Die Armee unterstützt die Ukraine mit Knowhow für die humanitäre Minenräumung

Die Zahl der mit Minen und Blindgängern belasteten Flächen in der Ukraine hat seit Kriegsbeginn stark zugenommen. Die Schweizer Armee unterstützt die zivilen ukrainischen Behörden bei der Bewältigung dieser Herausforderung, indem ukrainische Spezialisten zu Ausbildungskursen in der humanitären Minenräumung in die Schweiz eingeladen werden.

Die mit Minen, Streumunition und explosiven Kriegsmunitionsrückständen belasteten Flächen in der Ukraine haben seit Kriegsbeginn stark zugenommen. Sie gefährden die Zivilbevölkerung direkt, so dass Massnahmen der humanitären Minenräumung nötig sind.

Im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) der Nato führt die Schweizer Armee zusammen mit dem Genfer Minenzentrum (Geneva International Centre for Humanitarian Demining, GICHD) regelmässig Ausbildungskurse auf internationaler Ebene durch. Die Schweizer Armee unterstützt neu spezifisch zivile ukrainische Behörden in der humanitären Minenräumung, indem sie ukrainische Expertinnen und Experten zu Ausbildungskursen einlädt. In den kommenden Wochen werden mehrere Expertinnen und Experten aus der Ukraine ausgebildet werden. Die Schweizer Armee übernimmt die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmenden. Mit diesem Beitrag sollen Räumarbeiten in der humanitären Minenräumung in der Ukraine sicherer, effizienter und wirksamer durchgeführt werden können.

Covid-19: Personen über 80 Jahren wird ab sofort eine weitere Auffrischimpfung empfohlen

Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfempfehlungen für den Sommer aktualisiert und die Grundzüge einer Empfehlung für den Herbst 2022 formuliert. Neu wird neben immungeschwächten Personen auch Personen über 80 Jahren ab sofort eine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Für den Herbst 2022 wird die Impfempfehlung gemäss aktueller Einschätzung auf die gesamte erwachsene Bevölkerung ausgeweitet. Sie richtet sich in erster Linie an die besonders gefährdeten Personen und das Gesundheitspersonal. Ziel ist es, bei besonders gefährdeten Personen das Risiko schwerer Verläufe einer Covid-19-Erkrankung zu reduzieren und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.

BAG und EKIF empfehlen eine weitere Auffrischimpfung bisher nur für schwer immungeschwächte Personen. Ab heute gilt diese Empfehlung aufgrund der Ausbreitung der Omikronvariante BA.5 und den steigenden Neuinfektionen auch für Personen über 80 Jahre, um deren Impfschutz gegen schwere Erkrankung über die Sommermonate zu erhöhen. Diese Personen haben aufgrund ihres Alters das höchste Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Zudem lässt der Schutz nach der Impfung gegen schwere Erkrankung und Hospitalisation in dieser Altersgruppe am schnellsten nach.

Diese Impfempfehlung für Personen über 80 Jahre ist unabhängig von einer Impfempfehlung im Herbst 2022. Es ist wahrscheinlich, dass Personen über 80 Jahre, die sich jetzt impfen lassen, gegen Ende Jahr eine erneute Auffrischimpfung benötigen werden.
Für alle anderen Personengruppen, die bereits vollständig immunisiert sind (dreimal geimpft, genesen und zweimal geimpft), empfehlen BAG und EKIF weiterhin, mit einer weiteren Auffrischimpfung zuzuwarten bis im Herbst. Sie haben gemäss aktuellem Wissensstand nach wie vor einen ausreichenden Schutz vor einer schweren Covid-19-Erkrankung. Eine weitere Impfung kann bei den aktuell zirkulierenden Virusvarianten nur beschränkt vor einer Infektion und milden Erkrankungen schützen. Zudem kann es sich lohnen, auf die adaptierten Impfstoffe zu warten, die voraussichtlich im Herbst 2022 zur Verfügung stehen werden.

Für Personen über 80 Jahren ist die Impfung kostenlos. Sollten Personen unter 80 Jahren eine weitere Auffrischimpfung wünschen (beispielsweise für Reisen oder aus einem individuellen Schutzbedürfnis), ist die Impfung kostenpflichtig.

Auffrischimpfungen im Herbst 2022

Im Herbst 2022 ist saisonal bedingt wieder mit steigenden Covid-19-Fallzahlen zu rechnen. Bis dann nimmt zudem die generelle Immunisierung der Bevölkerung und damit auch der Schutz vor schweren Erkrankungen ab. Das Risiko für den Einzelnen und die Belastung des Gesundheitssystems werden im Herbst/Winter am höchsten sein. Eine weitere Auffrischimpfung kann dazu beitragen, die Zahl schwerer Erkrankungen und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems zu reduzieren.

BAG und EKIF haben im Blick auf den Herbst 2022 die Grundzüge einer Empfehlung für die Auffrischimpfung erarbeitet. Gemäss aktueller Einschätzung werden BAG und EKIF im Herbst 2022 allen Personen ab 16 Jahren eine weitere Auffrischimpfung empfehlen. Die Impfempfehlung richtet sich prioritär an besonders gefährdete Personen, also Personen über 65 Jahre und solche mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko, beispielsweise durch eine spezifische Vorerkrankung oder Schwangerschaft. Diese Gruppen haben das höchste Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken.

Besonders empfohlen wird die Auffrischimpfung im Herbst auch dem Gesundheitspersonal und privaten Betreuungspersonen von besonders gefährdeten Personen. Damit sollen unter anderem soweit möglich krankheitsbedingte Ausfälle oder Lücken in der Betreuung verhindert werden.

Für alle Personen zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren ist das Risiko für eine schwere Erkrankung in diesem Herbst gering. Ihnen wird eine Auffrischimpfung im Herbst 2022 empfohlen, wenn sie das Risiko für eine Infektion oder einen seltenen schweren Verlauf aus privaten und/oder beruflichen Gründen (z.B. in Organisationen bzw. Betrieben mit essentiellen infrastrukturellen Aufgaben) vermindern möchten.

Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren wird in der aktuellen Situation keine Auffrischimpfung im Herbst 2022 empfohlen, da das Risiko einer schweren Covid-19 Erkrankung bei geimpften Kindern sehr gering ist.

Zeitpunkt der Auffrischimpfung noch offen

Der genaue Zeitpunkt, wann die Auffrischimpfung im Herbst 2022 verabreicht werden soll, kann aktuell noch nicht bestimmt werden. Zeitpunkt und detaillierte Impfempfehlungen für den Herbst 2022 werden durch mehrere Faktoren beeinflusst, die derzeit noch nicht bekannt sind. Dies betrifft insbesondere die epidemiologische Entwicklung oder die Verfügbarkeit und Wirksamkeit eines adaptierten oder anderen Impfstoffes. Die Publikation der definitiven Impfempfehlung für die Auffrischimpfung im Herbst 2022 wird deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Auffrischimpfung im Herbst 2022 wird im Falle einer breiten Empfehlung für die Bevölkerung kostenlos sein, wie es auch bisher für empfohlene Impfungen der Fall ist. Die Kosten für die Impfstoffe, die Verabreichung und das notwendige Material werden von Bund, Kantonen und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) getragen. Für die Umsetzung der Covid-19-Impfung sind die Kantone zuständig.

Genügend Impfstoff

Es stehen ausreichend Impfdosen zur Verfügung. Der Bund rechnet damit, dass im Herbst 2022 neben den bisher eingesetzten Impfstoffen angepasste Impfstoffe verfügbar sein wird. Derzeit ist indes noch unklar, ob der angepasste, bivalente Impfstoff bereits bei Start der Impfkampagne zur Anwendung kommen wird. Grundsätzlich steht der Schweiz – vorbehältlich der entsprechenden Zulassung durch Swissmedic – stets die neuste verfügbare Impfstoffvariante der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.

Beschaffung von Covid-19-Impfstoff für 2023

Die Auslieferung von Impfdosen an die Schweiz erfolgt in Teillieferungen über die Jahre 2022 und 2023 hinweg. Die Verhandlungen mit den Herstellern zur Beschaffung von Covid-Impfstoffen für 2023 konnten nach der parlamentarischen Debatte erfolgreich abgeschlossen werden. Neu werden je 3,5 Mio Dosen von Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna) beschafft.

Arztpraxen im Jahr 2021: Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Im Jahr 2021 wirkte sich die Covid-19-Pandemie das zweite Jahr in Folge auf die Tätigkeit der Arztpraxen aus. Obschon sich die Situation gegenüber 2020 verbesserte, wiesen zwei von fünf Arztpraxen eine reduzierte Tätigkeit auf und jede fünfte Arztpraxis musste auf Kurzarbeit umstellen. Drei von fünf Arztpraxen in der medizinischen Grundversorgung beteiligten sich an der Impfkampagne, die Ende 2020 startete. Dies sind einige Ergebnisse der letzten Erhebung der Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Zwischen November 2020 und Oktober 2021 beeinträchtigten die Covid-19-Pandemie und die Massnahmen zu ihrer Eindämmung (Quarantäne, Isolierung, Schutzkonzepte usw.) die Wirtschaft in der Schweiz. In diesem Zusammenhang registrierten die Arztpraxen und ambulanten Zentren einen Rückgang ihrer Tätigkeit um 42%. Ihre Versorgungskapazität (Anzahl Patient/innen pro Tag) war geringer als vor der Pandemie. Gegenüber dem Zeitraum März bis Oktober 2020, als nur jede zehnte Arztpraxis den Normalbetrieb aufrechterhalten konnte, verbesserte sich die allgemeine Situation der Arztpraxen stark.

Situation variiert je nach Tätigkeitsgebiet 

In den zwölf Monaten zwischen November 2020 und Oktober 2021 verzeichneten 61% der fachmedizinischen Praxen mit chirurgischer Tätigkeit einen Betriebsrückgang. In den anderen Tätigkeitsgebieten wie in der Grundversorgung oder in der Gynäkologie mussten zwischen 41% und 50% der Arztpraxen ihre Tätigkeit einschränken. In der Psychiatrie beklagten hingegen lediglich 26% der Praxen eine reduzierte Tätigkeit. Die Ergebnisse fielen je nach Region unterschiedlich aus. Während in der Ostschweiz nur 33% der Praxen einen Rückgang der Geschäftstätigkeit verzeichneten, lag dieser Anteil in der Genferseeregion und im Kanton Tessin bei 47%.

