Vllaznim Xhiha: SWISSALBS, ein Beweis für das Potenzial albanischer Unternehmer 

Vllaznim Xhiha ist Elektroingenieur ETH und Serial Entrepreneur. Mit seiner Initiative Encouraging Young Entrepreneurs (EYE) und dem alljährlichen Wettbewerb EYE Venture setzt er sich mit grosser Leidenschaft für die Gründung von erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmen in Kosovo ein.

albinfo.ch: Was unterscheidet Schweizer Unternehmer*innen von albanischen

VX: Im Gegensatz zum Kosovo hat das Unternehmertum in der Schweiz eine lange Geschichte. Das etablierte unternehmerische Ökosystem, das auf einem hochentwickelten Schul- und Schulungssystem aufbaut, ist eine optimale Plattform für die Förderung von jungen Unternehmen und Startups.  

Kosovo ist ein junger Staat und kann diese Voraussetzungen seiner jungen Generationen leider (noch) nicht anbieten. Die jungen Albaner, die in der Schweiz leben und geschult werden, haben die gleichen Voraussetzungen und die gleichen Möglichkeiten wie ihre Schweizer Kollegen, um erfolgreiche Unternehmer zu werden. Das, was die jungen Albaner unterscheidet, ist der Ehrgeiz als erfolgreiche Unternehmerinnen und Unternehmer erkannt zu werden.   

Die positive Entwicklung der Initiative SWISSALBS bestätigt diese Annahme. 

albinfo.ch: Welche Qualität bringen schweiz-albanische Unternehmer*innen in die Schweizer Wirtschaft mit ein?  

VX: Der betonte Ehrgeiz der jungen, aus dem Kosovo stammenden Unternehmer hat meines Erachtens eine höhere Risikobereitschaft zur Folge. Das bringt eine gewisse Frische und Dynamisierung in die Unternehmen, in denen sie tätig sind. 

 albinfo.ch: Sie haben an der ETH studiert. Ist Bildung die Basis jeden wirtschaftlichen Erfolgs? 

VX: Die Qualität der Bildung und der Ausbildung ist die Grundlage für jeden unternehmerischen und wirtschaftlichen Erfolg. Kompetenz, Expertise und Innovation sind die Grundvoraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg eines Landes, und dieser kann nur durch ein hervorragendes Schulsystem erreicht werden. 

 albinfo.ch: Sie haben in ihrer Heimat Ingenieur-Laboratorien für Jugendliche aufgebaut. Warum? Und was können die Jugendlichen da lernen? 

VX: «Die Vorstellungskraft ist die Quelle aller menschlichen Errungenschaften, und Kreativität ist das größte Geschenk der menschlichen Intelligenz», hat der britische Kunstprofessor und Regierungsberater Sir Ken Robinson einst gesagt.  

Jedes Kind ist mit diesen natürlichen Fähigkeiten geboren – und unser Ziel ist es, diese zu fördern. Unser Fab-Lab BONEVET (Do It Yourself) ist eine fortschrittliche, kinderfreundliche Lernumgebung, in der Kinder aller Altersgruppen ab 4 Jahren durch Spiel und Technologie inspiriert werden, ihre Talente zu entdecken und mit Leidenschaft und Liebe zu entwickeln. 

Das Unterrichtskonzept von BONEVET befasst sich mit realen Problemen, um die Schüler darauf vorzubereiten, die Herausforderungen unserer komplexen Welt mit mehr Kompetenz, Selbstvertrauen und Optimismus anzugehen und zu bewältigen. 

albinfo.ch: Ingenieurwissen täte auch Schweizer Jugendlichen gut. Haben Sie keine Lust, auch in der Schweiz solche Labs aufzubauen? 

VX: Das Schulsystem in der Schweiz ist auf allen Lernstufen beispielhaft und so weit fortgeschritten, dass wir mit unserem Unterrichtskonzept wenig Neues anbieten könnten. 

 albinfo.ch: Unsere Ausbildung baut auf Wissen auf. Der legendäre chinesische Unternehmer Jack Ma, selbst Hochschulprofessor, hatte am WEF vor zwei Jahren propagiert, dass man den Kindern nicht Wissen, sondern Kreativität lehre. Und Disziplinen wie Kunst und Musik fördere, da Maschinen heute immer mehr wissen. Was meinen Sie? 

VX: Ich bin damit einverstanden. Wir leben in einer dynamischen Welt, die sich immer schneller verändert. Die Technologie entwickelt sich in einem beschleunigten Tempo und verändert die Art und Weise, wie wir denken, handeln und miteinander kommunizieren. Wir stehen vor komplexen Herausforderungen wie der globalen Erwärmung und der Erschöpfung natürlicher Ressourcen. Unsere Gesellschaft kann weder nachhaltig sein noch diese Herausforderungen überleben, ohne in unsere besten Ressourcen – unsere natürlichen Fähigkeiten – zu investieren. Je komplexer die Welt wird, desto kreativer müssen wir werden. 

 albinfo.ch: Welche Skills braucht ein Unternehmer/eine Unternehmerin, um erfolgreich zu sein? 

VX: Neben der Expertise, Innovation und Management-Fähigkeiten müssen eine Unternehmerin und ein Unternehmer einen starken Willen und Durchhaltevermögen haben.    

 albinfo.ch: Hat sich die Definition von Erfolg im Laufe ihrer Karriere verändert? Wie definieren Sie heute für sich Erfolg? 

VX:Es gibt keinen einfachen Weg zum Erfolg – er ergibt sich nicht aus einzelnen Ereignissen und baut sich allmählich auf. Auf dem Weg zum Erfolg muss man jeden Zentimeter des Bodens erobern, den man beschreitet. Erfolg bedeutet für mich, die richtige Balance zwischen persönlicher Leistung und einem sinnvollen Beitrag zum Gemeinwohl zu finden. Und nicht nach Titeln und sozialem Status zu streben. Oder nach Ruhm und Reichtum. 

 albinfo.ch: Die Schweiz hat eine sehr grosse albanische und kosovarische Diaspora. Spürt man in Albanien und Kosovo den Braindrain? Und wie kann der Knowhow-Transfer zurück nach Albanien und in den Kosovo verbessert werden? 

VX: Wir haben eine wunderbare junge Bevölkerung, voller Talente und Energie. Unser Land verfügt über Bodenschätze, die für die Wirtschaft wichtig sind. Wir haben viel fruchtbares Land, um unsere gesamte Bevölkerung zu ernähren. Wir haben großartige Freunde und Partner im Westen, insbesondere in der Schweiz – und unsere Diaspora unterstützt den Kosovo und seine Bevölkerung kontinuierlich großzügig.  

Der Kosovo braucht dringend gut ausgebildete junge Menschen, die unsere natürlichen und menschlichen Ressourcen mit höherer Produktivität nutzen und größerer Erträge erwirtschaften, um das Wohlergehen und die Attraktivität des Kosovo zu steigern.  

Wir sind sicher, dass viele dieser jungen Mädchen und Buben in den kommenden Jahren gute Ingenieure und Techniker sowie erfolgreiche Unternehmer werden, die Unternehmen gründen und neue Arbeitsplätze schaffen werden, um unsere hohe Jugendarbeitslosigkeit zu mildern und hoffentlich dazu beizutragen, den Strom der Auswanderung zu reduzieren. 

Die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmern im Kosovo und in Albanien und den jungen albanischen Unternehmer in der Schweiz wird sicherlich einen positiven Einfluss auf die Verringerung des Braindrains haben. 

albinfo.ch: Raten Sie einem jungen Menschen auch in diesen unsicheren Zeiten zum Unternehmertum? 

VX: Ich würde jedem jungen Menschen, der eine unwiderstehliche Idee hat, zum Unternehmertum raten – vorausgesetzt sie haben den Willen dazu, den Mut und das Durchhaltevermögen. Das Unternehmertum ist meist risikoreich und anstrengend, aber dafür umso spannender und bereichernder.   

Unsichere Zeiten haben auch ihr Gutes: In Krisenzeiten erkennen wachsame Unternehmer neue Innovationsmöglichkeiten, die zum Wachstum der Unternehmen beitragen.  

Swissalbs Unternehmerpreis 2022

Am 26. November 2022 vergibt #swissalbs, die Dachorganisation für die schweizerisch-albanische Community, zum zweiten Mal in Zürich den swissalbs Unternehmerpreis. In der Jury sind FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt, Vllaznim Xhiha, Nadine Jürgensen, Roland Brack und Jeton Tola.  

Michel Pernet hat namens von #swissalbs mit den Jury-Mitgliedern je ein Interview gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation und zu ihrer unternehmerischen Vita geführt. 

albinfo.ch ist Medien Sponsor des swissalbs Unternehmerpreis

Bundesrat: Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der KFOR und Möglichkeit der Bestandeserhöhung

An seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zur Verlängerung des Einsatzes der Armee zugunsten der multinationalen Kosovo Force (KFOR) der Nato um drei Jahre verabschiedet. Der Bundesrat möchte zudem die Möglichkeit haben, den Kontingentsbestand während der Laufzeit des Mandats um maximal 30 Armeeangehörige zu erhöhen, damit die Armee in der Lage ist, auf allfällige zusätzliche Bedürfnisse der KFOR eingehen zu können. Die Zusatzkosten für die Erhöhung des Maximalbestands würden durch das Budget des VBS gedeckt. Dieser bewaffnete Einsatz muss nun, da er länger als drei Wochen dauert und mehr als 100 Armeeangehörige umfasst, vom Parlament genehmigt werden.

Seit Oktober 1999 beteiligt sich die Schweizer Armee mit der Swisscoy – für Swiss Company – an der internationalen friedensfördernden Mission Kosovo Force (KFOR) der Nato in Kosovo. Der Maximalbestand der Swisscoy beträgt 195 Armeeangehörige, die sich freiwillig an der Mission beteiligen. Grundlage für den Einsatz der KFOR ist die Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Im Juni 2020 verlängerte das Parlament das Mandat bis zum 31. Dezember 2023.

Risiko einer Verschlechterung der Lage im Zuge des Krieges in der Ukraine

Gegenwärtig ist die Situation zwar stabil, jedoch nach wie vor durch Volatilität gekennzeichnet. Nach Ansicht der Nato ist der Einsatz der KFOR daher fortzuführen, solange sich die Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo nicht normalisiert haben. Zudem geht die russische Militäraggression gegen die Ukraine mit erhöhten Sicherheitsrisiken in Europa, einschliesslich der Westbalkanstaaten, einher. Vor diesem Hintergrund bleibt die KFOR als militärische Garantin eines sicheren Umfelds notwendig, das der Entwicklung Kosovos und der Stabilität der ganzen Region förderlich ist.

Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der KFOR und Möglichkeit der Bestandeserhöhung während der Laufzeit des Mandats

Der Bundesrat beantragt daher dem Parlament, die Schweizer Beteiligung an der KFOR bis zum 31. Dezember 2026 zu verlängern. Er möchte zudem die Möglichkeit haben, den Maximalbestand während der Laufzeit des Mandats um höchstens 30 Armeeangehörige zu erhöhen, damit die Schweizer Armee in der Lage ist, auf allfällige zusätzliche Bedürfnisse der KFOR eingehen zu können. Im Rahmen des aktuellen durch das Parlament erteilten Mandats kann der Bestand der Swisscoy nur vorübergehend aufgestockt werden, um Bedürfnisse des Kontingents in den Bereichen Logistik und Instandhaltung erfüllen zu können. Im Falle einer erhöhten Bedrohung für die Swisscoy kann das Kontingent auch zum Schutz von dessen Angehörigen kurzfristig verstärkt werden. Der Einsatz muss nun, da er länger als drei Wochen dauert und mehr als 100 Armeeangehörige umfasst, vom Parlament genehmigt werden. Die Zusatzkosten für die Erhöhung des Maximalbestands würden durch das Budget des VBS gedeckt.

Die Schweiz hat ein direktes Interesse an Frieden und Stabilität in Kosovo und der ganzen Region. Ihr Beitrag ist umso wichtiger, als die Schweiz eine Prüfung der Verstärkung der Zusammenarbeit mit der Nato erwägt, wie vom Bundesrat in seinem Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 dargelegt. Aufgrund der gegenwärtigen Verschlechterung der Lage im Osten Europas könnten sich die Nato-Mitglieder veranlasst sehen, ihr Engagement in dieser Region zu erhöhen und ihre Leistungen im Rahmen der KFOR zu reduzieren. In einer solchen Situation könnte die Schweiz, für die ein militärischer Einsatz im Osten nicht möglich ist, in die Lage kommen, ihre Beteiligung im Rahmen der KFOR verstärken zu müssen. In einer Zeit, in der sich die Nato und die europäischen Staaten für die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der russischen Militäraggression gegen die Ukraine einsetzen, beweist die Schweiz so, dass sie ihren Teil der Verantwortung wahrnimmt, indem sie ihren Beitrag zum Erhalt der Stabilität und der Entwicklung dieser Region leistet, zu der sie enge Verbindungen hat.

