E-Voting: Neue rechtliche Grundlagen treten in Kraft

Für die erste Etappe der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs der elektronischen Stimmabgabe gelten ab 1. Juli 2022 neue Rechtsgrundlagen. An seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) in Kraft gesetzt. Er hat zudem davon Kenntnis genommen, dass die totalrevidierte Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) gleichzeitig in Kraft tritt. Auf dieser Grundlage können Kantone dem Bundesrat wieder beantragen, dass sie im Rahmen des Versuchsbetriebes E-Voting anbieten.

Der Bund legt die Voraussetzungen fest für die elektronische Stimmabgabe an eidgenössischen Urnengängen. Mit der Revision der VPR und VEleS wird die Sicherheit der E-Voting-Systeme gestärkt, indem die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an die Systeme, deren Einsatz und deren Entwicklung präzisiert und erhöht werden. Neu werden nur noch vollständig verifizierbare und von unabhängigen Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundes überprüfte Systeme zugelassen. Sie dürfen für maximal 30 % des kantonalen und 10 % des schweizweiten Elektorats eingesetzt werden. Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Stimmberechtigte mit einer Behinderung werden als besondere Zielgruppen von E-Voting bei der Berechnung der Limiten nicht mitgezählt.

Die neuen Rechtsgrundlagen erhöhen die Transparenzanforderungen und schreiben den Einbezug der Öffentlichkeit und von Fachkreisen vor. So wurden die Vorgaben für die Offenlegung von Informationen zum System und dessen Betrieb präzisiert und Anforderungen für den Einbezug der Öffentlichkeit – zum Beispiel die Pflicht zur Führung eines ständigen Bug-Bounty-Programms – wurden geregelt.

Die Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten erfolgt nicht nur im Rahmen der unabhängigen Überprüfung der Systeme, sondern wird auch als ständige Begleitung der Versuche mit E-Voting etabliert. Der bereits für die Ausgestaltung der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs geführte Dialog mit der Wissenschaft wird weitergeführt und in den Rechtsgrundlagen verankert. So soll in den nächsten Jahren ein breiter Massnahmenkatalog umgesetzt werden, der zu einer kontinuierlichen Verbesserung der E-Voting-Systeme und ihres Betriebs führt.

Einzelne Kantone planen die Wiederaufnahme der Versuche mit dem System der Schweizerischen Post. Die Bundeskanzlei hat dazu eine unabhängige Überprüfung des Systems und seines Betriebs in Auftrag gegeben und erste Ergebnisse publiziert. Die Arbeiten für die Wiederaufnahme der Versuche mit diesem System sind im Gang, aber noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der unabhängigen Überprüfung werden zu den Grundlagen gehören, die der Bundesrat berücksichtigt, wenn er auf Gesuch eines Kantons über eine Grundbewilligung entscheidet.

Ukraine-Konferenz in Lugano stellt den Wiederaufbau ins Zentrum

Als Folge des russischen Angriffs vom 24. Februar 2022 haben die Schweiz und die Ukraine entschieden, die ursprünglich geplante 5. Ukraine-Reformkonferenz umzuwidmen und auf den Wiederaufbau auszurichten; stattfinden wird die Ukraine Recovery Conference (URC2022) am 4./5. Juli in Lugano. Die Einladungen an rund 40 Staaten und 18 internationale Organisationen wurden vergangene Woche versandt. Bundespräsident Ignazio Cassis, der ukrainische Premierminister Denys Shmyhal und Aussenminister Dmytro Kuleba informierten am Dienstag, 24. Mai 2022, am Rande des WEF-Jahrestreffens in Davos über die Ziele der Konferenz.

Der Weg zum Wiederaufbau der Ukraine führt über einen breit abgestützten politischen und diplomatischen Prozess. Diesen Prozess wollen die Schweiz und die Ukraine in Lugano lancieren. Konkret diskutiert werden dabei der Wiederaufbau- und Entwicklungsplan der Ukraine sowie die Beiträge der internationalen Partner. Auf der Traktandenliste stehen insbesondere ein Austausch über Prioritäten, Methoden und Prinzipien des Wiederaufbaus und dessen Gestaltung in den Bereichen Infrastruktur, Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Die URC2022 wird auch einen Geberteil («pledging») beinhalten.

Weiter wird es um Reformen gehen, die auch in der jetzigen Situation implementiert werden können. «Wiederaufbau und Reformprozess stehen nicht in Konkurrenz zueinander – im Gegenteil: die Ukraine verdankt die Resilienz, die sie unter Beweis gestellt hat, auch den bereits erfolgten Reformen», betonte Bundespräsident Cassis: «Wie der Wiederaufbau vonstattengeht und welche Reformen ihn begleiten, wird ebenso wichtig sein wie die eingesetzten Mittel».

Erwartet werden an der URC2022 internationale Delegationen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft. Details hierzu sind noch nicht bekannt. Die Teilnahme von Präsident Volodymyr Zelensky und Premierminister Shmyhal ist bestätigt, in welcher Form (physisch oder virtuell) ist abhängig von der Entwicklung.

Ein Anlass im Rahmen der Konferenz wird sich spezifisch an Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft richten. Geplant ist zudem ein kulturelles Begleitprogramm im Zeichen der Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und mit den Geflüchteten, was zugleich Gelegenheit bieten wird, die Vielfalt der ukrainischen Kultur darzustellen.

«Man darf sich nichts vormachen: Die Herausforderungen des Wiederaufbaus sind enorm, das zeigen all die schrecklichen Bilder aus dem Kriegsgebiet», betonte der Bundespräsident. Ziel der Schweiz sei es, dass die Konferenz ein wichtiger Schritt sei auf dem anspruchsvollen Weg des Wiederaufbaus und ein Beitrag zur Stabilität in Europa.

Covid-19: Weitere Auffrischimpfung oder präventive Antikörperbehandlung zum Schutz von Personen mit stark geschwächtem Immunsystem

Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) passen die Impfempfehlung für Menschen mit einem stark geschwächten Immunsystem an. Ihnen wird eine weitere Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen, wenn sie nach Evaluation des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin erfolgsversprechend ist. Für alle weiteren Personen ab 12 Jahren braucht es derzeit keine weitere Auffrischimpfung; eine Auffrischimpfung nach der Grundimmunisierung reicht aktuell aus.

Patientinnen und Patienten mit einem stark geschwächten Immunsystem haben weiterhin ein hohes Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Sie können trotz wiederholter Impfung gegen SARS-CoV-2 keinen guten Immunschutz aufbauen. Aus diesem Grund empfehlen das BAG und die EKIF dieser Personengruppe eine zweite Auffrischimpfung. Voraussetzung dafür ist, dass eine Spezialistin oder ein Spezialist davon ausgeht, dass die Person auf die Impfung anspricht.

Seit kurzem steht für Personen mit stark geschwächtem Immunsystem, die ungenügend auf eine Impfung ansprechen, ausserdem das Arzneimittel Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®) zur Verfügung. Die Antikörperkombination für die passive Immunisierung wird präventiv verabreicht. Sie schützt gemäss Daten für mindestens sechs Monate gut vor einer Covid-19-Erkrankung. Swissmedic hat Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®) noch keine Zulassung erteilt. Das Arzneimittel darf ausschliesslich auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin verabreicht werden und ist nur für bestimmte Risikogruppen indiziert.

Aktuell keine Empfehlung für eine weitere Auffrischimpfung für die allgemeine Bevölkerung

Für die breite Bevölkerung besteht derzeit keine Notwendigkeit einer weiteren Auffrischimpfung. Wer vollständig geimpft oder geimpft und genesen ist, ist gemäss aktuellen Daten nach wie vor gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung geschützt. Das BAG und die EKIF empfehlen der weiteren Bevölkerung ab 12 Jahren nach wie vor eine Grundimmunisierung mit zwei mRNA-Impfdosen sowie eine Auffrischimpfung mindestens vier Monate später.

Spätestens vor den Sommerferien werden BAG und EKIF über ihre Impfempfehlungen für den Herbst und Winter 2022/23 informieren. Es gibt ein Spektrum möglicher Szenarien für den Herbst. Es reicht von einer weiteren Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personen, das heisst Personen über 65 Jahre und Personen, die an bestimmten chronischen Krankheiten leiden, bis zu einer möglichen Auffrischimpfung für die allgemeine Bevölkerung. Für alle Szenarien ist in der Schweiz ausreichend Impfstoff vorhanden.

Internationale Reisen

Für Personen, die für eine bevorstehende Reise im Sommer oder Herbst eine Auffrischimpfung benötigen, werden Möglichkeiten geprüft, damit sie rechtzeitig Zugang erhalten.

Nach wie vor werden Zertifikate ausgestellt für Impfungen (Grundimmunisierungen, Auffrischimpfungen), für den Nachweis einer Infektion durch einen PCR-Test oder für ein negatives Testresultat.

Aktuelle Lage und Überwachung

Die epidemiologische Lage entwickelt sich weiter positiv; dank der hohen Immunität in der Bevölkerung ist eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin beobachteten Viruszirkulation unwahrscheinlich. Wie sich die Situation in den Herbst- und Wintermonaten entwickeln wird, lässt sich aktuell nicht präzise vorhersehen.

Der Bund stellt weiterhin eine zuverlässige und fortlaufende Überwachung der Lage sicher. So führt er das obligatorische Meldesystem (Fallzahlen, Tests, Positivitätsrate) weiter. Dieses wird durch Daten aus dem Sentinella-Meldesystem ergänzt. Zusätzlich hat er das Abwassermonitoring stark ausgebaut. So kann der Bund die Verbreitung der Viren bei über 70 Prozent der Bevölkerung aktiv verfolgen und grössere Ausbrüche rasch erkennen. Das Augenmerk der genomischen Überwachung liegt auf Virusvarianten, welche schwere Krankheitsverläufe verursachen und zu einer Hospitalisierung führen.

