiz haben und eine Unterkunft benötigen. Sie werden in einer ersten Phase in einem Bundesasylzentrum aufgenommen und betreut. Das SEM verfügt aktuell noch über mehrere Tausend freie Plätze.

Das SEM hat in den Bundesasylzentren in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen zusätzliche Ressourcen aufgebaut, damit die Registrierung und die Zuweisung einer Unterkunft rasch erfolgt. Das Ziel ist, dass alle Vertriebenen umgehend eine Unterkunft und jene Unterstützung erhalten, die sie benötigen. In den Bundesasylzentren erhalten sie bei Bedarf auch medizinische Hilfe.

Schweizerische Flüchtlingshilfe vermittelt Unterkünfte

In den Bundesasylzentren sind ab sofort auch Mitarbeitende der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) präsent. Sie vermitteln den Ukrainerinnen und Ukrainern im Auftrag des SEM Unterkunftsplätze; sie tun dies in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Plätze können in kantonalen Strukturen oder bei Privatpersonen sein, die ihre Hilfe angeboten haben. Die SFH wird Kontakt aufnehmen mit möglichen Gastgebern und die Vermittlung von vertriebenen Personen aus der Ukraine an geeignete Orte übernehmen. Dafür arbeitet die SFH auch mit Nichtregierungsorganisationen wie Campax zusammen, die Hilfsangebote der Bevölkerung zusammengetragen haben. Falls die Geflüchteten in der Nähe von Verwandten oder Bekannten untergebracht werden möchten, wird dies nach Möglichkeit berücksichtigt. Zudem können alle Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits bei Bezugspersonen wohnen, dies auch weiterhin tun. Das SEM bedankt sich bei den Kantonen, allen Partnerorganisationen und der Bevölkerung für die grosszügige Unterstützung.

Anlaufstellen für Geflüchtete

Ukrainerinnen und Ukrainer, die neu in die Schweiz kommen, können sich direkt in einem der sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion melden (siehe Link “Asylregionen und Bundesasylzentren”). Weiter können an die Adresse [email protected] per Mail Anfragen eingereicht werden. Unter der Nummer 058 465 99 11 (10–12 und 14–16 Uhr) ist zudem eine Telefon-Hotline im Aufbau, die ab morgen Dienstag operativ ist. Das SEM hat eine Task Force eingesetzt, die alle Anfragen so rasch als möglich beantwortet.

Weitere nützliche Informationen zur Ukraine-Krise und zur Einreichung von Unterbrigungsangeboten finden Sie hier: www.sem.admin.ch

Schutzstatus S für raschen und unbürokratischen Schutz

Der Bundesrat hat am Freitag darüber informiert, dass er so rasch als möglich den Schutzstatus S für alle Ukrainerinnen und Ukrainer aktivieren will, die aus ihrer Heimat in die Schweiz flüchten. Sobald dieser Status aktiviert ist, erhalten alle registrierten Personen aus der Ukraine den Schutz der Schweiz, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Sie bekommen damit ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, können ihre Familienangehörigen nachziehen, einer Erwerbsarbeit nachgehen und haben auch Anspruch auf Sozialhilfe und medizinische Versorgung. Aktuell läuft die Konsultation der Kantone und anderer Partnerorganisationen.

Der Bund unterzeichnet einen Vertrag zur Beschaffung von Arzneimitteln zur Prävention von Covid-19

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit dem Unternehmen AstraZeneca Schweiz einen Vertrag für die Beschaffung von Arzneimitteln zur Prävention von Covid-19 abgeschlossen. Es handelt sich um eine kombinierte Antikörperbehandlung mit Tixagevimab und Cilgavimab. Die Medikamente sind für Risikogruppen mit geschwächtem Immunsystem vorgesehen. Diese Personen können sich nicht mit einer Impfung vor einer Covid-19-Erkrankung schützen.

Gewisse Risikogruppen mit geschwächtem Immunsystem sprechen nicht auf die Impfung gegen das Coronavirus an und können so keinen genügenden Immunschutz aufbauen. Sie weisen damit ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf auf. Dies betrifft zum Beispiel Personen nach einer Organ- oder Stammzelltransplantation, Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, die Medikamente einnehmen müssen, die das Immunsystem dämpfen, oder auch Personen mit angeborenen Immundefekten. Aus diesem Grund hat der Bund entschieden, Medikamente zu beschaffen, die präventiv eingesetzt werden können.

Das BAG hat nun einen Vertrag mit AstraZeneca zur Beschaffung der Antikörperkombination mit Tixagevimab und Cilgavimab für einige Tausend Patientinnen und Patienten abgeschlossen. Die beiden langwirksamen Antikörper werden in Kombination für die Prävention von COVID-19 eingesetzt. Dieses Arzneimittel bietet einen Schutz vor Infektion mit Covid-19 von mindestens sechs Monaten. Der Bund übernimmt die Kosten dieser Prävention, solange sie nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet wird. Die ersten Arzneimittel werden ab Mai 2022 für bestimmte Risikopatientinnen und
-patienten verfügbar sein.

Dieses Arzneimittel hat noch keine Zulassung erhalten und können nur ausnahmsweise verschrieben werden. Die Covid-19-Verordnung 3 sieht Ausnahmen vom üblichen Zulassungsverfahren vor, sofern das betreffende Arzneimittel gemäss den verfügbaren Daten die Verhütung und Bekämpfung von Covid-19 ermöglicht. Das Zulassungsgesuch wurde Anfang Februar bei Swissmedic eingereicht.

Bundesrat Alain Berset positiv auf das Corona-Virus getestet

Anlässlich eines Covid-Tests am Mittwochnachmittag wurde Bundesrat Alain Berset positiv auf das Corona-Virus getestet. Er liess sich testen, nachdem er leichte Symptome verspürte.

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern hat sich in Isolation begeben und wird seine Arbeit aus dem Homeoffice weiterführen. Zur Bundesratssitzung vom Freitag wird er zugeschaltet.

Bundesrat Berset hat alle geplanten Veranstaltungen der nächsten Tage abgesagt – unter anderem die Teilnahme an der Sitzung der UNO-Kommission für die Stellung der Frau (CSW) in New York.

/admin.ch/

Ukraine: Weitere Güter- und Finanzsanktionen gegen Russland umgesetzt

Der Bundesrat hat am 4. März 2022 die Totalrevision der «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» beschlossen und damit weitere Sanktionspakete der Europäischen Union gegenüber Russland übernommen. Die neu verabschiedeten Massnahmen betreffen insbesondere den Güter- und Finanzbereich. Die Sanktionsliste der Schweiz wurde erweitert. Die Umsetzung der Sanktionen erfolgt im Einklang mit der Neutralität. Auf Humanitäre Aktivitäten wird Rücksicht genommen.

