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Bundesrat spricht sich für eine Adoptionsentschädigung aus

Der Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) sieht vor, dass erwerbstätige Eltern, die ein bis zu vier Jahre altes Kind adoptieren, einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub beziehen können

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2019 beschlossen, die parlamentarische Initiative für die Einführung einer Adoptionsentschädigung (13.478) zu unterstützen. Der vorgeschlagene bezahlte Urlaub von zwei Wochen für Adoptiveltern würde die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessern und die Situation aller Eltern harmonisieren, nachdem das Parlament die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs beschlossen hat.

Der Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) sieht vor, dass erwerbstätige Eltern, die ein bis zu vier Jahre altes Kind adoptieren, einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub beziehen können. Die 14 Tage Urlaub müssten innerhalb eines Jahres nach der Adoption bezogen werden. Die Adoptiveltern könnten wählen, wer von ihnen den Urlaub bezieht oder ob sie den Urlaub aufteilen wollen. Für Eltern, die das Kind der Partnerin oder des Partners (Stiefkinder) adoptieren, ist keine Entschädigung vorgesehen.

Der Adoptionsurlaub soll über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt werden. Wie bei der bestehenden Mutterschaftsentschädigung soll das Taggeld der EO 80 Prozent des Einkommens betragen, aber höchstens 196 Franken pro Tag. Ein solcher Urlaub würde schätzungsweise 110 000 Franken pro Jahr kosten. Der EO-Beitragssatz müsste dafür nicht erhöht werden.

Stellungnahme des Bundesrates
Nachdem das Parlament die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs beschlossen hat, ist es angezeigt, allen Eltern den gleichen Anspruch auf einen entschädigten Urlaub zu garantieren – unabhängig davon, ob sie die leiblichen Eltern oder Adoptiveltern ihrer Kinder sind. Denn die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist für Eltern nach der Adoption eines Kindes ebenso wichtig und herausfordernd wie nach der Geburt eines eigenen Kindes. Ein Adoptionsurlaub würde es den Eltern erleichtern, eine tragfähige Beziehung zum Kind aufzubauen, insbesondere dann, wenn das adoptierte Kind aus einem anderen sozialen Umfeld oder Kulturkreis stammt. Mit einem solchen auf Bundesebene geregelten Urlaub würde eine familien- und gesellschaftspolitische Lücke geschlossen.

Der Gesetzesentwurf der SGK-N nimmt Rücksicht auf die Anliegen der Wirtschaft. Ein zweiwöchiger Adoptionsurlaub ist für alle Betriebe, auch für die kleinsten, finanziell verkraftbar und organisatorisch umsetzbar. Angesichts der sinkenden Zahl an Adoptionen in der Schweiz und dem dadurch kleinen Kreis von Anspruchsberechtigten stellt ein zweiwöchiger Adoptionsurlaub eine vertretbare Belastung für die EO dar.

Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, den Gesetzesentwurf anzunehmen.