Gleichzeitig überwacht der Bund die Immunität in der Bevölkerung. Er erhält so Hinweise darauf, wie viele Menschen bereits mit dem Virus in Kontakt gekommen oder vollständig geimpft sind und Antikörper gegen Covid-19 entwickelt haben. Die Erkenntnisse aus den erhobenen Daten liefern wichtige Grundlagen, um das weitere Vorgehen bei der Bewältigung der Coronavirus-Epidemie festzulegen.

WEF Davos: Schweiz und Deutschland im Austausch zu Wirtschafts- und Energiethemen

Am 22. Mai 2022 haben sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Guy Parmelin im Vorfeld des WEF in Davos mit Robert Habeck getroffen, dem deutschen Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Dabei haben sie über die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs insbesondere auf die Energieversorgung gesprochen. Beide Länder sind daran, die Abhängigkeit von russischem Gas rasch zu senken sowie die Dekarbonisierung voranzutreiben. Um allfällige Engpässe besser bewältigen zu können, haben sie vereinbart, zur gegenseitigen Unterstützung Verhandlungen für ein Solidaritätsabkommen aufzunehmen.

Bundesrätin Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), und Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) haben vor dem Start des Jahrestreffens des World Economic Forum (WEF) Vizekanzler Robert Habeck in Davos empfangen. Das Gespräch stand unter dem Eindruck des Krieges in der Ukraine und dessen Auswirkungen auf Europa.

Bundesrätin Sommaruga hat mit Minister Habeck über die Massnahmen gesprochen, welche die beiden Länder getroffen haben, um die Abhängigkeit von russischem Gas zu senken und die nötigen Gasreserven zu schaffen. Um für allfällige Engpässe besser gewappnet zu sein, haben verschiedene EU-Länder begonnen, untereinander Abkommen zur gegenseitigen Unterstützung zu prüfen und abzuschliessen. Eine entsprechende Vereinbarung ist auch im Interesse der Schweiz und Deutschlands. Die Schweiz und Deutschland haben daher heute in Davos abgemacht, rasch die Verhandlungen für ein Solidaritätsabkommen aufzunehmen.

Thematisiert wurden auch die Massnahmen zur Stärkung der Stromversorgung. Aufgrund der hohen Preisausschläge und des erhöhten Liquiditätsbedarfs der Stromunternehmen, hat der Bundesrat einen Rettungsschirm erarbeitet. Die deutsche Regierung hat Anfang April ebenfalls ein Schutzschild geschaffen. Eine sichere Stromversorgung ist für Bevölkerung und Wirtschaft zentral. Entscheidend dafür ist auch die Netzstabilität und eine entsprechend enge Zusammenarbeit zwischen den Nachbarländern sowie innerhalb Europas. Bundesrätin Sommaruga hat deutlich gemacht, dass die Schweiz für die Netzstabilität in Europa eine wichtige Rolle spielen kann und deshalb in die Arbeiten einbezogen werden sollte.

Seitens WBF standen die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und die Beziehungen der Schweiz mit der EU im Zentrum des Gespräches. Bundesrat Guy Parmelin betonte, dass Deutschland der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz ist, und dass sich auch die Partnerschaft mit der EU für beide Seiten vorteilhaft auswirkt. Der Entschluss der Schweiz, die Sanktionen der EU im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg zu übernehmen, ist das jüngste Beispiel dafür, dass sich die Schweiz als Teil einer Wertegemeinschaft mit der EU sieht. Bundesrat Parmelin erläuterte den Willen des Bundesrates, den bilateralen Weg mit der EU – neu mit einem breiten Paketansatz – fortzusetzen.

Deutschland ist der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Schweiz. Im vergangenen Jahr exportierte unser Land Güter im Wert von 51 Milliarden Franken, während sich die Importe auf 57 Milliarden beliefen. Deutschland und die Schweiz sind gegenseitig auch als Investoren von grosser Bedeutung. Die schweizerischen Direktinvestitionen in Deutschland betrugen Ende 2020 70 Milliarden Franken, während deutsche Unternehmen über 38 Milliarden Franken in der Schweiz investierten.

Bundesrätin Sommaruga hat sich vor dem Gespräch mit Minister Habeck in Davos auch mit Arifin Tasrif, dem indonesischen Energieminister, sowie mit Xie Zhenhua, dem chinesischen Sondergesandten für das Klima zu einem Austausch getroffen.

Das Programm der Mitglieder des Bundesrates am WEF-Jahrestreffen 2022

Das Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) findet nach der Absage im Vorjahr und einer ebenfalls der Pandemie geschuldeten Verschiebung nun erstmals im Frühling statt. Gemeinsam mit WEF-Gründer Prof. Klaus Schwab eröffnet Bundespräsident Ignazio Cassis das Jahrestreffen am Montag, 23. Mai 2022.

Das Jahrestreffen bietet den Mitgliedern des Bundesrates Gelegenheit für viele weitere Kontakte und Gespräche; es dürften rund 32 bilaterale Treffen stattfinden. Programmänderungen sind immer auch in letzter Minute noch möglich.

Bundespräsident Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), stellt den Krieg in der Ukraine ins Zentrum seiner Gespräche am WEF. Die Situation in der Ukraine und mögliche Auswirkungen auf die Sicherheitsarchitektur in Europa wird er in seiner Eröffnungsrede ansprechen. Das werden auch die wichtigsten Themen in den bilateralen Treffen sein, die der Bundespräsident während seines Aufenthalts in Davos abhalten wird. Vorgesehen sind unter anderem ein Gespräch mit dem ukrainischen Aussenminister Dmytro Kuleba und Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez. Ausserdem nimmt Bundespräsident Cassis an einer Veranstaltung des Open Forum zum Thema Frieden in Europa und dem Potenzial der multilateralen Zusammenarbeit teil.

Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), nimmt an einer Veranstaltung des WEF teil, die sich der globalen Gesundheit und der Gesundheitspolitik widmet. Er wird unter anderem neben den Gesundheitsministern Indonesiens, Budi Gunadi Sadikin, und Malaysias, Khairy Jamaluddin, sprechen. In seiner Funktion als Vizepräsident wird er voraussichtlich die tunesische Premierministerin Najla Bouden, den kosovarischen Premierminister Albin Kurti, den kolumbischen Präsidenten Ivan Duque sowie den simbabwischen Präsidenten Emmerson Mnangagwa treffen.

Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), setzt einen thematischen Schwerpunkt auf die Sicherheitspolitik. Sie wird an einer Podiumsdiskussion über die Zukunft der transatlantischen Beziehungen teilnehmen (IGWEL, Informal Gathering of World Economic Leaders). Darüber hinaus ist ein Gespräch mit dem NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg vorgesehen, mit dem sich Bundesrätin Amherd über die aktuelle sicherheitspolitische Lage, die militärische Friedensförderung im Westbalkan – namentlich die SWISSCOY – sowie die bilaterale Kooperation im Rahmen der NATO austauschen wird. Die Chefin VBS wird zudem das «Swiss Armed Forces Culinary Team» (SACT), die Schweizer Nationalmannschaft der Armeeköche, besuchen – dieses steht während des WEF im «House of Switzerland» im Einsatz.

Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), wird am WEF-Jahrestreffen im üblichen Rahmen hauptsächlich bilaterale Gespräche mit ausländischen Amtskolleginnen und Amtskollegen führen.

Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), wird das Jahrestreffen in Davos nutzen, um verschiedene thematische Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft und Handel voranzutreiben, etwa die wirtschaftlichen Beziehungen zu Partnerländern und der EU oder die Weiterentwicklung mehrerer Freihandelsabkommen. Am Sonntag wird er sich im Vorfeld des WEF gemeinsam mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga mit Robert Habeck, dem deutschen Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, treffen. In den darauffolgenden Tagen wird Bundesrat Parmelin unter anderem mit dem brasilianischen Wirtschaftsminister Paulo Guedes, dem indischen Handels- und Industrieminister Piyush Goyal, dem peruanischen Handelsminister Roberto Sánchez, dem indonesischen Handelsminister Muhammad Lutfi, dem singapurischen Transportminister S. Iswaran, der britischen Staatssekretärin für internationalen Handel Anne-Marie Trevelyan sowie dem EU-Kommissar für Handel Valdis Dombrovskis Gespräche führen.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), wird sich im Vorfeld des WEF am Sonntag, 22. Mai 2022, gemeinsam mit Wirtschaftsminister Guy Parmelin mit Robert Habeck, dem deutschen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, treffen. Dabei geht es u.a. um die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Energieversorgung. Auf dem Programm von Bundesrätin Sommaruga stehen am Sonntag ausserdem Gespräche mit Arifin Tasrif, dem indonesischen Energieminister, sowie mit Xie Zhenhua, dem chinesischen Sondergesandten für das Klima.

