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Bundesrat setzt Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten fest

Der Bundesrat hat heute die Höchstzahlen für das Jahr 2016 für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA festgesetzt. Gleichzeitig hat er die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA freigegeben. Beide Kontingente bleiben unverändert. Die entsprechende Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) tritt am 1. Januar 2016 in Kraft

Der Bundesrat hatte für das Jahr 2015 die Kontingente gekürzt. Im Hinblick auf die Kontingente für 2016 sprach sich nun eine Mehrheit der angehörten Kantone und Sozialpartner für eine Erhöhung aus. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass eine Erhöhung dem Ziel einer besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zuwider laufen würde. Er hat deshalb entschieden, die Kontingente auf demselben Niveau zu belassen wie für das Jahr 2015. Schweizer Unternehmen können 2016 nun wiederum insgesamt 6500 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutieren: 2500 mit Aufenthaltsbewilligung (B) und 4000 mit Kurzaufenthaltsbewilligung (L).

Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr festgelegt. Die Höchstzahlen gelten für Dienstleistungserbringer, die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen oder das EFTA-Übereinkommen berufen können. Der Bundesrat hat die Höchstzahlen für diese Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA ebenfalls auf dem Niveau von 2015 belassen. Die Anzahl beträgt somit 2000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 250 Einheiten für Aufenthalter (B).