Kurzarbeitsentschädigung noch immer häufig beansprucht

Zwischen November 2020 und Oktober 2021 mussten 20% der Arztpraxen auf Kurzarbeit umstellen (2020: 35%). Insgesamt 6% der selbstständigerwerbenden Ärztinnen und Ärzte erhielten Härtefallgelder für Erwerbsausfall (2020: 7%). Am häufigsten mussten selbstständigerwerbende Chirurginnen und Chirurgen (37%) und am seltensten selbstständigerwerbende Psychiaterinnen und Psychiater (7%) auf Kurzarbeit oder Härtefallgelder zurückgreifen. In der Ostschweiz machten insgesamt 17% aller selbstständigerwerbenden Ärztinnen und Ärzte von mindestens einer dieser beiden Massnahmen Gebrauch. Im Kanton Zürich lag der Anteil bei 22%, während es in den übrigen Regionen rund 25% waren.

Arztpraxen der medizinischen Grundversorgung beteiligten sich stark an der Impfkampagne

Ende 2020 startete in der Schweiz die Covid-19-Impfkampagne. Zwischen Dezember 2020 und Oktober 2021 nahmen 56% der Arztpraxen der medizinischen Grundversorgung aktiv daran teil, indem sie ihr ärztliches oder ihr nichtmedizinisches Personal mobilisierten. 55% dieser Arztpraxen verabreichten die Impfung ausschliesslich in ihren eigenen Räumlichkeiten. 32% impften sowohl innerhalb als auch ausserhalb und 13% ausschliesslich ausserhalb ihrer Räumlichkeiten, beispielsweise in Impfzentren.

Kantonale Impfstrategien ausschlaggebend für Einbindung der Arztpraxen 

Die Organisation und Durchführung der Impfungen lag in der Verantwortung der Kantone, entsprechend wurden die Arztpraxen kantonal unterschiedlich in die Impfstrategie eingebunden. Während in den Kantonen Basel-Stadt und Neuenburg weniger als 15% der Arztpraxen der medizinischen Grundversorgung Impfungen durchführten, waren es in den Kantonen Wallis, Schwyz und St. Gallen mehr als 70%. 62% der Arztpraxen begannen zwischen Dezember 2020 und März 2021 mit den Covid-19-Impfungen. Im Oktober 2021 verabreichten weiterhin mehr als 50% der Arztpraxen Impfungen. Die mediane Dauer der Teilnahme an der Impfkampagne lag bei sechs Monaten.

«Lugano-Deklaration» als politischer Rahmen für den Wiederaufbau vorgestellt

Zum Abschluss des politischen Teils der Ukraine Recovery Conference (URC2022) haben die Schweiz und die Ukraine am Dienstag, 5. Juli 2022, mit Unterstützung der internationalen Partner die «Lugano-Deklaration» präsentiert. Das Dokument bildet den Rahmen für den politischen Prozess des Wiederaufbaus der Ukraine und enthält die «Lugano-Prinzipien» als gemeinsame Richtwerte für die Zukunft.

«Was wir gestern und heute erreicht haben, ist in der «Lugano-Deklaration» verdichtet. Mit der Unterstützung der internationalen Partner haben die Schweiz und die Ukraine damit ein Dokument erarbeitet, das den Rahmen bildet für den politischen Prozess des Wiederaufbaus», erklärte der Bundespräsident.

Die “Lugano-Deklaration” hält fest, dass die Ukraine den Prozess steuert. Aber ebenso ist festgehalten, dass die Reformen weitergehen müssen. Ein wichtiger geteilter Gedanke dabei ist, «to build back better» und die Überzeugung, dass Wiederaufbau einerseits und andererseits Reformen, Korruptionsbekämpfung, Transparenz und die Sicherung einer unabhängigen Justiz nicht in Konkurrenz zueinanderstehen, sondern sich gegenseitig bedingen. Mit der Präsentation der «Lugano-Deklaration» mit den «Lugano-Prinzipien» durch Bundespräsident Cassis und den ukrainischen Premierminister Denys Schmyhal ging der Hauptteil der URC2022 am Mittag zu Ende. Die in Lugano vertretenen Länder, die EU sowie mehrere internationaler Organisationen tragen die Deklaration mit.

Am Nachmittag stand ein vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeinsam mit der Ukraine organisiertes Wirtschaftsforum auf dem Programm. Es wird von Bundespräsident Cassis, Premierminister Shmyhal und der Staatssekretärin für Wirtschaft, Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, eröffnet. Ziel ist es, zu erörtern, wie der Privatsektor zum Wiederaufbau beitragen kann. Am Montag war bereits an Nebenanlässen der Zivilgesellschaft und mit Parlamentariern über die Bedingungen eines inklusiven Prozesses diskutiert worden.

Diskussion über Wiederaufbau-Themen

An der Konferenz mit der auf internationaler Ebene der politische Prozess des Wiederaufbaus lanciert wurde, hatten 58 internationale Delegationen teilgenommen. Vorgestellt wurden insbesondere der Wiederaufbau- und Entwicklungsplan der Ukraine sowie die Beiträge der internationalen Partner. Zum Programm gehörten separate Arbeitsgespräche zu den Anforderungen des Wiederaufbaus in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Digitalisierung, Infrastruktur und Umweltschutz.

Ein Ziel der URC2022 war es zudem, die breite Unterstützung der internationalen Partner für den Wiederaufbauprozess in der Ukraine darzulegen und einen Austausch über die Erfordernisse zu führen. In welcher Form die Unterstützung für die Ukraine erfolgt, obliegt den Staaten und Organisationen.  Die Schweiz wurde als langjährige Partnerin der Ukraine in Politik, Wirtschaft und Kultur angefragt, die URC2022 durchzuführen. Um Stabilität und Prosperität in Europa zu fördern, hat die Schweiz in der Ukraine seit langem die ganze Palette der Instrumente ihrer internationalen Zusammenarbeit eingesetzt: technische Zusammenarbeit, Friedenspolitik, wirtschaftliche Kooperation und humanitäre Hilfe. Seit dem 24. Februar 2022 wurde der Grossteil der Aktivitäten neu ausgerichtet.

Dank dem im Juni vom Parlament gesprochenen Nachtragskredit von 80 Mio. Franken konnte in der Ukraine und den Nachbarländern rasch humanitäre Hilfe geleistet werden. Zudem sehen DEZA und SECO vor, ihr Engagement in der Ukraine aus den bestehenden Budgets zu verdoppeln, auf rund 100 Mio. Franken für 2022-23.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unterzeichnete in Lugano mit der Weltbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) zwei Abkommen, die Beiträge von jeweils 10 Millionen Franken an deren Ukraine-Programme vorsehen. Die beiden Initiativen zielen darauf ab, die nichtmilitärischen Kernfunktionen des Staates aufrechtzuerhalten, das wirtschaftliche Reformprogramm an das Wiederaufbauprogramm anzupassen und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu erhalten.

Wichtiger Schritt auf langem Weg

Der Bundespräsident würdigte die Zusammenarbeit mit der Ukraine bei der Vorbereitung der URC2022 und bedankte sich bei den internationalen Partnern sowie allen, die zum sicheren und erfolgreichen Ablauf der Konferenz beitrugen. Die URC habe den internationalen Prozess des Wiederaufbaus der Ukraine lanciert, es sei aber allen bewusst, dass es sich um eine weite Strecke handle. Die Bereitschaft für ein gemeinsames, langfristiges Engagement sei im gesamteuropäischen Interesse vorhanden, erklärte Bundespräsident Cassis.

Unterrichten ohne Lehrerdiplom? Der akute Lehrermangel macht es möglich

Es ist kurz vor den Sommerferien und in einigen Elternbriefen für das bevorstehende Schuljahr 2022/23 steht nicht etwa der Name der neuen Lehrperson, sondern, dass die Stelle (aufgrund des akuten Lehrermangels) immer noch offen sei. Schweizweit hat das Thema Lehrermangel für Schlagzeilen gesorgt.

Die Bildungsdirektion des Kanton Zürich lockerte offiziell, die Anstellungsbedingungen für den Lehrerberuf. Heute darf man sich auch ohne Lehrerausbildung als Lehrer bewerben, die Rede ist von «Seiteneinsteigern». Und an diesem Punkt kommt die Vikariats-Netzwerkgründerin Angela Jetter ins Spiel. Sie vernetzt erfolgreich Schulen und Lehrpersonen im Bildungsmarkt.

Frau Jetter gründete 2020 das Vikariats-Netzwerk «Angela Works». In ihrem Online-Pool werden Lehrpersonen an Schulen weitervermittelt, wenn beispielsweise eine Lehrperson ausfällt. Seit kurzem können sich auch interessierte Seiteneinsteiger (Lehrpersonen ohne Lehrerdiplom) bei Ihrem Pool melden und über Zoom mit verschiedenen Schulleiterinnen und Schulleiter in Kontakt treten. «Speed-dating» nennt Frau Jetter dieses «online-matching» zwischen SchulleiterInnen und Lehrpersonen.

albinfo.ch: Frau Jetter konnten die offiziellen Lockerungen tatsächlich Schulleiterinnen und Schulleiter helfen, ihre offenen Stellen einfacher zu belegen?

Angela Jetter: Aktuell ist es immer noch so, dass noch sehr viele Stellen unbesetzt geblieben sind. Seit dieses Thema an medialer Aufmerksamkeit gewonnen hat, kommen jedoch immer mehr Steine ins Rollen. Es tut sich etwas auf dem Markt. Seit den Lockerungen haben sich besonders mutige Schulleiterinnen und Schuleiter auf der Suche nach potenziellen SeiteneinsteigerInnen gemacht und auch tatsächlich passende Leute für Ihre Schulteam gewonnen. Natürlich werden weiterhin einzelne Leute aus meinem Pool nach einem regulären Bewerbungsgespräch abgelehnt. Denn die Lage bleibt vor allem für anspruchsvolle bzw. schwierig zu besetzenden Stellen gespannt.