Das «House of Switzerland» am WEF 2022

Die offizielle Schweiz ist zum dritten Mal mit einem «House of Switzerland» am diesjährigen WEF-Jahrestreffen vertreten. Unter der Federführung von Präsenz Schweiz im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) dient das «House of Switzerland» im Eisstadion Davos als Kommunikations- und Netzwerkplattform für die Schweiz als Gastgeberland. Im Rahmen verschiedener thematischer Anlässe bringt es Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen und bietet ein vielfältiges Programm. Im Fokus stehen der nachhaltige Aufschwung und die gegenwärtigen Herausforderungen angesichts der globalen Lage. Das Themenspektrum reicht vom Potenzial neuer Technologien in der Entwicklungshilfe, der Neuausrichtung der Arbeit bis hin zu Innovationen im Bereich der Digitalisierung und Zukunft der Ernährungssysteme. Das «House of Switzerland» ist auch ein informeller Begegnungsort für die Schweizer Delegation mit internationalen Gästen und Partnern sowie für Medienschaffende. Für das leibliche Wohl der Gäste im «House of Switzerland» sorgt dieses Jahr das «Swiss Armed Forces Culinary Team» (SACT), die Schweizer Nationalmannschaft der Armeeköche.

Europarat: 132. Sitzung des Ministerkomitees im Zeichen des Krieges in der Ukraine

Staatssekretärin Livia Leu nahm am 19. und 20. Mai 2022 an der 132. Sitzung des Ministerkomitees des Europarates in Turin teil, die vom italienischen Vorsitz organisiert wurde. Die Hohen Vertreterinnen und Vertreter der 46 Mitgliedstaaten nutzten die Tagung, die von der militärischen Aggression gegen die Ukraine und dem Ausschluss Russlands aus dem Europarat geprägt war, um ihr Engagement für die gemeinsamen Werte – Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – zu bekräftigen. Die Staatssekretärin hob in ihrer Rede die langjährige Partnerschaft zwischen der Schweiz und dem Europarat in der Ukraine hervor und wies auf die bevorstehende Ukraine Recovery Conference (URC2022) in Lugano hin.

«Wir bekräftigen heute unseren Glauben an die multilaterale Zusammenarbeit auf der Grundlage von Regeln und Normen», sagte Staatssekretärin Livia Leu. Vor dem Hintergrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betonte der Europarat seine entscheidende Rolle in der europäischen Architektur. Seine Normen und Instrumente waren und sind für die Ukraine besonders relevant.

Die Staatssekretärin hob die langjährige Partnerschaft zwischen der Schweiz und dem Europarat in der Ukraine hervor, namentlich seit 2015 durch die Unterstützung des Aktionsplans 2018–2022. An der Ukraine Recovery Conference (URC2022), welche die Schweiz zusammen mit der Ukraine am 4. und 5. Juli 2022 in Lugano durchführen wird, werden sie sowie weitere am Wiederaufbau der Ukraine beteiligte Akteure zusammentreffen.

Die Aussenministerinnen und Aussenminister der 46 Mitgliedstaaten betonten in Turin, dass der Europarat über die notwendigen Prioritäten und Ressourcen sowie die entsprechende Visibilität verfügen muss, um ein wirksames Gremium der Zusammenarbeit zu bleiben. Sie bestätigten ausserdem die Fortschritte bei den thematischen Arbeiten des Europarates, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo der Entwurf eines Rechtsinstruments erarbeitet wird.

Irland übernimmt den Vorsitz des Ministerkomitees

Nach zwei virtuellen Sitzungen des Ministerkomitees unter griechischem (2020) und deutschem (2021) Vorsitz war die Sitzung in Turin die erste, die seit 2019 physisch abgehalten wurde. Rund dreissig Ministerinnen und Minister bzw. Staatssekretärinnen und Vizeminister nahmen daran teil. Irland übernahm heute den Vorsitz und kündigte an, sich insbesondere auf den Schutz der Menschenrechte in Konfliktgebieten, die Stärkung der partizipativen Demokratie und die Beteiligung junger Menschen sowie den Schutz der Rechte und Freiheiten von Minderheiten und vulnerablen Bevölkerungsgruppen konzentrieren zu wollen.

Die Schweiz trat dem Europarat 1963 bei, 14 Jahre nach seiner Gründung. Der Europarat mit Sitz in Strassburg hat 46 Mitgliedstaaten. Russland wurde im März 2022 aufgrund seiner militärischen Aggression gegen die Ukraine aus dem Rat ausgeschlossen.

Ukraine: Zwischenbilanz der Aufnahme von Geflüchteten nach knapp drei Monaten Krieg

Die Schweiz ist mit der grössten Fluchtbewegung seit dem zweiten Weltkrieg konfrontiert. In weniger als drei Monaten haben über 50’000 Personen aus der Ukraine Schutz in der Schweiz gesucht und erhalten. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat an einer Medienkonferenz am 19. Mai 2022 zusammen mit der Präsidentin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, Regierungsrätin Nathalie Barthoulot, eine Zwischenbilanz zur Aufnahme der Geflüchteten gezogen. Das Zusammenspiel von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Hilfsorganisationen funktioniert grundsätzlich gut. Eine Evaluationsgruppe soll die Herausforderungen und Fragen identifizieren, die sich bei der Anwendung des Schutzstatus S stellen.

Seit am 24. Februar die russische Armee in die Ukraine einmarschiert ist, haben rund 6 Millionen Menschen die Ukraine verlassen, rund 50’000 von ihnen kamen bisher in die Schweiz. Es ist die grösste Fluchtbewegung in Europa seit dem zweiten Weltkrieg und sie läuft extrem schnell ab. In nur zwei Monaten sind mehr Menschen in die Schweiz gekommen als in der Kosovo-Krise 1999 insgesamt.

Am stärksten betroffen von der Fluchtbewegung sind die Nachbarländer der Ukraine. Die Schweiz zeigt sich solidarisch im Sinne ihrer humanitären Tradition und engagiert sich ebenfalls stark.

Bund, Kantone, Hilfswerke und Private haben in dieser Situation mit einer beispiellosen Solidarität reagiert, um den Geflüchteten in der Schweiz Schutz zu bieten. Der Bundesrat hat früh die erstmalige Anwendung des Schutzstatus S und rasch eine zusätzliche finanzielle Hilfe für den Spracherwerb beschlossen. Die Kantone stehen vor der grossen Herausforderung, die bisher rund 12’000 aus der Ukraine geflüchteten Kinder einzuschulen, gleichzeitig haben sie laufend zusätzliche Unterkünfte organisiert. Bei der Unterbringung profitierten Bund und Kantone zudem von der grossen Solidarität in der Bevölkerung. Von den 25’000 Personen, die privat untergebracht sind, haben rund 21’000 selbständig einen Platz gefunden. Rund 4’000 Personen wurden durch die Schweizerische Flüchtlingshilfe vermittelt. Das alles zeigt, wie gut die Bewältigung dieser historischen Krise in der Schweiz unter hohem Zeitdruck funktioniert, auch wenn nicht auf Anhieb alles immer perfekt lief.

Mittlerweile kommen weniger Schutzsuchende in der Schweiz an als in den ersten Wochen. Das SEM kann derzeit bei der Registrierung jederzeit freie Termine anbieten und Pendenzen abbauen. Aber der Krieg ist noch nicht vorbei. Es ist damit zu rechnen, dass weiterhin monatlich über 10’000 Personen aus der Ukraine in der Schweiz Schutz suchen werden. Und je nach Kriegsverlauf kann die Zahl der Schutzsuchenden auch wieder ansteigen. Hinzu kommen rund 1500 Asylsuchende pro Monat aus anderen Staaten. Die Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten muss darum weitergehen.

Auch drei Monate nach Kriegsbeginn stellen sich immer wieder neue Fragen. Deswegen setzt Bundesrätin Karin Keller-Sutter eine Evaluationsgruppe ein. Die Evaluationsgruppe soll laufend die Herausforderungen und Fragen identifizieren, die sich bei der Anwendung des Schutzstatus S stellen. Sie soll zugleich auch den Schutzstatus S im Kontext des Schweizer Asylsystems beurteilen.

Chronologie: Die wichtigsten Etappen seit dem Beginn des Krieges

27. Februar: Ukraine-Sondertreffen der Innenminister der Schengen Staaten in Brüssel

03. März: Treffen der Innenminister der Schengen Staaten in Brüssel

07. März: Bund, Kantone und Hilfswerke organisieren Unterbringung

11. März: Bundesrat aktiviert Schutzstatus S ab dem 12. März. Ab diesem Tag werden Geflüchtete registriert und der Schutzstatus S erteilt.

16. März: Bundesrätin Karin Keller-Sutter trifft sich mit den Sozialpartnern

17. März: SEM startet Terminvereinbarung für die Registrierung

21. März: Bundesrätin Karin Keller-Sutter setzt den Sonderstab Asyl SONAS ein.

28. März: Sondertreffen der Innenminister der Schengen Staaten in Brüssel

06. April: Bundesrat bietet Zivilschutz für die Notfallunterbringung von Schutzsuchenden auf. Bundesrätin Karin Keller-Sutter vergibt das Mandat zur Erkennung von mittelfristigen Herausforderungen im Migrationsbereich an Thomas Würgler

13. April: Bundesrat beschliesst Beitrag von 3000 Franken pro Person zur Förderung des Spracherwerbs

25. April: Schutzsuchende werden wieder gemäss dem üblichen bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel auf die Kantone verteilt.

Schweiz öffnet ihre Botschaft in Kyiv wieder

Die Sicherheitslage in der ukrainischen Hauptstadt Kyiv lässt es zu, dass die Schweiz ihre Vertretung, welche seit Ende Februar temporär geschlossen war, in den nächsten Tagen wieder öffnet. Dies hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundespräsident Ignazio Cassis, entschieden. Botschafter Claude Wild kehrt in einer ersten Phase mit einem Team von vier versetzbaren Personen zurück. Das ukrainische Lokalpersonal bleibt weiterhin bei der Schweizer Botschaft angestellt.

