Leben in der Schweiz
Bundesrat ruft Ventilklausel an für Erwerbstätige aus Bulgarien und Rumänien
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2017 beschlossen, die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehene Ventilklausel für Personen aus Rumänien und Bulgarien anzurufen. In den nächsten 12 Monaten haben rumänische und bulgarische Bürgerinnen und Bürger (EU-2) daher nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, wenn sie im Rahmen einer Aufenthaltsbewilligung B eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen
Seit Aufhebung der im FZA vorgesehenen Übergangsfristen am 1. Juni 2016 gilt für Staatsangehörige der EU-2 die volle Personenfreizügigkeit. Die im FZA vorgesehene Ventilklausel erlaubt es der Schweiz, für einen befristeten Zeitraum einseitig wieder Kontingente einzuführen, wenn die im Abkommen vorgesehenen quantitativen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien mehrheitlich in saisonale Berufe
Zwischen Juni 2016 und Mai 2017 wurde der Schwellenwert bei den erteilten Aufenthaltsbewilligungen B deutlich überschritten. Die Aufenthaltsbewilligungen B werden daher für Erwerbstätige aus der EU-2 in den nächsten 12 Monaten auf 996 Einheiten begrenzt und quartalsweise freigegeben. Im Falle der Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L) sind die Voraussetzungen für eine Anrufung der Ventilklausel hingegen nicht erfüllt.
Im Jahr 2016 hat sich der Wanderungssaldo aus den EU-2 Staaten mit rund 3‘300 Personen gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Diese Zunahme steht im Widerspruch zum allgemeinen Trend eines abnehmenden Wanderungssaldos aus der EU/EFTA.
Seit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien am 1. Juni 2016 sind vermehrt Arbeitnehmende in saisonale Berufe eingewandert. Diese Berufe weisen überdurchschnittliche Arbeitslosenquoten auf.
Der Bundesrat setzt mit der Anrufung der Ventilklausel ein Instrument zur Steuerung der Zuwanderung in die Schweiz ein, das ihm gemäss Freizügigkeitsabkommen zur Verfügung steht. Dieser Schritt erfolgt auch vor dem Hintergrund des Arbeitslosenvorrangs, den das Parlament im Dezember 2016 beschlossen hat.
Weitere aus Leben in der Schweiz
E-Diaspora
-
Alvin Karaqi, ein grosser Karate-Champion und ambitionierter Arzt in der Schweiz Alvin Karaqi, Träger zahlreicher internationaler Titel im Karate, spezialisiert sich derzeit auf Orthopädische und Traumatologische Chirurgie...
-
Gemeinsam für eine Welt ohne Gewalt gegen Frauen
-
AlbGala-Abend von Albinfo.ch: Ein unvergessliches Erlebnis
-
Mednest24“: Der Spitex-Dienst, der in der Schweiz auch auf Albanisch spricht
-
Albanischer Ärzteverband Schweiz startet Mentorenprogramm für Nachwuchsärzte
Leben in der Schweiz
-
Karin Keller-Sutter zur Bundespräsidentin gewählt Die Bundesversammlung hat Karin Keller-Sutter zur Bundespräsidentin 2025 gewählt. Vizepräsident des Bundesrates wird Guy Parmelin. Diese...
-
VIDEO
Die Erläuterungen des Bundesrates zum Abstimmungsvorlage vom 9. Februar 2025
-
Alvin Karaqi, ein grosser Karate-Champion und ambitionierter Arzt in der Schweiz
-
Der Chef der Armee auf Truppenbesuch in Kosovo sowie Bosnien und Herzegowina
-
Schweiz kandidiert für den Vorsitz der OSZE im Jahr 2026