Nachdem der Bundesrat am 28. Februar 2022 angesichts der fortschreitenden Militär­intervention Russlands in der Ukraine entschieden hatte, die Sanktionspakete der EU vom 23. und 25. Februar 2022 zu übernehmen, sind die darin enthaltenen Massnahmen nun vollständig umgesetzt. Dabei handelt es sich primär um Güter- und Finanzsanktionen. Die Änderungen treten am 4. März um 18:00 Uhr in Kraft und sind dann auf der untenstehenden Webseite einsehbar.

Neu wird die Ausfuhr sämtlicher doppelt verwendbarer Güter nach Russland unabhängig vom Endverwendungszweck oder dem Endverwender verboten. Zusätzlich wird die Ausfuhr von Gütern, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, untersagt. In diesem Zusammenhang wird auch die Erbringung technischer Hilfe, die Vermittlung oder das Bereitstellen von Finanzmitteln verboten.

Die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Dienstleistungen im Ölsektor nach Russland ist nicht mehr erlaubt. Zudem wird die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie verwendet werden können, untersagt. Bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern, beispielsweise Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste und Finanzhilfen sind ebenfalls verboten.

Öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit oder Investitionen in Russland bereitzustellen, ist verboten. Weitere Massnahmen im Finanzbereich betreffen Wertpapiere, Darlehen sowie die Entgegennahme von Einlagen. Auch sind Transaktionen mit der russischen Zentralbank nicht mehr erlaubt. Der Bundesrat hat auch die Übernahme von Sanktionen im Finanzbereich beschlossen, welche die EU am 1. März 2022 verabschiedet hat, inklusive der entsprechenden Ausnahmen. Hiervon betroffen ist insbesondere das internationale Kommunikationsnetzwerk SWIFT.

Der Bundesrat hat zudem entschieden, die von der EU am 28. Februar 2022 gelisteten Personen in den Anhang 8 der Verordnung zu übernehmen und damit die Vermögen von weiteren Personen mit engen Beziehungen zum russischen Präsidenten Putin zu sperren.

Die Umsetzung der Sanktionen erfolgt im Einklang mit der Neutralität. Bei Dual-Use-Gütern und strategischen Gütern wird das Gleichbehandlungsgebot beachtet, wenn diese für militärische Zwecke oder militärische Endverbraucher bestimmt sind. Der Bundesrat ist gewillt, dafür zu sorgen, dass die erlassenen Sanktionen humanitäre Aktivitäten nicht behindern. Für Sanktionsmassnahmen, welche diese beeinträchtigen könnten, hat er humanitäre Ausnahmen vorgesehen.

Der Bundesrat verfolgt die weiteren Entwicklungen genau. Er entscheidet autonom über die Übernahme weiterer Sanktionsmassnahmen der EU gegenüber Russland.

Bundesrat baut administrative Hürden bei der Zuwanderung aus Drittstaaten ab

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. März 2022 eine Reihe von Massnahmen zur Optimierung der Zulassung von qualifizierten Erwerbstätigen aus Drittstaaten beschlossen. Damit können administrative Hürden abgebaut und die Innovationskraft der Wirtschaft gestärkt werden. Die Massnahmen sind sozialverträglich und entsprechen in Bezug auf die Steuerung der Zuwanderung der Verfassung. Als Sofortmassnahme sollen bis Ende 2022 erste administrative Erleichterungen in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel umgesetzt werden.

Der Bundesrat zeigt in seinem Bericht, den er am 4. März 2022 in Erfüllung des Postulats Nantermod (19.3651) verabschiedet hat, eine Reihe von möglichen Massnahmen auf, die den Abbau administrativer Hürden zum Ziel haben, Prozessbeschleunigungen ermöglichen, die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft stärken und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöhen. Für einige Massnahmen hat er direkt die Umsetzung beschlossen, für andere hat er eine Prüfung in Auftrag gegeben.

Konkrete Massnahmen

Zwei der drei Massnahmen, die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) direkt auf Weisungsstufe umgesetzt werden, betreffen die Zulassungsvoraussetzungen für erwerbstätige Drittstaatsangehörige. So soll bei Berufen mit nachweislich starkem Fachkräftemangel darauf verzichtet werden, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob das inländische Fachkräftepotential ausgeschöpft worden ist. Ausserdem sollen künftig auch Personen in qualifizierten Tätigkeiten mit ausgewiesenem Fachkräftemangel eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können, auch wenn sie keine akademische Bildung vorzuweisen haben. Bisher ist das nur bei Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen möglich.

Die dritte Massnahme vereinfacht den Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung. Diese drei Massnahmen sollen bis Ende 2022 umgesetzt werden. Im Rahmen einer nächsten Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes, spätestens bis Ende Dezember 2023, soll das EJPD zudem dem Bundesrat eine Botschaft vorlegen, welche die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Bewilligungspflicht beim Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit schafft.

Zusätzliche Verbesserungen am Kontingentssystem für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten sollen durch das EJPD in Zusammenarbeit mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und unter Einbezug der Kantone und Sozialpartner einer vertieften Prüfung unterzogen werden. Ausserdem prüft das EJPD, ob eine Expressgebühr eingeführt werden kann, welche die Verfahren auf Stufe Bund und Kantone beschleunigen könnte. Das EJPD erstattet dem Bundesrat bis Ende März 2023 Bericht über die Ergebnisse dieser Prüfaufträge und unterbreitet ihm einen Vorschlag für das weitere Vorgehen.

Bericht zur Zuwanderung aus Drittstaaten

Mit dem Postulat «Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht» (19.3651, Nantermod) hat das Parlament den Bundesrat aufgefordert, zu analysieren, ob das Zulassungssystem für Erwerbstätige aus Drittstaaten verbessert werden kann, und ob das geltende Kontingentsmodell ersetzt werden soll. Dazu hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Bedürfniserhebung bei Wirtschaft, Sozialpartnern und Kantonen durchgeführt.

Abkehr vom Kontingentssystem drängt sich nicht auf

Diese Konsultation hat ergeben, dass das heutige System in seinen Grundzügen nicht in Frage gestellt wird. Punktuelle Optimierungen aber sind erwünscht, um die Erwartungssicherheit für die Wirtschaft mittelfristig weiter zu erhöhen und die Prozesse zu vereinfachen. Daher schlägt der Bericht mögliche Anpassungen vor, die sowohl den Anliegen der verschiedenen Anspruchsgruppen als auch dem verfassungsmässigen Auftrag in Bezug auf die Steuerung der Zuwanderung entsprechen. Die Zuwanderung muss zudem sozialverträglich bleiben. Eine Abkehr vom heutigen Kontingentssystem drängt sich nicht auf.

Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegen Russland

Angesichts der fortschreitenden Militärintervention Russlands in der Ukraine hat der Bundesrat am 28. Februar 2022 beschlossen, die Sanktionspakete der EU vom 23. und 25. Februar zu übernehmen. Die Vermögen der gelisteten Personen und Unternehmen sind ab sofort gesperrt; auch die Finanzsanktionen gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov werden mit sofortiger Wirkung vollzogen. Die Schweiz bekräftigt ihre Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung; sie liefert Hilfsgüter für die nach Polen geflüchteten Menschen.

Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Der Bundesrat hat das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die bisherige Verordnung basierend auf den Massnahmen der EU anzupassen. Die Schweiz setzt die Sanktionen in Abstimmung mit der EU in Kraft. Dabei handelt es sich primär um Güter- und Finanzsanktionen. Die Vermögen der im Anhang der Verordnung aufgeführten Personen und Unternehmen sind per sofort gesperrt; die Eröffnung neuer Geschäftsbeziehungen bleibt wie zuvor schon verboten.

Mit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die Finanzsanktionen, welche die EU gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov verhängt hat. Damit reagiert die Schweiz auf die schwerwiegenden Verstösse gegen das Völkerrecht, für die diese Personen verantwortlich sind. Das seit 2014 bestehende Einfuhr-, Ausfuhr- und Investitionsverbot betreffend Krim und Sewastopol wurde erweitert auf die ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk, die nicht mehr unter Kontrolle der ukrainischen Regierung sind.

Einreisebestimmungen und Luftraumsperrungen

Der Bundesrat hat auch entschieden, das Abkommen von 2009 über die Visaerleichterung für Russinnen und Russen teilweise zu suspendieren.  Der Bundesrat hat zudem Einreiseverbote gegen mehrere Personen beschlossen, die einen Bezug zur Schweiz haben und dem russischen Staatspräsidenten nahestehen. Gestützt auf die Bundesverfassung (Art. 184 Abs. 3 BV und Art. 185 BV) kann der Bundesrat entsprechende Massnahmen zur Wahrung der Interessen des Landes bzw. zur äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz erlassen.

Ausserdem wird – im Einklang mit den Luftraumsperrungen in anderen europäischen Ländern – der schweizerische Luftraum ab Montag, 15.00 Uhr für alle Flüge aus Russland und für alle Flugbewegungen von Luftfahrzeugen mit russischer Kennzeichnung gesperrt, mit Ausnahme von Flügen zu humanitären, medizinischen oder diplomatischen Zwecken.

Schweiz bietet weiterhin ihre Guten Dienste an

Bei seinen Entscheidungen hat der Bundesrat auch die Neutralität sowie friedenspolitische Aspekte berücksichtigt. Er bekräftigte die Bereitschaft der Schweiz, durch ihre Guten Dienste aktiv zu einer Lösung des Konflikts beizutragen. Der beispiellose militärische Angriff Russlands auf ein souveränes europäisches Land hat im Bundesrat den Ausschlag gegeben, die bisherige Sanktionspraxis zu ändern. Die Verteidigung von Frieden und Sicherheit und die Achtung des Völkerrechts sind Werte, die die Schweiz als demokratisches Land mit ihren europäischen Nachbaren teilt und mitträgt. Wie bisher wird die Schweiz jedes weitere Sanktionspaket der EU einzeln prüfen.

Hilfsgüterlieferungen für die ukrainische Bevölkerung

In diesen Tagen liefert die Schweiz rund 25 Tonnen Hilfsgüter im Wert von acht Millionen Franken in die polnische Hauptstadt Warschau. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) stellt dringend benötigte medizinische Güter und Arzneimittel aus der Armeeapotheke zur Verfügung. Die Hilfsgüter sind für die ukrainische Bevölkerung in der Ukraine und in den Anrainerstaaten vorgesehen. Die Hilfslieferung wird durch Mitarbeitende des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe begleitet.

Ausländerstatistik 2021

Im Jahr 2021 blieb der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung mit 61 526 Personen (+136 Personen) im Vergleich zum Vorjahr stabil. Die Gesamtzuwanderung nahm um 3,3 Prozent und die Auswanderung um 5,9 Prozent zu. Bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen war die Zuwanderung rückläufig, während sie bei den Drittstaatsangehörigen zunahm. Ende Dezember 2021 lebten 2 190 293 Ausländerinnen und Ausländer dauerhaft in der Schweiz.

Im Jahr 2021 nahm die Zuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung gegenüber dem Vorjahr um 4587 Personen zu. Während aus der EU und der EFTA 94 870 Personen in die Schweiz einwanderten (-3173 Personen), waren es bei den Drittstaatsangehörigen 46 679 Personen (+7760 Personen). Gleichzeitig haben 74 392 Personen der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung die Schweiz verlassen, 4122 Personen mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Auswanderung von Drittstaatsangehörigen zurückzuführen (+3221 Personen).

Stabiler Wanderungssaldo

Infolgedessen ging der Wanderungssaldo bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen gegenüber dem Vorjahr um 10,2 Prozent (-4092 Personen) auf 35 870 Personen zurück. Bei den Drittstaatsangehörigen nahm er um 19,7 Prozent (+4228 Personen) zu und lag bei 25 656 Personen. Da der Anstieg bei Drittstaatsangehörigen in etwa dem Rückgang bei EU/EFTA-Staatsangehörigen entspricht, ist der Wanderungssaldo insgesamt im Vergleich zu 2020 stabil geblieben.

Im Jahr 2021 betrug die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit 138 315 Personen, was einer Zunahme von 4648 Personen (+3,5 %) entspricht. 66 360 Personen (+2,4 %) kamen für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit in die Schweiz, 71 955 Personen (+4,5 %) traten eine langfristige Stelle an. Von den 71 955 ausländischen Arbeitskräften, die im Jahr 2021 für einen Langzeitaufenthalt in die Schweiz einwanderten, waren 86 Prozent EU/EFTA-Staatsangehörige. Von diesen stammten 45 Prozent aus nord- und westeuropäischen, 32 Prozent aus südeuropäischen und 23 Prozent aus osteuropäischen Mitgliedstaaten.

Kontingente für Drittstaaten teilweise genutzt

Bei der Zuwanderung aus Drittstaaten (14 %) machten Staatsangehörige aus Asien/Ozeanien 49 Prozent aus. Aus Afrika/Amerika stammten 28 Prozent und aus dem übrigen Europa 23 Prozent der aus Drittstaaten zugewanderten Arbeitskräfte. Von den kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurden bis Ende Jahr 73 Prozent der Kurzaufenthaltsbewilligungen L (2938 Einheiten) und 80 Prozent der Aufenthaltsbewilligungen B (3584 Einheiten) beantragt.

Im Jahr 2021 machte der Familiennachzug 28 Prozent der Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt aus. Im Rahmen des Familiennachzugs wanderten 40 054 Personen in die Schweiz ein (+4,6 % gegenüber 2020), von denen 18,9 Prozent Familienangehörige einer Schweizerin bzw. eines Schweizers waren. Die Aufenthalte zu Aus- oder Weiterbildungszwecken machten 11,4 Prozent der Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt aus (16 184 Personen, -3,6 %).