Jeweils per 31. Dezember legt das VBS zuhanden der Aussenpolitischen und der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte jährlich einen Zwischenbericht über den Swisscoy-Einsatz vor.

Asylstatistik Oktober 2022

Im Oktober 2022 wurden in der Schweiz 3208 Asylgesuche registriert, 527 mehr als im Vormonat (+19,7%). Gegenüber Oktober 2021 ist die Zahl der Asylgesuche um 1707 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan und die Türkei. Im Oktober wurde zudem 2360 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Oktober ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 1154 Gesuchen (330 mehr als im September), die Türkei (644 Gesuche; +100), Burundi (315 Gesuche; +179), Algerien (160 Gesuche; +19) und Eritrea (151 Gesuche; +2).

Von den 3208 im Oktober gestellten Gesuchen waren 2839 Primärgesuche (September 2022: 2273 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Oktober 2022 waren: Afghanistan (1119, +342), die Türkei (552, +79), Burundi (315, +180) sowie Algerien (157, +18) und Syrien (79, -38). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Pendenzen nehmen zu

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Oktober 2022 insgesamt 1675 Asylgesuche: Es wurden 522 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 434 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 464 Personen erhielten Asyl und 384 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 1560 auf 9464 zu.

Im Oktober haben 1525 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 795 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 134 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 338 Personen ersucht und 21 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge

Im Rahmen des Resettlement-Programms sind im Oktober 2022 145 Personen in die Schweiz eingereist. Der Bundesrat entscheidet alle zwei Jahre über ein Resettlement-Programm. Für die Jahre 2022 und 2023 hat er beschlossen, insgesamt bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Hinzu kommt ein Kontingent von 220 Flüchtlingen, die wegen der pandemiebedingten Verzögerung nicht im Rahmen des Programms 2020/2021 aufgenommen werden konnten.

Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)

Für die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine hatte der Bundesrat am 12. März 2022 erstmals den Schutzstatus S aktiviert.

Im Oktober stellten 2757 Personen ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 2360 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 110 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.

In 5212 Fällen wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung beendet, in 1373 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende Oktober hatten insgesamt 60 601 Personen den Schutzstatus S.

Personenfreizügigkeit: Der Bundesrat aktiviert die Schutzklausel gegenüber Kroatien

Im Jahr 2023 wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt erneut beschränkt. Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kroatien ist im laufenden Jahr stark gestiegen und hat die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) festgelegten Schwellenwerte überschritten. Der Bundesrat hat daher an seiner Sitzung vom 16. November 2022 beschlossen, die im FZA vorgesehene Schutzklausel anzuwenden.

Das FZA mit der Europäischen Union wurde mit einem Zusatzprotokoll auf Kroatien ausgeweitet. Dieses ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft und sieht während eines Übergangszeitraums von zehn Jahren eine allmähliche und schrittweise Öffnung des Zugangs von kroatischen Staatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt vor. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für Kroatinnen und Kroaten die volle Personenfreizügigkeit. Die im FZA vorgesehene Schutzklausel erlaubt es der Schweiz, für eine begrenzte Zeit einseitig wieder Bewilligungskontingente einzuführen, wenn die Zuwanderung aus Kroatien einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Dieser Schwellenwert ist erreicht, wenn die Zahl der erteilten Bewilligungen (2022) mehr als 10 Prozent über dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre (2019-2021) liegt.

Zwischen Januar und Oktober 2022 hat die Schweiz 2413 Bewilligungen B für kroatische Arbeitskräfte erteilt, während der Schwellenwert für das gesamte Jahr 2022 bei 178 liegt (in den Jahren 2019-2021, als noch Höchstzahlen anwendbar waren, betrug der Jahresdurchschnitt 162 Bewilligungen B, +10 %). Die quantitativen Bedingungen für die Anwendung der einseitigen Schutzklausel im nächsten Jahr sind somit erfüllt. In Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen wird die Schweiz ab dem 1. Januar 2023 wieder Kontingente für Bewilligungen B und L einführen. Im Jahr 2023 stehen 1150 neue Bewilligungen B und 1007 neue Bewilligungen L für kroatische Arbeitskräfte zur Verfügung.

Im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Massnahme

Die rasche wirtschaftliche Erholung nach der Covid-19-Krise ging im Jahr 2022 mit einer stark steigenden Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte in die Schweiz einher. Auch die Zahl der Bewilligungen für kroatische Staatsangehörige hat zugenommen und übersteigt die im FZA festgelegten Schwellenwerte. Kroatische Arbeitskräfte waren im Sekundärsektor vor allem in der verarbeitenden Industrie und im Baugewerbe gefragt, während im Tertiärsektor insbesondere im Gastgewerbe, im Handel und in der Arbeitsvermittlung Bedarf bestand. Ein Zuwachs an kroatischen Arbeitskräften wurde auch in Bereichen mit höheren Qualifikationsanforderungen wie Planungs-, Beratungs- und Informatikdienstleistungen verzeichnet.

Der Bundesrat nutzt die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente für eine bessere Migrationssteuerung entsprechend dem wirtschaftlichen Bedarf. In der Vergangenheit hat er wiederholt gegenüber Angehörigen anderer Staaten, die neu der EU beigetreten waren, von der Schutzklausel Gebrauch gemacht. Durch die Anwendung dieser Schutzmassnahme sorgt er für eine allmähliche und schrittweise Umsetzung der Personenfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige auf dem Schweizer Arbeitsmarkt.

Nach einer ordentlichen Kontrolle soll die Polizei künftig eine Rechnung ausstellen

Der Politiker Reis Luzhnica wurde in seiner Kindheit Zeuge von Racial Profiling. Dieses Problem will er nun mit einer Initiative in der Zürcher Gemeinderat angehen.

Zwei Gemeinderäte der SP fordern, dass die Polizei der Stadt Zürich künftig Rechnungen für Personenkontrollen ausstellt, berichtet albinfo.ch. Die Rechnung muss Angaben zur gesuchten Person, Dienststelle und Nummer des Polizeibeamten, allgemeine Angaben wie Zeit und Ort sowie den Grund der Durchsuchung enthalten.

Das Ziel: willkürliche Kontrollen von Menschen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Herkunft zu vermindern.

Einer der Politiker, Träger der Initiative, ist Reis Luzhinca. Seit letztem Jahr ist er Stadtrat von Zürich und als Gemeinderat der SP unterwegs.

Wie in einer Stadtrat Sitzung angegeben, wurde der 32-Jährige albanischer Abstammung während seiner Kindheit ständig von der Polizei kontrolliert. Er sei regelmäsig mit seinen Freunden in Polizei-Kontrollen geraten, wobei die Polizisten ausschliesslich ihn einer Kontrolle unterzogen, berichtet der “Tagesanzeiger”.

Trotz einiger Gegenstimmen – der Antrag wurde angenommen.

Das Postulat wurde neben dem SP auch von den Vertretern von GLP und AL in der Versammlung gebilligt. Allerdings war die Sicherheitschefin Karin Rykart (von den Grünen) von dem Vorhaben nicht sofort zu begeistern.

Die Stadt habe bereits ausreichend Massnahmen gegen Racial Profiling ergriffen, sagt sie dem Tagesanzeiger. „Die Rechnung mit Vor- und Nachnamen stellt keinen Mehrwert dar“.

Auch bei FDP und SVP kam die Initiative nicht gut an. Diese Parteien befürchten, dass die Gesetzesvorlagen ein “bürokratisches Monster” schaffen, berichtet albinfo.ch. Die Initiative wurde jedoch vom Stadtrat mit 72 Ja-Stimmen und 41 Nein-Stimmen angenommen.

Effektiv- und Mindestlöhne sind 2022 um durchschnittlich 0,8% bzw. 0,6% gestiegen

Die unterzeichnenden Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz haben für das Jahr 2022 eine nominale Erhöhung der Effektivlöhne (+0,8%) und der Mindestlöhne (+0,6%) beschlossen. Von der Effektivlohnerhöhung wurden 0,5% individuell und 0,3% kollektiv zugesichert. Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird.

Im Rahmen der wichtigsten GAV, d.h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2022 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 0,8% vereinbart (2021: 0,4%; 2020: 0,9%; 2019: 1,1%; 2018: 0,9%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für 2022 (+3%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich dieses Jahr um 2,2% sinken. Von den Effektivlohnvereinbarungen sind nahezu 551 000 Personen betroffen (2021: 589 000 Personen; 2020: 632 000 Personen; 2019: 613 000 Personen; 2018: 480 000 Personen).

Durchschnittlicher Anstieg der Effektivlöhne um 0,8%

Das Effektivlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0,9% und im Tertiärsektor 0,8%. Die Lohnanpassungen nach Wirtschaftsabschnitt sehen wie folgt aus: Baugewerbe (+1,1%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+1%), Information und Kommunikation (+0,9%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+0,9%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+0,9%), Verkehr und Lagerei (+0,8%), Verarbeitendes Gewerbe (+0,8%) sowie Gesundheits- und Sozialwesen (+0,7%).

Generelle und individuelle Lohnerhöhungen

2022 gliederte sich die Erhöhung der GAV-Löhne von insgesamt 0,8% in 0,5% individuelle (2021: +0,3%; 2020: +0,5%; 2019: +0,6%; 2018: +0,6%) und 0,3% generelle Erhöhungen (2021: +0,1%; 2020: +0,4%; 2019: +0,5%; 2018: +0,3%). Somit wurden 38% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Die generellen Anpassungen waren im Tertiärsektor in der Minderheit (19%), im Sekundärsektor hingegen in der Mehrheit (78%).

Durchschnittliche Erhöhung der Mindestlöhne um 0,6%

Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2022 um 0,6% angehoben (2021: 0,2%, 2020: 0,7%; 2019: 0,8%; 2018: 0,5%). Etwas mehr als 1 664 000 Personen unterliegen einem GAV, in dem Vereinbarungen über Mindestlöhne getroffen wurden.

Das Mindestlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0,6% und im Tertiärsektor 0,7%. In den Wirtschaftsabschnitten fielen die Lohnanpassungen wie folgt aus: Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+2,2%), Verarbeitendes Gewerbe (+1%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+0,6%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+0,4%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+0,3%), Verkehr und Lagerei (+0,2%), Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (+0,2%), Baugewerbe (+0,1%) sowie Gesundheits- und Sozialwesen (+0,1%).

Der neue Schweizer Pass ist ab sofort erhältlich

Der neue Schweizer Pass ist ab sofort erhältlich: Ab heute, dem 31. Oktober 2022, kann er bei den kantonalen Passbüros oder den Schweizer Vertretungen im Ausland bestellt werden. Die neue Passserie entspricht den neuesten Standards für Identitätsdokumente und enthält einzigartige Designelemente, die von der Schweizer Landschaft inspiriert sind.

Die neue Passfamilie vereint Sicherheit, Funktionalität und Ästhetik. Sie basiert auf den neuesten Technologien für Sicherheitsmerkmale von Ausweisdokumenten. Diese Sicherheitsmerkmale, die sowohl mit blossem Auge als auch unter UV-Licht sichtbar sind, machen den Schweizer Pass zu einem sicheren und einzigartigen Dokument. Ein Video, das das Design beschreibt, vermittelt einen Eindruck davon unter www.schweizerpass.ch.

Das Design des neuen Reisepasses veranschaulicht die Eigenschaften der Schweiz als ein Land, das sowohl heimatverbunden als auch weltoffen ist. Das Wasser ist ein wiederkehrendes Element, das sich durch alle 26 Kantone zieht, von den Alpengipfeln bis in die Täler. Das Gotthardmassiv bildet mit dem Pizzo Rotondo das Zentrum. Es beherbergt die Quellen der grössten Schweizer Flüsse, die sich bis ins Ausland erstrecken, und verbindet so die Hauptthemen des Designs: Berge und Wasser.