Denn an solchen Klassen kommt man als SchulleiterIn trotz kantonalen Lockerungen nicht darum herum, die offene Stelle mit einer qualifizierten und erfahrenen Lehrperson zu besetzen.

albinfo.ch: Was müssen Eltern über das Thema «Lehrermangel» wissen und wie erklärt man dieses Problem an jemanden, der nicht aus der Bildungsbranche kommt?

Angela Jetter: Das ist eine spannende Frage. So wie ich die Lage einschätze, hat es mehr als genug ausgebildete Lehrpersonen im Markt, um alle offenen Stellen mit einem Handschlag zu besetzen. Der Lehrermangel hat andere Ursachen. Denn der Lehrerberuf hat heutzutage an Attraktivität eingebüsst, besonders bei Lehrpersonen frisch ab der Pädagogischen Hochschule. Junglehrpersonen nutzen vielfach den Bachelor für andere Berufsfelder, planen vor dem Berufseinstieg noch zu reisen oder setzen die Prioritäten bei der Familienplanung. Anderseits befinden wir uns in einer Zeit, wo die geburtenstarken Jahrgänge (1946 bis 1964) bzw. Lehrpersonen aus der Babyboomer-Generation pensioniert werden. Und genau an dieser Stelle geht die Rechnung nicht mehr auf. Denn allein im kommenden Schuljahr müssen für weitere 2500 Kinder Klassen geöffnet werden und gleichzeitig fehlt die Bereitschaft von ausgebildeten oder bereits erfahrenen Lehrpersonen die offenen Stellen zu besetzen. Anderseits werden immer mehr Lehrpersonen pensioniert. Das hat unter anderem dazu geführt, dass man seit diesem Schuljahr offiziell auch als Seiteneinsteiger in der Volksschule unterrichten darf.

albinfo.ch: Ich fasse die Ursachen zusammen: Imageschaden des Lehrerberufes und Lockerungen, die die Marktsituation nur ansatzweise entspannen. Sie vermitteln bereits qualifizierte Lehrpersonen in Ihrem Portal aber auch SeiteneinsteigerInnen, haben Sie persönlich auch eine Erfolgsgeschichte in diesem Zusammenhang erlebt?

Frau Jetter lacht. Ja selbstverständlich gibt es auch viele Erfolgsgeschichten. Die meisten meiner Leute aus meinem «Online-Pool» sind immer noch aus dem Bildungssektor und arbeiteten vorher als FaBe, Klassenassistenz oder sind studierte Sozialpädagogen. Eine Vikarin, die sich in diesem Schuljahr besonders tatkräftig an verschiedenen Schulen eingesetzt hat, ist eine ehemalige Schülerin aus der Zeit als ich selbst noch Primarlehrerin in Winterthur gewesen bin. Damals stieg ich selbst als Quereinsteigerin in den Beruf, unterrichtete zwar eher frontal, blieb jedoch eine verlässliche Konstante für meine damalige Klasse. Ich schnupperte regelmässig bei meinen Teamkollegen im Unterricht und erhielt auch sehr viel wohlwollende Unterstützung von der Schulleitung. Ein Jahr später holte ich die Ausbildung nach und heute vikarisiert tatsächlich eine ehemalige Schülerin aus dieser Zeit für mein Netzwerk «Angela Works».

albinfo.ch: Zwei Fragen noch zum Schluss:
Was empfehlen Sie Eltern, die mit der Situation konfrontiert werden, dass die neue Lehrperson des eigenen Kindes, den Gang durch die Pädagogische Hochschule noch vor sich hat?

Angela Jetter: Nehmen Sie als Massstab für einen gelungen Schuleinstieg die individuellen Aussagen ihres eigenen Kindes. Geht es gerne zur Schule, erzählt es von Sachen, die es dort gerne macht oder besonders lustig findet? Falls Ja, kann man aufmerksam und dennoch mit Gelassenheit in das bevorstehende Schuljahr blicken. Wenn jedoch Aussagen kommen, dass das Kind in der Schule etwas besonders stresst, dann suchen Sie das Gespräch in erster Linie mit der Lehrperson, und zwar wohlwollend und fragend. Z.B. «Mein Kind ist bei dieser Angelegenheit immer sehr gestresst, wie beobachten Sie mein Kind bei dieser Angelegenheit im Unterricht?». Ihr Kind soll sehen, dass die Erwachsenen an einem Seil ziehen und Fragen und Unklarheiten konstruktiv in einem Gespräch lösen können. Egal, welches Thema Eltern beschäftigt, man sollte sich nicht vor dem Kind über die Lehrperson hermachen, denn schliesslich muss das Kind am nächsten Tag wieder in den Unterricht. Für die fachliche Qualifizierung von SeiteneinsteigerInnen sind aber in jedem Fall nur die Hochschulen bzw. die PH Unterstrass zuständig.

albinfo.ch: Das ist ein sehr pragmatischer und konkreter Vorschlag. Nehmen wir zum Schluss an, dass kurz vor Schuljahresbeginn 2022/2023 in den Medien gefeiert wird, dass Ihr Netzwerk allen Schulen geholfen hat, die offenen Stellen zu besetzen. Was raten Sie den Seiteneinsteigern als ehemalige und gestandene Quereinsteigerin?

Angela Jetter: 

  • Lasst euch und den Kindern Zeit anzukommen und achtet darauf, dass sich alle im Klassenzimmer wohlfühlen und bald selbständig zu Recht finden.
  • Regeln und Rituale müssen sich erst noch im Schulalltag einpendeln. Versucht Klassenregeln nicht einfach vorzugeben, sondern im Gespräch mit der gesamten Klasse zusammen auszuhandeln.
  • Versucht von Anfang an euch die Namen eurer Kinder zu merken und sie von Beginn an mit dem Namen anzusprechen. Die Kinder haben Antennen für Wertschätzung und Wohlwollen der Lehrperson. So tretet ihr direkt in Beziehung als neue Lehrperson mit euren Schülerinnen und Schülerin ein.

 

Start der Rekrutenschule 2/22: 8’159 Rekrutinnen und Rekruten und 2’500 Kader erwartet

Die zweite Rekrutenschule 2022 startet heute Montag, 4. Juli. Auf Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann wieder weitgehend verzichtet werden. Geplant ist lediglich ein einmaliges Testen in den Kadervorkursen und in der ersten Woche der Rekrutenschule. Der Anteil der Frauen an den rund 8’159 Rekrutinnen und Rekruten und 2’500 Kadern liegt bei 4,1 Prozent und ist damit weiter gestiegen.

Die stark verbesserte Corona-Situation erlaubt es, auf ein gestaffeltes Einrücken mit Distance Learning zu verzichten. Das Gros der erwarteten 8’159 Rekrutinnen und Rekruten rückt somit heute in die Kasernen ein und beendet die 18-wöchige Schule am 4. November. Für die Spezialkräfte beginnt die Rekrutenschule eine Woche später und dauert 23 Wochen. Während der Rekrutenschule werden 49 Einheitskommandanten, 362 Zugführer, 191 höhere Unteroffiziere sowie 1’898 Unteroffiziere ihren Grad abverdienen.

Corona-Massnahmen weitgehend aufgehoben

Aufgrund der deutlich gesunkenen Corona-Fallzahlen konnten die Massnahmen in den Rekrutenschulen weitgehend aufgehoben werden. Auf das gestaffelte Einrücken mit Distance Learning wird verzichtet. Die Maskentragpflicht wurde bereits per 2. Mai 2022 aufgehoben. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, die etablierten Hygienemassnahmen, wie beispielsweise Abstand halten, Händewaschen oder das Vermeiden des Händeschüttelns anzuwenden. Auf freiwilliger Basis ist das Tragen von Hygienemasken weiterhin erlaubt. Zudem werden alle Einrückenden zu Beginn des Kadervorkurses sowie der Rekrutenschule einmalig mittels eines Spucktests auf das Corona-Virus getestet.

Zahl weiblicher Armeeangehöriger gestiegen

Unter den knapp 8’159 Rekrutinnen und Rekruten befinden sich 244 Frauen, die den Militärdienst freiwillig absolvieren. Dies entspricht einem Anteil von 3,0 Prozent. Somit ist die Zahl der Rekrutinnen das dritte Jahr in Folge gestiegen (Juli 2020: 171, Juli 2021: 212). Dazu kommen insgesamt 193 weibliche Angehörige der Armee, die ihren praktischen Dienst als Kader leisten. Der prozentuale Anteil Frauen in der Schweizer Armee liegt bei knapp über einem Prozent.

1’532 aller Eingerückten absolvieren ihren Dienst im Durchdienermodell und leisten somit alle ihre Diensttage am Stück.

Beratung und Betreuung

Wer als Kader seinen Grad in der Schweizer Armee abverdient, hat Anrecht auf eine Ausbildungsgutschrift. Der Betrag, welcher je nach Dienstgrad und Ausbildungszeit unterschiedlich hoch ausfällt, kann individuell für eine zivile Aus- oder Weiterbildung genutzt werden.

Armeeangehörige, die Hilfe benötigen, werden medizinisch, seelsorglich, psychologisch und sozial beraten und betreut. Der Sozialdienst der Armee bietet insbesondere bei finanziellen Problemen Unterstützung an. Rekrutinnen und Rekruten können sich in persönlichen Fragen und Angelegenheiten direkt an ihr Kommandantin oder ihren Kommandanten, die Truppenärztin oder den Truppenarzt sowie an die Armeeseelsorgerin oder den Armeeseelsorger ihrer Schule respektive an die Armeeseelsorge (0800 01 00 01), den Psychologisch-Pädagogischen Dienst (0800 11 33 55) oder den Sozialdienst der Armee (0800 855 844) wenden.