Die physische Präsenz des Schweizer Botschafters und seines Teams vereinfacht die Kontakte mit den ukrainischen Behörden, was auch im Hinblick auf die Ukraine Recovery Conference (URC2022) wichtig ist, welche am 4. und 5. Juli in Lugano stattfindet. Weiter wird sich das Botschaftsteam in den nächsten Wochen in erster Linie um zentrale Themen wie die Koordination der humanitären Hilfe und von Entwicklungs- und Wiederaufbauprojekten, die Guten Dienste sowie die Berichterstattung zur Lage in der Ukraine kümmern.

Sicherheit gewährleistet

Eine Abklärungsmission des Krisenmanagement-Zentrums (KMZ) des EDA mit Experten des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat ergeben, dass die Sicherheitslage in der ukrainischen Hauptstadt die Wiedereröffnung der Botschaft und damit die Anwesenheit von EDA-Mitarbeitenden in Kyiv erlaubt. Bei einer allfälligen Verschlechterung der Lage muss das Team im Notfall aber das Land kurzfristig verlassen können. Für die Sicherheit des EDA-Personals sorgen Sicherheitsberater des KMZ und Experten des VBS.

Das Büro der humanitären Hilfe in Lviv wurde in das Kooperationsteam der Botschaft integriert und ist somit eine humanitäre Aussenstelle der Botschaft Kyiv. Damit ist der Übergang der humanitären Notfallphase in die humanitäre Programmphase abgeschlossen.

Die Schweizer Botschaft in Kyiv war seit dem 28. Februar aus Sicherheitsgründen temporär geschlossen. Die Dienstleistungen der Vertretung wurden danach von Bern, der moldawischen Hauptstadt Chişinău (diplomatisch) bzw. Bukarest (konsularisch) aufrechterhalten. Der Betrieb der Botschaft war damit nie unterbrochen.

In den letzten Wochen sind auch die Vertretungen anderer Länder wiedereröffnet worden. Vertreterinnen und Vertreter von über 40 Staaten sind mittlerweile wieder in Kyiv physisch präsent.

Bundesrat unterstützt Vorschläge für zusätzliche Rüstungsgüter und rasche Beschaffung des F-35A

Angesichts der verschlechterten Sicherheitslage will der Bundesrat bestehende Fähigkeitslücken der Armee rascher als geplant schliessen. Er hat das VBS an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 ermächtigt, in der parlamentarischen Beratung der Armeebotschaft 2022 mehrere Anträge der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) zu unterstützen. Dazu gehören die Beschaffung einer zweiten Tranche des Mörsers 16 und der Ausbau im Bereich Cyber. Zudem unterstützt der Bundesrat den Beschluss der SiK-S, den Vertrag für das neue Kampfflugzeug F-35A bis Ablauf der Offerte zu unterzeichnen. Darüber hinaus wird der Bundesrat die Armeeausgaben 2023 um 300 Millionen Franken und ab 2024 so erhöhen, dass sie 2030 1 Prozent des BIP betragen.

Das VBS und die Armee haben die Bedrohungslage, wie sie sich jetzt mit dem Ukraine-Krieg zeigt, bereits in ihren Planungen der letzten Jahre berücksichtigt. Das zeigen der Sicherheitspolitische Bericht des Bundesrates (2021) und auch die Grundlagenpapiere zur Zukunft der Luftverteidigung (2017), zur Modernisierung der Bodentruppen (2019) und zur Verstärkung der Cyberabwehr (2022). Darin werden die zukünftig notwendigen Fähigkeiten und Instrumente der Armee aufgeführt. Mit den bislang verfügbaren finanziellen Mitteln mussten jedoch Priorisierungen, Verzichte oder zeitliche Verschiebungen bei den Investitionen vorgenommen werden.

Angesichts der Sicherheitslage ist es angezeigt, bestehende Fähigkeitslücken der Armee rascher als bis anhin geplant zu schliessen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) hat deshalb bei ihrer Beratung der Armeebotschaft 2022 Anfang Mai gestützt auf die Grundlagenberichte und Planungen des VBS massgebliche Änderungen an den geplanten Bundesbeschlüssen vorgenommen. Der Bundesrat hat das VBS heute ermächtigt, im Rahmen der parlamentarischen Beratung der Armeebotschaft 2022 mehrere Anträge der SiK-S zu unterstützen.

Unterzeichnung der Beschaffungsverträge für F-35A bis spätestens 31. März 2023

Erstens unterstützt der Bundesrat den Vorschlag, die Beschaffungsverträge für den F-35A mit der US-Regierung bis spätestens am 31. März 2023 und damit innerhalb der Gültigkeit der Offerten zu unterzeichnen. Der Bundesrat will damit nicht eine Volkabstimmung über die lancierte Volksinitiative «Gegen den F-35 (Stopp F-35)» abwarten.

Denn es ist unsicher, ob bei Nachverhandlungen die Beschaffung zu den gleichen Konditionen, insbesondere den festgelegten Preisen und der geplanten Auslieferung, erfolgen könnte. Zudem haben seit Kriegsausbruch viele Länder ihre Rüstungsbudgets erhöht. So hat Finnland den Kauf von 64 F-35A beschlossen, Deutschland will bis zu 35 Stück beschaffen und Kanada hat ebenfalls entschieden 88 F-35A zu beschaffen. Das Risiko einer Verzögerung in der Auslieferung hat vor diesem Hintergrund stark zugenommen. Die Flugzeuge müssen aber wie geplant ab 2027 ausgeliefert werden, um den Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft auch nach 2030 zu gewährleisten.

Volksinitiativen entfalten vor Annahme durch Volk und Stände keine rechtliche Vorwirkung. Eine neue Verfassungsbestimmung würde frühestens mit der Annahme in Kraft treten.

Zusätzliches Rüstungsprogramm 2022 im Umfang von 285 Millionen Franken

Zweitens will die sicherheitspolitische Kommission bereits im laufenden Jahr zusätzliche Rüstungsgüter beschliessen und die Verpflichtungskredite um 300 Millionen Franken erhöhen. Auch dieses Vorhaben wird der Bundesrat im Parlament unterstützen.

Im Einzelnen geht es um 110 Millionen Franken zur Erhöhung des Eigenschutzes der Armee im Cyber- und Elektromagnetischen Raum (Cyber-Lagezentrum und Ausweichstandort; zusätzliche mobile Cyberabwehrmittel und Einbau in Fahrzeuge sowie Erhöhung des Schutzes des Führungsnetzes Schweiz) sowie um 175 Millionen Franken für eine zweite Tranche 12cm-Mörser 16. Zudem soll der Verpflichtungskredit «Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung» um 15 Mio. Franken erhöht und damit ein Musterfahrzeug für zukünftige Kommandofahrzeuge beschafft werden.

Kurzfristige Erhöhung der Armeeausgaben

Drittens ermächtigt der Bundesrat das VBS, die Armeeausgaben in den kommenden Jahren plafonderhöhend zu erhöhen, und zwar im 2023 um 300 Millionen Franken. Ab 2024 sollen die Armeeausgaben jährlich schrittweise so erhöht werden, dass sie 2030 1 Prozent des BIP betragen. Genaue Beträge können heute noch nicht beziffert werden. Der Nationalrat hatte sich vor kurzem bereits für eine schrittweise Erhöhung bis 2030 auf 1 Prozent des BIP ausgesprochen. Über diese Motion wird der Ständerat noch befinden.

Der Bundesrat will mit dieser Erhöhung zusätzliche Beschaffungen in den kommenden Jahren ermöglichen und bereits geplante Vorhaben rascher realisieren. Die konkrete Planung, welche Rüstungsgüter in welchen Jahren beschafft werden sollen, ist noch nicht abgeschlossen.

Bundesrat hält an Ausserdienststellung der F-5 Tiger fest

Die SiK-S hat sich zudem gegen die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger ausgesprochen. Aus Sicht des Bundesrates sind die Gründe für eine Ausserdienststellung in der Armeebotschaft hinreichend dargelegt und die heutigen Aufgaben des F-5 Tiger können aufgefangen werden. Damit einher gehen Einsparungen in der Höhe von jährlich rund 44 Millionen Franken. Der Bundesrat hält daher an der Ausserdienststellung der F-5 Tiger fest.

Die Schweiz unterstützt die Weltbank bei der Armutsbekämpfung und dem nachhaltigen Wiederaufbau nach der Covid-19 Krise

Die Schweiz beteiligt sich mit 725 Millionen Dollar an der 20. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) der Weltbank. Die Gelder werden in den 74 ärmsten Ländern der Welt eingesetzt, um die Armut zu bekämpfen. Ferner sollen sie den Wiederaufbau nach der Covid-19 Krise fördern und zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen. Zusätzlich trägt die Schweiz mit 56,87 Millionen Dollar zur Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) bei. Das hat der Bundesrat am 18. Mai 2022 entschieden.

Die Covid-19-Krise hat viele Entwicklungsländer hart getroffen. Rund 100 Millionen Menschen sind infolge der Krise zusätzlich in die extreme Armut zurückgefallen. Damit die Weltbank über die notwendigen Mittel verfügt, um auf die Krise zu reagieren, wurde die 20. Wiederauffüllung der IDA um ein Jahr vorgezogen.

Die IDA ist der Fonds der Weltbank zur Unterstützung der ärmsten Länder. Zwischen Juli 2022 und Juni 2025 wird sie 93 Milliarden Dollar investieren, um Dienstleistungen im Bildungs- und Gesundheitsbereich zu verbessern, den Privatsektor und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern sowie die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandel und Krisen zu stärken, insbesondere auch in fragilen und konfliktbetroffenen Ländern.   