Ende Dezember 2021 lebten 1 452 089 EU/EFTA-Staatsangehörige und 738 204 Drittstaatsangehörige in der Schweiz. Insgesamt wurden 36 917 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Davon stammten 7947 Personen aus Deutschland, 4207 Personen aus Italien und 3152 Personen aus Frankreich. Italienerinnen und Italiener sind mit 331 379 Personen die grösste ausländische Bevölkerungsgruppe in der Schweiz. Die zweitgrösste Ausländergruppe bilden die deutschen Staatsangehörigen (313 702 Personen), gefolgt von portugiesischen (258 943 Personen) und französischen (151 551 Personen) Staatsangehörigen.

Organspende: Bundesrat und Parlament befürworten Widerspruchslösung mit Einbezug der Angehörigen

Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten, und deshalb die Organspende neu regeln: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Am 15. Mai 2022 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes. Es regelt auch die Rechte der Angehörigen: Sie können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Eine Organspende kann die Gesundheit und die Lebensqualität von Menschen, die auf ein gespendetes Organ angewiesen sind, entscheidend verbessern. Etliche von ihnen können überhaupt nur dank eines gespendeten Organs weiterleben. In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz jährlich im Schnitt rund 450 Menschen ein oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf ist allerdings deutlich grösser: Ende 2021 befanden sich in der Schweiz 1434 Menschen auf der Warteliste. Je nach Organ beträgt die Wartezeit mehrere Monate, manchmal sogar Jahre.

Heute gilt die Zustimmungslösung
Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Das heisst: Die Spende von Organen, Gewebe oder Zellen kommt nur in Frage, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt. Häufig ist der Wille der betroffenen Person nicht bekannt. Liegt keine Äusserung vor, müssen die Angehörigen im Sinne der betroffenen Person entscheiden. In dieser Situation lehnen die Angehörigen in einer Mehrheit der Fälle eine Organspende ab. Weil die Angehörigen einbezogen werden, spricht man auch von «erweiterter Zustimmungslösung».

Einführung der Widerspruchslösung
Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes soll die Widerspruchslösung eingeführt werden. Damit gilt: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten. Liegt kein dokumentierter Wille vor, wird davon ausgegangen, dass die Person mit der Organspende grundsätzlich einverstanden ist.

Angehörige auch künftig einbezogen
Die Angehörigen werden auch künftig einbezogen, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat («erweiterte Widerspruchslösung»). Sie werden gefragt, ob ihnen der Wille der Person bekannt ist, etwa aus Gesprächen. Sie können eine Organentnahme ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar und hat die Person ihren Willen nicht festgehalten, dürfen keine Organe entnommen werden.

Bund schafft neues Register
Um den Willen einfach, sicher und datenschutzkonform festzuhalten, wird der Bund ein neues Register schaffen. Darin kann sich jede Person eintragen, wenn sie eine Organspende nach dem Tod ablehnt. Es ist aber auch möglich, die Zustimmung festzuhalten oder die Zustimmung auf bestimmte Organe einzuschränken. Der Eintrag kann jederzeit geändert werden.

Umfassende und regelmässige Information
Die Bevölkerung muss über den Wechsel zur Widerspruchslösung informiert sein. Deshalb schreibt das Gesetz eine umfassende und regelmässige Information über die neue Regelung vor. Die Information muss alle Bevölkerungsgruppen erreichen und so aufbereitet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich und verständlich ist.

Im Ausland bewährt
In den meisten europäischen Ländern gilt die Widerspruchslösung. Beispiele sind Österreich, Italien, Frankreich oder Spanien. In diesen Ländern ist der Anteil der Personen, die nach dem Tod ihre Organe spenden, im Schnitt höher als in Ländern mit der Zustimmungslösung. Länder mit einer Zustimmungslösung wie die Schweiz, Deutschland oder Irland weisen deutlich tiefere Spenderaten auf. Neben dem Spendemodell können auch andere Faktoren die Zahl der Organspenden erhöhen, etwa die Ressourcen in den Spitälern und die Ausbildung des Fachpersonals. Um diese Faktoren zu verbessern, hat der Bundesrat 2013 den Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» lanciert. Damit konnte die Zahl der gespendeten Organe erhöht werden. Im Vergleich mit anderen westeuropäischen Ländern ist sie jedoch nach wie vor tief.

Argumente der Gegner: Recht auf Selbstbestimmung verletzt
Laut dem Komitee gibt es mit dem neuen Gesetz immer Personen, die nicht wissen, dass sie sich gegen eine Organspende aussprechen müssten. So würde hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen würden. Das verletze das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

Argumente von Bundesrat und Parlament: Angehörige werden entlastet
Eine Organspende kann Leben retten. Bundesrat und Parlament wollen mit dem Wechsel zur Widerspruchslösung die Chancen jener Menschen verbessern, die auf ein Organ warten. Wichtig ist deshalb, dass die Organe all jener, die sie nach dem Tod spenden können und möchten, auch wirklich transplantiert werden. Das neue Vorgehen sichert den Einbezug der Angehörigen und entlastet sie in einer schwierigen Situation.

Indirekter Gegenvorschlag zu Initiative
Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Diese verlangt ebenfalls die Einführung der Widerspruchslösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht. Sie wurde vom Initiativkomitee unter der Bedingung zurückgezogen, dass der Gegenvorschlag in Kraft tritt.

Schulklassen bringen einen Koffer voller rätoromanischer Ideen ins Bundeshaus

Am 21. Februar 2022 beginnt die internationale Woche der rätoromanischen Sprache (Emna rumantscha). Diese Initiative wurde letztes Jahr vom EDA in Zusammenarbeit mit dem Kanton Graubünden und der Lia rumantscha lanciert. Auch 2022 steht während dieser Woche die Jugend im Zentrum: Zur Eröffnung der zweiten Emna rumantscha im Beisein des Bündner Regierungsrats Jon Domenic Parolini hat Bundespräsident Ignazio Cassis Schülerinnen und Schüler aus Savognin und Scuol nach Bern eingeladen. Die Schülerdelegation brachte einen Koffer voller Ideen zur Förderung der rätoromanischen Sprache und Kultur in der Schweiz und auch zu ihrer Bekanntmachung im Ausland mit.

«Rumantsch: in ferm toc Svizra» (Rätoromanisch für «ein starkes Stück Schweiz»). Aber auch ein starkes Stück Welt. Unter diesem Motto steht die Emna rumantscha, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemeinsam mit dem Kanton Graubünden durchführt. «Die Vielfalt ist ein Gewinn für unser Land», erklärte Bundespräsident Ignazio Cassis. «Die jährlich stattfindende Emna rumantscha erlaubt es uns, unsere vielfältige Identität zu fördern – in der Schweiz durch den Beitrag der jungen Rätoromaninnen und Rätoromanen und im Ausland durch unsere Auslandvertretungen.» Die Schweizer Auslandvertretungen werden auch dieses Jahr wieder Veranstaltungen zur Bekanntmachung der rätoromanischen Sprache und Kultur in ihren Ländern durchführen, wegen der Covid-19-Massnahmen insbesondere im Rahmen von Online-Anlässen und über digitale Inhalte.