Zudem steht die Unabhängige Vertrauensstelle (058 465 20 10) den eingeteilten Angehörigen der Armee (AdA), künftigen sowie ehemaligen AdA, Angehörigen und Nächsten offen. Diese können sich niederschwellig melden, wenn sie ein Anliegen im Zusammenhang mit dem Militärdienst umtreibt, welches sich auf dem ordentlichen Dienstweg oder mit den armeeinternen Stellen nicht hat klären lassen. Melden dürfen sie sich auch, wenn sie nicht wissen, an wen genau sie sich mit ihrem Anliegen wenden können.

Bundespräsident Cassis, Präsident Selenskyj und Premier Schmyhal eröffnen URC2022

Bundespräsident Ignazio Cassis hat am Montag, 4. Juli 2022, gemeinsam mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, der aus Kyjiw (Kiew) zugeschaltet war, und mit Premierminister Denys Schmyhal vor Ort in Lugano die Ukraine Recovery Conference (URC2022) eröffnet, um den Prozess des Wiederaufbaus auf internationaler Ebene zu lancieren. Die Konferenz, an der neben der Schweiz und der Ukraine Delegationen der Europäischen Union, aus 39 Staaten und von 16 internationalen Organisationen teilnehmen, dauert bis Dienstag. In seiner Eröffnungsrede schilderte der Bundespräsident die Ziele der URC2022.

Zentral sei es, in Lugano den Rahmen für einen langfristigen Wiederaufbau-Prozess zu entwerfen, erklärte Bundespräsident Cassis: «Eine Erfolgsvoraussetzung ist, dass die ursprüngliche Konferenz-Idee (also die institutionellen Reformen) und die aktuelle Konferenz-Idee (der zielgerichtete Wiederaufbau) ein Ganzes bilden!»

Konkret diskutiert werden an der URC2022 der Wiederaufbau- und Entwicklungsplan der Ukraine sowie die Beiträge der internationalen Partner. Auf der Traktandenliste stehen insbesondere die Prinzipien des Wiederaufbaus. Zum Programm gehören separate Arbeitsgespräche am Montagnachmittag zu den Anforderungen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Digitalisierung, Infrastruktur und Umweltschutz.

Neben einer Verständigung über die Prinzipien wird es in Lugano auch darum gehen, die breite Unterstützung der internationalen Partner für den Wiederaufbauprozess in der Ukraine zu unterstreichen. Zum Abschluss wollen Bundespräsident Cassis und Premierminister Schmyhal eine «Lugano-Deklaration» mit den wichtigsten Ergebnissen der Konferenz vorstellen. Das Dokument soll den Rahmen für den politischen Prozess des Wiederaufbaus bilden und enthält die «Lugano-Prinzipien» als gemeinsame Richtwerte für die Zukunft.

Bereits am Montag wurden in Lugano weitere Schritte im URC-Prozess definiert. Die britische Aussenministerin Elizabeth Truss gab bekannt, dass die nächste Konferenz in diesem Rahmen vom Vereinigten Königreich gemeinsam mit der Ukraine organisiert werden wird. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen präsentierte die Initiative für eine Wiederaufbau-Plattform und bezeichnete die «Lugano-Prinzipien» als Grundstein für den weiteren Prozess.

Nachhaltiger Wiederaufbau

Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), wird am Gespräch zum Wiederaufbau der Infrastruktur teilnehmen. In ihren Voten wird sie die enorme Leistung der Ukraine hervorheben: Das Land schafft es, trotz Krieg viele wichtige Infrastrukturen aufrecht zu erhalten und bereits die Gestaltung der Zukunft an die Hand zu nehmen. Die UVEK-Vorsteherin wird zudem betonen, dass der Wiederaufbau die Möglichkeit bietet, die Infrastrukturen nachhaltiger aufzubauen.

Bundesrätin Sommaruga und der ukrainische Umweltminister Ruslan Strilets haben vor Konferenzbeginn in Lugano ein Klimaabkommen unterzeichnet. Das Abkommen mobilisiert Mittel zusätzlich zur internationalen Zusammenarbeit und ermöglicht Klimaschutz, der über bestehende Programme hinausgeht. Somit verstärkt das Abkommen eine klimafreundliche Entwicklung in der Ukraine.

Bundespräsident Cassis und Bundesrätin Sommaruga werden die Konferenz zudem für bilaterale Gespräche mit Amtskolleginnen und Amtskollegen nutzen.

Nebenanlässe und Kulturprogramm

Im Umfeld der Konferenz finden mehrere Nebenanlässe statt. Am Montag standen unter anderem Veranstaltungen der Zivilgesellschaft und von Parlamentariern auf dem Programm. Ziel war es jeweils, die Bedingungen eines inklusiven Wiederaufbaus zu erörtern. Ein Anlass für Repräsentanten der Wirtschaft findet am Dienstag in Anschluss an den politischen Hauptteil der URC2022 statt.

Die Vielfalt der ukrainischen Kultur wird am Montag auch der Bevölkerung in Lugano präsentiert. Das kulturelle Begleitprogramm führte ein klassisches Konzert im Kulturzentrum LAC mit dem Pianisten Oleksij Botwinow auf sowie ein Open-Air-Konzert auf der Piazza Alessandro Manzoni mit dem Auftritt einer ukrainischen Folk-Band und eines DJ.

Vernissage des ATELIER SO, im Hamburg

Willkommen zur Vernissage des ATELIER SO in Hamburg.
In einer der besten Gewerbelagen Hamburgs, mittendrin von Hamburgs berühmter Einkaufsmeile Mönckebergstraße,
Auf einer Fläche von 700qm öffnet das ATELIER SO im 2. Obergeschoss seine Türen für Künstler und das kunstinteressierte Publikum. In Kooperation mit der Hamburger Kunstgalerie stellt das Atelier SO seine Wände nationalen und internationalen Künstlern für Ausstellungen zur Verfügung und zeigt die neuesten Arbeiten einiger aufstrebender Hamburger Künstler.

Höhepunkt des Atelier SO wird die Ausstellung des renommierten Hamburger Künstlers Shuk Orani sein. Gezeigt wird eine Sammlung verschiedener Serien, von kleinen bis hin zu großformatigen abstrakten Arbeiten aus Oranis künstlerischem Werdegang.

Orani beschäftigt sich mit gesellschaftlichen und politischen Themen sowie transzendentalen Wahrnehmungen von Raum und Zeit. Seine philosophisch fundierten Interpretationen übersetzt er in farbenfrohe und malerische abstrakte Formen auf spektakulären Großformaten.

Seien Sie Gast bei diesem besonderen Event. Willkommen sind Medien- und Kulturschaffende sowie alle Kunstinteressierten.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen über den Künstler und das Projekt finden Sie unter www.shukorani.com.

Der Chef der Armee auf Truppenbesuch im Kosovo

Am 30. Juni und 1. Juli 2022 besucht der Chef der Armee, Korpskommandant Thomas Süssli, wie in jedem Jahr die SWISSCOY im Kosovo.

Mit seinem Truppenbesuch will sich der Chef der Armee einen Einblick in die aktuell zwar ruhige, aber nach wie vor instabile Sicherheitslage im Kosovo verschaffen und gleichzeitig einen Eindruck von den vielfältigen Leistungen gewinnen, die die Schweizer Angehörigen des 46. SWISSCOY-Kontingents erbringen.

Vorgesehen ist zudem ein bilaterales Gespräch mit dem Kommandanten der KFOR, dem ungarischen Generalmajor Ferenc Kajári.

Korpskommandant Thomas Süssli wird auf seinem Besuch von der Nidwaldner Regierungsrätin Karin Kayser-Frutschi und vom Waadtländer Nationalrat François Pointet begleitet.

Bundesrat begrüsst eine nächste Landesausstellung

Bund und Kantone führen in der Positionierung erste Eckwerte von Rahmenbedingungen für eine nächste Landesaustellung auf. Eine zukünftige Landesausstellung soll nachhaltig Nutzen stiften und entsteht in der Regel «bottom-up». Die regionale Verankerung und die ideelle sowie finanzielle Unterstützung in der/den Austragungsregion(en) sind zentrale Voraussetzungen.   Die Projektträger sollen Lehren und Erfahrungen aus früheren Grossanlässen miteinbeziehen und das Projekt mit anderen Grossprojekten abstimmen. Die Rahmenbedingungen dienen den Trägerschaften von Projekten für eine Landesausstellung sowie interessierten Kreisen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Öffentlichkeit als Orientierung.

Verantwortung für das Projekt bei der Trägerschaft

Bund und Kantone legen in der Positionierung grob ihre Rollenauffassung dar und stellen klar, dass sie sich nicht in der Rolle der Initiatoren einer Landesausstellung sehen. Die Federführung und Verantwortung über ein Projekt für eine Landesausstellung verbleiben während der gesamten Projektdauer bei der Trägerschaft. Ansprechpartner auf Ebene Bund ist das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, auf Ebene Kantone ist es die KdK.

Bund und Kantone sind bereit, Initiativen für eine Landesausstellung ideell zu unterstützen und im Planungsprozess zu begleiten. Eine allfällige finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Standortkantone ist je nach Ausgestaltung des Projektes und der Rollenteilung durch die jeweiligen Parlamente unter Berücksichtigung der Haushaltlage und weiterer finanzpolitischer Prioritäten zu bestimmen. Der Bund wird im «Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesaustellung», der bis Ende 2023 durch den Bundesrat zu verabschieden ist, Rollen und Aufgaben von Bund, Kantonen und Trägerschaften sowie wichtige Prozesse vertiefen.

Bund und Kantone rufen zur Zusammenarbeit auf

Aktuell verfolgen mehrere Projekte das Ziel, eine Landesausstellung ab 2027 durchzuführen. Bund und Kantone begrüssen einen Dialog zwischen den Trägerschaften mit dem Ziel, eine Zusammenarbeit oder Zusammenführung der Projekte anzustreben. Sollten mehrere Initiativen zu konkreten Projekten heranreifen, stellt sich die Frage eines Auswahlverfahrens. Der Prozess einer allfälligen Selektion wird spätestens im Bericht über die Rahmenbedingungen präzisiert. Auf der Basis der definierten Rahmenbedingungen gibt die KdK zuhanden des Bundesrates eine Empfehlung ab. Danach entscheiden Bundesrat und Parlament über eine ideelle und finanzielle Unterstützung des Projektes.