Die Schweiz beteiligt sich mit 725 Millionen Dollar an der 20. Wiederauffüllung der IDA. Die Mittel werden über neun Jahre ausbezahlt. Zudem setzt die Schweiz ihr seit 2005 bestehendes Engagement für die Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) mit 56,87 Millionen Dollar für zwei zusätzliche Jahre fort. Dank dieser Initiative müssen überschuldete Entwicklungsländer ihre IDA-Kredite nicht zurückzahlen, wenn sie bestimmte Reformen umsetzen.

In den Verhandlungen zur Wiederauffüllung setzte sich die Schweiz erfolgreich für ehrgeizige Ziele in Bezug auf Bildung und Gesundheit, Gouvernanz und Schuldenmanagement, Privatsektorentwicklung, Geschlechtergleichstellung, Klima und Biodiversität sowie Krisenprävention und -bereitschaft ein.

Die Schweiz ist langjähriges Mitglied der Weltbank und gestaltet über ihre Vertretung in den Leitungsgremien die strategische Ausrichtung und die Programme aktiv mit. Sie unterstützt die IDA im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024. Die Verpflichtungen der Schweiz erfolgen zulasten des Rahmenkredits «Entwicklungszusammenarbeit» gemäss Bundesbeschluss vom 21. September 2020.

Ukraine: Bundesrat und Branche stärken Gasreserven für den kommenden Winter

Die Schweiz ist beim Gas von Importen abhängig und hat keine eigenen Gasspeicher. Der Bundesrat hat am 18. Mai 2022 die Voraussetzungen zur Stärkung der Versorgung für den kommenden Winter geschaffen. Er verpflichtet die Gasbranche, Speicherkapazitäten in den Nachbarländern und Optionen für zusätzliche Gaslieferungen zu sichern. Der Bundesrat hat dazu eine dringliche Verordnung in Kraft gesetzt und das von der Branche und den Bundesbehörden erarbeitete Konzept zur Schaffung einer Winter-Gasreserve zur Kenntnis genommen. Diese Massnahmen konkretisieren die Entscheide des Bundesrates von Anfang März.

Das Konzept zur Schaffung einer Winter-Gasreserve dient dazu, die Folgen eines allfälligen Ausfalls russischer Gaslieferungen zu minimieren. Dazu sieht es neben der ordentlichen Beschaffung, die wie jedes Jahr durch die Schweizer Lieferanten erfolgt und den Bedarf der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten deckt, zwei zusätzliche Massnahmen vor:

  1. Physische Reserve: Ein Teil der ordentlichen Beschaffung wird abgesichert, indem diese Mengen gespeichert werden, vorwiegend in den Nachbarländern. Diese physische Reserve soll 15% (rund 6 TWh) des jährlichen Gasverbrauchs der Schweiz (rund 35 TWh) abdecken. Rund die Hälfte dieser physischen Reserve ist bereits durch die Regionalgesellschaften Gaznat und GVM in Frankreich gebucht.
  2. Optionen für zusätzliche Gaslieferungen: Zusätzlich zur ordentlichen Beschaffung sollen in Frankreich, Deutschland, Italien sowie den Niederlanden 6 TWh in Form von Optionen für nicht-russisches Gas erworben werden, die bei Bedarf kurzfristig gegen eine feste Gebühr abgerufen werden können. Diese Menge entspricht rund 20% des Schweizer Winterverbrauchs. Damit wird auch eine Diversifikation der Lieferwege erreicht.

Der Bundesrat begrüsst das Konzept der Gasbranche. Es bietet eine zusätzliche Absicherung und Diversifikation der Risiken für die Winterversorgung 2022/2023. Damit gelten sie als Vorbereitungsmassnahmen im Sinne des Landesversorgungsgesetzes. Der Bundesrat erwartet, dass die Beschaffung der Gasreserve mit dem Wettbewerbsrecht konform erfolgen kann. Die Verordnung sieht diesbezüglich vor, dass die Kosten diskriminierungsfrei über die Netznutzungstarife gedeckt werden. Er fordert die Task Force auf, das Konzept für die Gasreserve unter Mitwirkung des WBF und UVEK fertigzustellen und den Bundesrat bis Mitte Juni zu informieren. Offen ist insbesondere noch die Bewirtschaftung der Gasreserve. Ein Abrufkonzept soll regeln, wie und wann die Gasreserve ausgelöst wird und wer diese zu welchem Preis nutzen kann. Ebenfalls gilt es, Transparenz über die abgeschlossenen Verträge und Kosten zu schaffen sowie die erforderlichen Gasnetz-Importkapazitäten zu sichern. Wenn sich im Verlauf der weiteren Arbeiten zeigt, dass eine vollständig wettbewerbskonforme Umsetzung der vom Bund angeordneten Massnahmen nicht möglich ist, prüft der Bundesrat eine entsprechende Regelung.

Der Bundesrat sieht zudem auch vor, die bilateralen Kontakte zu intensivieren, um den Abschluss von bilateralen Abkommen zur Sicherung des Zugriffs auf die Speicher zu sondieren.

Der Bundesrat hat das UVEK weiter beauftragt, den Vernehmlassungsentwurf zum Gasversorgungsgesetz gemäss den Erkenntnissen aus der Ukrainekrise zu überarbeiten und ihm die neuen Eckwerte der Vorlage bis Ende April 2023 in einem Aussprachepapier vorzulegen.

Die am 18. Mai 2022 beschlossene Verordnung beruht auf dem Landesversorgungsgesetz. Sie tritt per 23. Mai 2022 in Kraft und ist bis am 30.September 2023 befristet.

Die Situation auf den europäischen Energiemärkten ist seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine von Nervosität und Unsicherheit geprägt. Beim Gas ist die Schweiz für die Versorgung vollständig von Importen abhängig. Die Schweiz verfügt zudem über keine eigenen Speicheranlagen. Um die Gasversorgung zu stärken, hatte der Bundesrat Anfang März beschlossen, der Branche die Beschaffung von Gas und Speicherkapazitäten im benachbarten Ausland zu erleichtern. Eine Task Force der Gasbranche, deren Arbeiten vom Verband der Schweizerischen Gaswirtschaft (VSG) koordiniert werden, hat inzwischen unter Mitwirkung des UVEK und WBF ein Konzept mit den Eckwerten der Massnahmen für die Winterversorgung 2022/2023 erarbeitet. Der Bundesrat hat es am 18. Mai 2022 nun zur Kenntnis genommen und die darin enthaltenen Eckwerte in einer Verordnung festgelegt.

Stellenmeldepflicht 2021: Verbesserte Transparenz bei meldepflichtigen Berufsarten

Im Jahr 2021 mussten Arbeitgeber offene Stellen aus 34 Berufsarten melden, wie der am 6. Mai 2022 publizierte 3. Monitoringbericht des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) über den Vollzug der Stellenmeldepflicht zeigt. Aufgrund der covid-bedingten hohen Arbeitslosigkeit hatte sich die Anzahl der meldepflichtigen Berufsarten gegenüber 2020 fast verdoppelt. Analysen der Universität Zürich zeigen, dass die Stellenmeldepflicht für Stellensuchende mehr Transparenz über Stellenangebote in meldepflichtigen Berufen schafft.

Seit 2018 gilt für Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit die Stellenmeldepflicht: Betriebe müssen offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Bundesrat und Parlament wollen so die offenen Stellen in diesen Berufen für registrierte Stellensuchende besser sichtbar machen – und damit das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte in der Schweiz stärker ausschöpfen. Das SECO veröffentlicht heute den 3. Monitoringbericht über den Vollzug der Stellenmeldepflicht und setzt die Ergebnisse im Jahr 2021 ins Verhältnis zu den Jahren 2019 und 2020. Die Stellenmeldepflicht wurde auch im Jahr 2021 gesetzeskonform und effizient umgesetzt.

9000 erfolgreiche Vermittlungen
Im Jahr 2021 unterlagen 34 Berufsarten der Meldepflicht (Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent). Aufgrund der covid-bedingten hohen Arbeitslosigkeit im Berechnungszeitraum Oktober 2019 bis September 2020 hatte sich die Anzahl der meldepflichtigen Berufsarten gegenüber dem Vorjahr auf 34 verdoppelt. Auch der Anteil derjenigen Personen am gesamten Arbeitsmarkt, die in meldepflichtigen Berufsarten erwerbstätig sind, hat sich von 6,7 Prozent (2020) auf 14,7 Prozent (2021) gut verdoppelt.

Im Jahr 2021 wurden bei den RAV insgesamt rund 463 000 Stellen erfasst. Gut 360 000 davon waren meldepflichtig. Die meisten der meldepflichtigen Stellen sind dem Baugewerbe (26%), der Industrie (22%) und der Gastronomie (18%) zuzuordnen. Während Arbeitgeber im Bau und in der Industrie für die Rekrutierung und somit auch für die Meldung bei den RAV mehrheitlich private Arbeitsvermittler beauftragen, melden Arbeitgeber aus dem Gastgewerbe ihre Stellen grossmehrheitlich selbst bei den RAV.

Die Personalberatenden in den RAV konnten mit insgesamt 250 000 Kandidaten-vorschlägen an die Arbeitgeber und Bewerbungsaufforderungen gegen 9000 Stellensuchende erfolgreich vermitteln. Die Stellensuchenden, die eine gemeldete Stelle über das Stellenportal der öffentlichen Arbeitsvermittlung Job-Room (www.job-room.ch) fanden und dann angestellt wurden, oder direkt von Arbeitgebern kontaktiert wurden, sind darin nicht enthalten.