Wie bisher werden die biometrischen Daten auf dem Mikrochip gespeichert, der sich im Einband des Reisepasses befindet. Die auf dem Chip gespeicherten Daten können nur mit einem Gerät gelesen werden, das eine verschlüsselte Übertragung gewährleistet. Die Fingerabdrücke sind besonders geschützt. Die Schweiz gewährt nur Ländern, die einen gleichwertigen Datenschutz wie die Schweiz haben, Zugang zu den Fingerabdrücken.

Die neue Schweizer Passfamilie umfasst den ordentlichen Pass, den Diplomatenpass, den Dienstpass, den Reiseausweis für Flüchtlinge und den Pass für ausländische Personen, die in der Schweiz leben.

Alle bisher ausgestellten Ausweise bleiben bis zu dem darin eingetragenen Ablaufdatum gültig. Kombiangebote, die einen Reisepass und eine Identitätskarte umfassen, können weiterhin bestellt werden. In der ersten Hälfte des Jahres 2023 wird auch eine neue Identitätskarte erhältlich sein.

SEM rechnet mit mindestens 22 000 neuen Asylgesuchen im Jahre 2022

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat den Sonderstab Asyl (SONAS) an der 14. Sitzung darüber informiert, dass 2022 insgesamt rund 22 000 Asylgesuche in der Schweiz gestellt werden dürften. Dies sind rund 7000 Gesuche mehr als im Vorjahr. Die durch die Ukraine-Krise ohnehin schon stark belasteten Kantone und Gemeinden wie auch der Bund arbeiten intensiv daran, genügend Unterbringungsplätze und personelle Ressourcen für die Betreuung der Asylsuchenden und der Schutzsuchenden aus der Ukraine bereit zu stellen. Das SEM hat zudem Massnahmen ergriffen, um die Asylverfahren weiter zu beschleunigen und die Zahl von Asylentscheiden pro Monat zu erhöhen.

Im September 2022 haben 2681 Asylsuchende ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt. Dies ist der höchste Wert innerhalb eines Monats seit der Flüchtlingskrise 2015/2016. Hinzu kamen rund 2700 Personen aus der Ukraine, die in den Bundesasylzentren den Schutzstatus S beantragt haben. Das SEM rechnet damit, dass der Zustrom an Asylsuchenden auch in den nächsten Monaten hoch bleiben wird und sich die Zahl neuer Asylgesuche per Ende 2022 auf mindestens 22 000 belaufen dürfte. Um allen Asyl- und Schutzsuchenden ein Bett und ein Dach über dem Kopf anbieten zu können, arbeiten Bund und Kantone mit Hochdruck daran, zusätzliche Unterbringungsplätze bereit zu stellen. Dem SEM stehen dank der verlängerten oder zusätzlichen Nutzung verschiedener Objekte der Armee gut 9500 Plätze zur Verfügung. Auch die Kantone sind daran, die Zahl der Unterbringungsplätze im Asylbereich weiter zu erhöhen.

Zoll und Armee unterstützen das SEM in mehreren Bereichen

Angesichts der stetig steigenden Asylgesuchszahlen hat das SEM die Zahl der Fachspezialisten im Asylbereich bereits deutlich erhöht und zusätzliche Massnahmen ergriffen, um die Asylverfahren weiter zu beschleunigen und diese so rasch wie möglich abzuschliessen. Dies gilt insbesondere für Gesuche von Personen aus Afghanistan, den Maghreb-Staaten sowie von Personen aus Heimat- und Herkunftsstaaten, in denen keine Verfolgungssituation droht. So konnte das SEM die Zahl der abgeschlossenen Asylverfahren seit dem Frühling 2022 von 1300 auf 1800 pro Monat erhöhen. Mit den nun ergriffenen Massnahmen soll die Produktivität weiter gesteigert werden, ohne dass die Qualität der Asylverfahren und Entscheide darunter leidet.

Zusätzliche personelle Ressourcen benötigt das SEM auch im Bereich Betreuung. Zur Entlastung der Betreuungsdienstleister unterstützt die Armee das SEM beim Transport von Personen mit Fahrzeugen und Fahrern. Zudem prüfen das Bundesamt für Polizei (fedpol) und die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten (KKPKS) als Sicherheitspartner des SEM, ob sie Mitarbeitende zur Verfügung stellen können, welche in den Bundesasylzentren die Identität und Herkunft der Asylsuchenden überprüfen. Seit Beginn der Ukraine-Krise unterstützt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) das SEM bei der Identifikation von Schutzsuchenden aus der Ukraine und der Dokumentenprüfung sowie seit September auch bei ordentlichen Asylverfahren.

Frühere Zuweisung von Asylsuchenden an Kantone verhindern

Sollte die Auslastung der Bundesasylzentren trotz all dieser Massnahmen einen kritischen Wert überschreiten, so müsste ein Teil der Asylsuchenden vorübergehend früher als bisher auf die Kantone verteilt werden. Dieses Szenario könnte dann eintreffen, wenn weiterhin deutlich mehr als 2500 neue Asylgesuche pro Monat gestellt werden. Dies würde bedeuten, dass ein Teil der Asylsuchenden nicht bis zum Abschluss der beschleunigten Verfahren und dem Vollzug einer allfälligen Wegweisung in den BAZ bleiben könnten. Die Vertreter von Bund und Kantonen im SONAS waren sich darüber einig, dass dies wenn immer möglich zu verhindern sei.

Bundesasylzentren an Kapazitätsgrenze – frühere Austritte in Kantone nötig

Die Zahl der Asylsuchenden, die ein Asylgesuch in der Schweiz einreichen, bleibt unvermindert hoch. Die Unterkünfte des Bundes sind ausgelastet und verfügen kaum noch über freie Betten. Damit auch weiterhin alle Asylsuchenden aufgenommen, untergebracht und versorgt werden können, nimmt das SEM laufend neue Unterkünfte in Betrieb. Dies reicht aber nicht aus. Um jedem Asylsuchenden einen Unterbringungsplatz in den Bundesasylzentren (BAZ) garantieren zu können, wird ein Teil der Asylsuchenden den Kantonen vorübergehend früher zugewiesen als bisher.

Aktuell stellen rund 800 Menschen pro Woche in der Schweiz ein Asylgesuch. Insbesondere in den Asylregionen West- und Nordwestschweiz führt dieser stete Zustrom neuer Asylsuchender zu Kapazitätsengpässen bei der Unterbringung und Betreuung. Auch in den restlichen Asylregionen Bern, Tessin-Zentralschweiz, Zürich und Ostschweiz ist die Kapazitätsgrenze annähernd erreicht. Obwohl in allen Regionen weitere Betten und Unterkünfte bereitgestellt und zusätzliche Mitarbeitende rekrutiert wurden, bleibt die Situation sehr angespannt. In enger Zusammenarbeit mit der Schweizer Armee wurden schweizweit gegen 20 Objekte in Betrieb genommen oder dafür vorbereitet. So wurden in den letzten Wochen unter anderem Mehrzweckhallen in Bure, Thun und Chamblon für die Aufnahme geflüchteter Menschen aktiviert, weiter ist die Inbetriebnahme von Mehrzweckhallen in Schönbühl und Emmen geplant.

Im Normalfall weilen die Asylsuchenden während des beschleunigten Asylverfahrens bis zu 140 Tage in den BAZ. Auf Basis der «Eckwerte der gemeinsamen Notfallplanung von Bund und Kantonen im Bereich Asyl» und des Asylgesetzes wurde angesichts der kritischen Unterbringungssituation entschieden, Personen mit einer Wegweisungsverfügung bereits vor Ablauf der 140 Tage den Kantonen zu überstellen. Diese Massnahme wird ab Donnerstag, 27. Oktober 2022, umgesetzt. In einem zweiten Schritt werden eine Woche später auch Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, frühzeitig in die Kantone austreten. Ausgeschlossen von der zweiten Massnahme bleiben Personen in einem Dublin-Verfahren, solche aus Afghanistan, unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) oder solche aus einem Herkunftsland mit einer sehr tiefen Schutzquote. Bei diesen kommt ein zusätzlich beschleunigtes Asylverfahren in den BAZ zur Anwendung.

Die Kantone müssen sich darauf einstellen, dass sie vorübergehend bis zu 1000 Asylsuchende pro Woche aufnehmen müssen statt wie bisher 500. Diese Personen werden bevölkerungsproportional auf die Kantone verteilt. Dank dieser Massnahme bleiben die BAZ für die Aufnahme und Unterbringung neu ankommender Asylsuchender aufnahmefähig und können die nötigen Verfahrensschritte unmittelbar in die Wege leiten.

Das SEM dankt den Kantonen, Städten und Gemeinden für deren Unterstützung zur Bewältigung dieser grossen Verbundaufgabe.

EKR – Struktureller Rassismus: ein ernstzunehmendes Problem

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) veröffentlicht heute die neuste Ausgabe des Tangram. Die Zeitschrift befasst sich diesmal mit strukturellem Rassismus in der Schweiz. Was ist struktureller Rassismus? In welchen Bereichen des Alltags zeigt er sich besonders deutlich? Welches sind die Folgen für die Betroffenen und für die Gesellschaft als Ganzes? Wie lässt sich struktureller Rassismus bekämpfen, wenn das Verständnis dafür bei vielen noch fehlt? Mit dieser Tangram-Ausgabe will die EKR die Öffentlichkeit für ein Phänomen sensibilisieren, das noch immer häufig missverstanden und verharmlost wird.

Der Begriff «struktureller Rassismus» wird heute vor allem verwendet, um die Mechanismen zu beschreiben, die bei der Reproduktion von Ungleichheiten am Werk sind. Er bezeichnet eine Situation, in der bestimmte Gruppen Ausgrenzung, Unterordnung und Benachteiligung erfahren, die tief und historisch in der Gesellschaft verankert sind.

Das Tangram veröffentlicht die neuesten Forschungsergebnisse zum Thema, dokumentiert Beobachtungen aus der Praxis und legt eine Bestandsaufnahme der strukturellen Dimension von Rassismus in der Schweiz vor. Viele Bereiche des täglichen Lebens wurden dafür unter die Lupe genommen: Arbeit, Wohnen, Schule, Recht, Polizei, Medien, Asylpolitik. Beim Erstellen des Dossiers hat die EKR darauf geachtet, dass sowohl von strukturellem Rassismus betroffene Minderheiten als auch staatliche und halbstaatliche Institutionen in den Artikeln und Überlegungen berücksichtigt werden.

«Unser struktureller Rassismus besteht, seit die globalisierte Schweiz existiert und wirtschaftlich mit dem Rest der Welt verbunden ist», sagt die Soziologin Denise Efionayi-Maeder. «Darüber hinaus hat die Schweiz eigene Formen von Rassismus entwickelt, insbesondere gegenüber Juden, Jenischen und Roma sowie auch Menschen mit Migrationshintergrund im Allgemeinen, die im Laufe der Jahrhunderte in erster Linie weitgehend als Arbeitskräfte betrachtet wurden.»

Die Beiträge in dieser Tangram-Ausgabe zeigen, dass Diskriminierung in allen Bereichen des täglichen Lebens zum Ausdruck kommt und sich auch in der Praxis von Institutionen wiederfindet. Sie äussert sich in Ungleichheiten bei Wohlstand, Einkommen, Zugang zu Beschäftigung und Wohnraum, in der Ausbildung und in Praktiken wie Racial Profiling. Die rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen strukturellen Rassismus zu wehren, sind sehr begrenzt. «Bislang verlief der Diskurs so, Rassismus sei ein individuelles Problem und im besten Falle auf Einzelfälle von Menschen zurückzuführen. Nach wie vor wird Diskriminierung nicht als gesellschaftliches Problem und als Verantwortung politischer und operativer Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger wahrgenommen», sagt der Jurist und Antidiskriminierungsexperte Tarek Naguib.

Diese tiefe Verwurzelung von Ungleichheiten wurde bislang nicht ausreichend thematisiert und bewusst gemacht. Die meisten Autorinnen und Autoren in diesem Tangram sind sich in einem Punkt einig: Institutionen und Gesellschaft müssen sich ernsthaft und nachhaltig kritisch mit ihren Normen und Regeln, ihren Werten und Kulturen auseinandersetzen.

Artan Berisha, Pilot aus der Schweiz

Obwohl sich der Kosovo in Sachen Luftfahrt noch nicht entwickelt hat, gibt es immer noch Albaner aus dem Kosovo, die in verschiedenen Ländern Europas und der Welt den Beruf des Piloten ausüben. Einer von ihnen ist der in Gjilan geborene Artan Berisha, der seit mehreren Jahren in der Schweizer Stadt Genf lebt. Zwischen Himmel und Erde bringt die Medienplattform albinfo.ch online&print die Geschichte des albanischen Piloten in die Schweiz.

