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Bundesrat verlängert Massnahmen um eine Woche und beschliesst etappenweise Lockerung

Über die Etappen der Lockerung entscheidet der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung vom 16. April.

Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden gut umgesetzt und zeigen Wirkung. Sie werden um eine Woche bis Sonntag, 26. April 2020, verlängert und noch im April schrittweise gelockert. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. April entschieden. Über die Etappen der Lockerung entscheidet der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung vom 16. April.

Die COVID-19-Epidemie hat sich in der Schweiz stark ausgebreitet. Die Geschwindigkeit der Ausbreitung hat in den letzten Tagen allerdings deutlich abgenommen. Die Massnahmen zur Bekämpfung des Virus werden gut umgesetzt und zeigen Wirkung.

Aufgrund dieser epidemiologischen Entwicklung und gestützt auf Empfehlungen der Wissenschaft, verlängert der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie um eine Woche bis am Sonntag, 26. April 2020. Noch vor Ende des Monats sollen die Massnahmen vorsichtig und schrittweise gelockert werden.

Die Kriterien für die Lockerung sind zum einen die Anzahl der Neuinfektionen, der Spitaleinweisungen und der Todesfälle. Zum anderen ist entscheidend, wie gut die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene eingehalten und grössere Ansammlungen von Menschen vermieden werden können. Über die Etappen der Lockerung wird der Bundesrat an seiner nächsten Sitzung vom 16. April entscheiden.

Damit eine Lockerung erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Das Vorgehen muss im Inland und mit dem Ausland koordiniert sein, Wirtschaft und Wissenschaft müssen einbezogen werden. Zudem sind genügend personelle und materielle Ressourcen für das Testen sowie für die Nachverfolgung von Kontakten nötig. Der Bundesrat wird die Lockerung der Massnahmen eng begleiten, um sofort reagieren zu können.

Ziel des Bundesrats bleibt, die Bevölkerung, insbesondere vulnerable Personen, zu schützen, die weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. Die Versorgung der Schweiz soll gesichert und die Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft minimiert werden.

Der Bundesrat hat zudem aufgrund der epidemiologischen Situation den Kanton Tessin ermächtigt, die Einschränkungen von Wirtschaftsbranchen bis am 19. April zu verlängern.