Der Bundesrat hält fest, dass Landesaustellungen in der Schweiz Tradition haben. Sie können als Generationenprojekte eine identitätsstiftende Funktion erfüllen und zum inneren Zusammenhalt in der Schweiz beitragen. Zudem fördern sie eine Diskussion über die Zukunftsperspektiven und bieten die Möglichkeit, sich gegen innen und aussen zu präsentieren. Nicht zuletzt können und sollen Landesausstellungen einen kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und nachhaltigen Nutzen für die ganze Schweiz generieren.

EDA-Staatssekretärin Livia Leu führt bilaterale Gespräche in Serbien und Kosovo

EDA-Staatssekretärin Livia Leu ist am 27. und 28. Juni in Pristina und Belgrad unter anderem mit Kosovos Premierminister Albin Kurti und mit dem serbischen Staatssekretär Nemanja Starović zusammengetroffen. Im Zentrum ihrer Gespräche standen die bilateralen Beziehungen der Schweiz zu diesen beiden Ländern sowie das breite Engagement der Schweiz im Westbalkan. Die Schweiz unterstützt die stärkere Einbindung der beiden Staaten in Europa auf vielfältige Art. Zudem ist die Förderung der Stabilität und wirtschaftlichen Entwicklung des Westbalkan ein wichtiger Pfeiler der Aussenpolitik der Schweiz.

Bei ihrem Gespräch mit dem serbischen Staatssekretär Nemanja Starović in Belgrad standen gemeinsame Interessen und Herausforderungen im bilateralen Verhältnis  sowie in regionalen Fragen im Kontextes des Krieges in der Ukraine im Mittelpunkt. Erörtert wurden ausserdem die Perspektiven für eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo.

Auch bei den Treffen mit dem kosovarischen Premierminister Albin Kurti und dem stellvertretenden Aussenminister Kreshnik Ahmeti in Pristina ging es um die Zukunft des Verhältnisses Kosovos zu Serbien sowie die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Stabilität im Westbalkan.

Für Staatssekretärin Leu war es ein Anliegen, in Serbien und Kosovo in ihren Gesprächen eine Einschätzung der Lage vor Ort zu erhalten. Die Schweiz pflegt enge Beziehungen zu beiden Staaten und unterstützt ihre stärkere Einbindung in Europa auf vielfältige Art und Weise. Dies dient auch der Förderung der Stabilität und wirtschaftlichen Entwicklung des Westbalkan, welche wichtige Pfeiler der Aussenpolitik der Schweiz darstellen und in der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 des Bundesrates verankert sind.

Im Mai dieses Jahres waren neue Kooperationsprogramme mit Serbien und Kosovo lanciert worden. Die Schweiz unterstützt aktiv eine Annäherung der beiden Parteien und setzt sich unter anderem auch für den Fortschritt im Normalisierungsprozess zwischen Serbien und Kosovo ein. Staatssekretärin Livia Leu hatte in Pristina zu diesem Thema ebenfalls ein Treffen mit Miroslav Lajčák, dem Sonderbeauftragten der EU für den Westbalkan und den Dialog zwischen Belgrad und Pristina. Dies bot die Möglichkeit, Einschätzungen zum aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen Serbien und Kosovo auszutauschen, wie beispielsweise die kürzlich vereinbarte Roadmap zur Umsetzung im Bereich des Energieabkommens zwischen Serbien und Kosovo. Lajčák drückte seine Wertschätzung über den Beitrag der Schweiz an den Normalisierungsprozess aus.

Die Staatssekretärin traf zudem den Kommandanten der Kosovo Friedensmission (KFOR), Major General Ferenc Kajári. Im Fokus des Gesprächs standen Sicherheitsfragen und die vielfältigen Aktivitäten der Mission. Der Besuch erlaubte der Staatsekretärin einen persönlichen Einblick in den Alltag des Schweizer Kontingents Swisscoy.

Ukraine: Bundesrat ermöglicht Bargeldumtausch für Schutzsuchende

Personen mit Schutzstatus S erhalten ab dem 27. Juni 2022 die Möglichkeit, bei ausgewählten Bankfilialen einmalig einen begrenzten Betrag von ukrainischen Banknoten in Schweizer Franken umzutauschen. Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 eine Lösung für den Bargeldumtausch beschlossen.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, in enger Absprache mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einen Vorschlag auszuarbeiten, wie ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz ukrainisches Bargeld in Schweizer Franken umtauschen können. Er hat nun der vorgeschlagenen Lösung zugestimmt und entschieden, in Zusammenarbeit mit der SNB und teilnehmenden Schweizer Geschäftsbanken, den Bargeldumtausch zu ermöglichen. Ab dem 27. Juni 2022 können erwachsene Personen mit Schutzstatus S bei ausgewählten Filialen von UBS und Credit Suisse einmalig einen Betrag von bis zu 10’000 Hrywnja umtauschen. Dies entspricht zurzeit rund 300 Schweizer Franken. Der Wechselkurs wird von der Ukrainischen Zentralbank festgelegt.

Die Lösung ist angelehnt an Programme, die von der Europäischen Union vorgeschlagen und in einzelnen Mitgliedsstaaten wie Deutschland, Italien, Schweden, Niederlande oder Belgien bereits umgesetzt sind.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr von und in die Ukraine ist gewährleistet und mit dem Bargeldumtausch ergänzt die Schweiz die bisherige Basisversorgung der ukrainischen Schutzsuchenden.

Bekämpfung des Hooliganismus: Der Bund will die Kantone stärker unterstützen

Anlässlich seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats «Bekämpfung des Hooliganismus» verabschiedet. Der Bericht legt die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen, Sportverbän-den und -vereinen bei der Bekämpfung von gewaltsamen Ausschreitungen an-lässlich von Sportveranstaltungen detailliert dar. Er bestätigt auch den Willen des Bundes, die Kantone stärker zu unterstützen. Dies soll insbesondere durch die Weiterentwicklung des Informationssystems HOOGAN geschehen.

Gewaltsame Ausschreitungen anlässlich von Sportveranstaltungen stellen eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Um dieses Phänomen zu bekämpfen, hatte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats den Bundesrat mit dem Postulat 19.3533 «Bekämpfung des Hooliganismus» beauftragt zu prüfen, in welcher Form die Bekämpfung des Hooliganismus durch den Bund besser koordiniert, unterstützt und gefördert werden kann. Nun hat der Bundesrat den Bericht verabschiedet.

Weiterentwicklung von HOOGAN zur Unterstützung der Kantone

Der Bericht legt die Verteilung der Zuständigkeiten detailliert dar. Er betont den Willen des Bundes, die Kantone stärker zu unterstützen, insbesondere durch die Weiterentwicklung des Informationssystems HOOGAN. Dieses System enthält Daten von Personen, die sich bei Sportveranstaltungen in der Schweiz und im Ausland gewalttätig verhalten haben und gegen die eine Massnahme verhängt wurde.

Dank der Weiterentwicklung des HOOGAN-Systems erhalten die Kantone und Sportvereine eine Risikoanalyse für Spiele. Basierend darauf können sie die erforderlichen polizeilichen Massnahmen festlegen. Die Verbesserungen sehen auch bei den Eingangskontrollen der Stadien mehr Überprüfungen in HOOGAN vor. So kann bereits vor dem Betreten des Stadions festgestellt werden, ob gegen eine Person polizeiliche Massnahmen verhängt worden sind.

Darüber hinaus verlangt der Bundesrat von den Kantonen und Sportvereinen, dass sie ihre Verantwortung aktiv wahrnehmen. Kontrollmechanismen müssen angewendet werden, darunter operative Spielbesuche. Zusätzlich kann fedpol bei den Polizeibehörden der Kantone beantragen, ein Rayonverbot gegen gewalttätige Personen zu erlassen.

Schliesslich, erinnert der Bericht daran, dass der Bund über fedpol die Kantone und Sportvereine bereits unterstützt, indem er beispielsweise die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten sicherstellt. Der Bund ergreift ebenfalls konkrete Massnahmen, insbesondere in Form von Ausreise- und Einreiseverboten gegen gewalttätige Fans.

Schnellere Verfahren sowie Erleichterungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer beim Ausweisentzug

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22.06.2022 beschlossen, die Strassen­verkehrskontrollverordnung (SKV), die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) sowie die Fahrlehrerverordnung (FV) anzupassen. Damit setzt er die vom Parlament überwiesenen Motionen 17.4317 «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und 17.3520 «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!» um. Die vorgeschlagenen Änderungen treten am 1. April 2023 in Kraft.

Raschere Verfahren beim Führerausweisentzug

Nimmt die Polizei einen Lernfahr- oder Führerausweis ab, muss sie neu die Ausweise innert drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln. Dieselbe Frist gilt auch bei der Abnahme des Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder. Heute legt die SKV dazu keine Frist fest.

Die kantonale Entzugsbehörde muss die polizeilich abgenommenen Lernfahr- oder Führerausweise neu innert zehn Arbeitstagen der Inhaberin oder dem Inhaber des Ausweises zurückgeben, wenn sie bis dahin nicht genügend ernsthafte Zweifel an deren Fahreignung hat und somit nicht mindestens einen vorsorglichen Entzug verfügen kann. Heute legt die VZV dazu keine Frist fest. Damit werden die Verfahren beschleunigt und die Dauer verkürzt, während der Ausweise ohne formelle Verfügung entzogen sind.

Zudem muss die kantonale Entzugsbehörde neu auf schriftliches Gesuch der betroffenen Person hin, den vorsorglichen Führerausweisentzug alle drei Monate überprüfen. Die Ausweisinhaberin oder der Ausweisinhaber kann das Gesuch zum ersten Mal drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft der Entzugsverfügung stellen. Die Behörde muss innert zwanzig Arbeitstagen nach Eingang des Gesuchs die Aufrechterhaltung des Entzugs verfügen oder den Ausweis der berechtigten Person zurückgegeben.