Die Liebesgeschichte zum Pilotenberuf begann schon in jungen Jahren. Er hatte damals einen Traum, dass er eines Tages fliegen würde. Als er noch von diesem Beruf träumte, boten seine Umstände keine Chance für diese Vision. Für seine Familie und Verwandten war alles nur eine Phase. Artan beharrte jedoch darauf, dass er seinen Traum eines Tages Wirklichkeit werden lassen würde.

Als junger Mann waren er für seinen Mut bekannt. Ab seinem 17. Lebensjahr beschloss er, neue Wege in seinem Leben zu gehen, weswegen er auch durch Unterstützung seiner Familie 1998 in die Vereinigten Staaten von Amerika auswanderte. Nach einigen Jahren gelang es ihm trotz widrigen Umständen, den Ausbildungsweg zum Piloten einzuschlagen und das Studium zu beginnen, damit er sein erstes Pilotenzertifikat erhält.

Nach einer neuen Erfahrung mit dem Leben in Amerika stieg er in den Beruf des Computertechnikers ein, eine Berufsrichtung, für die er sein Studium in den USA begonnen hatte. Trotz der Arbeit, die er in dieser Richtung geleistet hat, war dies nicht alles, was er in seiner Karriere wollte.

Es gab “nur einen Weg”: Pilot zu werden

Nach grossem Engagement wurde er noch sicherer von dem, was er wollte, und so begann er die ersten Kontakte zu einigen der Berufsfliegerschulen in Amerika zu knüpfen. Jetzt war er noch überzeugter davon, dass es nur noch einen Weg für ihn gab, nämlich Pilot zu werden. „Das Leben in der Luft macht mir Freude, das Fliegen gibt mir grossen Lebensmut“, sagt der albanische Pilot Artan Berisha, der in Genf in der Schweiz lebt, in diesem Interview für albinfo.ch.

Er hat unter anderem in seinem Rückblick dargelegt, dass er sich in dem Wissen, dass der Beruf des Piloten bei uns als nicht einfach und nicht ohne Risiken galt, während seines Aufenthalts in den USA auch für eine Schulausbildung entschieden, ohne das Wissen und die Zustimmung seiner Familie. Er begann sein Studium an der „Richmon Aviation“ in New York, einer spezialisierten Luftfahrtschule, wo er seinen Weg begann, mit dem Himmel zu koexistieren und seinen Traum zu verwirklichen. Artani schaffte es, die betreffende Schule erfolgreich abzuschliessen und sich als Pilot für Flugzeuge bis 180 PS lizensieren zu lassen, ein Diplom, das er nach seinem Umzug nach Europa im Jahr 2005 in London, Großbritannien, in eine europäische Lizenz umsetzte.

„Die Herausforderungen in diesem Beruf sind nicht wenige“, sagt Pilot Artan Berisha gegenüber albinfo.ch. „Die Herausforderungen, die ich auf dem Weg hatte, hängen mit den Besonderheiten dieses Berufs zusammen, sie erfordert ein hohes Mass an geistiger und körperlicher Vorbereitung und waren auch mit hohen Ausbildungskosten verbunden. Es war nicht so einfach für mich, Pilot Berisha schreibt seine Geschichte fort, aber wenn Entschlossenheit und Leidenschaft für einen Beruf vorhanden sind, ist jede Herausforderung zu bewältigen“, sagt Artani.

Er gehört seit mehreren Jahren zu den beliebtesten Unternehmen im Bereich der Luftfahrt am Flughafen Genf. Trotz beruflicher und familiärer Verpflichtungen hat er es geschafft, seinen Abschluss als Verkehrspilot der Zivilluftfahrt für alle Kategorien zu machen, die durch zivile Luftfahrtnormen definiert sind.

Erste Zulassung in Amerika, Fertigstellung in Europa

Nach der in New York, USA, erworbenen Lizenz setzte er eine Zusatzausbildung in diesem Beruf fort, um die FATPL-Lizenz (Frozen Airline Transport Pilot Licence), was für Air Transport Pilot steht, zu erreichen. Die Fortsetzung für den Rest der Lizenz IFR-Berechtigung (Instrumentenflug) sowie Commercial Multi Engine (Flugzeug mit zwei Triebwerken) schaffte den Abschluss an einer Berufsschule in Europa.

Pilot Berisha ist auch in der Kategorie MCC/JOC (Multi Crew-Jet Operation Course) der Boeing 737 der neuen Generation zertifiziert. Artan Berisha hat auch weitere Spezialisierungen in diesem Bereich an der SKY4U-Akademie in Berlin sowie in Dortmund, Deutschland (Type Rating), absolviert und dabei die Zertifizierung in allen Kategorien von CJ1 bis CJ4 erreicht.

Derzeit setzt der Pilot Artan Berisha seine berufliche Laufbahn im Bereich der Luftfahrt in Genf, Schweiz, fort. Er ist in einem Business Class-Unternehmen mit Hauptsitz in dieser Stadt tätig. Zu den Zielen, die der albanische Pilot heute ansteuert, gehören hauptsächlich europäische Länder.

Die regulären Einsatzziele für Pilot Berisha sind, ausgehend von: Paris, London, Brüssel, Rom, Mailand, Frankfurt, Düsseldorf, Tirana, Pristina, darunter viele Inseln und Städte mit Namen in Europa; Olbia, Ibiza, Menorca, Pallma de Mallorca, Mykonos, Samos, Bodrum, Istanbul usw.

© 2022 ALBINFO.CH

Für ihn ist das Hauptziel, die von ihm definierten Ziele erfolgreich zu bedienen. Pilot Berisha bleibt engagiert und im Dienste seines angesehenen Berufes. Er denkt nicht daran, hier aufzuhören, er möchte mit weiterhin im Bereich der Zivilluftfahrt vorankommen. Daher erwartet er, in Zukunft den Titel eines Instrukteurs zu erhalten. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, dass er in Zukunft all seine beruflichen Erfahrungen an die jüngeren Generationen weitergeben wird und damit seine Erfahrungen dem Bereich der Luftfahrt dienlich sind, mit dem grossen Wunsch, dies eines Tages auch auf sein Land übertragen zu können, in seiner Geburtsheimat Kosovo.

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Ein Boxhieb gegen Vorurteile von Schülern mit Fluchtgeschichte

Ohne praktisch ein Wort Deutsch zu können und mit einer Fluchtgeschichte im Rucksack des Lebens wurde der heutige 8-fache Schweizermeister im Boxen während der Jahrtausendwende in Zürich eingeschult. Mit 5 Jahren gehörte er damals zu einer von fast 50 000 Flüchtlingen, die während der Balkankrise 1996-2000, in die Schweiz einwanderten. Mittlerweile hat Ukë Smajli einen VWL Masterabschluss der Uni Zürich in der Tasche und ist für das global agierende Unternehmen EY (Ernst & Young) als Senior Consultant tätig. Im Interview mit albinfo.ch blicken wir auf eine steile Integrationskarriere zurück und gehen der Frage nach, wie Schulerfolg trotz widrigen Umständen gelingen kann und was das Erfolgsrezept von Smajli mit den Klitschko Brüdern zu tun hat.

albinfo.ch: Herr Smajli fassen Sie doch Ihre Karriere kurz zusammen und erzählen Sie uns, was Ihre Beweggründe für das Gymnasium und später das Boxen waren?

Ukë Smajli: Ich arbeite bei Ernst & Young als Senior Consultant, mein Team und ich beraten Unternehmen aus dem Finanzsektor zu strategischen Fragen rund um das Thema Transformation. Davor habe ich im Asset Management gearbeitet, während ich meinen Master in Volkswirtschaftslehre an der Uni Zürich absolviert habe.
Für die Kanti habe ich mich bereits während der Berufswahl in der Oberstufe entschlossen. Als Teenager war mir der Zeitpunkt für die Berufswahl grundlegend zuwider, da ich mich noch nicht festlegen wollte, was ich später einmal arbeiten werde. Das wiederum motivierte mich weiter mit der Schule zu machen und über die Kantonsschule zu einem Studium an der Uni zu gelangen. Durch eine Ausbildung auf der Tertiärstufe erhoffte ich mir eine breitere Berufsbildung und eine sichere Arbeit. Aber ich wollte auch aus Prinzip einen Hochschulabschluss, um sozial aufzusteigen. Doch viel wichtiger als die Frage, wieso ich angefangen habe, erachte ich die Frage, weshalb ich auf diesem Weg bestehen konnte. Einerseits erreichte ich durch eisernen Fleiss sehr gute Schulnoten anderseits war meine Neugier nach mehr Wissen beinahe unstillbar. Letzteres würde ich als Hauptmotor für meinen Schulerfolg bezeichnen.

Die Faszination zum Boxen packte mich durch einen gewöhnlichen Fernsehabend, wo ich einen der Klitschtko-Brüder beim Kämpfen im Boxring zugeschaut habe. Das erste Mal selbst im Boxring stand ich 2011 während meines letzten Schuljahres in der Kantonsschule Zürich Birch (Heute KZN). Durch meine Neugier getrieben, wollte ich unbedingt herausfinden, wie es sich anfühlt stark zu sein. Mit Boxen wollte ich etwas Neues ausprobieren und damals war mir noch nicht bewusst, dass ich nach 140 Kämpfen 8-facher Schweizermeister sein würde. Meine Sportleistungen erfüllen mich auch mit Stolz, denn ich durfte die Schweiz international auf dem Boxring vertreten, und zwar sowohl an der Europameisterschaft und später auch an Weltmeisterschaft in meiner Gewichtsklasse. Boxen auf internationalem Niveau blieb mir mit Flüchtlingsstatus lange verwehrt, erst durch meine Einbürgerung im Jahr 2013 waren Kämpfe für mich auch im Ausland möglich.

albinfo.ch: Erst mit 19 vollwertiger Mitbürger in der Schweiz? Heisst dies auch, dass Sie die Sommerferien ausschliesslich in der Schweiz verbringen mussten, statt auch einmal in der Erstheimat?

Ukë Smajli: Ja allerdings. Die Sommerferien als Teenager waren vergleichsweise hart und frustrierend. Denn in meinem Quartier wuchs ich nur mit einem Schweizer pro Klasse auf. Man kann sich einfach vorstellen, wie verlassen das Quartier im Sommer aussah. Aber andererseits haben mein Bruder und ich gelernt, wie wir uns stundenlang mit einem Frisbee unterhalten konnten.  Damals wünschte ich mir nichts lieber als auch wie meine Altersgenossen die Verwandten “unten” im Balkan zu besuchen und den Sommer zusammen mit ihnen zu verbringen. Doch Schulerfolg und Spitzenleistung im Sport genügten den Behörden nicht. Auf dem Papier war ich immer noch lediglich ein “vorläufig aufgenommener Asylbewerber”. Dieses Thema beschäftigte mich sehr lange und prägte mein damaliges Bild von der Schweiz sehr negativ. Heute kann ich diese politischen Prozesse besser nachvollziehen, doch wie soll man einem Teenager erklären, dass er nicht gleichberechtigt Ferien machen darf?

albinfo.ch: Machen wir doch Mal einen Punkt beim Begriff Schweiz-Kosovaren. Wie definieren Sie diesen Begriff gegenwärtig?

Ukë Smajli: Ich störe mich aus mehreren Gründen ab diesem Begriff. Ethnisch habe ich sowohl eine albanische Abstammung und ich bin Schweizer Bürger. Das sind keine unvereinbaren Eigenschaften in unserer Zeit, es gibt ja auch Schweizer Bürger deren Eltern sowohl Albanischer als auch Schweizer Abstammung sind. Zweitens schafft dieser Ausdruck einen Abstand zwischen den Kulturen. Welche Person, die gerne Teil der Gesellschaft ist, möchte immer wieder als etwas Fremdes wahrgenommen und entsprechend bezeichnet werden?
Ich verstehe aber auch, dass es in der Natur des Menschen ist, eine Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Gruppen in der Gesellschaft zu machen. Die krampfhaften Inklusionsbemühungen von diversen Seiten aus der Gesellschaft verdeutlichen dies. Ich fühle mich beiden Ländern zugehörig, aber was ich mit Sicherheit sagen kann ist, dass Zürich meine Heimat ist. Als Massstab für gesellschaftliche Integration zählt für mich nur die persönliche Leistung. Mache deinen Beitrag zur Gesellschaft und die Gesellschaft wird ein Teil von dir. Man muss es sich also verdienen und darauf vertrauen, dass die skeptische Wahrnehmung uns gegenüber langsam verschwindet. Die aktuelle öffentliche Wahrnehmung der albanischsprachigen Diaspora in der Schweiz hat enorme Fortschritte erzielt. Ob in verschiedenen Berufsfeldern, im Sport oder auch in der Musik, wir sind schweizweit als viele positive Bürgerinnen und Bürger dieser Gesellschaft vertreten. Es ist alles immer auch eine Frage der Einstellung und Motivation. Doch für die «Schweiz-KosovarenInnen» von morgen gibt es allen Grund zuversichtlich in die Zukunft zu schauen.

albinfo.ch: Welchen Ratschlag würdest Du heute Schülerinnen und Schüler mit Fluchtgeschichte für ihre bevorstehende Schullaufbahn geben?