Ein rätoromanischer Koffer voller Vielfalt

Nach der letztjährigen Begegnung mit Schülerinnen und Schülern aus Ilanz und dem Besuch eines Romanischkurses mit der Lia rumantscha in Scuol setzt Bundesrat Ignazio Cassis seine Entdeckungsreise durch die vierte Landessprache auch in seinem Präsidialjahr fort. Dieses Jahr hat er zwölf Sekundarschülerinnen und -schüler aus Savognin und Scuol eingeladen, die die Idiome Vallader und Surmiran sprechen. Die Jugendlichen brachten einen Koffer voller Ideen und Vorschläge zur rätoromanischen Sprache und Kultur mit, die sie dem Bundespräsidenten und dem Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements des Kantons Graubünden in Bern vorstellten. «Zusammenhalt und Leidenschaft für die Vielfalt: Auf diese Stärken muss die Schweiz setzen, dann kann sie alle Herausforderungen meistern», sagte Ignazio Cassis. «Die Schülerinnen und Schüler aus Savognin und Scuol machen es vor: Unsere Vielfalt führt zu innovativen Ideen, die uns auch im Ausland auszeichnen.»

Mehrsprachigkeit: Zusammenarbeit des EDA mit den Kantonen Graubünden und Tessin

Die Emna rumantscha ist Teil einer Reihe von wiederkehrenden Veranstaltungen, die wie der Tag der Mehrsprachigkeit, die Settimana della lingua italiana nel mondo und die Semaine de la francophonie die Bedeutung der Mehrsprachigkeit für den nationalen Zusammenhalt, aber auch für die Öffnung nach aussen unterstreichen.

Die Förderung der Minderheitensprachen in der Schweiz ist zudem Teil des kontinuierlichen und strukturierten politischen Dialogs, den der EDA-Vorsteher mit den Kantonen Graubünden und Tessin führt. In diesem Rahmen ist unter anderem das Programm «Piccolo Erasmus» entstanden, das es Mitarbeitenden der Bundes- und der beiden Kantonsverwaltungen ermöglicht, einige Monate in einer anderen Verwaltung zu arbeiten. Mit einem solchen Austausch gewinnen sie einen persönlich und beruflich bereichernden Einblick in die Vielfalt der Schweiz.

Personen der dritten Generation erleichtert einbürgern: Bilanz nach drei Umsetzungsjahren

Seit dem 15. Februar 2018 können sich Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben und die selber in der Schweiz geboren sind, erleichtert einbürgern lassen. Von diesen circa 25 000 Personen erhielten seither bis Ende 2020 jedoch lediglich 1847 Personen den Schweizer Pass. Im Auftrag der Eidgenössische Migrationskommission EKM untersucht nun eine neue Studie die Gründe für diese ernüchternde Bilanz. Ihr Fazit: Die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation birgt zu viele Stolpersteine und bürokratische Hürden, um attraktiv zu sein. Dabei wäre es gut möglich, das Verfahren wirklich zu erleichtern. Die Studie zeigt Wege auf, wie der Zugang zur Schweizer Staatsbürgerschaft erleichtert werden kann. Der Präsident der EKM, Walter Leimgruber, sieht nun die Behörden in der Pflicht: «Der Wille von Volk und Ständen muss umgesetzt werden. Diese Personen sind ja längst Teil der Schweiz – die Schweiz braucht sie!»

Am 12. Februar 2017 stimmten Volk und Stände mit überwältigendem Mehr einem neuen Verfassungsartikel zu, welcher den Bund beauftragte, Personen der dritten Generation erleichtert einzubürgern und damit jene Personen, die in der Schweiz geboren und deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, auch auf dem Papier als Schweizerinnen und Schweizer anzuerkennen.

Drei Jahre nach Inkrafttreten wollte die EKM wissen, wie der neue Verfassungsartikel in der Praxis umgesetzt worden ist und wie sich die Bestimmungen bewähren. Philippe Wanner, Demograph an der Universität Genf, und Rosita Fibbi, Sozialwissenschaftlerin an der Universität Neuenburg, analysierten bisher nicht veröffentlichte Daten und zogen im Auftrag der EKM Bilanz. Die Ergebnisse spiegelten sie mit den Erfahrungen von Personen, die mit dem Verfahren in Kontakt kamen, und mit den Einschätzungen von Vertretern verschiedener Einbürgerungsbehörden.

Die Studie zeigt auf, dass das Versprechen der erleichterten Einbürgerung für Personen der dritten Generation nicht eingelöst wird. Im Gegenteil: Die Altersgrenze, verschiedene bürokratische Stolpersteine und eine ungenügende Information der betroffenen Personen erschweren das Vorhaben der Einbürgerung. Dabei wäre eine höhere Einbürgerungsquote von Personen der dritten Generation mit relativ einfachen Mitteln zu erreichen: In sechs Empfehlungen zeigen Philippe Wanner und Rosita Fibbi Wege auf, wie die erleichterte Einbürgerung tatsächlich zu erleichtern wäre.

Unter anderem empfehlen die Studienautoren, die gesetzliche Altersgrenze von 25 abzuschaffen, die unnötig hohen administrativen Hürden beim Zugang zum Verfahren abzubauen und Einbürgerungswillige proaktiv auf die erleichterte Einbürgerung aufmerksam zu machen.

• Altersgrenze

Gemäss heutiger Gesetzgebung müssen Personen der dritten Generation ihr Einbürgerungsgesuch vor dem 25. Geburtstag stellen. (Die Übergangsbestimmung für Personen, die älter sind, gilt nur noch bis zum 15. Februar 2023.) Da jedoch für viele erst etwas später, nach Abschluss der Ausbildung oder bei der Gründung einer Familie, der Wunsch nach einer Einbürgerung entsteht, ist diese Altersgrenze nicht gerechtfertigt. Die gesetzliche Altersgrenze entspricht nicht der Lebenswirklichkeit von Betroffenen. Sie sollte daher abgeschafft werden.