Die kantonalen Behörden dürfen Personen, die Zweifel an der Fahreignung Dritter melden, die Vertraulichkeit ihrer Meldung nur noch zusichern, wenn diese ein schutzwürdiges Interesse nachweisen können. Dies ist nur dann der Fall, wenn der meldenden Person ohne Anonymität grosse Nachteile entstehen können.

Ausnahmen beim Führerausweisentzug wegen leichten Widerhandlungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer

Die Entzugsbehörde kann Personen während einem Führerausweisentzug wegen einer leichten Widerhandlung (z.B. leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen) Fahrten bewilligen, die zur ihrer Berufsausübung notwendig sind. Damit wird das Risiko minimiert, dass die Arbeitnehmenden wegen des Führerausweisentzugs ihren Arbeitsplatz verlieren könnten.

Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen (z.B. Fahren unter Drogeneinfluss) ist keine Bewilligung für berufliche Fahrten möglich. Ebenfalls keine Anwendung findet die neue Regelung bei Personen, deren Ausweis aus Sicherungsgründen auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wird. Ausserdem dürfen zur Berufsausübung notwendige Fahrten bei höchstens zwei Führerausweisentzügen innert fünf Jahren bewilligt werden.

Eidgenössische Qualitätskommission will Patientenbeteiligung und Qualität im Gesundheitswesen verbessern

Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) will, dass im Gesundheitswesen koordiniert Qualität gemessen, Qualitätskonzepte entwickelt und Qualitätsmass-nahmen umgesetzt werden. Davon sollen insbesondere die Patientinnen und Pa-tienten profitieren.

In Folge der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wurde die EQK im April 2021 vom Bundesrat eingesetzt. Die EQK ist eine ausserparlamenta-rische Expertenkommission mit 15 Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen des Ge-sundheitswesens.

Tätigkeiten erläutert

Mit Vorliegen des ersten Jahresberichtes hat die EQK heute ihre Tätigkeiten präsentiert und erläutert. Aufgabe der EQK ist die Förderung der Qualitätsentwicklung im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes. Dies beinhaltet die Entwicklung von Qualitätsindi-katoren und -messungen, die Stärkung des Datenmanagements, die systematische Verwendung von Qualitätsindikatoren in Qualitätsverbesserungsprozessen sowie den Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen. Nicht zuletzt müssen Patientinnen und Patienten in ihrer Rolle gestärkt und die Patientenperspektive stärker in die Führung von Gesundheitseinrichtungen einbezogen werden. Die Aufgaben und Massnahmen der EQK ergänzen und unterstützen diejenigen der Krankenversicherer, der Leistungs-erbringer und der Verwaltung.

Zwei erste Programme zur Qualitätsentwicklung initiiert

Ein wichtiger Schritt vorwärts wurde mit der Ausschreibung von nationalen Program-men zur Qualitätsentwicklung gemacht, die die Qualität der Gesundheitsversorgung von der Messung bis zur breitflächigen Einführung von Qualitätsverbesserungen wei-terentwickeln. Im Jahr 2022 werden die ersten beiden nationalen Programme anlaufen. Das eine Programm wird sich auf Qualitätsverbesserungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen konzentrieren. Das zweite hat zum Ziel, Fachpersonen in der bereichsübergreifenden Versorgung einer ausgewählten Krankheit zu unterstützen. Zur Wahl des ersten Krankheitsbildes, das im Rahmen eines solchen Programms zum Zuge kommen soll, wird dieses Jahr ein Dialogprozess mit den interessierten Partnern durchgeführt. Anträge zur Teilnahme können noch bis Mitte Juli eingereicht werden. Beide Programme werden eine Laufzeit von mehreren Jahren haben.

Enge Kooperation mit der Stiftung Patientensicherheit Schweiz

Die EQK kooperiert eng mit der Stiftung Patientensicherheit Schweiz und unterstützt diese bei ihrer strategischen Neuausrichtung. Für drei Projekte konnte 2022 eine mehr-jährige Zusammenarbeit initiiert werden. Im Projekt zu Risikomonitoring und  reduktion werden «Fast-Fehler» gesammelt und analysiert, um sie für Verbesserungen zu nut-zen. Im Rahmen der beiden anderen Projekte stehen Wissenstransfer und Schulungen im Fokus, die in der ganzen Schweiz breitflächig eingeführt werden sollen. Weitere Pro-jekte werden aktuell ausgearbeitet. Zudem finanziert die EQK in diesem Jahr die Aktivi-täten der Stiftung Patientensicherheit Schweiz während ihrer jährlichen Aktionswoche, die im September zum Thema Medikationssicherheit stattfindet.

Unterstützung von Projekten aus der Praxis

Ein Teil des Budgets der Kommission wird zudem für die finanzielle Unterstützung von Projekten aus der Praxis verwendet. Bisher haben zwei Ausschreibungsrunden stattge-funden. In der ersten wurden zwei Projekte des Nationalen Vereins für Qualitätsent-wicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) mit einem Beitrag von 175’000 Franken unter-stützt. In der zweiten Runde wurden 29 Projektanträge geprüft. Voraussichtlich werden sieben grössere Projekte mit einem Förderbeitrag von gut vier Millionen Franken unter-stützt. Ein dritter Eingabetermin für Projektanträge ist Ende August dieses Jahres. Die finanzielle Unterstützung von Projekten kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Wichtig ist, dass diese einen direkten Einfluss auf die Qualität der Leistungen und da-mit auch einen direkten Nutzen für die Patientinnen und Patienten haben.

Weitere Schwerpunkte

Weitere Schwerpunkte der EQK sind unter anderem der Aufbau einer Webseite, die Qualitätsvergleiche öffentlich sichtbar machen wird. Dabei werden nicht nur klinische Qualitätsindikatoren erhoben und aufbereitet. Vielmehr geht es auch darum, die Ein-schätzung der Patientinnen und Patienten bezüglich ihrer Erfahrungen mit dem System (PREMs) und bezüglich ihres Gesundheitszustandes und ihrer Lebensqualität nach einer Behandlung (PROMs) zu erfassen und auszuwerten. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Einbezug von Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen in Entschei-dungen im Gesundheitswesen auf verschiedenen Ebenen.

Umfrage zu den Auswirkungen der Nicht-Assoziierung an Horizon Europe

Die Schweiz gilt beim EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon Europe zurzeit als nicht assoziiertes Drittland. Um einen Überblick über die Auswirkungen der aktuellen Situation zu erhalten, hat das SBFI eine Umfrage bei Forschenden, Unternehmen und Institutionen in der Schweiz durchgeführt. Die knapp 900 Umfrage-Teilnehmenden stellen mehrheitlich eine Verschlechterung ihrer Situation im Vergleich zum Programm Horizon 2020 fest, bei welchem die Schweiz assoziiert war.

Die Schweiz gilt beim Horizon-Paket 2021–2027 (Horizon Europe, Euratom-Programm, Digital Europe Programme und ITER) als nicht assoziiertes Drittland. Welche Auswirkungen diese Nicht-Assoziierung auf Schweizer Projektbeteiligungen hat, ist aktuell nicht quantifizierbar, da keine Daten zur Programmbeteiligung vorliegen. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt.

Um schon jetzt einen qualitativen Überblick über die Auswirkungen der aktuellen Situation zu erhalten, hat das SBFI im Februar 2022 eine Online-Umfrage bei Forschenden, Unternehmen und Institutionen in der Schweiz durchgeführt. Aus der Umfrage resultierten 880 Rückmeldungen, wobei 275 Teilnehmende davon insgesamt 319 konkrete Beispiele zu den Folgen der Nicht-Assoziierung dargelegt haben. Die Mehrheit der Teilnehmenden stellt eine Verschlechterung ihrer Situation im Vergleich zum vergangenen Programm (Horizon 2020) fest, bei welchem die Schweiz assoziiert war. Vor allem der eingeschränkte Zugang zu Fördermöglichkeiten und die fehlende internationale Vernetzung werden als nachteilig wahrgenommen. In ihren Beispielen nennen die Umfrage-Teilnehmenden in erster Linie Ausschlüsse aus Programmteilen und aus der Koordinationsrolle sowie Schwierigkeiten bei der Teilnahme in Verbundprojekten.

Die Ergebnisse entsprechen der bisherigen Wahrnehmung des SBFI, welches die Informationen zur Ausgestaltung künftiger Massnahmen nutzen wird. Eine umfassende Einordung dieser qualitativen Einschätzungen durch Schweizer Forschende und Innovatoren wird jedoch erst zusammen mit der quantitativen Auswertung der Programmbeteiligung möglich sein.

Derzeit können sich Forschende und Innovatoren in der Schweiz an rund zwei Dritteln der Ausschreibungen von Horizon Europe beteiligen. Die Projekte werden im Rahmen von Übergangsmassnahmen direkt vom SBFI, anstatt der Europäischen Kommission, finanziert. Für die nicht zugänglichen Programmteile hat der Bund Übergangslösungen unter anderem beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF), bei Innosuisse und bei der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) in die Wege geleitet. Der SNF berichtet von einem regen Interesse an diesen Ausschreibungen, auch von Forschenden aus dem Ausland. Innosuisse verzeichnete einen hohen Eingang an Gesuchen für die Übergangsmassnahme Swiss Accelerator.

Horizon Europe
Das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation Horizon Europe läuft von 2021 bis 2027 und ist mit einem Budget von gut 95 Milliarden Euro das weltweit grösste Forschungs- und Innovationsförderprogramm. Zusammen mit dem ausserordentlichen Konjunkturmassnahmenpaket Next Generation EU dient es unter anderem dazu, den grünen und digitalen Wandel in ganz Europa zu fördern. Die Schweiz war am Vorgängerprogramm Horizon 2020 assoziiert. Der Bundesrat strebt den gleichen Status für Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen an (Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme).