Ukë Smajli: Ich würde ihnen sagen, dass sie unbedingt Bücher lesen sollen. Die Beherrschung der Sprache ermöglicht es ihnen nicht nur ihre Bedürfnisse besser zu kommunizieren, es schafft mehr Nähe zum Gegenüber und es vermittelt später Professionalität.

Der zweite Punkt ist das Umfeld. Kinder aus bildungsfernen Familien müssen dies unbedingt durch Kontakt zu Kindern anderen sozialen Schichten kompensieren.

Mein dritter Ratschlag ist: Bleibt hungrig nach Wissen! Kinder, die (noch) nicht Deutsch sprechen, haben einen Wissensrückstand gegenüber anderen Zeitgenossen und darüber hinaus müssen sie einfach mehr Zeit für die Schule investieren, um auf den gleichen Wissensstand wie ihre Schulfreundinnen und Schulfreunde anzukommen.

Aufschrei einer Kosovo-Schweizerin: Es reicht!

Wir Kosovo-Albaner, ganz gleich wo wir auf dieser Welt leben, müssen endlich damit beginnen, Klartext zu reden. Wir müssen mit unserer Scheinheiligkeit aufhören: Auf der einen Seite unsere angeblich gelungene Integration zur Schau stellen, während wir in «unseren Kreisen», wenn wir uns unter unseresgleichen befinden, althergebrachte, menschenfeindliche Strukturen fördern – oder zumindest dulden, indem wir dazu, der Scham wegen, lieber schweigen. Strukturen, die beide Geschlechter zuletzt ins Elend stürzen.

Vielleicht ahnt der eine oder andere Leser, was mich hier umtreibt. Eine promovierte, an der Universität St. Gallen lehrende Ökonomin, die eine steile Karriere vorgelegt hat, seit sie mit neun Jahren Anfang der Neunziger aus dem Kosovo in die Schweiz emigrierte – ist tot. Ihr albano-mazedonischer Ehemann befindet sich in Untersuchungshaft, es besteht der dringende Verdacht auf vorsätzliche Tötung.

Nun gilt die Unschuldsvermutung, und die Ermittlungen werden zeigen, was sich wirklich zugetragen hat. Doch wenn sich bewahrheitet, was sich hier abzuzeichnen scheint, ist die Ökonomin Opfer eines Femizids geworden.

Abgesehen von der Abscheulichkeit der Tat hat dieser Fall auch deswegen einen wunden Punkt in mir getroffen, weil ich, gebürtige Kosovarin, von viel zu vielen kosovo-albanischen Frauen erzählen könnte, die nach aussen hin ein unscheinbares, normales Leben führen, Karriere machen oder auch nicht, während sie zu Hause von ihren Ehepartnern unterdrückt, psychisch malträtiert und geschlagen werden.

Schicksale, die Bände füllen würden, erzählte man sie. Schicksale, über die der engere kosovo-albanische Umkreis lieber schweigt, weil, verständlich, das Schamgefühl überwiegt.

Wenn wir aber wollen, dass sich etwas ändert, dann müssen wir damit beginnen, diese Tabuisierung gewaltfördernder Gesellschaftsmuster aufzubrechen.

Dass frühere Generationen erst mühsam lernen mussten, sich aus den Fängen traditionalistischer Strukturen zu befreien – lassen wir dies einmal gelten. Aber wann hört dieses «Früher» auf? Wie lange wollen wir noch im «Früher» weiterleben? Was ist mit dem Hier und Jetzt?

Wer meint, die heutige kosovo-albanische Kultur sei quasi frei von traditionalistischen Wertvorstellungen und überkommenen Geschlechterrollen, der irrt. Zu viele meinen noch, dass eine Frau dem Mann zu gehorchen hat, ja ihm gewissermassen unterstellt ist.

An der Bildung allein liegt es nicht, wie nun auch der Fall der Ökonomin zu zeigen scheint. Die männliche Unterdrückung der Frau und die aus meiner Sicht ebenso verwerfliche Hinnahme dieser Unterjochung durch die Frau (die dann nicht selten auf die Töchter übertragen wird) sind in allen Bildungsschichten zu beobachten.

Was also tun? Reden! Erzählen! Und auf diese Weise dem gesichtslosen Ungeheuer ein Gesicht geben. Nur so lässt sich der Teufelskreis aufbrechen, indem wir das, was im «inneren Kreis» geschieht, nach aussen tragen.

Denn die Wahrheit ist, um ein Wort Ingeborg Bachmanns zu gebrauchen, dem Menschen zumutbar.

Kaltërina Latifi ist Essayistin und Literaturwissenschaftlerin.

Übernommen aus der aktuellen Ausgabe von «Das Magazin», der Samstagsbeilage des «Tages-Anzeigers».

Eckwerte der Integrationsförderung 2024-2027

Der Bundesrat will die Integration von Ausländerinnen und Ausländern auch in der Periode 2024-2027 mit 248,8 Millionen Franken unterstützen. Das hat er an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 beschlossen. Der Verpflichtungskredit für die Integrationsförderung des Bundes soll neben den Beiträgen an die kantonalen Integrationsprogramme (KIP) insbesondere Mittel zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials umfassen.

Die kantonalen Integrationsprogramme (KIP) wurden 2014 eingeführt und bilden das strategische Hauptinstrument der Schweizer Integrationspolitik. Sie basieren auf Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen. Die Programmvereinbarungen 2024-2027 sehen sieben Förderbereiche vor, darunter Sprache, Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit oder Zusammenleben und Partizipation.

Für die Periode 2024-2027 (KIP3) sind im geplanten Verpflichtungskredit rund 130 Millionen Franken vorgesehen, 32 Millionen Franken pro Jahr. Mit diesen Mitteln fördern die Kantone in erster Linie Massnahmen für Migrantinnen und Migranten aus EU/EFTA- und Drittstaaten. In diesem Betrag nicht enthalten ist die Integrationspauschale von 18’000 Franken für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Das gleiche gilt für die Beiträge des Bundes für Personen mit Schutzstatus S.

Im Rahmen der KIP wird von den Kantonen die Umsetzung der Integrationsförderung von allen Migranten sowohl aus dem Ausländer- wie aus dem Asylbereich gemeinsam geplant und umgesetzt. Damit wird gewährleistet, dass Synergien genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Mit den KIP 3 soll die strategische Weiterentwicklung und Innovation weiter gestärkt werden.

Integrationsvorlehre verstetigen

Neben den Beiträgen des Bundes an die KIP sieht der Verpflichtungskredit auch Beiträge für Programme und Projekte von nationaler Bedeutung im Umfang von insgesamt 119 Millionen Franken vor. Es handelt sich unter anderem um Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, welche ebenfalls auf kantonaler Ebene umgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere die Integrationsvorlehre (INVOL), welche die Teilnehmenden gezielt und praxisorientiert auf eine ordentliche Berufslehre vorbereitet. Das Parlament hatte 2021 beschlossen, die bisher als Pilotprojekt geführte INVOL zu verstetigen und für Personen ausserhalb des Asylbereichs zu öffnen.

Der Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials dient auch das Pilotprogramm Finanzielle Zuschüsse (FiZu). Damit werden Personen unterstützt, die bereits arbeitsfähig sind, aber beim Einstieg in den Arbeitsmarkt Unterstützung benötigen. Schliesslich umfasst der geplante Verpflichtungskredit Beiträge an Massnahmen für Qualitätssicherung und Innovationsförderung. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung nationaler Institutionen wie die Ambulatorien zur Behandlung von traumatisierten Geflüchteten, die Fachstelle Zwangsheirat oder das «Netzwerk  gegen Mädchenbeschneidung Schweiz».

Mit seinem Beschluss ermächtigt der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, mit der Botschaft zum Voranschlag 2024 einen Verpflichtungskredit «Integrationsförderung (KIP) 2024-2027» von 248,8 Millionen Franken zu beantragen.

Impfstoff gegen Affenpocken: Bund unterzeichnet Vertrag mit Herstellerfirma

Der Bund hat mit der Firma Bavarian Nordic einen Vertrag über die Lieferung von Impfstoffdosen gegen Affenpocken abgeschlossen. 40’000 Dosen werden eingesetzt, um die Ausbreitung der Affenpocken einzudämmen. Die ersten Dosen werden bis Anfang November geliefert, die restlichen Dosen bis Ende Jahr. Der Lebendimpfstoff, der auf einem abgeschwächten Pockenvirus basiert, soll in erster Linie bei Personen mit einem erhöhten Risiko zum Einsatz kommen. Weitere 60’000 Dosen wurden für die Armee beschafft. Die entsprechende Lieferung erfolgt im Jahr 2023.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschafft in Zusammenarbeit mit der Armeeapotheke den Impfstoff Jynneos der Firma Bavarian Nordic gegen Affenpocken. Die Impfstoffdosen werden in den nächsten Wochen in der Schweiz eintreffen. Sie werden anschliessend von der Armeeapotheke an die Kantone ausgeliefert. Die Kantone sind für die Modalitäten der Verimpfung und die weitere Information der Bevölkerung zuständig. Zudem wird die Zielgruppe wie bisher in Zusammenarbeit mit der Aids-Hilfe Schweiz informiert.

Bisher wurden in der Schweiz über 500 Fälle von Affenpocken registriert. Dabei handelt es sich praktisch ausschliesslich um Männer. Am meisten betroffen sind die Kantone Waadt, Genf und Zürich. Die Zahl der wöchentlich neu auftretenden Fälle nimmt sowohl in der Schweiz als auch in Europa ab.

Impfempfehlung für besonders gefährdete Personen

Gemeinsam mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) empfiehlt das BAG eine Impfung gegen Affenpocken für folgende Bevölkerungsgruppen:

  • Präventiv für Männer, die Sex mit Männern haben, und Trans-Personen mit wechselnden Sexualpartnern,
  • Präventiv für Personen, die aus beruflichen Gründen gegenüber Affenpockenviren exponiert sind (zum Beispiel medizinisches Personal oder Personal von Speziallaboratorien),
  • Für Kontaktpersonen von erkrankten Personen, um die Infektionsketten zu unterbrechen und auch Kinder, Schwangere und allfällige weitere Risikopersonen zu schützen.

Nicht bekannt ist aktuell, ob die Impfung alle Symptome der Affenpocken oder die Übertragung des Virus verhindern kann. Möglicherweise entwickeln manche Menschen trotz Impfung eine symptomatische Form der Erkrankung. Aus diesem Grund bleiben die Verhaltensempfehlungen weiterhin wichtig. Jede Person kann sich selbst schützen, indem sie den Körperkontakt mit infizierten Personen vermeidet.

Die Kosten des Impfstoffs werden vorläufig durch den Bund übernommen, bis die Voraussetzungen geschaffen sind, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten übernehmen kann.

Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent fällt per 1. Januar 2023 weg

Seit 2011 wird auf hohen Lohnbestandteilen ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung sollte sich per Ende 2022 soweit erholt haben, dass das Solidaritätsprozent ab 2023 automatisch per Gesetz wegfällt. Dies trägt im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zur Entlastung der Unternehmungen bei.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird hauptsächlich über die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber finanziert. Der Beitragssatz für die ALV beträgt bis zu einer Grenze von 148 200 Franken 2.2 Prozent des massgebenden Jahreslohnes.

