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Bundesrat verabschiedet Botschaft zum UNO-Migrationspakt
Mit der Botschaft erhält das Parlament die Grundlage, um sich vertieft mit dem UNO-Migrationspakt zu befassen, welcher 2018 von den UNO Mitgliedstaaten verabschiedet wurde
An seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zum UNO-Migrationspakt verabschiedet. Er bekräftigt in der Botschaft seine Position vom Herbst 2018, wonach die Zustimmung zum UNO-Migrationspakt im Interesse der Schweiz ist. Die Zielsetzungen des Migrationspakts stimmen mit den Schwerpunkten der Schweizer Migrationspolitik überein. Durch die Zustimmung zum UNO-Migrationspakt würden für die Schweiz weder ein innenpolitischer Handlungsbedarf noch neue finanzielle Verpflichtungen oder Aufgaben entstehen. Mit der Botschaft erhält das Parlament die Grundlage, um sich vertieft mit dem UNO-Migrationspakt zu befassen, welcher 2018 von den UNO Mitgliedstaaten verabschiedet wurde.
Mit dem UNO-Migrationspakt, den die UNO-Generalversammlung im Dezember 2018 verabschiedet hat, wurde ein umfassender Handlungsrahmen zur besseren internationalen Zusammenarbeit im Bereich grenzüberschreitender Migration erarbeitet. Ziel des UNO-Migrationspaktes ist es, mittels gemeinsam getragener Prinzipien und Zielsetzungen die weltweite Migration künftig sicherer und geordneter zu steuern und irreguläre Migration zu verringern.
In der Wintersession 2018 beauftragte das Parlament den Bundesrat, ihm den Antrag auf Zustimmung zum UNO-Migrationspakt in Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu unterbreiten. Der Bundesrat hat den Migrationspakt daraufhin nochmals einer eingehenden inhaltlichen und rechtlichen Analyse unterzogen. Mit der vorliegenden Botschaft zum einfachen Bundesbeschluss entspricht er dem Auftrag des Parlaments und legt diesem eine Diskussionsgrundlage vor.
Nationale Souveränität in der Migrationspolitik bekräftigt
Die Botschaft zum einfachen Bundesbeschluss stützt sich auf die Position des Bundesrates vom 10. Oktober 2018. In der Vorlage werden die Grundzüge des UNO-Migrationspaktes dargelegt. Die Analyse des UNO-Migrationspakts zeigt, dass dieser mit der geltenden Schweizer Rechtsordnung und Praxis kompatibel ist. Durch die Zustimmung zum UNO-Migrationspakt entstehen für die Schweiz keine politischen oder finanziellen Verpflichtungen oder Aufgaben. Die nationale Souveränität der Staaten in der Migrationspolitik wird im Migrationspakt ausdrücklich bekräftigt.
Der Nutzen des Migrationspaktes für die Schweiz liegt vor allem in dessen Umsetzung durch Länder mit weniger robusten Migrationssystemen. Eine Vielzahl der aktuellen migrationspolitischen Herausforderungen der Schweiz, z.B. im Rückkehrbereich, rühren von inadäquaten Systemen und nicht vorhandenen Kapazitäten auf der Seite der Herkunftsländer her. Es ist demnach im Interesse der Schweiz, mittels Stärkung der Migrationspolitik anderer Länder durch Unterstützung und Zusammenarbeit, die eigene souveräne Steuerung der Migration besser wahrnehmen zu können, sowohl als Zielland von Migrantinnen und Migranten als auch zu Gunsten der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Die bisher gemachten Erfahrungen der europäischen Staaten, die dem UNO-Migrationspakt zugestimmt haben, zeigen, dass er als effektives Instrument dient, um die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu stärken.
Der UNO-Migrationspakt befasst sich im Gegensatz zum UNO-Flüchtlingspakt nicht mit den spezifischen Herausforderungen im Flüchtlingsbereich und trägt somit der Trennung der beiden Kategorien Rechnung. Die im UNO-Migrationspakt enthaltenen Zielsetzungen stimmen mit den Schwerpunkten der Schweizer Migrationspolitik überein: sichere Grenzen, Verminderung der Ursachen von irregulärer Migration und Flucht, Bekämpfung von Menschenhandel, Hilfe und Schutz vor Ort, Rückkehr und Reintegration, Integration sowie Schutz der Menschenrechte. Sichere, geordnete und reguläre Migration trägt zur Erreichung der UNO-Nachhaltigkeitsziele bei. Die Zustimmung zum Migrationspakt ermöglicht zudem eine Teilnahme an Diskussionen zu Migration im Rahmen der UNO und somit eine Einflussnahme darauf.
Rechtlich nicht verbindlich
Als Soft-Law-Instrument ist der UNO-Migrationspakt rechtlich nicht verbindlich. Er ist eine Verhaltensvorgabe, mit der die Staatengemeinschaft ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringt, mit grenzüberschreitender Migration nach gemeinsamen Grundsätzen umzugehen. Es besteht keine Grundlage dafür, dass der UNO-Migrationspakt durch die Schaffung von Völkergewohnheitsrecht Teil des Völkerrechts werden kann.
Die Botschaft zum UNO-Migrationspakt wurde heute ans Parlament überwiesen. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratung wird der Bundesrat gemäss den verfassungsrechtlichen Vorgaben abschliessend über die Zustimmung entscheiden.
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