Sehr hohe Transparenz bei Stellenangeboten
Das SECO hat den Stellenmarkt-Monitor Schweiz der Universität Zürich beauftragt, das Rekrutierungsverhalten vor und nach der Einführung der Stellenmeldepflicht zu untersuchen. Demnach hat die Einführung der Stellenmeldepflicht die Transparenz über Stellenangebote in meldepflichtigen Berufen für registrierte Stellensuchende verbessert. 2021 waren insgesamt über 90 Prozent der offenen Stellen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit bei den RAV gemeldet und im Internet zugänglich.

Der Bundespräsident trifft den Papst und die Schweizergarde und stellt das Gebäude der neuen Schweizer Botschaft vor

Bundespräsident Ignazio Cassis nahm heute an der Vereidigung von 36 neuen Schweizergardisten teil. Die Vereidigung findet traditionell am 6. Mai statt, in Erinnerung an die 147 Gardisten, die 1527 während der Plünderung Roms ums Leben kamen. Der Schweizer Delegation gehörten auch Nationalratspräsidentin Irène Kälin und Ständeratspräsident Thomas Hefti an.

Die Päpstliche Schweizergarde, die 1506 von Papst Julius II. gegründet wurde, ist Ausdruck der langjährigen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl. Sie war beim Treffen des Bundespräsidenten mit Papst Franziskus und Erzbischof Paul Richard Gallagher denn auch ein Gesprächsthema. Bundespräsident Ignazio Cassis bekräftigte, dass die Schweiz die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan finanziell unterstützen wird, und informierte sich über den Stand des Projekts. Des Weiteren unterstrich er die positive Entwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern, die vor Kurzem den 100. Jahrestag der Wiederaufnahme ihrer diplomatischen Beziehungen feierten, die fast ein halbes Jahrhundert unterbrochen waren (1873–1920).

Während des Treffens wurden auch internationale Themen wie der Krieg in der Ukraine und die Sicherheitsarchitektur Europas besprochen.
Die Schweiz und der Heilige Stuhl hatten anlässlich des Besuchs von Staatssekretär Pietro Parolin im November 2021 eine gemeinsame Erklärung über ihre Absicht unterzeichnet, das gemeinsame Engagement und die Zusammenarbeit im bilateralen und multilateralen Bereich zur Förderung von Frieden und Menschenrechten in der Welt zu verstärken. Heute bekräftigten die beiden Staaten, die gemäss dem Bundespräsidenten «die Werte des Dialogs und des Friedens teilen», ihr Engagement.

Am Rande seines Besuchs im Vatikan stellte Bundespräsident Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Gebäude der künftigen Schweizer Botschaft beim Heiligen Stuhl vor und gab den Startschuss für die Bauarbeiten. Die neue Botschaft soll es erlauben, das Potenzial der bilateralen Zusammenarbeit in prioritären Bereichen der Schweizer Aussenpolitik auszuschöpfen und die in den letzten Jahren ständig gestiegenen diplomatischen Aufgaben besser zu bewältigen. Sie wird auch für die Beziehungen mit Malta und San Marino zuständig sein. Die neue Botschaft soll in den nächsten Monaten operativ sein. Bisher ist der Schweizer Botschafter in Slowenien auch beim Heiligen Stuhl akkreditiert.

Der schweizer Markt kennt die Qualitätet der Produkte der Holzverarbeitenden Industrie im Kosovo

Sie ist bereits zur Tradition geworden: die Teilnahme kosovarischer Produzenten aus der holzverarbeitenden Industrie an der im Mai 2022 stattfindenden Messe SWISS BAU. Bereits zum vierten Mal präsentiert Kosovo an der Swissbau in Basel (Schweiz) die neusten Errungenschaften dieser Branche.

Die Swissbau Fair, die alle zwei Jahre in Basel organisiert wird, findet dieses Jahr vom 3. bis 6. Mai 2022 statt. Kosovarische Unternehmen, die ihre verschiedenen Holzprodukte und Bau- und Innenausstattungslösungen auf dieser Messe ausstellen, sind unter anderem: ELNOR; SHEHU; MERCOM Company; VATER 1954; MOBILE DEKOR; GREEN-HOUSE; DARDANIA MODEL und BEHRI DYER. Dies ist die wichtigste Messe für die Holz- und Baubranche in der Schweiz, wo jedes Jahr die Weltneuheit in der Baubranche und Holzprodukten präsentiert wird.

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„Die Teilnahme kosovarischer Produzenten an dieser Messe ist jedes Mal ein grosser Erfolg, daher ist es wichtig, präsent zu sein. Nach der Ausstellung unterzeichnen unsere Produzenten Verträge, beginnen mit dem Export von im Kosovo hergestellten Produkten und haben ihren Wert bereits in verschiedenen europäischen Ländern etabliert “, sagt Arieta Vula-Pozhegu, Geschäftsführerin des Verbandes der Holzverarbeiter des Kosovo. Das Jahr 2020 hatte allein während der Tage, an denen die Aussteller an der Messe anwesend waren, Aufträge und Exportverträge im Wert von 5 Mio. Euro erbracht, ganz zu schweigen von den gestiegenen Anforderungen von Einkäufern aus der Schweiz, Deutschland und anderen Ländern.

„Neben dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen ist die Teilnahme an diesen Messen sehr wichtig, da unsere Produzenten direkt von den Innovationen profitieren, die auf diesen Veranstaltungen präsentiert werden. So liegt der Fokus der Messe Swissbau in diesem Jahr beispielsweise auf Gebäudeautomation, Digitalisierung von Unternehmenssystemen, Energie, Technologie und mehr.

Die Veranstaltung der B2B-Business-to-Business-Meetings, die am 5. Mai 2022 stattfindet, versammeln sich rund 100 mächtige Schweizer Unternehmen um mit Firmen aus dem Kosovo zu Kooperations-, Export-, Liefer-, Investitions- und anderen Errungenschaften zu vereinbaren.

Die Teilnahme von Unternehmen an dieser Messe wurde durch die AWPK mit Unterstützung und Unterstützung von: MINT Ministerium für Industrie, Unternehmertum und Handel / KIESA und USAID Kosovo Compete Activity ermöglicht.

 

 

«Miteinander reden ist nichts anderes als die Quelle der direkten Demokratie und des Föderalismus»

Tischrede von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), anlässlich der Landsgemeinde Glarus, Sonntag, 1. Mai 2022.

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin, sehr geehrte Herren Regierungsräte
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident des Kantons Basel-Landschaft
Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte des Kantons Baselland
Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Thomas Hefti
Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte

Ich freue mich sehr, als Ehrengast an Ihrer Landsgemeinde teilzunehmen. In bewegten Zeiten wie den heutigen ist mir das wichtig, weil eine Landsgemeinde einer unserer ältesten Orte der Begegnung ist, an der man seit jeher eben: die Gemeinschaft pflegt.

In solchen Momenten ist man sich näher als sonst und wird deshalb immer wieder daran erinnert, dass man miteinander reden muss.

«Miteinander reden» ist ja nichts anderes als die Quelle der direkten Demokratie und des Föderalismus.

Wir sind jeweils stolz darauf, müssen uns aber immer wieder bewusst werden, dass das nicht ein Automatismus ist, sondern dass zum «Reden» auch «Zuhören» gehört.

Das haben die letzten zwei Jahre eindrücklich und manchmal auch schmerzlich gezeigt, z.B. wenn der Respekt vor der Meinung der andern ab und zu etwas vergessen wurde. Auch dieser Respekt ist ein starker Charakterzug unserer Demokratie, häbe wer mu also Soorg!

Die Corona-Pandemie als grosses und rasch über uns hereinbrechendes Ereignis hat uns und unsere Einrichtungen in Bund, Kantonen und Gemeinden vor grosse Herausforderungen gestellt.

Wir haben früh eingestanden, dass wir Fehler machen werden und daraus Lehren ziehen wollen.

Auch die Glarner Regierung ist selbstkritisch zum Schluss gekommen, dass sie auf eine Pandemie nicht vorbereitet war, und sie will deshalb ihre Grundlagen optimieren.

Bleiben wir dran, denn wir wissen nicht, ob die Pandemie nur eine Pause einlegt!

Bei der Pandemie hat sich der Föderalismus manchmal als zu langsam erwiesen, weshalb sich wohl Änderungen aufdrängen. Wir sind uns jedoch einig, dass es nicht darum geht, das System als Ganzes in Frage zu stellen, sondern nur den Mecano zu optimieren.

Die Bevölkerung hat den vom Bundesrat und vom Parlament vorgeschlagenen Weg zwei Mal eindrücklich bestätigt, was in keinem anderen Land möglich war.

Vergessen wir deshalb nicht, dass wir Volksentscheide auch respektieren. Das gehört seit jeher zu unserem Demokratie- und Staatsverständnis.

Halten wir also am Bewährten fest!

Das gilt umso mehr, als uns die Welt gleich um die Ecke so stark erschüttert hat wie seit Generationen nicht mehr:

Wer hätte gedacht, dass sich der von meinem Departement am 24. November 2021 routinemässig vorgelegte Sicherheitspolitische Bericht genau drei Monate später in einen realen Bericht über die Situation in Europa verwandelt?

Mir wäre lieber, dem sei nicht so, aber die Passagen zu Russland lesen sich heute wie eine sich selbst erfüllende Prophezeiung.