Zu Beginn des Jahrtausends war die ALV finanziell unausgeglichen und aus strukturellen Gründen stark verschuldet. Im Rahmen einer Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wurde 2011 vom Gesetzgeber ein Solidaritätsbeitrag eingeführt, der die Entschuldung der ALV beschleunigen sollte. Der Solidaritätsbeitrag beträgt ein Prozent für Lohnanteile von über 148 200 Franken. Damit flossen der ALV jährlich bis zu 400 Millionen Franken an zusätzlichen Beiträgen zu.

Gesetzliche Grundlage fällt automatisch weg
Gemäss der bestehenden gesetzlichen Regelung darf der Solidaritätsbeitrag solange erhoben werden, bis das Eigenkapital des Ausgleichsfonds der ALV per Ende Jahr die Schwelle von 2.5 Milliarden übersteigt. Die aktuellen Zahlen der ALV zeigen, dass diese Grenze auf Ende 2022 erreicht wird. Damit fällt das Recht zur Erhebung des Solidaritätsprozents per 1. Januar 2023 von Gesetzes wegen automatisch weg.

Information an die Unternehmen durch die AHV-Ausgleichskassen

Es ist wichtig, dass Unternehmen und Arbeitnehmende rechtzeitig über die Änderung der Sozialversicherungsbeiträge informiert werden. Dafür ist die AHV bzw. das für die AHV zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zuständig. Die AHV-Ausgleichskassen werden die Arbeitgeber rechtzeitig über die ab dem 1. Januar 2023 gültigen ALV-Lohnbeiträge informieren.

Gesichtsverhüllungsverbot in neuem Gesetz

Der Bundesrat will den Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot in einem neuen Bundesgesetz umsetzen. An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 hat er die Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) verabschiedet. Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bis 1000 Franken bestraft werden.

In der Vernehmlassung war der Vorschlag des Bundesrats begrüsst worden, den in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 angenommenen Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot auf Bundesebene umzusetzen. Auf Kritik stiess jedoch die geplante Verankerung im Strafgesetzbuch (StGB). Deshalb schlägt der Bundesrat dem Parlament die Umsetzung in einem eigenständigen Gesetz vor. Diese Lösung trägt dem Sinn und Zweck des Gesichtsverhüllungsverbots besser Rechnung. So zielt das Gesichtsverhüllungsverbot auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ab. Die Bestrafung steht nicht im Vordergrund.

Busse bis 1000 Franken

Das neue Gesetz verbietet die Gesichtsverhüllung an öffentlich zugänglichen Orten. Wer sich nicht an dieses Verbot hält, wird mit einer Busse bestraft. Anders als in der Vernehmlassung vorgeschlagen, soll die Busse statt bis zu 10 000 Franken höchstens 1000 Franken betragen. Damit wird der Kritik Rechnung getragen, dass diese Maximalbusse unverhältnismässig sei. Neu ist auch, dass die Missachtung des Gesichtsverhüllungsverbots in einem Ordnungsbussenverfahren geahndet werden kann. Das soll den Aufwand für die Kantone reduzieren und das Verfahren für die Betroffenen vereinfachen.

Das Gesetz sieht Ausnahmen vor

Das Gesichtsverhüllungsverbot findet keine Anwendung in Flugzeugen im In- und Ausland sowie in diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten. Das Gesicht darf auch in Gotteshäusern und anderen Sakralstätten verhüllt werden. Ausserdem sieht das neue Gesetz Ausnahmen vor. So bleibt die Gesichtsverhüllung aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums erlaubt. Zulässig ist sie ausserdem für künstlerische und unterhaltende Darbietungen sowie zu Werbezwecken.

Mit einer weiteren Ausnahme will der Bundesrat den Ausgleich zwischen dem Gesichtsverhüllungsverbot und den verfassungsmässig garantierten Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit schaffen: Wenn Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zur Ausübung dieser Grundrechte für den eigenen Schutz notwendig sind, sollen sie zulässig sein – sofern sie die zuständige Behörde vorgängig bewilligt hat und die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Gemäss der Übergangsbestimmung zum Verfassungsartikel über das Gesichtsverhüllungsverbot muss der Bundesrat die Ausführungsgesetzgebung innerhalb von zwei Jahren nach der Volksabstimmung vom 7. März 2021 erarbeiten. Mit der Überweisung der Botschaft ans Parlament am 12. Oktober 2022 hat er diese Frist eingehalten.

Mehr als vier von fünf Müttern beteiligen sich am Arbeitsmarkt

Im Jahr 2021 nahmen 82% der Mütter in der Schweiz am Arbeitsmarkt teil. Diese starke Erwerbsbeteiligung geht Hand in Hand mit einem hohen Anteil an Teilzeitarbeit. Nach der ersten Mutterschaft verlässt jede neunte beruflich aktive Frau den Arbeitsmarkt und der Anteil der teilzeitbeschäftigten Mütter verdoppelt sich. In der Schweiz liegt die Arbeitsmarktteilnahme der Mütter über dem europäischen Durchschnitt. Dies sind einige Ergebnisse der Publikation «Mütter auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2021» des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Die Erwerbsquote der Mütter (Frauen zwischen 25 und 54 Jahren, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 15 Jahren im gleichen Haushalt leben) lag 2021 bei 82,0%. Sie hat somit in den letzten 30 Jahren um mehr als 20 Prozentpunkte zugenommen (1991: 59,6%). Die Erwerbsquote der Väter verharrte in der gleichen Zeitspanne auf einem sehr hohen Niveau (1991: 98,9%; 2021: 96,9%), wenngleich ein Rückgang um 2% registriert wurde.

Teilzeitarbeit: Beschäftigungsgrad nimmt fortlaufend zu

2021 waren 78,1% der erwerbstätigen Mütter teilzeitbeschäftigt (25- bis 54-jährige Frauen ohne Kind: 35,2%). Immer mehr erwerbstätige Mütter arbeiten mit einem hohen Beschäftigungsgrad. So ist der Anteil der Mütter mit einem Pensum zwischen 50% und 89% von 25,7% im Jahr 1991 auf 44,7% im Jahr 2021 gestiegen, während jener der Mütter mit einem Pensum von weniger als 50% im gleichen Zeitraum von 51,3% auf 33,4% gesunken ist.

Mütter sind häufiger erwerbslos

Mütter waren im Jahr 2021 mit 5,6% häufiger von Erwerbslosigkeit gemäss dem Internationalen Arbeitsamt (ILO) betroffen als gleichaltrige Frauen ohne Kinder (4,6%). Bei den ausländischen Müttern war der Anteil der Erwerbslosen besonders hoch (11,4%; Schweizerinnen: 3,0%).

Jede neunte beruflich aktive Frau verlässt den Arbeitsmarkt nach der ersten Mutterschaft

Vor der Mutterschaft nahmen 90,0% der Frauen am Arbeitsmarkt teil (Durchschnitt 2016–2021). Nach der ersten Geburt, d.h. nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs, sank die Erwerbsquote der Frauen um 9,8 Prozentpunkte auf 80,2%. Folglich zog sich nahezu ein Neuntel der Mütter sich aus dem Erwerbsleben zurück. Nach der zweiten Mutterschaft verringerte sich die Erwerbsquote der Frauen um 7,1 Prozentpunkte von 76,6% auf 69,4%.

Kurz vor der Geburt des ersten Kindes arbeiteten lediglich zwei von fünf Frauen (40,1%) Teilzeit (Durchschnitt 2016–2021). Bei ihrem Wiedereinstieg waren es doppelt so viele (80,1%). Infolge der starken Zunahme der Teilzeitarbeit nach der ersten Mutterschaft sank der durchschnittliche Beschäftigungsgrad von 83% auf 61%, was 1,1 Arbeitstagen pro Woche entspricht. Nach der Geburt des zweiten Kindes stieg der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen weiter an, wenn auch in geringerem Masse (83,5% vor der Geburt des zweiten Kindes; anschliessend: 87,8%).

Schweizer Väter arbeiten häufiger Teilzeit als ausländische Väter 

Nach der Geburt des ersten Kindes arbeiteten etwas mehr Väter Teilzeit als davor (13,6% gegenüber 10,3%). Bei den Schweizern war der Anteil der teilzeitarbeitenden Väter höher als bei den Ausländern (vor der Geburt des 1. Kindes: 13,4%; anschliessend: 18,0%). Nach der Geburt des zweiten Kindes stieg der Anteil der Schweizer Väter mit Teilzeitpensum auf 23,5%. Bei den ausländischen Vätern blieb der Anteil der Teilzeitbeschäftigten sowohl nach der Geburt des ersten Kindes (6,2%) als auch des zweiten Kindes (10,1%) tief.

Die Familienpause dauert im Durchschnitt fünf Jahre

Mütter verbrachten durchschnittlich fünf Jahre ausserhalb des Arbeitsmarkts, bevor sie wieder eine Beschäftigung aufnahmen. Lediglich 8,5% der Mütter arbeiteten nach dem Wiedereinstieg Vollzeit. Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad belief sich auf 36% und war damit deutlich tiefer als bei den Müttern, die infolge Mutterschaft nicht aus dem Arbeitsmarkt ausgetreten sind (61% nach der Geburt des ersten Kindes).

Erwerbstätigkeit der Mütter im europäischen Vergleich

Im europäischen Vergleich belegt die Schweiz in Bezug auf die Erwerbstätigenquote der Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren den 8. Platz (74,9%). Sie klassiert sich damit 9 Prozentpunkte hinter Portugal, das mit 83,6% den Höchstwert erreichte, positioniert sich aber 8 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt (67,0%). Bei den Müttern mit Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren fällt die Schweiz auf den 17. Platz zurück (78,2%) und liegt damit 12 Prozentpunkte hinter dem führenden Tschechien (90,0%) und 3 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt (74,9%).

Irreguläre Migration und Ukraine: Bundesrätin Keller-Sutter am Treffen der Schengen-Innenminister

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat am 14. Oktober 2022 in Luxemburg am Treffen der Schengen-Innenministerinnen und -Minister teilgenommen. Im Zentrum der Gespräche standen die Migrations- und Sicherheitslage im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sowie die irreguläre Migration über die Balkanroute. Die Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) setzte sich für eine enge Abstimmung unter den europäischen Partnerländern ein.

Bundesrätin Keller-Sutter begrüsste, dass das Problem der irregulären Migration nun auf politischer Ebene diskutiert wird. Es sei an der Zeit, griffige Massnahmen zu treffen, sagte sie beim Arbeits-Lunch der Schengen-Innenministerinnen und -Minister. Mehrere betroffene Länder hatten bei der EU-Kommission und bei der tschechischen Präsidentschaft interveniert, dieses Thema auf die Agenda zu setzen.

Irreguläre Migration auf der Balkanroute eindämmen

Hauptziel ist es, eine Angleichung der Visapolitik der Westbalkanländer zu erreichen. «Ihre Visapolitik darf sie nicht zu einer Art Drehscheibe für illegale Einwanderung vor den Toren des Schengen-Raums machen», sagte die EJPD-Vorsteherin. Die EU-Kommission hat insbesondere mit Serbien das Gespräch gesucht, damit die Visabefreiung für gewisse Länder bis Ende Jahr aufgehoben wird. Keller-Sutter informierte an dem Ministertreffen auch über den Ende September zwischen der Schweiz und Österreich vereinbarten Aktionsplan zur Eindämmung der irregulären Migration.

Der Westbalkan ist traditionell ein wichtiger Transitkorridor für irreguläre Migration in die EU. Aktuell sind zudem einige Länder des Westbalkans, insbesondere Serbien, Ausgangspunkt für Migrantinnen und Migranten, die visumsfrei in diese Länder einreisen können. Die Zahl der illegalen Einreisen in die an den Westbalkan angrenzenden europäischen Länder hat in den letzten Monaten stark zugenommen. Mit bis zu 1100 Aufgriffen pro Woche an der Ostgrenze ist auch die Schweiz stark von dieser Migrationsbewegung betroffen.

Schweiz ins europäische Krisenmanagement eingebunden

Weiteres Thema des Ministertreffens waren die Folgen des Kriegs in der Ukraine. Die  Aufnahme der Geflüchteten, zusammen mit dem generellen Anstieg der Asylgesuche, stellt viele europäische Staaten vor grosse Herausforderungen. Nicht nur die anhaltenden Kriegshandlungen, auch die Versorgungslage namentlich im Energiebereich, werden die Migrationsbewegungen aus der Ukraine nach Europa im kommenden Winter entscheidend beeinflussen. Die Schweiz beteiligt sich mit 2,8 Millionen Franken an der Bereitstellung von winterfesten Unterkünften.Bundesrätin Keller-Sutter bedankte sich an der Ministerkonferenz bei der tschechischen Ratspräsidentschaft für die Einbindung der Schweiz in das Krisenmanagement der EU. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass sich für die Anbindung der Schweiz an die gemeinsame Plattform zur Registrierung der Geflüchteten eine Lösung abzeichnet. Die Schweiz kann voraussichtlich Anfang 2023 an der Plattform teilnehmen. Damit wird überprüft, ob ukrainische Schutzsuchende in mehreren Ländern registriert sind und missbräuchlich mehrfach Leistungen beziehen.