• Nachweis der Zugehörigkeit zur dritten Ausländergeneration

Wer sich erleichtert einbürgern lassen will, muss die Zugehörigkeit zur dritten Ausländergeneration kompliziert belegen. So muss nachgewiesen werden, dass die Grosseltern in der Schweiz aufenthaltsberechtigt waren, dass Vater oder Mutter mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben, ein Elternteil zehn Jahre in der Schweiz lebte und über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. Nur wenn all dies hinreichend dokumentiert werden kann, tritt die Behörde auf das Gesuch ein. Ist aber beispielsweise der relevante Grosselternteil verstorben oder wieder aus der Schweiz ausgewandert, kann es unmöglich sein, den Aufenthalt zu beweisen. Und viele Eltern sind wegen des Saisonnierstatuts ihrer Grosseltern erst spät in die Schweiz gekommen und können keine fünf obligatorischen Schuljahre vorweisen – wohl aber z.B. eine Berufslehre, die jedoch nicht anerkannt wird. Wenn die Einbürgerung von Personen der dritten Generation tatsächlich erleichtert werden soll, müssen diese hohen administrativen Hürden beim Zugang zum Verfahren abgebaut werden.

• Beratung und Information

In der Regel wenden sich Personen, die sich einbürgern lassen wollen, an die Verwaltung in ihrer Wohngemeinde. Für lokale Behörden ist es aufgrund der komplizierten Regelungen oft herausfordernd, Einbürgerungswillige kompetent zu beraten. Um die Einbürgerung von Personen der dritten Generation zu erleichtern, müssen lokale Behörden befähigt werden, diese angemessen zu beraten. Mehr noch: Sie sollten die Betroffenen proaktiv informieren und auf die erleichterte Einbürgerung aufmerksam machen.

Campestrini: Recht auf Gesundheit für alle Kinder

Ich schrieb Elisabeth Campestrini auf Albanisch an, wohl nicht wissend, dass sie aus Österreich kommt. Ihr herausragender Einsatz für die albanische Kommunität ließ mich annehmen, dass sie Albanerin ist. Elisabeth ist eine faszinierende Persönlichkeit, sie setzte sich mit voller Kraft für viele Menschen ein. Nach ihrem Jurastudium konzentrierte sie sich auf die besondere Situation von Menschen, die als Flüchtlinge nach Österreich kamen.

„Das waren Erfahrungen, die mich für immer prägten. Ich hatte immer großen Respekt vor der Energie und Würde mit der Menschen, oft schier unglaublich schwierige Schicksale zu meistern vermögen – auch wenn sie weit entfernt von ihrer Heimat sind“, – erzählte sie für Albinfo.at. Ihrer Laufbahn folgten Auslandsaufenthalte bei der UN in New York und in Genf im Menschenrechtsbereich, für das BmeIA in Wien (Österreichisches Außenministerium), Arbeiten mit diversen NGOs und als Selbständige dann später Beratungstätigkeiten im Bereich Gesundheitssystementwicklung mit Fokus auf Schwellenländer und im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung für diverse Firmen in Österreich. Darüber hinaus verfügt sie über einen Master in „International Health Management“. Seit 2016 ist Elisabeth Campestrini Teamleiterin für den Gesundheitsbereich in der österreichisch-kosovarischen Freundschaftsgesellschaft (ÖKFG).

Die österreichisch-kosovarische Freundschaftsgesellschaft leistet durch Ihre Mitglieder eine bemerkenswerte Arbeit: „Wir arbeiten hier als Teammitglieder alle ehrenamtlich für eine Verbesserung des Gesundheitssystems im Kosovo. Gemeinsam – auf Initiative vom Präsidenten der ÖKFG MEP Mag. Lukas Mandl – haben wir auch bereits Herrn Bundespräsident van der Bellen von der Herausforderung der Gesundheitssituation im Kosovo berichten dürfen und und seine Unterstützung dafür erhalten.“

Ihre Arbeit im Kosovo

Als OSZE Menschenrechtsbeauftragte in Gjilan im Kosovo lernte sie von 2002 bis 2004 für 2 Jahre den Kosovo kurz nach dem Krieg zum ersten Mal kennen. Für sie war das ein spannende, sehr bereichernde und gleichzeitig eine bis heute prägende Zeit. „Erstens war es mir als Menschenrechtsjuristin immer ein wichtiges Anliegen gewesen, mehr über den Hintergrund der Menschen zu erfahren, die zu uns kamen. Und da war ich im Kosovo genau richtig gelandet. Von Anbeginn meiner Zeit im Kosovo öffneten mir sehr oft viele Menschen schnell, offen und wohlwollend die Türen…Eine Tatsache, die ich als Fremde natürlich sehr schätzte, die mich aber gleichzeitig auch nachdenklich macht, wenn ich darüber nachdenke, wie wenig offen bis sogar ablehnend Menschen in Österreich manchmal zu Ausländern sein können.“,-erwähnte sie uns gegenüber. Die damalige Arbeit beruhte auf dem Aufbau eines Frauenhauses für Opfer häuslicher Gewalt in Gjilan, das 2004 nach dem Vorbild eines Frauenhauses in Wien eröffnet wurde. Elisabeth betont immer wieder, dass ihr ein immenses Anliegen ist, ihre Arbeit mit den vielen Fachexpertinnen von vor Ort, wie Ärztinnen, Sozialarbeiterinnen, NGO Vertreterinnen, Ökonomen und auch Politikerinnen zu verknüpfen. Dies sei eine wichtige Grundlage, wie sie weiter erklärt: “Die Fachexpertinnen vor Ort wissen letztendlich immer am besten was konkret für ihr Heimatland zu tun ist. Ideal ist dabei auch die Zusammenarbeit mit den vielen Fachexpertinnen in der Diaspora in Österreich. Sie kennen beide Länder: ein 100% Win-Win. Im Rahmen dieser Arbeiten spielte auch das Thema der mangelnden Gesundheitsversorgung von Frauen und Kindern von Anbeginn eine große Rolle. Das gemeinsame Arbeiten führte damals unter uns allen, die wir daran mitarbeiteten, schnell auch zu einem besseren Sich-Gegenseitig-Kennenlernen und Vertrauen und zu persönlichen Gesprächen am Abend nach getaner Arbeit…So entstanden gute Freundschaften, die bis heute halten.“ Umso intensiver man ein Volk kennenlernt, desto besser kann man sich in dessen Lage hineinversetzen. Da kann man auf einer anderen Ebene helfen.