Mit dem Ukraine-Krieg sind praktisch alle im Bericht formulierten Ziele nicht mehr Abbild eines teilweise belächelten Wunschkatalogs, sondern liegen wie hinter einem Vergrösserungsglas vor uns.

Wir müssen Bedrohungen, Gefahren und Krisen früh erkennen und uns verstärkt darauf ausrichten, dass Konflikte nicht nur konventionell ausgefochten werden, sondern zunehmend hybride Formen annehmen und auch im Cyberraum geführt werden.

Davon betroffen sind neben kritischen Infrastrukturen wie die Strom- und die Energieversorgung auch grosse sowie mittlere und kleinere Unternehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes bilden.

Ich bin froh, dass die Glarner Regierung unsere Vorschläge für eine Meldepflicht für kritische Infrastrukturen begrüsst und darüber hinaus die Frage aufwirft, ob nicht auch Spitäler oder die Plattform für das elektronische Patientendossier als kritische Infrastrukturen zu betrachten sind.
Indem staatliche wie nichtstaatliche Akteure im Cyberraum systematisch und auf perfide Art Informationen verfälschen oder gar erfinden, beeinflussen sie die freie Meinungsbildung. Davon sind wir alle betroffen.

Wir verstehen die künftige Sicherheitspolitik im Landesinnern als Verbundaufgabe.

Wie der unselige Krieg zeigt, ist kaum davon auszugehen, dass wir nur aus eigener Kraft für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes sorgen können.

Wir kommen also nicht darum herum, die Zusammenarbeit mit all jenen Ländern zu stärken, die unsere Werte teilen.

Mit anderen Worten: auch hier zämestaa!

Euch Glarnerinnen und Glarnern muss man ja nichts vormachen, Resilienz und Versorgungssicherheit sind seit jeher Teil eurer Geschichte:

Ihr habt eure Wirtschaft früh auf den Export ausgerichtet, und Pioniere haben früh auf die Industrialisierung gesetzt.

Krisen habt ihr dank Qualitätsprodukten, innovativer Marktforschung, einem grossen Netz an Handelsniederlassungen und nicht zuletzt dank Innovation gemeistert.

Deshalb erstaunt nicht, dass der Kanton Glarus zu den am stärksten industrialisierten Kantonen gehört.

Reden, Zuhören und Mitbestimmen an der Landsgemeinde haben auch dazu beigetragen, dass man allen Sorge trägt.

Davon zeugen das erste Fabrikgesetz der Schweiz, die früh eingeführte Alters- und Invalidenversicherung oder die erste Arbeitslosenversicherung.

Kein Wunder, hat der Glarner Regierungsrat nur Tage nach dem Angriff auf die Ukraine Hilfsgelder gesprochen und sich auf die Aufnahme von Flüchtlingen vorbereitet.

Dabei mögen eigene Erinnerungen eine Rolle gespielt haben, wurde doch das Glarnerland selbst zum Kriegsschauplatz fremder Heere und musste befreit werden.

So wie heute Frauen und Kinder aus der Ukraine zu Tausenden geflohen sind, mussten damals rund 1200 Kinder in anderen Kantonen um Unterkunft, Nahrung und Hilfe bitten.

Erlauben Sie mir zum Schluss eine freundeidgenössische Bemerkung: Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Tourismusorganisation «Visit Glarnerland» an der Krimiserie «Wilder» Justierungen vornehmen musste, damit Bundespolizist Kägi bei Szenen im Glarnerland auch «glannerdeutsch» spricht.

Machen Sie’s künftig wie früher und so wie die Macher des Walliserdeutschkurses «Tschugger»: Produzieren Sie alles selbst, exportieren sie es und lassen die Übersetzung andere machen.

Als Vorspann könnte sich der Slogan «ds Wort isch fry» eignen, mit dem jeweils die Landsgemeinde eröffnet wird und mit dem auch die Glarner Briefmarke im kantonalen Reigen des kürzlich lancierten Briefmarkenbogens «Mein Kanton – unsere Schweiz» glänzt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Corona: Aufhebung der letzten Einreisebeschränkungen per 2. Mai

Per 2. Mai 2022 führt das EJPD keine Staaten oder Regionen mehr auf seiner Corona-Risikoliste. Ab diesem Zeitpunkt ist es wieder möglich, zu den ordentlichen Einreisebestimmungen in die Schweiz einzureisen. Reisende müssen bei der Einreise in die Schweiz keinen Impf- oder Genesungsnachweis mehr erbringen. Damit trägt das EJPD der positiven epidemiologischen Entwicklung Rechnung.

Zu Beginn der Coronapandemie in der Schweiz führte der Bundesrat erstmals per 19. März 2020 Einreisebeschränkungen für Reisende von ausserhalb des Schengen-Raums ein. Seither wurden die Einreisebeschränkungen mehrmals angepasst. Länder und Regionen wurden auf die Risikoliste aufgenommen oder bei positiver Entwicklung in den jeweiligen Ländern wieder davon gelöscht.

Die Risikoliste wurde in Rücksprache mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nachgeführt. Die Einreisebeschränkungen berücksichtigten die Empfehlung der EU zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU.

Von den Einreisebeschränkungen waren Drittstaatsangehörige betroffen, die aus Staaten oder Regionen einreisen wollten, die aufgrund der Corona-Entwicklung in den jeweiligen Gebieten zu den Risikoländern oder -regionen zählten. Betroffen waren insbesondere Einreisen aus diesen Ländern und Regionen zu touristischen oder Besuchszwecken. Grundsätzlich galten stets Ausnahmen für Härtefälle sowie für geimpfte und zuletzt auch für genesene Personen. Mit dem jüngsten Entscheid des EJPD ist die Liste der Risikoländer und -regionen leer.

Bilanz 2021 der Fachstelle Extremismus in der Armee

Die Fachstelle Extremismus in der Armee befasste sich im letzten Jahr mit 50 Beratungsanfragen und Meldungen. Dabei stand auch 2021 mutmasslicher Rechtsextremismus im Vordergrund. Die Armee setzt ihre Null-Toleranz Strategie fort.

Im Jahre 2021 wurden bei der Fachstelle Extremismus 50 Meldungen und Anfragen eingereicht. Der mutmassliche Rechtsextremismus machte dabei mit 75% die überwiegende Mehrheit der ersuchten Beratungen und gemeldeten Hinweise aus. Andere Arten von Extremismus wie der dschihadistisch motivierte, der ethno-nationalistische und der Linksextremismus waren nur punktuell ein Thema.

Das Gesamtbild zeigt keine bedeutsame Änderung gegenüber den Vorjahren auf. Auch 2021 ging es vorwiegend um Einzelfälle in Zusammenhang mit Hinweisen auf mögliche extremistische Aktivitäten im zivilen Leben. Gewalttaten oder sicherheitsrelevante Vorkommnisse wurden keine registriert.

Die Armee setzt die gesetzlichen Vorgaben und ihre Null-Toleranz Strategie weiterhin konsequent um. So wurden beispielsweise alle künftigen Zugführerinnen und -führer, Einheits- sowie Schulkommandantinnen und -kommandanten mit dem Thema Extremismus vertraut gemacht.

Ukraine: Verteilschlüssel wird bei der Zuweisung von Geflüchteten wieder eingehalten

Der Sonderstab Asyl (SONAS) begrüsst die Rückkehr zur bevölkerungsproportionalen Zuweisung der Geflüchteten aus der Ukraine an die Kantone. So können bestehende Ungleichgewichte schrittweise ausgeglichen werden. Bund und Kantone verfügen aktuell über genügend Unterbringungsplätze.

Seit Montag werden die geflüchteten Personen aus der Ukraine wieder nach dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel an die Kantone zugewiesen. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind Geflüchtete, die bei ihrer Kernfamilie oder in ihrer Nähe wohnen möchten sowie verletzliche Personen, die eine besondere Betreuung brauchen. Zudem wird darauf geachtet, dass aus der Ukraine eingereiste Kernfamilien zusammenbleiben können. Die Geflüchteten werden vorerst prioritär jenen Kantonen zugewiesen, die bisher anteilsmässig weniger Personen aufgenommen haben als andere. So können bestehende Ungleichgewichte ausgeglichen werden. Die neue Regelung gilt nicht rückwirkend. Personen, die bereits registriert und einem Kanton zugewiesen worden sind, können dort bleiben.

Auch Kantonswechsel sind bei bereits zugewiesenen Personen nur in Ausnahmefällen möglich – etwa dann, wenn Geflüchtete dadurch bei ihrer erweiterten Kernfamilie wohnen können, wenn die Betreuungssituation von vulnerablen Personen verbessert werden kann oder wenn die Betroffenen eine Arbeitsstelle nicht antreten könnten, weil der Arbeitsweg zu lang ist.

Genügend Betten bei Bund und Kantonen

Die Zahl der Geflüchteten, die sich in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen, liegt aktuell zwischen 500 und 1000 Personen pro Tag. Das SEM verfügt über gut 9000 Unterbringungsplätze, von denen rund 5000 belegt sind. Auch die Kantone verfügen zurzeit über eine ausreichende Zahl von Unterbringungsplätzen und über genügend Reserven, um die ihnen vom SEM zugewiesenen Personen mit Schutzstatus S aufzunehmen.

Ruhige Lage im Sicherheitsbereich

Im Sicherheitsbereich ist die Lage ruhig, die Prozesse und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundesstellen und den kantonalen Behörden haben sich eingespielt und funktionieren gut.

