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Bundesrat ruft Mietparteien auf, Lösungen bei Geschäftsmieten zu finden
Der Bundesrat hat sich am 8. April 2020 mit der Situation der Geschäftsmieten befasst. Aufgrund der Corona-Massnahmen sind viele Geschäfte derzeit geschlossen.
Mieterinnen und Mieter befürchten, ihre Mieten nicht mehr bezahlen zu können. Der Bundesrat sieht davon ab, in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern einzugreifen. Vielmehr ruft er die betroffenen Mietparteien eindringlich dazu auf, im Dialog konstruktive und pragmatische Lösungen zu finden.
Im Zusammenhang mit den Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus wird die juristische Frage diskutiert, ob die verordneten Geschäftsschliessungen einen Mangel des Miet- oder Pachtobjekts darstellen und entsprechend die Miete nicht mehr zu bezahlen wäre. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation vieler Geschäftsmietenden sehr bewusst, hat aber grösste Vorbehalte, über notrechtliche Massnahmen in die Vertragsbeziehungen von Privaten einzugreifen. Zudem sind die Mietverhältnisse im Geschäftsbereich sehr vielfältig. Deshalb würde ein Eingriff, wie er auch immer ausfallen würde, den herrschenden Verhältnissen nicht gerecht.
Stattdessen ruft der Bundesrat alle Akteure, die von dieser herausfordernden Situation betroffen sind – Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter, Immobilienbewirtschafter, Verbände etc. – eindringlich dazu auf, zu konstruktiven und pragmatischen Lösungen Hand zu bieten. Diese Lösungen können und sollen auf die konkrete Situation der betroffenen Mietparteien ausgerichtet werden. Diese können (teilweise) Mietzinserlasse, Stundungen oder vereinbarte Ratenzahlungen oder Kombinationen mit Vertragsverlängerungen etc. umfassen. Dazu braucht es Offenheit, Kreativität und guten Willen. Die gegenwärtige Situation fordert von allen, einen Beitrag zu einer für beide Seiten tragfähigen Lösung zu leisten.
Der Bundesrat hat zudem das WBF beauftragt, zusammen mit dem EFD mit einem Monitoring die Situation im Bereich der Geschäftsmieten zu beobachten und dem Bundesrat bis im Herbst 2020 Bericht zu erstatten.
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