Der Wiederaufbau führt über Lugano – Bundespräsident präsentiert URC2022

Bundespräsident Ignazio Cassis und die Tessiner Regierung haben sich bei ihrem traditionellen Treffen am Montag, 20. Juni, über die Ausgangslage vor der Ukraine Recovery Conference (URC2022) unterhalten. Die internationale Wiederaufbau-Konferenz, zu der hochrangige Delegationen aus rund 40 Staaten und von 20 internationalen Organisationen eingeladen sind, findet am 4./5. Juli in Lugano statt. Bundespräsident Cassis informierte die Medien in Bellinzona gemeinsam mit dem Tessiner Regierungsrat Norman Gobbi, Polizeikommandant Matteo Cocchi sowie Vertretern der Armee und des fedpol.

Der Bundespräsident bedankte sich bei den Tessiner Behörden für die Unterstützung im Vorfeld der URC2022 und zeigte sich zuversichtlich, dass die Bevölkerung der Stadt Lugano für die Beschränkungen beim Konferenzort Anfang Juli Verständnis aufbringen werde. «Wie sehr der Krieg in der Ukraine die Menschen in der Schweiz und im Tessin aufwühlt, zeigt sich an der grossen Solidarität mit den Geflüchteten. Der Weg zum Wiederaufbau führt über einen breit abgestützten politischen und diplomatischen Prozess. Diesen Prozess wollen die Schweiz und die Ukraine mit den internationalen Partnern in Lugano lancieren», erklärte der Bundespräsident.

Eingeladen wurden Delegationen aus mehr als 40 Staaten und von rund 20 internationalen Organisationen. Neben der Europäischen Union werden auch internationale Organisation wie die OECD oder die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auf höchster Ebene vertreten sein. Und bereits ist auch die Teilnahme von mehreren Premier- und Aussenministern bestätigt. Nach wie vor treffen Anmeldungen ein und die Zusammensetzung der Delegationen wird bis zuletzt Änderungen unterworfen sein. Die Ukraine wird mit mehreren Ministern in Lugano vertreten sein. Die Teilnahme von Präsident Volodymyr Zelensky und Premierminister Denys Shmyhal ist bestätigt, in welcher Form (physisch oder virtuell) ist jedoch abhängig von der Entwicklung in der Ukraine. Erwartet werden zudem Vertreterinnen und Vertreter der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft.

An den Sicherheitskosten, die dem Kanton Tessin anfallen, wird sich der Bund zu 80 Prozent beteiligen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Juni beschlossen. Die Gesamtleitung über den Einsatz obliegt den Behörden des Kantons Tessin, namentlich der Kantonspolizei. Das Sicherheitskonzept wird laufend an die Lage angepasst und wird «das Ziel haben, ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und dabei die Unannehmlichkeiten für die Bevölkerung und das Gewerbe im Stadtzentrum so gering wie möglich zu halten», wie der Kommandant der Kantonspolizei, Matteo Cocchi, erklärt hat.

Der Bundesrat hat zudem den subsidiären Einsatz der Armee als Partnerin im Sicherheitsverbund Schweiz mit maximal 1600 Armeeangehörigen sowie eine vorübergehende Einschränkung der Luftraumnutzung genehmigt. Die Schweizer Luftwaffe wird in Kooperation mit Italien den Luftpolizeidienst mit Kampfflugzeugen und Mitteln der bodengestützten Luftverteidigung verstärken.

«Lugano-Deklaration» am Ende der Konferenz

Konkret diskutiert werden an der URC2022 die bestehenden Vorstellungen für den Wiederaufbau sowie die Beiträge der internationalen Partner. Auf der Traktandenliste stehen insbesondere die Prioritäten, Methoden und Prinzipien des Wiederaufbaus. Die Konferenz in Lugano ist keine Geberkonferenz. Sie hat jedoch das Ziel, die breite Unterstützung der internationalen Partner für den Wiederaufbauprozess in der Ukraine zu unterstreichen. Diese Unterstützung kann verschiedene Formen annehmen, und es liegt an den teilnehmenden Staaten und Organisationen, wie dies zum Ausdruck gebracht wird.

Zum Abschluss der Konferenz soll die «Lugano-Deklaration» mit den wichtigsten Ergebnissen der Konferenz vorgestellt werden. Die Schweiz wurde als langjährige Partnerin der Ukraine in Politik, Wirtschaft und Kultur angefragt, die URC2022 durchzuführen. Der Bundespräsident würdigte am Montag die traditionsreichen Kontakte und namentlich die gute Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der Konferenz.

Traditionsreiche kulturelle Beziehungen

Während der URC2022 wird es in Lugano ein kulturelles Begleitprogramm im Zeichen der Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und mit den Geflüchteten geben. Das wird auch Gelegenheit bieten, die Vielfalt und den Reichtum der ukrainischen Kultur zu präsentieren. In den kommenden Wochen werden in Lugano Plakate hängen, auf denen als ein Beispiel für die kulturellen Verbindungen zwischen beiden Ländern die historischen Bauwerke von Tessiner Architekten in Odessa gezeigt werden. Am 4. Juli ist ein klassisches Konzert im Kulturzentrum LAC mit dem Pianisten Oleksiy Botvinov geplant und ein Open-Air-Konzert auf der Piazza Alessandro Manzoni mit dem Auftritt einer ukrainischen Folk-Band und eines DJ.

Wahl der Schweiz in den UNO-Sicherheitsrat

Die UNO-Generalversammlung hat am 9. Juni 2022 die Schweiz als nichtständiges Mitglied in den UNO-Sicherheitsrat gewählt. Das zweijährige Mandat dauert vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Die Schweiz wird nun ihre Stärken zugunsten von Frieden und Sicherheit einbringen können, sich als neutrales Land positionieren, um Brücken zu bauen und über den direkten Zugang zu den wichtigsten Akteuren des Weltgeschehens ihre Interessenwahrung stärken. Der Sitz im Sicherheitsrat wird ein Hebel sein, damit die Schweiz die eigenen Positionen stärker einbringen kann, um so als glaubwürdige Partnerin Einfluss auf internationale Entwicklungen zu nehmen.

Heute wurde die Schweiz von der UNO-Generalversammlung in New York mit 187 von 190 Stimmen in den UNO-Sicherheitsrat gewählt. Seit dem UNO-Beitritt der Schweiz 2002 wurde noch kein Land der regionalen Gruppe «westeuropäische und andere Länder» mit einem besseren Ergebnis gewählt. Dies ist ein starkes Zeichen für die Unterstützung und das Vertrauen, welches die Weltgemeinschaft der Schweiz entgegenbringt. «Wir freuen uns über die Wahl. Wir begegnen dieser Aufgabe mit Respekt und sind bereit, uns im Sicherheitsrat konstruktiv einzubringen und Verantwortung zu übernehmen», sagte Bundespräsident Ignazio Cassis, der vor Ort an der Wahl teilgenommen hat.

Der UNO-Sicherheitsrat und die Schweiz verfolgen gleiche Ziele

Das Mandat des Sicherheitsrats, sich für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit einzusetzen, deckt sich mit dem aussenpolitischen Kernauftrag der Schweiz. Gemäss Bundesverfassung leistet die Schweiz einen Beitrag für ein friedliches Zusammenleben der Völker und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Mit dem erstmaligen Einsitz im Sicherheitsrat kann die Schweiz diesen Auftrag noch besser erfüllen. Gleichzeitig setzt sie damit ein prioritäres Ziel der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 im Bereich Frieden und Sicherheit um. «Wir möchten die Schweizer Expertise für Frieden in der Welt einbringen, unsere Werte vertreten und als neutrales Land zu kompromissfähigen Lösungen beitragen», erklärt der Bundespräsident die Rolle der Schweiz im Sicherheitsrat.

Für ihren Einsitz im Sicherheitsrat will sich die Schweiz vier Prioritäten setzen: Nachhaltigen Frieden fördern, die Zivilbevölkerung schützen, Klimasicherheit angehen und die Effizienz des Sicherheitsrats stärken. Im Laufe des Sommers werden die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates (APK) zu den Prioritäten konsultiert. Im Anschluss verabschiedet der Bundesrat die Prioritäten definitiv.

Mehr als zehn Jahre Vorbereitung auf die Wahl und den Einsitz

Vor 20 Jahren stimmte die Schweizer Bevölkerung dem Beitritt der Schweiz zur UNO zu. Nach umfangreichen Konsultationen mit dem Parlament reichte der Bundesrat 2011 die Schweizer Kandidatur für den Sicherheitsrat ein. Ein Bericht des Bundesrates bestätigte 2015 die Vereinbarkeit des Einsitzes mit der Schweizer Neutralität. Die Schweiz hat die Kandidatur und ihr Profil mit dem Slogan «Un Plus Pour La Paix / A Plus For Peace» bekannt gemacht. Nun sind die Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf den Einsitz im Gang. Unter anderem hat der Bundesrat in den vergangenen Monaten die verwaltungsinternen Koordinations- und Entscheidprozesse definiert sowie im Austausch mit den APK die Modalitäten des Einbezugs des Parlaments festgelegt.

Ständige und nichtständige Mitglieder des Sicherheitsrats

Der Sicherheitsrat ist ein Hauptorgan der UNO und besteht seit 1946. Er setzt sich aus fünf ständigen Mitgliedern (Frankreich, Russland, USA, China und das Vereinigte Königreich –P5) und zehn nichtständigen Mitgliedern zusammen (E10). Letztere werden von der UNO-Generalversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt. Zusammen mit der Schweiz wurden heute auch Malta, Japan, Ecuador und Mosambik in den Rat gewählt. Zusätzlich werden 2023 auch Albanien, Brasilien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Ghana und Gabun im Rat vertreten sein. Die ständigen Mitglieder haben bei der Verabschiedung von Resolutionen ein Vetorecht. Dennoch sind sie auf die nichtständigen Mitglieder angewiesen: Für einen Beschluss im Sicherheitsrat braucht es mindestens neun Stimmen. Zudem gehen von den nichtständigen Mitgliedern regelmässig wichtige inhaltliche Impulse für die Arbeit des Sicherheitsrats aus.