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich vertiefen ihre Partnerschaft

Bundespräsident Ignazio Cassis ist am Donnerstag, 28. April 2022, in London mit dem britischen Premierminister Boris Johnson und Aussenministerin Elizabeth Truss zusammengekommen. Von Königin Elizabeth II. wurde der Bundespräsident zu einem Höflichkeitsbesuch empfangen. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung zur Weiterentwicklung ihrer bilateralen Partnerschaft und einigten sich auf eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich. Sie bekräftigten die Aufnahme exploratorischer Gespräche, um das bestehende Handelsabkommen zu modernisieren. Zentrale Gesprächsthemen waren auch die russische Militäraggression gegen die Ukraine und deren Folgen sowie die Beziehungen der Schweiz und des UK zur Europäischen Union (EU).

Die von Bundespräsident Cassis und Premierminister Johnson unterzeichnete Erklärung gibt die Richtung vor, wie die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) namentlich in den Bereichen Handel, Finanzdienstleistungen, Forschung und Innovation, Mobilität sowie aussenpolitische Kooperation weiter vertieft und ausgebaut werden sollen. Der Bundesrat hiess dies an seiner Sitzung vom 13. April gut.

Am Donnerstag würdigten beide Seiten die Qualität der bilateralen Beziehungen, die auf gemeinsamen Werten und einer führenden Rolle in Forschung, Bildung und Innovation beruhe. Die gemeinsame Erklärung setze eine lange Tradition fort. «Dies ist ein Fahrplan für die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern – ein Prozess, der bereits in vollem Gange ist», erklärte der Bundespräsident.

Das UK ist der achtwichtigste Handelspartner der Schweiz (ohne Edelmetalle). In exploratorischen Gesprächen soll nun ausgelotet werden, ob und wie das bestehende Handelsabkommen modernisiert und erweitert werden kann, etwa in Bereichen wie Dienstleistungen, Schutz von geistigem Eigentum oder Handel und nachhaltige Entwicklung. Ein weiteres wichtiges Gesprächsthema war der Ausbau der bilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Innovation und Technologie. Eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) mit konkreten Bereichen der Zusammenarbeit wird ausgearbeitet und eine Unterzeichnung in den nächsten Monaten angestrebt, wie dies Bundesrat Guy Parmelin und der britische Forschungsminister George Freeman im Februar beschlossen hatten.

Ein zentraler Teil des Gesprächs war dem Krieg in der Ukraine und dessen Auswirkungen gewidmet. Bundespräsident Cassis und Premierminister Johnson betonten in einer gemeinsamen Erklärung ihre Bestürzung über Angriffe auf zivile Einrichtungen und verurteilten die Verstösse gegen das Völkerrecht und das humanitäre Recht. Weitere Themen waren die Umsetzung der jeweiligen Sanktionen und wie es gelingt, humanitäre Hilfe für die Menschen in der Ukraine zu gewährleisten. Zur Sprache kam auch die im Juli in Lugano geplante Ukraine-Konferenz, die von der Schweiz und der Ukraine gemeinsam organisiert wird. Zudem wurde angesichts der aktuellen Energiekrise der angestrebte Energiedialog besprochen, der zwischen Bundesrätin Simonetta Sommaruga und dem britischen Energieminister Greg Hands in naher Zukunft stattfinden soll.

2020 wurden 83,3 Milliarden Franken für die Gesundheit ausgegeben

Die Gesundheitsausgaben sind 2020 um 1,0% gewachsen, was unter dem Trend der letzten fünf Jahre liegt (+2,3%). Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt (BIP) zu laufenden Preisen stieg im Vergleich zu 2019 von 11,3% auf 11,8%. Soweit einige der neusten Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik (BFS) zu den Kosten und der Finanzierung des Gesundheitswesens.

2020 stiegen die Gesundheitsausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Milliarden Franken auf 83,3 Milliarden Franken an (2019: 82,5 Mrd.). Die grössten Kostentreiber waren die Spitäler (+0,5 Mrd. Franken) und die sozialmedizinischen Einrichtungen (+0,3 Mrd. Franken). Die Kosten für Arztpraxen und ambulante Zentren waren dagegen rückläufig (–0,8 Mrd. Franken), was sich zumindest teilweise mit den Massnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie in der ersten Jahreshälfte erklären lässt. Bei den Kosten für Gesundheitsleistungen des Staates zeigt sich wiederum ein sehr starkes Wachstum (+1,2 Mrd. Franken).

Das Kostenwachstum bei den ambulanten und stationären Kurativbehandlungen (+0,6% bzw. +1,1%) sowie bei der Rehabilitation (+2,2%) fiel 2020 tiefer aus als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (+2,3%). Eine überdurchschnittliche Wachstumsrate verzeichnen dagegen die Langzeitpflege (+2,6%), die Gesundheitsgüter (+2,7%), die Verwaltung (+3,3%) und die unterstützenden Dienstleistungen (+6,1%, z.B. Laboranalysen und Rettungsdienste). Die starke Zunahme bei der Prävention (+9,9%) ist auf die von Bund und Kantonen mitgetragenen Zusatzkosten in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zurückzuführen.

Monatliche Gesundheitsausgaben in Höhe von 804 Franken pro Person 

2020 wurden monatlich 804 Franken pro Person für die Gesundheit ausgegeben. Davon wurden 305 Franken von der obligatorischen Krankenversicherung und 175 Franken vom Staat übernommen. 51 Franken wurden durch Sozialversicherungen wie die AHV, IV und die Unfallversicherungen finanziert, 30 Franken durch andere Träger der sozialen Sicherheit und bedarfsabhängige Sozialleistungen. 52 Franken wurden durch Zusatzversicherungen und 17 Franken durch eine sonstige private Finanzierung gedeckt.

Die Haushalte mussten zusätzlich zu den Versicherungsprämien und Steuern einen Restbetrag von 174 Franken selbst bezahlen. Darunter fielen vor allem Leistungen für Pflegeheime, Zahnarztbehandlungen sowie für von der Krankenversicherung vorgesehene Kostenbeteiligungen an ambulanten und stationären Behandlungen.

EKR – Auswertungsbericht 2021: Rassismusvorfälle aus der Beratungsarbeit

Im Jahr 2021 wurden dem Beratungsnetz für Rassismusopfer 630 Fälle rassistischer Diskriminierung gemeldet. Die meisten Vorfälle ereigneten sich am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich. Benachteiligungen und Beschimpfungen waren die häufigsten Diskriminierungsformen. Die am meisten genannten Motive blieben Ausländer- bzw. Fremdenfeindlichkeit und anti-Schwarzer Rassismus gefolgt von antimuslimischem Rassismus. Auffallend war die vermehrt auftretende Feindlichkeit gegenüber Menschen aus dem asiatischen Raum.

Der Arbeitsplatz mit 106 und der Bildungsbereich mit 94 Fällen sind die am stärksten betroffenen Lebensbereiche. Im Vergleich zu 2020 nahmen die Diskriminierungen im Bildungsbereich deutlich zu, dabei betrafen die meisten Meldungen Rassismus gegen Schwarze Personen. So wandte sich ein Vater an eine Beratungsstelle, nachdem sein Sohn von Mitschülern wiederholte und massive verbale Angriffe bezüglich seiner Hautfarbe erlebte. Weil sich der Sohn verbal gegen diese Angriffe wehrte, ergriff die Schule gegen ihn Disziplinarmassnahmen und ignorierte dabei die verbalen rassistischen Attacken der Mitschüler. Im Rahmen einer Mediation behandelte die Beratungsstelle mit dem betroffenen Schulpersonal das Thema Rassismus im Schulkontext. Daraufhin entschied sich die Schule, das Thema mit Lehrpersonen, sämtlichen Klassen sowie Eltern zu bearbeiten. Ein Schulsozialarbeiter steht nun dem betroffenen Schüler zur Seite und die Disziplinarmassnahmen wurden aufgehoben.

Ausländer- bzw. Fremdenfeindlichkeit mit 218 und anti-Schwarzer Rassismus mit 207 Fällen waren die häufigsten Diskriminierungsmotive. Neben dem Bildungsbereich (40) ereigneten sich die meisten Fälle von anti-Schwarzem Rassismus am Arbeitsplatz (37) sowie im öffentlichen Raum und in der Nachbarschaft (je 26). Weiterhin häufig waren Beratungsfälle im Bereich Muslimfeindlichkeit (53) sowie in der inhaltlich verwandten Kategorie der Feindlichkeit gegen Menschen aus dem arabischen Raum (51). Die neue Kategorie «Feindlichkeit gegen Menschen aus dem asiatischen Raum» weist 41 Meldungen auf, vor allem bezüglich Beschimpfungen und andere herabsetzende Äusserungen oder Illustrationen. Nicht zuletzt haben Meldungen bezüglich Antisemitismus leicht zugenommen. Einige dieser Vorfälle betrafen die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts sowie antisemitische bzw. rassistische Verschwörungstheorien, die während der Pandemie vermehrt zirkulieren. In jedem dritten Beratungsfall stellten die Beratungsstellen ausserdem eine Mehrfachdiskriminierung aufgrund des Rechtsstatus, des Geschlechts und/oder der sozialen Stellung fest.

Die Bereitschaft von Menschen, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, nimmt jedes Jahr zu. So verzeichnete das Beratungsnetz für das Berichtsjahr 2021 im Vergleich zu noch vor zwei Jahren einen Anstieg von rund 180 Fällen. Dies verdeutlicht die zentrale Bedeutung der Beratungsstellen für die Unterstützung und Begleitung von Betroffenen, Angehörigen, Fachpersonen sowie Zeuginnen und Zeugen.