Die Ministerinnen und Minister diskutierten zudem über Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Dazu gehört neben Menschenhandel, politischem Extremismus, hybriden Bedrohungen oder Desinformation auch der illegale Handel mit Feuerwaffen aus dem Kriegsgebiet. Die Schweiz unterstütze die verstärkten Anstrengungen der EU bei der Bekämpfung des Waffenhandels, sagte Keller-Sutter. Die enge Zusammenarbeit etwa im Rahmen von Europol sei der richtige Ansatz, um den mit dem Krieg verbundenen Bedrohungen der inneren Sicherheit zu begegnen. Wichtig sei weiterhin auch der Schutz der Schengen-Aussengrenze, um zu verhindern, dass Kriminelle und potenzielle Terroristen die Fluchtbewegung missbrauchten.

Bilaterale Gespräche zu Migration und Ukraine

Am Rande des Treffens hatte Keller-Sutter zudem Gelegenheit für einen Austausch mit EU-Innenkommissarin Ylva Johansson. Zur Sprache kam dabei die Opportunität eines koordinierten Ansatzes für eine vollständige Wiedereingliederung Griechenlands in das Dublin-System. Mit der litauischen Innenministerin Agnė Bilotaitė führte die Bundesrätin Gespräche über die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine, insbesondere über die Sicherheit der Aussengrenze und die Problematik der winterfesten Aufnahmekapazitäten. Ausserdem tauschte sie sich mit der deutschen Innenministerin Nancy Faeser und dem österreichischen Innenminister Gerhard Karner aus.

Vor dem Innenministertreffen hatten Bundesrätin Keller-Sutter und der griechische Minister für Migration und Asyl, Notis Mitarachi, ein Abkommen zur Umsetzung des Rahmenkredits Migration unterzeichnet. Mit dem zweiten Beitrag unterstützt die Schweiz EU-Länder, die besonders stark von der Migration betroffen sind. Damit wird auch die Sicherheit an Europas Aussengrenzen gestärkt. Der Beitrag der Schweiz zur Unterstützung von Projekten und Programmen in Griechenland beläuft sich auf 40 Millionen Franken. Mit Zypern und Italien wird eine ähnliche Zusammenarbeit entwickelt.

Weltlehrertag 2022 im Schatten der Bildungskrise

Gemäss einer Erhebung der UNESCO, Initianten des Weltlehrertages fehlt weltweit jeder zehnten Lehrkraft die entsprechende Ausbildung und im gleichen Atemzug hält UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) fest, dass qualifizierte Bildung nur durch genug qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer möglich sei. Taulant Lulaj ausgewiesene und erfahrene Lehrperson aus Zürich nickt mit ernster Miene und zeigt Verständnis für die alarmante Situation. Zusammen mit Albinfo beleuchtet Herr Lulaj die Thematik im Kontext der Schweizer Volksschule und zeigt interessierten Leserinnen und Leser auf, weshalb man bei Bildungsbedürfnissen immer von Kind zu Kind differenzieren muss.

albinfo.ch: Herr Lulaj was ist Ihr Statement zum diesjährigen Motto des Weltlehrtages?

Taulant Lulaj: Ich denke, dass die gegenwärtige Situation der Schweizer Volksschule eine besondere ist. Die Schule steht am Scheideweg und es braucht dringend Lösungen damit die Schule ihren gesellschaftlichen Auftrag auch in Zukunft wahrnehmen kann. Die gegenwärtige «Krise», welche insbesondere durch den Lehrermangel geprägt ist, erachte ich aber auch als Chance sofern ihre Akteure auch wirklich gemeinsam nach gangbaren und sinnvollen Lösungen suchen. Nehmen wir das Motto des Weltlehrertags wörtlich, so müsste man den Bildungsbegriff ganz grundsätzlich hinterfragen. Was brauchen Kinder und Jugendliche wirklich, damit erfolgreiche gesellschaftliche Integration möglich wird. Auch auf dieser kleineren, unmittelbareren Ebene sind positive Veränderungen durch eine einzige Lehrperson möglich.

Im Gespräch mit Eltern und Elternorganisationen fällt mir vermehrt auf, dass immer mehr Eltern über eine Privatschule oder Homeschooling (Schule zuhause) nachdenken. Das macht mir persönlich Sorgen, jedoch kann ich die Beweggründe und Ängste der Eltern auf der anderen Seite auch nachvollziehen. Der Mangel an ausgebildeten Lehrpersonen wird sich in den kommenden Jahren verschärfen, daher müssen meiner Meinung nach die Pädagogischen Hochschulen, die Kantone und die Politik in die Pflicht genommen werden. Eine Volksschule die versagt, gefährdet nicht zuletzt auch unseren sozialen Frieden und unseren Wohlstand in der Schweiz.

albinfo.ch: Herr Lulaj laut Ihrer Homepage www.dua-beratung.ch haben Sie neben Ihrer Ausbildung als Lehrperson auch einen Master in Special Needs Education. Warum muss man sich auf Master-Niveau spezialisieren um mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen kompetent arbeiten zu können? Kinder mit besonderen Bedürfnissen in der Schule brauchen doch lediglich einfachere Aufgaben und weniger Schule, wie erklären Sie sich in diesem Fall die Notwendigkeit zur beruflichen Spezialisierung.

Taulant Lulaj: Mit dem notwendigen sonderpädagogischen Wissen über Lernschwächen oder Verhaltensschwierigkeiten kann der Unterricht und die Förderung ganz anders gedacht werden. Durch eine ressourcenorientierte Förderdiagnostik weiss man wo ein Kind wirklich steht und entwickelt mittels eines Förderplanung wohin die Lernreise eines Kindes gehen soll damit es in seiner persönlichen und schulischen Entwicklung weiterkommt. Das sind nicht zwingend «einfachere Aufgaben» oder «weniger Schule». Die kompetente Auswahl passender Aufgaben, die der geplanten Förderung dienen und dem Lernstand des Kindes angepasst sind hierbei essenziell damit ein Kind genügend heraus- jedoch nicht überfordert wird. «Weniger Schule» sehe ich in den seltensten Fällen als Lösung, da dies insbesondere diese Kinder, die sich ja irgendwie bereits stigmatisiert fühlen, der sozialen Integration in der Klasse beraubt. Man ist kein Teil der Klasse, man ist dann zeitweise einfach nur Gast. Dies muss unter allen Umständen verhindert werden. Letztlich wollen wir Menschen doch einfach dazugehören können.

Man stelle sich eine fehlende sonderpädagogische Kompetenz so vor: Wir würden mit einem Leiden am Arm auch nicht zum Arzt gehen wollen, der mal irgendwo beginnt zu behandeln und Medikamente zu verabreichen bis er nach Monaten auf die Idee käme sich den Arm mal genauer anzuschauen und da punktuell anzusetzen. Wir wären vielleicht bereits nach dem ersten Termin nie wieder zu diesem Arzt hin, in der Schule haben Kinder und Jugendliche diese Wahl nicht. Diese lassen sich das mit sich machen oder rebellieren und bleiben so erst recht auf der Strecke.

albinfo.ch: Auch im Gespräch vor dem Interview erzählten Sie von Ihrer Beobachtung, dass manche Eltern sich weigern Hilfe von der Schule anzunehmen. Anderseits gibt es Eltern, die ungeduldig werden falls bei Ihrem Kind schulischer Fördeberdarf erkannt wird, jedoch die Kinder auf eine Warteliste der Schule gestellt werden, weil beispielsweise LogopädenInnen, HeilpädogenInnen oder DaZ-Lehrpersonen fehlen oder jene Fachlehrpersonen bereits volle Klassenzimmer haben. Bestimmte Eltern greifen auf privatem Weg zu externen Lehrpersonen um den besonderen Bedürfnissen ihrer Kinder nachzugehen. Wie erklären Sie sich das diese Diskrepanz? 

Taulant Lulaj: Ich vermute, dass dies stark mit der eigenen Schulkarriere und dem kulturellen Hintergrund zu tun hat. Die Generation der albanischen Diaspora, die bereits Kinder im schulfähigen Alter hat, musste noch das sozialistische Schulsystem Jugoslawiens durchmachen. Da war das Verhältnis per se schon assymetrisch, da die Schule im Dienste des sozialistischen Regimes war. Man durfte sich glücklich schätzen, wenn die Eltern so wenig wie möglich mit der Schule zu tun hatten. In der Schweiz ist es aber wichtig, dass es eine Kooperation oder mindestens einen Dialog zwischen Eltern und Lehrpersonen gibt. Nur so kann gemeinsam für das Kind mehr erreicht werden. Kontraproduktiv ist, wenn die Eltern oder Lehrpersonen nichts voneinander halten. Das bringt ein Kind, welches ja sowohl seine Eltern als auch seine Lehrperson mag in einen unheimlichen Loyalitätskonflikt.

Auf der anderen Seite sind viele Eltern aber auch «gebrannte Kinder» da sie insbesondere bei Verhaltensauffälligkeiten sehr oft von Lehrpersonen kontaktiert werden. Da ich selbst Vater bin, würde mich das in dieser Lage selbst unheimlich stressen. Würde ich das schweizerische Bildungssystem nicht kennen, umso mehr. Der angesprochene Lehrermangel verschärft diese Situation noch, da den Lehrpersonen häufig auch ausreichend Wissen fehlt, wie mit Störungen oder besonderen (Bildungs-)Bedürfnissen im Unterricht umzugehen ist. Die Folge sind ständige Sanktionen und Schulausschlüsse, die wenig bis nichts bringen oder gar, dass das Kind in eine Sonderschule kommt.

Der Mangel an Lehrpersonen ist schlimm genug, der Mangel an sonderpädagogischen Fachpersonen wie SonderpädagogInnen, LogopädInnen oder DaZ-Lehrpersonen ist eine Tragödie. Die schwächsten Glieder des Schulsystems leiden unter dieser Situation, was sich auf Generationen hinaus rächen dürfte. Unter dem gegenwärtigen Mangel verstehe ich dann auch Eltern die auf solche Massnahmen verzichten. Wie das angesprochene Beispiel mit dem Arzt, muss jemand wissen was er da tut, sonst  hat das Kind den «Stempel» als Förderschülerin oder Förderschüler auf lange Zeit hinaus und nichts wurde gewonnen. Die Schulen braucht angesichts dieser Situation von aussen dringend Unterstützung, was wir im sonderpädagogischen Bereich mit DUA Beratungen bieten.

albinfo.ch: Gibt es so was wie eine Erfolgsgeschichte mit einem Schüler, einer Schülerin mit besonderen Bedürfnissen, welche durch die Ressourcen der Schule zu ihrem individuellen Schulerfolg gelangte? 

Taulant Lulaj: Das gab es in meiner Karriere als Klassenlehrperson und Sonderpädagoge definitiv. Neben dem Fachwissen und der sonderpädagogischen Förderung möchte ich eines hervorheben: Die vorurteilslose und wertschätzende Sicht auf diese Kinder und Jugendlichen. Meist haben diese jungen Menschen unheimliche Ressourcen, an die man ohne diese Sichtweise nicht herankommen würde. Ich hatte Schülerinnen und Schüler die Eltern hatten, die Schichtarbeiten ausführten. Diese Jugendlichen sorgten dafür, dass ihre jüngeren Geschwister pünktlich aufstanden und für die Schule bereit waren. Während der Mittagszeit kümmerten sie sich ganz alleine um das Mittag- und Abendessen. Neben der Schulzeit betreuten und verpflegten sie ihre Geschwister und gingen verantwortungsvoll mit dem Essensgeld um damit es für den Tag reicht. Diese Jugendlichen darf man beispielsweise nicht als unzuverlässig beschreiben, nur weil unter dieser riesigen Verantwortung hier und da etwas Schulisches mal auf der Strecke bleibt. Zeigt eine Lehrperson, dass ihm das Kind oder der Jugendliche wichtig ist und der Lernende spürt das, ist enormes Potenzial möglich. Erfolg ist für mich dann, wenn alle gerne in die Schule kommen und dazugehören.