Covid-19: Bundesrat ermöglicht einfachen Zugang zu Reiseimpfung

Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus bewegt sich aktuell auf tiefem Niveau. Wie die Schweiz haben auch andere Länder die meisten Massnahmen aufgehoben – für Reisen in die Schweiz braucht es kein Zertifikat. Für Reisen ins Ausland kann es in Einzelfällen aber notwendig sein, eine weitere Auffrischimpfung zu erhalten. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 10. Juni entschieden, den Zugang zu einer Auffrischimpfung aus nicht-medizinischen Zwecken zu ermöglichen. Dabei handelt sich in erster Linie um Reiseimpfungen. Bezahlt wird diese Impfung von den Reisenden selber.

Wer vollständig geimpft oder geimpft und genesen ist, ist gemäss aktuellen Daten und in der aktuellen Lage nach wie vor gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung geschützt. Mit Ausnahme von Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem besteht aus medizinischer und epidemiologischer Sicht zum aktuellen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine weitere Auffrischimpfung. Auch für besonders gefährdete Personen ist es sinnvoller, die weitere Auffrischimpfung erst dann durchzuführen, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen, weil der Impfschutz in den Wochen und Monate nach der Impfung am höchsten ist. Für den Herbst ist deshalb eine Erweiterung des Personenkreises, für welche eine weitere Auffrischimpfung empfohlen wird, wahrscheinlich.

Noch vor den Sommerferien werden das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) über den aktuellsten Informationsstand betreffend Impfempfehlungen für den Herbst und Winter 2022/23 informieren.

Auffrischimpfung für internationale Reisen

Jedes Land bestimmt die Voraussetzungen für die Einreise selbständig. Für Reisen ins Ausland kann es deshalb trotzdem nötig sein, eine weitere Auffrischimpfung zu erhalten. Diese soll künftig in Impfstellen, die von den Kantonen bestimmt werden, erhältlich sein. Die Kosten müssen von den Reisenden selber getragen werden. Der Preis wird von den Kantonen und Impfstellen festgelegt werden. Alle empfohlenen Impfungen – wie die zweite Auffrischimpfung für Personen mit geschwächtem Immunsystem – werden weiterhin kostenlos bleiben.

Die reisebedingte weitere Auffrischimpfung erfolgt ausserhalb der Zulassung von Swissmedic (off-label) und ohne Empfehlung des BAG und EKIF. Sie kann von der behandelnden Ärztin oder vom behandelnden Arzt unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht verabreicht werden.

Übernahme der EU-Verordnungen zum Zertifikat

Für die internationale Reisetätigkeit mit Schweizer Covid-Zertifikaten ist es von Bedeutung, dass diese mit internationalen Vorgaben kompatibel sind. In diesem Kontext hat der Bundesrat heute entschieden, zwei neue Verordnungen der Europäischen Union (EU) zum digitalen Covid-Zertifikat der EU zu übernehmen, welche die EU Ende Juni verabschieden wird. Mit diesen wird die rechtliche Grundlage des digitalen Covid-Zertifikats der EU bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Hinweise für Reisende
Für die Einreise in die Schweiz bestehen aktuell keine Einschränkungen, ein Zertifikat ist nicht nötig.
Jedes Land bestimmt die Voraussetzungen (z.B. Test, Impfung, maximale Dauer seit letzter Impfung und Anforderungen an Dokumentation) eigenständig. Reisenden wird empfohlen, sich vor der Einreise zeitnah über die entsprechenden Anforderungen zu informieren. Wenn ein Land eine längere Zeitspanne nach der Impfung als 270 Tage akzeptiert, ist das in der Schweiz ausgestellte Zertifikat weiterhin gültig.
Viele Länder ausserhalb Europas akzeptieren die elektronischen Zertifikate oder die schweizerische Zertifikats-App nicht. Das Covid-Zertifikat muss daher immer auch ausgedruckt in Papierform mitgeführt werden. Zudem ist abzuklären, ob das Reiseland allenfalls den internationalen Impfausweis (gelb) für die Einreise verlangt.

„Vipwell“ von Berisha gehört zu den am schnellsten wachsenden Unternehmen auf dem Balkan

“Vor 10 Jahren gab es kein Vertrauen in den Kosovo. Ich sah jedoch großes Potenzial in dem Plan und gründete daher meine Firma, im Kosovo und in Albanien”.

Herr Berisha, Sie leiten heute eines der am schnellsten wachsenden Unternehmen auf dem Balkan. Wie ist es dazu gekommen?

Begonnen hat alles Mitte der 90-iger Jahre, als ich in die Schweiz kam. Damals sprach ich kaum ein Wort Deutsch und habe als Lagerarbeiter bei COOP angefangen.

Kurz darauf bekam ich eine Chance zweitberuflich Geld zu verdienen und meine Sprachkenntnisse zu verbessern. Schon nach 1 Jahr stieg ich hauptberuflich in das System ein und war total begeistert. 2010 habe ich dann zusammen mit einem Partner die Firma“ Vipwell Direct AG“ gegründet.

Viele Kosovo-Albaner sind in den letzten Jahrzehnten in die Schweiz gezogen, Sie dagegen sind 2011 von der Schweiz mit ihrer Familie in den Kosovo gezogen, was war der Grund?

Vor 10 Jahren hat noch niemand wirklich an den Kosovo geglaubt. Ich habe jedoch ein langfristig riesiges Potential gesehen und daher das Unternehmen in Kosovo und Albanien aufgebaut.

Gesundheit und Geld sind 2 Dinge, die für wirklich JEDEN Menschen wichtig sind. Wir zeigen den Menschen, wie Sie langfristig ohne Krankheiten leben. Gleichzeitig bieten wir die Möglichkeit, sich mit einem nebenberuflichen Einstieg ein sehr attraktives Zusatzeinkommen zu sichern.

Können Sie das Thema “Gesundheit“ bei Vipwell näher erläutern?

Wir lassen in unseren Laboren in der Schweiz und Deutschland spezielle Nahrungsergänzungen entwickeln, welche jeder unserer Kunden ganz einfach in Kapselform einnehmen kann. Basierend auf der als “ Wunderbeere“ bekannten Acai Pflanze wird die Zellregeneration beschleunigt und dadurch vielen gefährlichen Krankheiten vorgebeugt.

Können Sie uns auch nähere Informationen zum Thema “Geld“ bei Vipwell geben?

Gerne. Bei uns ist ein nebenberuflicher Einstieg möglich. Das ist besonders für Frauen interessant, welche durch die Kindererziehung und Haushalt oft viele Jahre aus dem Berufsleben raus sind. Bei Vipwell werden Sie von erfahrenen Partnerinnen an die Hand genommen und erhalten eine fantastische Ausbildung. Sie können ihre Zeit frei einteilen und bestimmen deshalb genau das Tempo, mit dem Sie bei uns aufsteigen wollen.

Etwa 70 % unserer Partner sind Frauen, was den Erfolg des Systems beweist.

Wodurch unterscheidet sich Vipwell noch von anderen Firmen?

Egyptian pyramids in the desert at sunset

Unsere Weiterbildungsseminare, die natürlich für unsere Partner und Partnerinnen komplett kostenlos sind, finden an großartigen Orten statt, wie z.B. Istanbul, Paris und Dubai. Neben der super Ausbildung gibt es auch jede Menge Incentives und Spass, z.B. Kamelreiten.

Wie kann ein Interessent weitere Infos bekommen?

 Ganz einfach: E-Mail an [email protected]

oder anrufen unter 00383 45 249 995

(auch WhatsApp), das ist meine Privatnummer.

Ich freue mich auf deinen Anruf !

 

 

Alternativen zu ukrainischem Sonnenblumen-öl flexibel deklarieren

Lebensmittelproduzenten sollen rasch und flexibel Sonnenblumenöl und -lecithin durch alternative Pflanzenöle ersetzen können. Gleichzeitig muss der Schutz der Kon-sumentinnen und Konsumenten vor Täuschung gewährleistet bleiben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 eine entsprechende Änderung der Deklarati-onspflicht auf den Lebensmittelverpackungen in eine verkürzte Vernehmlassung ge-schickt. Damit reagiert der Bundesrat auf die Lieferengpässe bedingt durch den Krieg in der Ukraine.

Wegen des Krieges in der Ukraine befürchtet die Lebensmittelbranche ab diesem Sommer langfristige Lieferunterbrüche bei Sonnenblumenöl und -lecithin. Die Verwendung alternativer Pflanzenöle ist zwar möglich, bedingt aber einer entsprechenden Änderung der obligatorischen Zutatenliste auf der Verpackung.

Damit solche kurzfristigen Umstellungen nicht zu weiteren Verzögerungen in der Lieferkette respektive zu Falschdeklaration führen, will der Bundesrat das Lebensmittelrecht anpassen. Mit der Revision erhält das Eidgenössische Departement des Innern EDI die rechtlichen Rahmenbedingungen, um in ausserordentlichen Situationen befristet Erleichterungen bei der Deklaration der Zutaten gewähren zu können – dies unter der Bedingung, dass die Information der Konsumentinnen und Konsumenten über die Zusammensetzung der Lebensmittel stets sichergestellt ist.

Künftig sollen der Lebensmittelbranche drei Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um situationsbedingte Änderungen beim verwendeten Pflanzenöl auszuweisen: Auf einem roten Punkt sind die neuen Zutaten aufgeführt, der rote Punkt verweist auf eine Internetseite mit der entsprechenden Information oder die Hersteller führen im Zutatenverzeichnis eine Auswahl an Pflanzenölen auf, von denen sie mindestens eines für das Enderzeugnis verwenden. Hier ist die Ergänzung «abhängig von der Versorgungslage» obligatorisch.

Die vorgeschlagene Erleichterungsregel betrifft nur den Ersatz von Sonnenblumenöl und -lecithin aus der Ukraine. Andere Zutaten oder Alternativen aus oder mit gentechnisch veränderten Organismen fallen nicht darunter. Ebenso wenig gelten die Erleichterungen für Ersatzzutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können. Die Erleichterungen sollen befristet bis am 31.12.2023 gelten.

Die verkürzte Vernehmlassung dauert zwei Wochen, damit die notwendigen rechtlichen Anpassungen per 15. Juli 2022 in Kraft treten können.