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Bundesrat verabschiedet Strategie zur internationalen Zusammenarbeit 2021–2024
An seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 (IZA-Strategie 2021–2024)
Die nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene, gekoppelt mit der Armutsreduktion, ist unentbehrlich für eine stabile internationale Ordnung und somit auch im Interesse der Schweiz.
An seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 (IZA-Strategie 2021–2024). Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit wird stärker fokussiert und dadurch noch wirkungsvoller. Mit der IZA-Strategie 2021–2024 beantragt der Bundesrat fünf Rahmenkredite in der Höhe von 11,25 Milliarden Franken über vier Jahre. Die thematischen Schwerpunkte der neuen Strategie sind die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze vor Ort, die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an dessen Folgen, die Verminderung der Ursachen irregulärer Migration sowie die Förderung der Rechtsstaatlichkeit. In Zukunft soll zudem das Potenzial des Privatsektors und der Digitalisierung noch stärker genutzt werden. Der Multilateralismus bleibt ein wichtiges Standbein der IZA der Schweiz.
Die Menschheit hat in den letzten Jahrzehnten in Bezug auf Wohlstand, Gesundheit und Lebensqualität so grosse Fortschritte erzielt wie nie zuvor. Dank stetigem Wachstum der Welt¬wirtschaft, nationalen Sozialprogrammen (insbesondere in Ländern mit mittlerem Einkommen) und auch dank der öffentlichen Entwicklungshilfe ist der Anteil an Personen, die in extremer Armut leben, von 41 Prozent im Jahr 1981 auf 10 Prozent im Jahr 2015 gesunken. Trotz dieser Fortschritte ist immer noch eine von zehn Personen von extremer Armut betroffen, wobei der Aufholbedarf in Afrika in den kommenden Jahren am grössten sein wird. Herausforderungen wie Klimawandel, mangelnde Ernährungssicherheit, Wirtschafts- und Finanzkrisen, Epidemien, Menschenrechtsverletzungen oder bewaffnete Konflikte gefährden zudem, was bisher in der Armutsbekämpfung erreicht wurde.
Mit der IZA-Strategie 2021–2024 beantragt der Bundesrat dem Parlament fünf Rahmenkredite in der Höhe von insgesamt 11,25 Milliarden Franken zur Finanzierung der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit. Gemäss aktuellen Prognosen würde damit die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz 2021-2024 im Schnitt 0,46 % des Bruttonational-einkommens betragen (APD-Quote).
Klare Kriterien zur strategischen Ausrichtung der IZA
Die strategische Ausrichtung der IZA erfolgt neu aufgrund expliziter Kriterien: die Bedürfnisse der Bevölkerung in Entwicklungsländern, die langfristigen Interessen der Schweiz und der Mehrwert der Schweizer IZA.
Fokus der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auf vier Schwerpunktregionen
Während die humanitäre Hilfe, die Friedensförderung sowie die Aktivitäten im Zusammenhang mit globalen Herausforderungen (Klimawandel und Umwelt, Wasser, Migration, Ernährungssicherheit und Gesundheit) ihr universelles Mandat beibehalten, wird die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit des EDA neu auf vier Schwerpunktregionen fokussiert: 1. Nordafrika und Mittlerer Osten, 2. Subsahara-Afrika, 3. Zentral-, Süd- und Südostasien sowie 4. Osteuropa. Im Sinne der Priorisierung wird die Gesamtzahl der DEZA-Schwerpunktländer weltweit von bisher 46 auf 35 reduziert. In Lateinamerika wird die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit des EDA bis Ende 2024 schrittweise eingestellt. Die so freiwerdenden Mittel werden in die vier neuen Schwerpunktregionen verlagert, um dort eine grössere Wirkung zu entfalten.
Das WBF und das EDA arbeiten in diesen vier Regionen eng zusammen. Das WBF konzentriert sich im Rahmen der IZA auf die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit des WBF bleibt weiterhin in 13 Schwerpunktländern engagiert, einschliesslich in einzelnen Schwellenländern Lateinamerikas, wo die Schweiz aussenwirtschaftliche Interessen verfolgt.
Erstmalige Vernehmlassung zur IZA
Am 30. November 2018 hatte der Bundesrat die strategischen Eckpunkte für die IZA 2021–2024 definiert. Ausgehend hiervon führten das EDA und das WBF vom 2. Mai bis 23. August 2019 erstmals eine fakultative Vernehmlassung durch, um eine breite innenpolitische Diskussion zu ermöglichen. Die IZA-Strategie wurde unter Vorbehalt einiger Präzisierungen und Änderungen grundsätzlich begrüsst. Um die Ergebnisse dieser Vernehmlassung zu berücksichtigen, wurden unter anderem die Ziele, die Schwerpunkte und die Kriterien für die strategische Ausrichtung ergänzt.
Dabei wurde beispielsweise verdeutlicht, dass die Armutsreduktion und die nachhaltige Entwicklung die Raison d’être der IZA bleiben, dass die IZA sich an langfristigen Schweizer Interessen wie einer gerechten und friedlichen internationalen Ordnung ausrichtet und dass sie den Privatsektor in Entwicklungsländern stärken soll. Die IZA-Mittel, die für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an dessen Folgen vorgesehen sind, werden bis Ende 2024 auf 400 Millionen Franken pro Jahr erhöht (gegenüber 300 Millionen pro Jahr 2017–2020).
Die neue IZA-Strategie baut auf die Erkenntnisse, die aus der Bilanz der auslaufenden Strategieperiode 2017-2020 resultieren. Anhand von Evaluationen durch unabhängige Expertinnen und Experten wurde ein Schlussbericht zur Wirksamkeit und Effizienz der IZA-Aktivitäten der letzten Periode verfasst. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 auch diesen Schlussbericht verabschiedet und dabei eine positive Bilanz zur Wirkung der IZA in den letzten vier Jahren gezogen (vgl. separate Medienmitteilung).
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