 

Die besondere Liebe für den Kosovo

Wie so oft im Leben, prägen uns besondere Ereignisse am meisten. Während der Arbeiten am Frauenhaus 2003-2004 wurde sie vom damaligen Direktor der Abteilung für Gesundheit und Soziales der Stadt Gjilan, einem Kinderarzt gefragt, ob sie nicht mit ihren Verbindungen zu österreichischen Spitälern und anderen Entscheidungsträgerinnen in Österreich einem zu diesem Zeitpunkt bereits schwer an Krebs erkrankten kleinen Kind aus Gjilan helfen könnte. „Selbstverständlich sagte ich damals zu und schnell waren wir dann auch schon eine größere Gruppe einer Reihe engagierter Menschen aus dem Kosovo, Österreich, Deutschland und Albanien. Wir versuchten damals unser Möglichstes! Leider verstarb nach einem Jahr unseres Bemühens der kleine Shendrit dennoch. Zurück blieben wir damals nicht nur sehr traurig, sondern auch ohnmächtig und ehrlich gesagt auch ein Stück wütend. Warum hatten die vielen Gelder, die in den Kosovo aus internationalen Töpfen seit 1999 bereits geflossen waren nicht auch sicherstellen können, dass kranke Menschen im Kosovo menschenwürdig versorgt werden können? Gilt das Menschenrecht auf Gesundheit nicht für alle?“,- stellt sie die berechtigte Frage. Die Hauptsäulen der Gesundheitsprojekte Im Rahmen einer Dissertation zum Thema „Gesundheitssystementwicklung im Kosovo: Herausforderungen und Potentiale“ lernte Elisabeth erst einmal so richtig die Komplexität der Probleme des Gesundheitsbereiches im Kosovo kennen. Im Kosovo gibt es immer noch viel zu tun. Um eine effektive und konsequente Umsetzung von neuen Strukturen zu ermöglichen, sind unter anderem folgende Projekte von Bedeutung. Die Telemedizin: „Mit der Telemedizin erwarten wir uns gerade in Zeiten von Corona ganz wichtige und weitreichende Veränderungsmöglichkeiten. Sich online zu vernetzen und somit gemeinsam auch über große Distanzen zusammenarbeiten zu können kann in der Telemedizin von Beratungen zwischen medizinischen Fachexpertinnen bis hin zu gemeinsamen Behandlungen einzelner Patientinnen führen und somit zu großen positiven Veränderungen für die Patientinnen führen…Mit BEST PRACTICE aus Österreich, adaptiert an die Bedürfnisse vor Ort – das ist uns ganz wichtig, erhoffen wir im Kosovo dann die Standards jetzt vorerst einmal im Bereich der Pädiatrie an Österreich langsam anzugleichen. Später dürfen dann auch gerne andere fachmedizinische Bereich folgen.“,- erklärt uns Elisabeth.

 

 

Das Mutter-Kind-Pass Projekt

Mit dem Mutter-Kind-Pass Kosovo soll zuerst einmal im diagnostischen Bereich für schwangere Mütter und Kinder bis 5 Jahre und 2 Monate nach Vorbild des österreichischen Mutter-Kind-Passes die Möglichkeit auch im Kosovo eröffnen werden, dass alle Mütter und Kinder während der Schwangerschaft und die Kinder dann auch von Geburt an bestmöglich und regelmäßig medizinisch untersucht werden. Dies soll unabhängig von deren finanziellen Möglichkeiten geschehen. Und dabei soll auch ein besonderer Fokus auf die Minderheiten im Kosovo gelegt werden. Besonders für Roma, Ashkali und Egyptians ist die Gesundheit bei Kindern von früh an evidenzbasiert verbesserbar. Alle Eltern wollen gesunde Kinder. Zudem soll auf der Behandlungsebene eine kontinuierliche Begleitung der medizinischen Fachexpertinnen vor Ort im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin durch österreichische Fachexpertinnen mittels Telemedizin ermöglicht werden. „Konkret heißt das, dass Schritt für Schritt die Behandlungsstandards im Kosovo auch an österreichische Standards angepasst werden können. Da es vor Ort ein riesengroßes Spektrum an Krankheiten in der Kinder- und Jugendmedizin gibt, in dem Veränderung sinnvoll sein kann, haben wir uns nun zuerst entschieden mit den Krankheiten beginnen, die durch die teilweise verheerende Umweltsituation im Kosovo bedingt sind. Bereits 2013 und 2014 haben die WHO und die Weltbank Untersuchungen im Kosovo angestellt und alarmierend auf die enge Verknüpfung zwischen der Umweltsituation und den verschiedenen Erkrankungsformen hingewiesen. Leider ist dazu bisher nur sehr wehr wenig passiert, trotzdem es ausgezeichnete Fachexpertinnen genau zu diesem Themenbereich im Kosovo bereits gibt. Bei Kindern gibt es da z.B. im Bereich Asthma, aber auch bei schwereren Erkrankungen wie Lungenkarzinom oder Leukämie sehr großen Handlungsbedarf. Die WHO und die Weltbank haben dazu bereits 2013 und 2014 genaue Untersuchungen gemacht“,- sagt Campestrini gegenüber Albinfo.at.

 

Die nächsten Ziele und Schritte

Das Projekt des Mutter-Kind-Passes soll nach Absprache mit den Regierungsvertreterinnen so bald wie möglich umgesetzt werden. Geplant sei anhand dieses Prozesses auch die Einführung des Passes in benachbarten Ländern wie Albanien und Nordmazedonien – im Westbalkan insgesamt. Das wichtigste dabei ist, möglichst viele Mütter und Kinder zu erreichen. Gleichzeitig können über die Telemedizin auch kurative Prozesse im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin begonnen werden. „Gemeinsam mit Vertreterinnen der Medizinischen Universität Wien, mit der Ärztekammer Österreich, mit der GOEG (Gesundheit Österreich GmbH), mit dem Ludwig-Boltzmann Institut für Patient Safety und Digital Health und mit vielen anderen Fachexpertinnen haben wir die Situation im Kosovo schon mehrmals besprochen. Teilweise waren die Vertreterinnen dieser Institutionen auch bereits vor Ort im Kosovo. Jetzt geht es darum bald mit der konkreten Arbeit zu starten. Ich freue mich schon auf ein spannendes, umsetzungsstarkes und für die jungen Patientinnen in Kosovo hoffentlich bald erfolgreiches neues Kapitel. Weil nicht zuletzt – das Recht auf Gesundheit gilt für ALLE weltweit. Und das ist auch gut so!“

Bundesrat Berset unterzeichnet in Tirana das Sozialversicherungsabkommen mit Albanien

Bundesrat Alain Berset hat heute mit der albanischen Ministerin für Finanzen und Wirtschaft, Delina Ibrahimaj, in Tirana ein Abkommen zur sozialen Sicherheit unterzeichnet. Es fand ausserdem ein Austausch zu Fragen der sozialen Absicherung während der Covid-Pandemie und den Herausforderungen in der Altersvorsorge statt. Anlässlich eines Treffens mit der Gesundheitsministerin Ogerta Manastirliu wurden die Bekämpfung der Pandemie und die Impfprogramme thematisiert.

Mit dem unterzeichneten Abkommen werden die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Albanien geregelt. Es umfasst die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit. Das Abkommen gewährt den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Insbesondere ermöglicht es die Auszahlung der Renten ins Ausland. Es enthält zudem eine Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbräuchen. Das Abkommen erleichtert die Mobilität der Angehörigen beider Staaten und vermeidet die doppelte Unterstellung unter beide Sozialversicherungssysteme. Es tritt in Kraft, sobald die Parlamente beider Staaten es genehmigt haben.