Der sichtbarste Erfolg wird nach der obligatorischen Schulzeit deutlich. Im Lehrbetrieb zählen persönliche Attribute und Eigenschaften mehr. Da können sich diese Schüler beweisen. Schulisch sind sie natürlich auf weitere Förderung angewiesen, während der gesamten Schulzeit haben sie ein Anrecht darauf, kaum ist die Schule vorbei, gibt es diese Hilfe nicht mehr, obwohl die Herausforderungen und der ständige Rollenwechsel vom Lehrling als Arbeitnehmenden und in der Berufsschule als Schüler ihnen extrem viel abverlangen. Mit www.myndset.ch wollen wir sonderpädagogische Förderung und Begleitung auch während der Lehrzeit sicherstellen. Die Ergebnisse bislang sind sehr vielversprechend.

albinfo.ch: Was wäre aus Sicht eines Kindes ein wünschenswerter Umgang von Eltern mit dem  “besonderen Bedürfnissen” ihrer eigenen Kinder und warum?

Taulant Lulaj: Wichtig ist, dass diese Tabuisierung aufhört und man sich nicht vor der Tatsache verschliesst, dass dieses Kind dringend Unterstützung braucht. Eine so aufwendige Selbstsabotage belastet auf Dauer jede Familie. Wichtiger ist es die Situation anzuerkennen und trotzdem für das Kind immer da zu sein. Weder die Eltern noch das Kind können etwas dafür und das hat auch nichts damit zu tun, dass man als Elternteil irgendwo in der Erziehung versagt hätte. Die Anerkennung ist der erste Schritt, als nächstes muss man wissen, wie damit umzugehen ist und wo man nötigenfalls Hilfe kriegt. Mit www.myndset.ch einem sonderpädagogischen Berufsintegrationsangebot unterstütze ich Jugendliche mit besonderem Förderbedarf bei der Suche und während der gesamten Lehre. Insbesondere Eltern mit Migrationshintergrund kennen diese wertvollen Unterstützungsangebote, wie bspw. die Unterstützung durch die IV-Berufsberatung überhaupt nicht. Diesen Eltern möchte ich gerne kostenlos dabei helfen, da dies für mich eine Herzensangelegenheit ist und ich tagtäglich sehe, was erst durch diese Unterstützung bei den Jugendlichen möglich wird.

Was ist wichtiger? Den Anschein zu wahren, dass alles in Ordnung ist, während das Kind ständig nur Misserfolge hat oder dass das Kind vielleicht ein Handicap hat, aber einen Umgang damit lernt und im Leben erfolgreich wie jedes andere sein kann? Ich möchte Eltern dabei gerne unterstützen.

 

Covid-19: Ab kommender Woche Impfung auffrischen

Ab Montag, 10. Oktober 2022, steht der Bevölkerung eine weitere Covid-19-Auffrischimpfung zur Verfügung. Das BAG und die eidgenössische Impfkommission (EKIF) empfehlen die Auffrischimpfung in erster Linie den besonders gefährdeten Personen und Gesundheitsfachleuten. Die Impfung wird aber auch allen anderen Personen ab 16 Jahren empfohlen. Die Kantone sind für die Durchführung zuständig. Die Kosten für die Auffrischimpfung werden vom Bund übernommen.

Im Moment nimmt sowohl die Zahl der gemeldeten Fälle mit SARS-CoV-2-Infektionen und der Anteil an positiven Tests deutlich zu. Diese Entwicklung wird auch im nationalen Abwassermonitoring beobachtet, wo die gemessene Viruslast im Abwasser steigt. Der Anteil der durch Covid-19-Patienteninnen und -patienten belegten Betten in den Intensivpflegestationen sowie die gemeldeten Todesfälle bleiben weiterhin auf sehr tiefem Niveau. Es ist mit einem weiter zunehmenden Infektionsgeschehen zu rechnen.

Am Montag, 10. Oktober 2022, treten die angepassten Covid-19-Impfempfehlungen in Kraft. Eine weitere Auffrischimpfung kann dazu beitragen, die Zahl schwerer Erkrankungen und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems im Herbst und Winter zu reduzieren.

Die Impfempfehlung richtet sich prioritär an besonders gefährdete Personen, also Personen über 65 Jahre und solche mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko, beispielsweise durch eine spezifische Vorerkrankung oder Schwangerschaft. Diese Gruppen haben das höchste Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Mit einer Auffrischimpfung verbessern sie zumindest vorübergehend ihren individuellen Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf.

Die Empfehlung gilt in zweiter Linie für Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren, die in der Akut- und Langzeitbetreuung tätig sind oder beruflich oder privat besonders gefährdete Personen betreuen. Eine Auffrischimpfung bietet diesen Personen einen gewissen Schutz vor Infektion mit Erkrankung und kann auch bis zu einem gewissen Grad Arbeitsausfälle reduzieren.

Eine allgemeine Empfehlung besteht auch für alle anderen Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren ohne Risikofaktoren. Für sie ist eine Auffrischimpfung nach individueller Abwägung und Entscheidung sinnvoll, wenn sie das Risiko einer Infektion oder eines seltenen schweren Verlaufs vermindern möchten. Bei Personen ohne Risikofaktoren besteht im Herbst 2022, anders als zu Beginn der Pandemie, jedoch ein geringes Risiko für eine schwere Erkrankung.

Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren wird in der aktuellen Situation keine Auffrischimpfung im Herbst 2022 empfohlen, da ihr Risiko einer schweren Covid-19 Erkrankung sehr gering ist.

Alle von BAG und EKIF empfohlenen Impfungen sind für die Geimpften kostenlos.

Informationskampagne der Bevölkerung

Mit dem Impfstart in den Kantonen startet auch eine nationale Informationskampagne. Im Fokus stehen die besonders gefährdeten Personen. Sie werden über diverse Medien und Kanäle zur Covid-19-Auffrischimpfung informiert.

Die Auffrischimpfung ist grundsätzlich mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna oder Pfizer/BioNTech oder mit dem proteinbasierten Impfstoff von Novavax empfohlen. Zum Impfstart stehen – neben den bisherigen Impfstoffen – ausreichende Mengen des angepassten, bivalenten mRNA-Impfstoffs von Moderna zur Verfügung. Dieser ist neben der Ursprungsvariante des Coronavirus auch an die Omikron-Untervariante BA.1 angepasst. Sowohl die bisherigen, monovalenten wie auch die angepassten, bivalenten Impfstoffe schützen vor schweren Krankheitsverläufen.

Neben dem Impfen ist auch das eigene Verhalten wichtig, um sich und andere zu schützen. In Innenräumen, wo viele Menschen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen, eine Maske zu tragen, regelmässig zu lüften, abgedeckt zu niesen bzw. zu husten und die Hände regelmässig gründlich zu waschen trägt dazu bei, Ansteckungen zu reduzieren.

Weniger als 1000 Suizide im Jahr 2020 – Langjährige Tendenz weiter sinkend

Im Jahr 2020 hat die Gesamtzahl der Suizide weiter abgenommen. Seit dem Höchststand in der Periode 1980–1985 gehen die Zahlen kontinuierlich zurück und haben 2020 mit insgesamt 972 Fällen erstmals seit 1964 die Tausendergrenze unterschritten. Bei unter 25-jährigen Frauen wurden etwas mehr Fälle gezählt als im Vorjahr, bei jungen Männern blieben die Zahlen hingegen konstant. Dies zeigt eine neue Spezialauswertung aus der Todesursachenstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Das Thema psychischer Auswirkungen der Corona-Krise war im ersten Jahr der Pandemie medial stark präsent. Forschungsberichte für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung im ersten Pandemiejahr nicht in ihrer psychischen Gesundheit tangiert war. Bei gewissen Bevölkerungsgruppen, etwa bei jungen Menschen, haben psychische Belastungen hingegen zugenommen, bei jungen Frauen auch zum Beispiel Hospitalisierungen aufgrund mutmasslicher Suizidversuche. Erste Daten zeigten keinen Anstieg von Suiziden.

Diese vorläufigen Erkenntnisse werden nun durch die Todesursachenstatistik 2020 bestätigt. In diesem Jahr haben schweizweit 696 Männer und 276 Frauen Suizid begangen, im Vergleich zu 2019 sind das gleichviele Frauen und 46 Männer weniger. Wie schon in der Vergangenheit zeigten sich auch im Jahr 2020 wieder deutliche Unterschiede nach Geschlecht und Alter: Zwei Drittel der Suizide wurden von Männern begangen, ein Drittel von Frauen. Über 70% der Suizide geschahen bei Personen über 45 Jahren, 7% bis 8% der Fälle betrafen Männer und Frauen unter 25 Jahren.

Bei älteren Männern Abnahme, bei jüngeren bleiben die Zahlen gleich

Im Jahr 2020 haben sich im Alter ab 25 Jahren 638 Männer das Leben genommen. Das sind 48 weniger als 2019 oder 59 weniger als im Durchschnitt der Jahre 2010–2019. Bei jüngeren Männern unter 25 Jahren blieben die Zahlen im Jahr 2020 mit 58 Fällen gegenüber dem Vorjahr mit 56 Fällen praktisch unverändert. Im Durchschnitt der Jahre 2010–2019 lag die Zahl in dieser Altersgruppe bei 59 pro Jahr.

Bei älteren Frauen Abnahme, bei jüngeren Frauen unter 20 mehr Fälle

Bei den Frauen ab 25 Jahren wurden 243 Todesfälle durch Suizid im Jahr 2020 gezählt, 8 weniger als 2019 und 17 weniger als im Durchschnitt der Jahre 2010–2019. Bei jüngeren Frauen unter 25 Jahren waren die Zahlen im Jahr 2020 mit 33 Fällen höher als im Vorjahr mit 25 Fällen. Im Durchschnitt der Jahre 2010–2019 lag die Zahl in dieser Altersgruppe bei 18 Fällen pro Jahr.

Eine weitere Aufteilung dieser Altersgruppe zeigt, dass es bei 20-24-jährigen jungen Frauen im Jahr 2020 16 Suizide gab, 3 weniger als im Vorjahr und 5 mehr als im Durchschnitt der Jahre 2010–2019. Bei jungen Frauen unter 20 Jahren wurden 17 Suizide im Jahr 2020 gezählt, dies gegenüber 6 im Vorjahr und 7 im Durchschnitt der Jahre 2010–2019. Schwankungen dieser Grössenordnung über die Zeit müssen vor dem Hintergrund der kleinen Fallzahlen beurteilt werden und sind für sich genommen nicht eindeutig interpretierbar.

Am wenigsten Suizide gibt es im Tessin

Um die regionalen Entwicklungen beurteilen zu können, werden die Suizidraten des Jahres 2020 mit den Fünf-Jahres-Durchschnitten von 2010–2014 und 2015–2019 verglichen. Raten pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner erlauben den Vergleich zwischen Regionen unterschiedlicher Grösse und Altersstruktur.

Gegenüber der Periode 2015–2019 haben die Suizidraten im Jahr 2020 in allen Regionen abgenommen. Im Vergleich zu 2010–2014 sind sie mit Ausnahme von Zürich ebenfalls zurückgegangen. Waren in der Periode 2010–2014 die Suizidraten in der Genferseeregion am höchsten, waren sie in der folgenden Periode und im Jahr 2020 in Zürich am höchsten. Das Tessin weist über das gesamte Jahrzehnt hinweg die geringsten Suizidraten auf.

Starker Rückgang der Suizidrate im Langzeitvergleich

Die Suizidzahlen zeigten in der ersten Hälfte der 1980er Jahre einen Höchststand mit etwa 1600 Fällen jährlich. Diese Zahl hat sich um 40% auf gegenwärtig unter 1000 Fälle reduziert.
Die Suizidrate pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner sank dabei sogar von 24,9 auf 9,5 und ging also um über 60% zurück. Die standardisierte Rate berücksichtigt das starke Wachstum der Bevölkerungsgruppe in höherem Alter mit höherem Suizidrisiko.

Assistierte Suizide nehmen zu

Die assistierten Suizide haben dagegen von 1196 im Jahr 2019 auf 1251 im Jahr 2020 zugenommen, also um 4,6%. Die grosse Mehrzahl der Sterbehilfefälle betraf Menschen ab 65 Jahren (88% der Fälle) oder Menschen mit einer unheilbaren Krankheit, die in absehbarer Zeit zu einem natürlichen Tod geführt hätte.