Treffen mit der Ministerin für Finanzen und Wirtschaft

Bundesrat Berset hat sich zudem mit der Ministerin für Finanzen und Wirtschaft, Delina Ibrahimaj, über die ausserordentlichen staatlichen Unterstützungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie ausgetauscht, ebenso über die aus der Krise gewonnenen Erkenntnisse. Thematisiert wurden zudem die Rentensysteme und die diesbezüglichen Herausforderungen und Reformbestrebungen.

Treffen mit dem stellvertretenden Premierminister und der Gesundheitsministerin

Während seinem Besuch in Tirana hat sich Bundesrat Berset auch mit Gesundheitsministerin Ogerta Manastirliu ausgetauscht, wobei die Erfahrungen aus der Bekämpfung der Covid-19 Pandemie im Zentrum der Diskussionen standen. Ausserdem war die Unterstützung des albanischen Gesundheitssystems durch die Schweiz ein Thema. Die Schweiz ist der wichtigste bilaterale Partner Albaniens im Gesundheitsbereich.

Anlässlich eines Höflichkeitsbesuchs hat sich Bundesrat Berset zudem mit dem stellvertretenden Premierminister Arben Ahmetaj über die ausgezeichneten Beziehungen zwischen der Schweiz und Albanien ausgetauscht.

Coronavirus: Bundesrat hebt Massnahmen auf

Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Die epidemiologische Lage entwickelt sich weiter positiv; dank der hohen Immunität in der Bevölkerung ist eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich. Damit sind für den Bundesrat die Voraussetzungen für eine rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gegeben. Er hebt nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner, der Parlamentskommissionen und der betroffenen Verbände die meisten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auf. Seit Mai 2021
richtet er seine Massnahmen nach der Kapazität des Gesundheitssystems aus.

Vernehmlassung: Mehrheit für rasche Aufhebung
Am 2. Februar 2022 hat der Bundesrat zwei Varianten zur Aufhebung der Massnahmen in Konsultation geschickt. Die deutliche Mehrheit der
Teilnehmenden hat sich im Grundsatz dafür ausgesprochen, die meisten verbleibenden Massnahmen sofort aufzuheben. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus, dass die Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr beibehalten wird, solange die Infektionszahlen hoch bleiben.

Ab 17. Februar: Fast alle Massnahmen aufgehoben
Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:
–  die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und
Veranstaltungen
– die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
– die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und
Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
– die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
– die Einschränkungen privater Treffen

In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.

Home-Office-Empfehlung aufgehoben – Arbeitgebende weiterhin für Schutz zuständig
Aufgehoben wird auch die Home-Office-Empfehlung des BAG. Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das
Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.

Bis 31. März: Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten
Weil die Viruszirkulation noch immer sehr hoch ist und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen kann, behält der Bundesrat zwei Schutzmassnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage bis Ende März bei. Je nach Viruszirkulation ist eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich.

Zum einen müssen sich positiv getestete Personen weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Damit kann verhindert werden, dass potenziell stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Zum anderen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Es steht den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen, beispielsweise eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon.

1. April: Ende der besonderen Lage
Die Covid-19-Verordnung besondere Lage regelt noch bis Ende März die Isolation sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in
Gesundheitseinrichtungen. Entwickelt sich die epidemiologische Lage wie erwartet, tritt die Verordnung auf den 1. April 2022 ausser Kraft. Dadurch erfolgt eine Rückkehr in die normale Lage.

Weiterhin in Kraft sind die Regelungen, die sich auf die Bundeskompetenzen des Epidemiengesetzes abstützen (z.B. zum internationalen
Personenverkehr oder zur Kostenübernahme von Arzneimitteln). Ebenso gültig bleiben die Regelungen zum Zertifikat oder zur Kostenübernahme von Tests, die sich auf das Covid-19-Gesetz stützen.

EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt
Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Diese sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate wurden seit Herbst 2021 eingeführt, um in den Schweiz den Zugang zu zertifikatspflichtigen
Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen für weitere Personengruppen zu ermöglichen.

Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere
Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden. Die Kantone haben – wie von ihnen gewünscht – weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.

Anpassungen bei der Testung
Die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben wird aufgehoben. Die repetitive Testung wird einzig in gewissen, eng begrenzten Bereichen weiter finanziert, etwa in Gesundheitseinrichtungen und sozialmedizinischen Einrichtungen sowie vom Kanton definierten Unternehmen, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen. Dadurch werden besonders gefährdete Personen geschützt. Ausserdem wird verhindert, dass grosse Teile des Personals aufgrund von Krankheit und Isolation ausfallen.

Für die Schulen wird die Empfehlung und Finanzierung der repetitiven Testung durch den Bund bis Ende März 2022 aufrechterhalten, da die
Viruszirkulation in den jüngeren Altersgruppen weiterhin sehr hoch ist. Einzeltests werden weiterhin bezahlt: Antigentests in jedem Fall, und PCR-Tests für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen.

Erwerbsausfall-Zahlungen werden für bestimmte Personengruppen weitergeführt
Mit der Aufhebung der Massnahmen entfällt auch die Notwendigkeit für die meisten wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen. So kann
ab dem 17. Februar kein Anspruch auf Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit
oder ausgefallener Fremdbetreuung mehr geltend gemacht werden.

Ausgenommen davon sind bis am 30. Juni 2022 Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von
Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie massgeblich eingeschränkt ist. Bis Ende März sind zudem Personen ausgenommen, die ihre Tätigkeit aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit unterbrechen müssen. Insgesamt dürfte die rasche Aufhebung der Massnahmen zu Minderausgaben in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken gegenüber den eingestellten Beträgen führen.

Einreisebestimmungen angepasst
Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen
Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.

Anpassungen der Kostenübernahme Arzneimittel zur ambulanten Behandlung
Die Finanzierung neuer Arzneimittel, die bei Covid-19-Patientinnen und -Patienten mit einem Risiko für einen schweren Verlauf eingesetzt werden können, wird vorerst vom Bund übernommen. Die entsprechenden Arzneimittel werden im Anhang der Epidemienverordnung aufgelistet.

Beratungsmandat der Science Task Force endet am 31. März 2022
Das Beratungsmandat der Science Task Force wird auf deren Wunsch vorzeitig auf Ende März beendet. Das aktuell gültige Beratungsmandat ist
bis Ende Mai 2022 befristet. Mit der positiven Entwicklung ändert sich der Bedarf an wissenschaftlicher Beratung. Einzelne Mitglieder der Science Task Force werden dem Bundesrat und der Bundesverwaltung weiterhin für Beratungen zur Verfügung stehen.

Die Science Task Force stellt seit dem Frühjahr 2020 unentgeltlich die unabhängige wissenschaftliche Expertise sicher. Der Bundesrat dankt den Mitgliedern für ihren sehr grossen Einsatz. Der Austausch mit der Science Task Force war von zentraler Bedeutung bei der Pandemiebewältigung.